Coronavirus (Covid-19): aktuelle Informationen für Mitglieder der Hochschule Osnabrück
FAQ
Überblick (Stand: 22.02.2021)
- Der Präsenzbetrieb (Labor-Praktika etc.) bleibt bis einschließlich 07.03.2021 eingestellt. Lehrveranstaltungen im Online-Betrieb finden laut Plan statt.
- Mit Ausnahme des Instituts für Musik und den Gebäuden der Bibliotheks-Standorte werden bis zum 07.03.2021 alle Gebäude der Hochschule verschlossen. Die Nutzung von Seminarräumen oder Lernlandschaften ist nicht möglich.
- Maskenpflicht beim Bewegen in den Hochschulgebäuden sowie in den Bereichen unmittelbar davor und auf Parkplätzen mit Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern
- Alle Standorte der Hochschulbibliothek sind unter Auflagen zum Schutz gegen die Corona-Pandemie (AHA-Regeln) für den Publikumsverkehr geöffnet.
Campus Westerberg: Mo - Fr 09.00 - 20.00, Sa 10.00 - 14.00 Uhr
Campus Haste und Lingen: Mo - Fr 09.00 - 18.00, Sa 10.00 - 14.00 Uhr
Einlass in allen Bibliotheken bis 15 min vor Schließung.
Die Nutzung der Campusbibliothek Lingen ist bis auf Weiteres nur für Studierende und Mitarbeitende der Hochschule Osnabrück möglich.
Die Bibliothek darf nur mit einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) betreten werden. Sogenannte Alltagsmasken sind nicht mehr erlaubt.
- Alle öffentlichen Hochschul-Veranstaltungen außerhalb der Lehre, wie Fachtagungen und Kolloquien mit externen Teilnehmer*innen, werden bis zumindest 11. April 2021 nicht in Präsenz stattfinden.
Bei kurzfristigen Änderungen informieren wir Sie zu Neuigkeiten zudem per Rundmail. Bitte schauen Sie regelmäßig in Ihr E-Mail-Postfach.
- Allgemeine Regelungen an der Hochschule Osnabrück
- Weitere Informationen für Studieninteressierte
- Weitere Informationen für Studierende
- Weitere Informationen für Lehrende und Mitarbeitende
- Weitere Informationen zum Coronavirus
Die Einschätzung des Robert Koch-Instituts, zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, zur aktuellen Lage in Deutschland und der Welt finden Sie hier.
Informationen zur Vorgehensweise bei Corona-(Verdachts-)Fällen
1. Seit dem 8. August ist jede/r Einreisende aus einem anerkannten ausländischem Risikogebiet verpflichtet, sich auf eine Corona-Infektion testen zu lassen. Ist Ihr Test negativ und hat das zuständige Gesundheitsamt keine anderweitigen Aussagen getroffen, dürfen Sie an die Hochschule zurückkehren. Beobachten Sie bitte jedoch weiterhin, ob im Nachhinein Symptome bei Ihnen auftreten!
2. Vereinbaren Sie unverzüglich telefonisch einen Termin mit Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin.
Außerhalb der Sprechzeiten ist der kassenärztliche Notdienst unter 116 117 erreichbar.
3. Bitte klären Sie Fragen zu Ihren Lehrveranstaltungen direkt mit den Lehrenden auf elektronischem Weg.
Informationen für Reisende: Website des Bundesgesundheitsministeriums
In Niedersachsen gibt es nach wie vor keine Quarantänepflicht für innerdeutsche Reisen.
Das Beherbergungsverbot gilt auch nicht für Personen, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen.
Jedes Mitglied der Hochschule kann daher zu Arbeitsstelle bzw. Studienort reisen, sofern es nicht in persönlicher Quarantäne ist oder akute Symptome hat, die auf eine Corona-Infektion hinweisen.
Siehe auch Infoseite des Landes Niedersachsen
Das Robert Koch-Institut unterscheidet zwischen sogenannten K1- und K2-Kontaktpersonen, je nach Zeitintervall und Intensität des Kontaktes mit der infizierten Person.
Bei K1-Fällen bleiben Sie bitte zuhause und kommen nicht an die Hochschule. Nutzen Sie die Kommunikationskette für Corona-Fälle!
Orientieren Sie sich bitte an den Empfehlungen des RKI, wie auf deren Internetseite zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung beschrieben. Fragen zu Ihren Lehrveranstaltungen klären Sie bitte direkt mit Ihren Lehrenden auf elektronischem Weg.
Hilfe und Vorgehensweise auf der Corona-Seits von Stadt und Landkreis Osnabrück
Infoseite des Landes Niedersachsen: Das sollten Sie tun bei Verdacht auf eine Corona-Infektion
1. Seit dem 8. August ist jeder Einreisende aus einem anerkannten internationalen Risikogebiet verpflichtet, sich auf eine Corona-Infektion testen zu lassen. Ist Ihr Test negativ und hat das zuständige Gesundheitsamt keine anderweitigen Aussagen getroffen, dürfen Sie an die Hochschule zurückkehren. Beobachten Sie bitte jedoch weiterhin, ob im Nachhinein Symptome bei Ihnen auftreten!
