Personalrat der Hochschule Osnabrück
Aktuelles
Der diesjährige Betriebsausflug findet am 04.09.2017 statt. Details und das Anmeldeformular findet ihr unten unter "Betriebsausflug". Meldet euch jetzt an.
Auf diesen Seiten möchten wir auf öffentlich und hausinterne Stellenausschreibungen hinweisen.
Wir können diese Seiten nicht selbst aktuell pflegen und weisen daher auf folgende Links der Hochschule Osnabrück hin, damit ihr schnell und aktuell finden könnt, was bei uns an Stellen ausgeschrieben wird.
Öffentlich ausgeschriebene Stellen
Hausintern ausgeschriebene Stellen in Praxiko
Die hausintern ausgeschriebenen Stellen können nur über Praxiko erreicht werden und werden zusätzlich an den schwarzen Brettern ausgehängt.
Auf dieser Seite möchten wir einen Überblick über bestehende Dienstvereinbarungen geben.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt seit dem 01. November 2006 39,8 Wochenstunden, für alle Vollzeitbeschäftigten gleich.
Stand der Dinge bei den Tarifverhandlungen
Seit dem 01. November 2006 ist das neue Tarifrecht (TV-L) in Kraft getreten. Den Tarifvertrag der Länder könnt ihr hier in seiner ganz Länge nachlesen.
Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst sind abgeschlossen. Man hat sich auf eine Laufzeit bis Ende 2018 geeinigt. Rückwirkend ab dem 01.01.2017 wird es eine Entgelterhöhung von 2,0% (mindestens aber 75€) geben. Ab dem 01.01.2018 wird es eine weitere Erhöhung von 2,35% geben. Für Azubis gibt es jeweils eine Erhöhung um 35€.
Zusätzlich wird ab dem 01.01.2018 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 eine Stufe 6 eingeführt. Des weiteren wird eine sogenannte "kleine" EG 9 eingeführt und mit EG 9 k bezeichnet, dort wird eine Stufe 5 neu eingeführt. Die Stufenlaufzeit in Stufe 5 (bzw. 4 in EG 9 k) beträgt 5 Jahre, die zum 31.12.2017 verbrachte Stufenlaufzeit wird berücksichtigt. Eine weitere Erhöhung um 1,48% erfolgt zum 01.10.2018 ausschließlich in diesen neuen Stufen.
Die neuen Entgelttabellen für 2017 und 2018 haben wir für euch hinterlegt.
Die wichtigsten Änderungen mit Inkrafttreten des neuen TV-L zum 01.11.2006 haben wir auf unserer Personalversammlung am 24.10.2006 vorgestellt, Einzelheiten findet ihr hier.
Der diesjährige Betriebsausflug wird uns am 04. September 2017 nach Lingen zu einer Schifffahrt führen. Bitte meldet euch mit der beiliegenden Anmeldung bis zum 21. August bei einer der genannten Personen an.
Wir hoffen auf zahlreiche Teilnahme und einem schönen und geselligen Tag in Lingen.
Am 12.04.2016 fanden die Personalratswahlen statt. Ihr habt den neuen Personalrat (Ergebnisse im Amtsblatt oder hier) gewählt (Ein Azubi-Vertreter stand zur Wahl nicht zur Verfügung). Der neue Personalrat bedankt sich für Euer Votum, denn nur dadurch kann der Personalrat gestärkt in die neue Amtsperiode bis 2020 gehen.
Urteile
Ist Diebstahl ein Kündigungsgrund?
Ein Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter wegen Diebstahls nur entlassen, wenn er den Tatbestand beweisen kann. Dass während der Arbeitszeit eines bestimmten Beschäftigten ungewöhnlich oft Gegenstände aus dem Betrieb verschwinden, reicht dagegen als Kündigungsgrund nicht aus. (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 9 Sa 944/05).
Können Fehlzeiten zur Kündigung führen?
Nicht nur eine sehr lange, sondern auch viele kurze Fehlzeiten können zu einer Kündigung führen. Wer Jahr für Jahr mehrfach wegen Krankheit nicht zur Arbeit erscheint, lässt erkennen, dass er überdurchschnittlich krankheitsanfällig ist. Bei einer derart ungünstigen Prognose muss er nicht weiter beschäftigt werden. (Landesarbeitsgericht Schleswig-Hostein, 3 Sa 320/05).
Zu geizig für´s Porto?
Der Versand von privater Post auf Firmenkosten ist ein Grund für eine fristlose Kündigung, wie das Arbeitsgericht Frankfurt/Main unter dem Aktenzeichen 22 Ca 966/06 entschieden hat.
Dies gelte auch dann, wenn es sich nur um einzelne Briefe handelt und der Schaden für das Unternehmen gering ist.
Im verhandelten Fall hatte ein Angestellter einer Versicherung mindestens neun Privatbriefe durch die Frankiermaschine des Unternehmens laufen lassen. Die Portokosten beliefen sich auf rund 5 €.
Trotz des geringen Schadens war die fristlose Kündigung nach dem Urteil der Richter zulässig.
Schummeln bei der Arbeitszeitangabe?
Macht ein Mitarbeiter falsche Angaben über seine Arbeitszeit, so kann das dessen fristlose Kündigung zur Folge haben.
Voraussetzung für die Entlassung ist allerdings, das der betreffende Mitarbeiter vorsätzlich gehandelt hat (Landesarbeitsgericht Hessen, 6 Sa 1191/05).
Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sind rechtswidrig, darauf macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam und verweist auf ein Urteil des Bundessozialgerichts. Die Experten raten jedem Erwerbsminderungsrentner, dessen Rentenanspruch nach dem 01. Januar 2006 entstand und der zu diesem Zeitpunkt unter 60 Jahre alt war, einen Überprüfungsantrag bei der Rentenversicherung zu stellen. Die Möglichkeit, nachträglich erhöhte Rentenzahlungen zu erhalten, sei auf einen Zeitraum von vier Jahren begrenzt. Nach bisheriger Rechtsauslegung wurde die Rente wegen Erwerbsminderung für jeden Monat des Rentenbeginns vor dem 63. Lebensjahr um 0,3 Prozent, höchstens jedoch um 10,8 Prozent gekürzt. (AZ: B 4 RA 23/05 R).
Wer einen Teilzeitjob beantragt, bekommt ihn auch! Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, dem Antrag eines Mitarbeiters auf Teilzeitarbeit stattzugeben. Eine Ausnahme gilt nur, wenn dem Wunsch betriebliche Gründe entgegenstehen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Notfalls muss der Arbeitgeber sogar bereit sein, die hinderlichen betrieblichen Gründe durch Umorganisation zu beseitigen. Das Gericht gab der Klage einer Laborantin statt, die ihre Wochenarbeitszeit auf 15 Stunden verringern wollte. Der Arbeitgeber hatte geltend gemacht, schon eine halbtägige Auslastung ihres Laborarbeitsplatzes sei wirtschaftlich nicht vertretbar. Dagegen verwies die Klägerin darauf, dass auch weitere Kolleginnen Teilzeit beantragt hätten und damit eine Vollauslastung des Arbeitsplatzes möglich sei.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az: 9 Sa 787/04