Bitte bleiben Sie in der Zeit zwischen Test und Testergebnis zuhause und nutzen die erweiterten Möglichkeiten des Home-Office während der Corona-Pandemie.
2. Informieren Sie bitte unverzüglich Ihren Vorgesetzten auf elektronischem Weg über den Sachverhalt oder alternativ folgende Ansprechpersonen:
Ansprechpersonen in den Fakultäten:
• Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur: Dekanat AuL, 0541 969-5110, Dekanat-al@hs-osnabrueck.de
• Ingenieurwissenschaften und Informatik: Dekanat IuI, 0541 969-3712, dekanat-iui@hs-osnabrueck.de
• Institut für Musik: Matthias Vornholt 0541 969-7050, m.vornholt@hs-osnabrueck.de
• Management, Kultur und Technik: Dekanat MKT, 0591 80098-201, dekan-mkt@hs-osnabrueck.de
• Wirtschafts- und Sozialwissenschaften: Dekanat WiSo, 0541 969-2140, wiso@hs-osnabrueck.de
Ansprechperson im Personalmanagement:
• Ihre Sachbearbeiter*in im Personalmananagement
3. Vereinbaren Sie unverzüglich telefonisch einen Termin mit Ihrem Arzt. Außerhalb der Sprechzeiten ist der kassenärztliche Notdienst unter 116 117 erreichbar.
5. Informieren Sie unsere Ansprechpersonen und Ihre fachliche Leitung über die voraussichtliche Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeit vor Ort (nach ärztlicher Rücksprache bzw. Freigabe des Gesundheitsamtes).
6. Bei Anweisung zur Quarantäne seitens des Gesundheitsamtes reichen Sie diese bitte im Personalmanagement ein.
7. Falls Sie keine Arbeitsmittel zuhause zur Verfügung haben, kommen Sie bitte nicht zur Hochschule, um diese zu holen.
8. Auf Outlook und NetCase können Sie über einen Webzugang zugreifen (msx.hs-osnabrueck.de, www.netcase.hs-osnabrueck.de).
Informationen für Reisende: Website des Bundesgesundheitsministeriums
In Niedersachsen gibt es nach wie vor keine Quarantänepflicht für innerdeutsche Reisen.
Das Beherbergungsverbot gilt auch nicht für Personen, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen.
Jedes Mitglied der Hochschule kann daher zu Arbeitsstelle bzw. Studienort reisen, sofern es nicht in persönlicher Quarantäne ist oder akute Symptome hat, die auf eine Corona-Infektion hinweisen. (Siehe auch: Infoseite Land Niedersachsen)
Von dienstlichen Reisen in Risikogebiete ist abzusehen. Die Hochschule empfiehlt eingehend, auch von privaten Reisen in anerkannte Risikogebiete Abstand zu nehmen und das persönliche Verhalten an die geltenden Empfehlungen anzupassen.
Das Robert Koch-Institut (RKI) unterscheidet zwischen sogenannten K1- und K2-Kontaktpersonen je nach Zeitintervall und Intensität des Kontaktes mit der infizierten Person. Orientieren Sie sich an den Empfehlungen des RKI, wie auf deren Internetseite zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung beschrieben.
Ihr Gesundheitsdienst vor Ort wird Sie mit den notwendigen Schritten vertraut machen, wenn Sie als Kontaktperson definiert sind und kontaktiert Sie.
Nutzen Sie bitte die Kommunikationskette Corona-Fälle an der Hochschule.
Treten bei Ihnen selbst Symptome auf, halten Sie sich bitte an die Vorgaben im Abschnitt „Was soll ich tun, wenn sich bei mir Symptome entwickeln, die auf Corona hindeuten?“
oder
Sowohl als K1- als auch als K2-Kontaktperson nutzen Sie bitte die erweiterten Möglichkeiten des Home-Office während der Corona-Pandemie, wenn Sie symptomfrei sind. Auch hier bitten wir Sie, Ihren Vorgesetzten oder alternativ die genannten Ansprechpersonen im vorherigen Abschnitt über diesen Sachverhalt zu informieren.
Informationen zur Arbeitsorganisation finden Sie im Intranet.
Sollten Sie befürchten, mit dem Corona-Virus infiziert zu sein, kontaktieren Sie zunächst telefonisch Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin, um den Verdacht und das weitere Vorgehen abzuklären. Außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes ist der kassenärztliche Notdienst unter 116 117 erreichbar.
Solange Ihr Verdacht weder bestätigt noch widerlegt ist, kommen Sie bitte nicht an die Hochschule!
Nutzen Sie bitte die Kommunikationskette Corona-Fälle an der Hochschule für Studierende und Mitarbeitende/Lehrende!
Beschäftigte nutzen bitte die erweiterten Möglichkeiten des Home-Office während der Corona-Pandemie. Informationen zur Arbeitsorganisation finden Sie im Intranet.
Weiteres auf der Infoseite des Landes Niedersachsen: Das sollten Sie tun bei Verdacht auf eine Corona-Infektion
Grundsätzliche Regelungen und aktuelle Informationen
Die Hochschulleitung informiert Studierende, Lehrende und Mitarbeitende regelmäßig per E-Mail über die aktuelle Situation und das weitere Vorgehen.
Februar 2021
Januar 2021
Dezember 2020
- 17.12.2020
Newsletter für Studierende
Newsletter für englischsprachige Studierende, english version
Newsletter für Lehrende und Mitarbeitende
November 2020
Oktober 2020
- 30.10.2020
Newsletter für Studierende
Newsletter für englischsprachige Studierende, english version
Newsletter für Lehrende und Mitarbeitende
- 23.10.2020
Newsletter für Studierende
Newsletter für englischsprachige Studierende, english version
Newsletter für Lehrende und Mitarbeitende
- 21.10.2020
Newsletter für Studierende
Newsletter für englischsprachige Studierende, english version
Newsletter für Lehrende und Mitarbeitende
September 2020
Juli 2020
Juni 2020
- 30.06.2020
- 18.06.2020
Newsletter für Studierende
Newsletter für englischsprachige Studierende
Newsletter für Lehrende und Mitarbeitende
Mai 2020
- 28.05.2020
Newsletter für Studierende
Newsletter für englischsprachige Studierende
Newsletter für Lehrende und Mitarbeitende
April 2020
- 30.04.2020
Newsletter für Studierende
Newsletter für englischsprachige Studierende
Newsletter für Lehrende und Mitarbeitende
- 24.04.2020
Newsletter für Studierende
Newsletter für englischsprachige Studierende
Newsletter für Lehrende und Mitarbeitende
- 20.04.2020
Newsletter für Studierende - Prüfungsanmeldungen
Newsletter für englischsprachige Studierende - Exam registration
- 15.04.2020
Newsletter für Studierende
Newsletter für englischsprachige Studierende
Newsletter für Lehrende und Mitarbeitende
- 08.04.2020
Newsletter für Studierende
Newsletter für englischsprachige Studierende
Newsletter für Lehrende und Mitarbeitende
März 2020
- 30.03.2020
Newsletter für Studierende
Newsletter für englischsprachige Studierende
Newsletter für Lehrende und Mitarbeitende
- 27.03.2020
Newsletter für Studierende
Newsletter für englischsprachige Studierende
Newsletter für Lehrende
Newsletter für Mitarbeitende
- 25.03.2020
Newsletter für Studierende
Newsletter für englischsprachige Studierende
Newsletter für Lehrende
Newsletter für Mitarbeitende
- 23.03.2020
Newsletter für Studierende
Newsletter für englischsprachige Studierende
Newsletter für Lehrende und Mitarbeitende
- 19.03.2020
Newsletter für Studierende
Newsletter für englischsprachige Studierende
Newsletter für Lehrende
Newsletter für Mitarbeitende
- 18.03.2020
Newsletter für Studierende
Newsletter für englischsprachige Studierende
Newsletter für Lehrende und Mitarbeitende
Der Präsenzbetrieb (Labor-Praktika etc.) bleibt bis einschließlich 07.03.2021 eingestellt. Lehrveranstaltungen im Online-Betrieb finden laut Plan statt.
Wieso muss ich mich registrieren?
Auf Basis der "Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2" vom 09.10.2020 hat sich die Hochschule Osnabrück verpflichtet, in Präsenzveranstaltungen die Kontaktdaten aller teilnehmenden Studierenden und Lehrenden zu erheben, um im Falle von Infektionen eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen. Die Daten werden drei Wochen aufbewahrt und anschließend automatisch vernichtet und nur nach Aufforderung an das Gesundheitsamt weitergegeben.
Die Corona-Registrierung der Hochschule Osnabrück ermöglicht dies durch einfaches Scannen des QR-Codes am Arbeits- / Sitzplatz. Wie das geht, ist in unserem Video schnell erklärt.
Teilnehmende können sich auch direkt über das OSCA-Portal registrieren, indem das dort angezeigte Formular ausgefüllt wird. Das ist sowohl über ein Smartphone als auch Notebook/Laptop/Tablet möglich. Das Vorgehen haben wir in einer kurzen Erklärung zusammengefasst (PDF).
Für Lehrende und Beschäftigte der Hochschule Osnabrück ist die Angabe der Dienstanschrift ausreichend.
Welche Daten werden abgefragt?
Die Verordnung sieht vor, dass die Personen neben ihren Namen und ihrer Anschrift und eine aktuelle Telefonnummer angeben. Die Raumnummer, ggf. Sitzplatznummer sind anhand des Codes voreingestellt. Der Zeitraum ist von der Person anzupassen, sofern er vom automatisch ausgewählten zwei Stunden Fenster abweicht.
Der Name ist über die zentrale Benutzerkennung unveränderbar voreingestellt. Schließlich hat man sich ja gerade eingeloggt.
Die Adressdaten werden nach der ersten Registrierung übernommen, können jedoch bei jeder Registrierung verändert werden.
Lehrende müssen sich ebenfalls registrieren.
Was mache ich, wenn ich mein Handy vergessen habe oder keine OSCA Kennung besitze? Kann ich mich auch anders registrieren?
Für Personen, die die APP nicht nutzen können oder eben kein Handy oder Laptop dabei haben, stehen in jedem Raum auszufüllende Papierformulare zur Verfügung. Diese werden zentral in den Dekanaten gesammelt und ebenfalls nach 25 Tagen vernichtet.
Personen, die keine Kennung an der Hochschule haben (Gäste oder neuimmatrikulierte Studierende) können sich von einer weiteren anwesenden Person als Gast registrieren lassen oder das Papierformular nutzen.
Die Registrierung ersetzt keine Teilnehmendenliste!
Muss ich mich in den Selbstlernzonen registrieren?
Eine Registrierung in Selbstlernzonen ist freiwillig. Hier können Sie sich registrieren, müssen dies aber nicht. Bitte beachten Sie, dass die aufgeklebten Barcodes in diesen Fällen die freigegebenen Arbeitsplätze kennzeichnen.
An den Campussen und in allen Hochschulgebäuden werden zudem die aktuell geltenden Hygienestandards für einen eingeschränkten Präsenzbetrieb im Wintersemester 2020/21 umgesetzt. Dadurch möchten wir unseren Studienanfänger*innen ein persönliches Kennenlernen mit den Lehrenden und den Mitstudierenden ermöglichen und den persönlichen Austausch zwischen Studierenden und Lehrenden in einem gesicherten Rahmen fördern.
Für die Besetzung befristeter und unbefristeter Haushaltsstellen/SQM dürfen keine Präsenzauswahlverfahren bis 31.01.2021 stattfinden. Wir empfehlen dringend auch für Februar 2021 keine Präsenzauswahlverfahren zu planen. Bitte lassen Sie die Bewerber/Bewerberinnen in den Verfahren über die zeitliche Verzögerung aufgrund der aktuellen Situation informieren. Alle Informationen zum Verfahren finden Sie im OSCA-Intranet stetig aktualisiert.
Öffentliche Veranstaltungen, Fachtagungen und Kolloquien mit externen Teilnehmer*innen werden bis einschließlich 11. April 2021 nicht in Präsenz stattfinden können. Arbeitstreffen mit externen Teilnehmer*innen sind mit bis zu 25 Personen in geeigneten Räumen erlaubt. Größere Personenzahlen sind mit dem Dekanat abzusprechen. Die Mindestabstände von 2,5 m bzw. 6,5 qm pro Person sind einzuhalten.
Beim Bewegen in allen Hochschul-Gebäuden gilt eine Maskenpflicht. Diese Regel ist in Verbindung und Einhaltung der bestehenden allgemeinen Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern zwischen sich begegnenden Personen zu sehen. Folgende Hinweise dazu:
- Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz in allen Situationen, wo ein Abstand von 1,5 Meter nicht gewahrt werden kann, beispielsweise im Büro oder Räumen, wo dies der Fall ist.
- Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz in allen Wartebereichen (Bibliothek etc.), die sich unmittelbar vor den Eingängen der Gebäude befinden, genauso auch in Hallen (Campus Lingen) oder Foyers (Gebäude AB)
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Bewegen auf Außenflächen (Mensavorplatz, Park in Haste, Parkplätze etc.) ist unter Beachtung der Abstandsregel nicht erforderlich.
- Ebenso ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Büros unter Beachtung der Abstandsregel (1,5 m Abstand und 6,5 qm Fläche) nicht erforderlich.
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei körperlichen Arbeiten auf Versuchsflächen und ähnlichem im Freien ist unter Beachtung der Abstandsregel nicht erforderlich.
- Beachten Sie bitte auch die Hygienestandards für einen eingeschränkten Präsenzbetrieb im Wintersemester 2020/21.
- Beachten Sie immer die zeitnah aktualisierten allgemeinen Informationen der Bibliothek unter www.bib.hs-osnabrueck.de und insbesondere die aktuell geltenden Nutzungsregelungen unter www.bib.hs-osnabrueck.de/#c8958517 .
Die Mensen am Standort Westerberg und in Lingen bleiben grundsätzlich im "To Go" Angebot offen. Die Mensa am Standort Haste und das Bistro am Caprivi-Campus bleiben geschlossen. Beachten Sie aber auch hier die Entwicklungen und informieren Sie sich unter https://www.studentenwerk-osnabrueck.de
Die Mensen am Campus Westerberg und Lingen bieten auschließlich Mensa To Go-Angebote an. Das Essen muss am Vortag bis 23:59 Uhr über die App SWOSY vorbestellt und kann im gewählten Zeitraum abgeholt werden.
Öffnungszeiten:
- Mensa Westerberg: 11.30 – 15.00 Uhr
- Mensa Lingen: 11.30 – 14.00 Uhr
- Café Lounge Westerberg: 08.00 – 14.30 Uhr
- Cafeteria Lingen: 10.00 – 14.00 Uhr
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks Osnabrück.
Der Präsenzbetrieb bleibt weiter eingestellt. Ob und wann der Sportbetrieb wieder aufgenommen werden kann, steht derzeit noch nicht fest. Bezüglich der weiteren Gestaltung des Sportprogramms und des Umgangs mit bereits gebuchten Sportkursen bittet der Hochschulsport um etwas Geduld. Sobald es hierzu nähere Informationen gibt, wird das Zentrum für Hochschulsport entsprechend informieren.
Bei technischen Fragen bieten Ihnen die Mitarbeiter*innen im ServiceDesk Hilfestellung.
Zusätzliche Informationen für Studierende
Das Studierendensekretariat steht Ihnen per E-Mail und telefonisch für Fragen rund um Prüfungen, Verlängerungsmöglichkeiten von Bearbeitungszeiten, Abmeldung von Prüfungen, Prüfungsrücktritten und zu allen Immatrikulationsangelegenheiten zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die für Sie zuständige Studiengangssachbearbeitung.
Aktuelle Informationen zum Prüfungszeitraum, geplant ab 23.01.2021, finden Sie im OSC-Intranet im Bereich Studium und Lehre.
In den FAQs zu Prüfungs- und Immatrikulationsangelegenheiten finden Sie unter anderem Informationen zu Abschlussarbeiten, Kolloquien und Rücktrittsmöglichkeiten von Prüfungen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an das Studierendensekretariat.
Campus Westerberg: AB-Gebäude von montags bis donnerstags zwischen 8 und 17 Uhr und freitags zwischen 8 und 15 Uhr (Der Zugang ist nur über den Haupteingang an der Albrechtstraße möglich.) Zudem steht der Validierungsautomat in der Zentralbibliothek am Campus Westerberg zu den Öffnungszeiten der Bibliothek zur Verfügung.
Campus Haste: HR-Gebäude, Öffnungszeiten
Campus Lingen: KD-Gebäude (Erdgeschoss), Zugang zur Halle: Eingang Süd, Öffnungszeiten
Für Lehrveranstaltungen in Präsenz gibt es einige Punkte, die beachtet werden müssen:
- In den Seminar- und Laborräumen müssen die Tische so angeordnet werden, dass die Sitzplätze einen Abstand von ca. 2,5 Metern haben.
- Bei Laborpraktika mit mehreren Arbeitsplätzen und/oder Arbeitsstationen darf jeweils nur eine Person an einem Arbeitsplatz/einer Station arbeiten.
- Geräte und Arbeitsflächen werden nach jedem Gruppen- oder Stationswechsel gereinigt (z.B. mit handelsüblichen Haushaltsreiniger).
- In Seminar- und Laborräumen muss mehrmals täglich - mindestens alle 45 Minuten, in jeder Pause und vor jeder Veranstaltung - bei vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten gelüftet. In Räumen mit Lüftungsanlagen sind diese Maßnahmen geeignet voreingestellt.
- Um Infektionsketten nachvollziehen zu können, müssen bei Lehrveranstaltungen Anwesenheitslisten (mit Zuordnung zur Sitzordnung) mittels einer erarbeiteten IT-Lösung geführt werden.
Für den instrumental- und vokalpädagogischen Unterricht gelten neben den allgemeinen Hygieneregeln für das Wintersemester 2020/21 folgende Regeln:
- Nach dem Betreten des Gebäudes müssen die Hände desinfiziert werden.
- Sofern es möglich ist, sollte auch während des Unterrichtes ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Pro Person müssen mindestens 7,5 qm Raumfläche zur Verfügung stehen. Daraus ergibt sich ein Sicherheitsabstand von 2,5 m, der eingehalten werden muss. Die maximale Teilnehmerzahl richtet sich nach der Raumgröße.
- Unmittelbar vor und nach dem Unterricht sollten Hände gewaschen oder desinfiziert werden.
- Im Raum sollten Lehrende und Studierende stets nebeneinanderstehen.
- Dirigierende tragen entweder eine Schirmkappe mit Klarsichtvisier oder nutzen - sofern sie frontal agieren wollen – eine Plexiglaswand.
- Bei Blasinstrumenten sollte nach Möglichkeit ein Strumpf oder ähnliches auf den Schalltrichter gespannt werden und das Kondenswasser mit Zeitungspapier aufgefangen werden. Die Zeitung wird am Ende der Unterrichtseinheit entsorgt.
- Geräte und Arbeitsflächen werden nach jedem Gruppen- oder Stationswechsel desinfiziert (z.B. Ballettstangen) oder nebelfeucht gereinigt (Klaviere) oder durch UV-Desifektionslampen (bei sehr empfindlichen Instrumenten).
Weitere Hinweise zum instrumental- und vokalpädagogischen Unterricht finden Sie im Intranet.
Aktuell absolvieren viele Studierende curricular verpflichtende Praxisprojekte in Betrieben und außerhochschulischen Einrichtungen. Dort werden durch die jeweiligen Geschäftsführungen die Arbeitsmöglichkeiten der Studierenden zum Teil eingeschränkt. Sofern die Betriebe den Studierenden „Home-Office“ verordnen, weil sie dort sinnvoll weiterarbeiten können, hat dies keine Auswirkungen auf die Anerkennung der Studienleistungen. Gleiches gilt, wenn die Projekte zeitlich ausgesetzt werden und im Anschluss an die Arbeitseinschränkungen weitergeführt werden sollen. In diesem Fall sollen die Studierenden das Studierendensekretariat und den betreuenden Lehrenden in Kenntnis setzen. Falls die Betriebe die Projektverträge fristlos kündigen, wird die Studienleistung trotzdem anerkannt, wenn mindestens zwei Drittel der Leistung erbracht worden sind. Andernfalls kann ersatzweise eine geeignete ergänzende Aufgabenstellung durch die Hochschule gestellt werden, wenn dies aus Sicht des betreuenden Lehrenden zu vertreten ist. Ist dies nicht der Fall, muss das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt neu begonnen werden.
Die Hochschule Osnabrück rät den Studierenden, den Studienverlaufsplan möglichst so zu organisieren, dass der eigentlich für das Sommersemester 2021 geplante Auslandsaufenthalt auf ein späteres Semester verschoben wird. Diese Empfehlung gilt insbesondere für Destinationen, die das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausweist.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Entscheidung für oder gegen einen Auslandsaufenthalt die hier aufgeführten wichtigen Informationen.
Gaststudierende:
Die Hochschule Osnabrück rät mit Blick auf die aktuellen Einschränkungen zu einer Verschiebung eines Gaststudienaufenthaltes auf einen späteren Zeitpunkt. Dieser Ratschlag gilt insbesondere, wenn es um Einreisen aus Ländern oder Regionen geht, die das Robert-Koch-Institut als Risikogebiete ausweist.
Wir laden Sie ein, von Ihrem Heimatland aus an ausgewählten Online-Lehrveranstaltungen teilzunehmen und damit ihr Studium an Ihrer Heimatuniversität zu ergänzen. Hier finden Sie nähere Infos zum Osnabrück Global Classroom.
Wenn Sie trotz der voraussichtlichen Einschränkungen nach Osnabrück kommen möchten, sind Sie herzlich willkommen! Bitte beachten Sie die Hinweise zu Einreise, Corona-Verhaltensregeln, Studienbedingungen etc.
Degree-seeking Studierende:
Die Hochschule Osnabrück heißt alle internationalen degree-seeking Studierenden herzlich willkommen zum kommenden Wintersemester, das in einer Kombination aus Online- und Präsenzveranstaltungen stattfinden wird. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, zum Semesterstart nach Deutschland einzureisen, melden Sie sich bitte im Center for International Students unter international@hs-osnabrueck.de. Bitte beachten Sie die Hinweise zu Einreise, Corona-Verhaltensregeln, Studienbedingungen etc.
Corona - Einreise nach Niedersachsen - Osnabrück
Corona - Einreise nach Niedersachsen - Lingen
Corona - Studieren an der Hochschule Osnabrück im Wintersemester 2020/21
Corona - Studieren an der Hochschule Osnabrück im Sommersemester 2021
Corona - Verhalten in Osnabrück und Lingen
Corona - Info des Housing Service Wintersemester 2020/21
Corona - Info des Housing Service Sommersemester 2021
Zusätzliche Informationen für Lehrende und Mitarbeitende
Grundsätzlich ist in dem Zeitraum der Corona-Krise die Arbeitsleistung zu erbringen und der Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten. Vom 2.11.2020 bis auf Wideruf gelten folgende detaillierte Regelungen.
Mitarbeitende können die Möglichkeiten des häuslichen Arbeitens nutzen, aber auch unter der Achtung der Hygienestandards in den Räumlichkeiten der Hochschule arbeiten.
Personen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko aufgrund relevanter Vorerkrankungen ( z. B. Diabetes, Krebs, Dialyse, Chronische Herz- und Lungenerkrankungen, Organtransplantierte, Immunschwächeerkrankungen, Details hier) werden unter Fortzahlung der Bezüge von der Anwesenheitspflicht freigestellt. Die Freistellung erfolgt in Absprache mit den Vorgesetzen, die die entsprechenden Informationen an die Personalsachbearbeitungen weiterleiten.
Wenden Sie sich bei Fragen bitte an Ihre*n Personalsachbearbeiter*in.
Wenn Mitarbeitende und Lehrende aufgrund der Schließung einer Kindertagesstätte oder Schule die Betreuung ihres oder seines minderjährigen Kindes sicherstellen müssen, eine anderweitige Betreuung nicht gewährleistet ist und Maßnahmen wie häusliche Arbeit nicht durchführbar oder zweckmäßig sind, ist eine Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts gemäß § 29 Abs. 3 TV-L gewährt. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an Ihre Personalsachbearbeiter*in.
Der Familien-Service im Gleichstellungsbüro hält sein Angebot zu Beratung und Austausch weiterhin aufrecht. Melden Sie sich gerne im Gleichstellungsbüro, um konkrete Herausforderungen zu schildern oder gemeinsam Unterstützungsmöglichkeiten zu entwerfen. Für eine Verabredung zum telefonischen Gespräch schicken Sie bitte zunächst eine E-Mail an: gleichstellung@hs-osnabrueck.de.
Weitere Informationen zur Vereinbarkeit von Arbeit und Sorgeverantwortung in Coronazeiten finden Sie im Intranet.
Über eine Quarantäne entscheidet das Gesundheitsamt. Hierzu erhalten Sie in der Regel schriftliche Unterlagen. Für den Fall, dass Sie keine Unterlagen erhalten, bitten wir um eine kurze mail an Ihre Sachbearbeitung im Personalbereich, die den Zeitraum der Quarantäne und das zuständige Gesundheitsamt beinhaltet.
Verläuft die Quarantäne ohne Krankheit, nutzen Sie bitte die Möglichkeiten des Homeoffice. Bitte vermerken Sie auf der Zeitnachmeldung den Quarantänezeitraum.
Geht die Quarantäne mit einem Krankheitsverlauf einher, reichen Sie bitte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein, die aktuell wieder telefonisch angefordert werden kann.
Bei selbstbestimmter freiwilliger Quarantäne erbringen Sie bitte Ihre Arbeitsleistung im Homeoffice.
Geplanter Urlaub in der Quarantäne? Bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden Ihnen die entsprechen Urlaubstage wieder gutgeschrieben. Alternativ können Sie im Homeoffice arbeiten und die Urlaubstage in einen Zeitraum nach der Quarantäne schieben. Bitte stimmen Sie dieses intern ab. Selbstverständlich können Sie den Urlaub auch einfach antreten.
Das Auswärtige Amt warnt vor allen nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland.
Die Reisewarnungen des RKI oder Auswärtigen Amts sind insoweit zu beachten. Besuchen Beschäftigte der Hochschule gleichwohl ein nach den Reisehinweise des RKI und AA besonders betroffenes Land oder Gebiet, so tragen sie das alleinige Risiko (z. B. Erkrankung, Quarantäne vor Ort, Rückreisehindernisse).
Dienstreisen sollten momentan auf das absolute Minimum reduziert werden. Von Reisen in Risikogebiete ist abzusehen.
Für Lehrveranstaltungen in Präsenz gibt es einige Punkte, die beachtet werden müssen:
- In den Seminar- und Laborräumen müssen die Tische so angeordnet werden, dass die Sitzplätze einen Abstand von ca. 2,5 Metern haben.
- Bei Laborpraktika mit mehreren Arbeitsplätzen und/oder Arbeitsstationen darf jeweils nur eine Person an einem Arbeitsplatz/einer Station arbeiten.
- Geräte und Arbeitsflächen werden nach jedem Gruppen- oder Stationswechsel gereinigt (z.B. mit handelsüblichen Haushaltsreiniger).
- In Seminar- und Laborräumen muss mehrmals täglich - mindestens alle 45 Minuten, in jeder Pause und vor jeder Veranstaltung - bei vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten gelüftet. In Räumen mit Lüftungsanlagen sind diese Maßnahmen geeignet voreingestellt.
- Um Infektionsketten nachvollziehen zu können, müssen bei Lehrveranstaltungen Anwesenheitslisten (mit Zuordnung zur Sitzordnung) mittels einer erarbeiteten IT-Lösung geführt werden.
Für den instrumental- und vokalpädagogischen Unterricht gelten neben den allgemeinen Hygieneregeln für das Wintersemester 2020/21 folgende Regeln:
- Nach dem Betreten des Gebäudes müssen die Hände desinfiziert werden.
- Sofern es möglich ist, sollte auch während des Unterrichtes ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Pro Person müssen mindestens 7,5 qm Raumfläche zur Verfügung stehen. Daraus ergibt sich ein Sicherheitsabstand von 2,5 m, der eingehalten werden muss. Die maximale Teilnehmerzahl richtet sich nach der Raumgröße.
- Unmittelbar vor und nach dem Unterricht sollten Hände gewaschen oder desinfiziert werden.
- Im Raum sollten Lehrende und Studierende stets nebeneinanderstehen.
- Dirigierende tragen entweder eine Schirmkappe mit Klarsichtvisier oder nutzen - sofern sie frontal agieren wollen – eine Plexiglaswand.
- Bei Blasinstrumenten sollte nach Möglichkeit ein Strumpf oder ähnliches auf den Schalltrichter gespannt werden und das Kondenswasser mit Zeitungspapier aufgefangen werden. Die Zeitung wird am Ende der Unterrichtseinheit entsorgt.
- Geräte und Arbeitsflächen werden nach jedem Gruppen- oder Stationswechsel desinfiziert (z.B. Ballettstangen) oder nebelfeucht gereinigt (Klaviere) oder durch UV-Desifektionslampen (bei sehr empfindlichen Instrumenten).
Weitere Hinweise zum instrumental- und vokalpädagogischen Unterricht finden Sie im Intranet.
Aktuell absolvieren viele Studierende curricular verpflichtende Praxisprojekte in Betrieben und außerhochschulischen Einrichtungen. Dort werden durch die jeweiligen Geschäftsführungen die Arbeitsmöglichkeiten der Studierenden zum Teil eingeschränkt. Sofern die Betriebe den Studierenden „Home-Office“ verordnen, weil sie dort sinnvoll weiterarbeiten können, hat dies keine Auswirkungen auf die Anerkennung der Studienleistungen. Gleiches gilt, wenn die Projekte zeitlich ausgesetzt werden und im Anschluss an die Arbeitseinschränkungen weitergeführt werden sollen. In diesem Fall sollen die Studierenden das Studierendensekretariat und den betreuenden Lehrenden in Kenntnis setzen. Falls die Betriebe die Projektverträge fristlos kündigen, wird die Studienleistung trotzdem anerkannt, wenn mindestens zwei Drittel der Leistung erbracht worden sind. Andernfalls kann ersatzweise eine geeignete ergänzende Aufgabenstellung durch die Hochschule gestellt werden, wenn dies aus Sicht des betreuenden Lehrenden zu vertreten ist. Ist dies nicht der Fall, muss das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt neu begonnen werden.
Das eLearning Competence Center (eLCC) stellt Lehrenden Möglichkeiten und Tools vor, mit denen sie online die Lehre aufrecht erhalten können.
Plattform zum Austausch unter Lehrenden
In der vom eLCC in „Microsoft Teams“ eingerichteten Kollaborationsumgebung zum Erfahrungsaustausch für alle Lehrenden haben sich bereits zahlreiche Kolleg*innen angemeldet eingerichtet. Nutzen Sie gern in HS_Dozierendenteam den Austausch rund um Werkzeuge, Tools und Didaktik.
Link zum Teamraum: http://bit.ly/corona_solidargemeinschaft
Auf der Homepage des eLCC finden Sie Anleitungen, wie Sie diesem Teamraum beitreten:
https://www.hs-osnabrueck.de/fileadmin/HSOS/Homepages/eLCC/Teamraum_beitreten.pdf
Eine Anleitung, wie Sie „Microsoft Teams“ nutzen können:
https://www.hs-osnabrueck.de/fileadmin/HSOS/Homepages/eLCC/Anleitung_Microsoft_Teams.pdf
Das Learning Center bietet Ihnen im OSCA-Portal eine Seite mit Materialien zum Selbststudium an, die sich an Lehrende richtet.
Aktuelle Informationen zur Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten, zur Form der Abschlussarbeiten sowie zur Durchführung von Kolloquien im Online-Format finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats.
Weitere Informationen zum Coronavirus
Laut Robert Koch-Institut (RKI): Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber, einige Betroffene leiden auch an Durchfall.
Hinweise des Robert Koch-Instituts (RKI):
- unverzüglich mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen
- 14 Tage häusliche Quarantäne mit täglichem Kontakt zum Gesundheitsamt
Infoseite des Landes Niedersachsen: Das sollten Sie tun bei Verdacht auf eine Corona-Infektion.
laut RKI:
- primär über Sekrete der Luftwege
- fraglich auch fäkal-orale Übertragung - Nachweis von Coronaviren in Stuhlproben von Infizierten wurden nachgewiesen.
- es wird weiterhin von 14 Tagen ausgegangen (RKI).
Die 10 wichtigsten Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bieten eine gute Übersicht, um sich vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen, wie z. B. regelmäßiges und gründliches Händewaschen, Hände aus dem Gesicht fernhalten, in die Armbeuge oder ein Taschentuch zu niesen und im Krankheitsfall Abstand zu halten.
Diese Maßnahmen sind in Anbetracht der Grippewelle aber überall und jederzeit angeraten.
Informationsquellen
- Robert Koch-Institut (Antworten auf häufig gestellte Fragen)
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html - Auswärtiges Amt (Reise- und Sicherheitshinweise)
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise/letzteaktualisierungen - Bundesgesundheitsministerium (Themenseite)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html - World Health Organization WHO (Themenseite)
https://www.who.int/health-topics/coronavirus - Infektionsschutz.de: Infektionen vorbeugen
https://www.infektionsschutz.de - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
https://www.bzga.de/ - Infoseite des Landes Niedersachsen: Das sollten Sie tun bei Verdacht auf eine Corona-Infektion.
- Reisen und Tourismus, Land Niedersachsen
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/reisen-und-tourismus-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-186671.html
Kontakt
Geschäftsbereich Kommunikation
Telefon: +49 541 969-3847
E-Mail: kommunikation@hs-osnabrueck.de