Ablauf eines Berufungsverfahrens
Berufungsverfahren an der Hochschule Osnabrück
Die Berufungsverfahren an der Hochschule Osnabrück sind kriteriengestützt, mehrstufig und zeitintensiv. Die Besonderheiten liegen vor allem in der Festlegung der Auswahlkriterien ohne eine vorherige Sichtung der Bewerbungen und in der zeitlichen Trennung von Auswahlgesprächen und Problehrveranstaltungen. Durch die zeitliche Trennung von Auswahlgespräch und Probelehrveranstaltung hat die Berufungskommission die Möglichkeit, jede Bewerberin und jeden Bewerber zwei Mal zu erleben und so ein umfassenderes Bild zu erhalten. Sie bietet den Bewerberinnen und Bewerbern auch die Chance, sich in zwei verschiedenen Situationen zu präsentieren und die Hochschule besser kennen zu lernen. Die Einbindung der Gleichstellungbeauftragten sowie ggf. der Schwerbehindertenvertretung erfolgt frühzeitig und umfassend in jedem Verfahren.
Die Arbeitsgrundlage für das Berufungsverfahren bilden vor allem die Berufungsordnung, die Richtlinie zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrags der Hochschule Osnabrück sowie das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Der Ablauf eines Berufungsverfahrens
Die Denomination, das Profilpapier und die Ausschreibung bilden das Fundament des Verfahrens. Zur Erarbeitung wird eine Arbeitsgruppe von der Dekanin oder dem Dekan eingesetzt. Der Arbeitsgruppe gehören Fachvertreter und –vertreterinnen, die Dekanin bzw. der Dekan oder der Studiendekan bzw. –dekanin, die dezentrale oder zentrale Gleichstellungsbeauftragte sowie beratend die Berufungsbeauftragte an. Die Arbeitsgruppe entwirft einen Vorschlag für die Denomination, einen begründenden Text (Profilpapier) und einen Ausschreibungstext für den Beschluss im Fakultätsrat bzw. Institutsrat. Der Denomination, dem Profilpapier und der Ausschreibung müssen neben dem Fakultätsrat bzw. Institutsrat auch der Senat, das Präsidium und der Stiftungsrat zustimmen. Erst dann erfolgt die Ausschreibung einer Professur auf der Homepage der Hochschule (aktuelle Stellenangebote) und in weiteren Online- und Printmedien.
Die konstituierende Sitzung bildet die Auftaktveranstaltung der Berufungskommissionsarbeit. Die Kommission lernt sich in ihrer spezifischen Zusammensetzung kennen und klärt die formalen Bedingungen sowie die fachinhaltlichen Kriterien für den Auswahlprozess auf der Grundlage der Ausschreibung. Darüber hinaus wird der Verfahrensverlauf, das Profil sowie der Zuschnitt der zu besetzenden Professur innerhalb der Fakultät bzw. des Instituts besprochen. Aufgrund der Qualitätssicherung der Berufungsverfahren erhält die Berufungskommission erst nach der konstituierenden Sitzung Kenntnisse über die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber.
Die Berufungskommission setzt sich in der Regel aus mindestens vier Mitgliedern der Hochschullehrergruppe, einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter, einer Studentin bzw. eines Studenten als stimmberechtigte Mitglieder sowie einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung als nichtstimmberechtigtes Mitglied zusammen. Mindestens zwei fachlich einschlägige externe Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer sind zu bestellen. Ein drittes externes Mitglied kann auch als auswertige sachverständige Person aus der Praxis mit Stimmrecht hinzugezogen werden. Die Gleichstellungsbeauftragte, ggf. die Schwerbehindertenvertretung sowie die Berufungsbeauftragte nehmen an der Sitzung beratend teil.
Nach der konstituierenden Sitzung folgt die Auswahlsitzung. In dieser Sitzung werden alle Bewerbungen gesichtet und bewertet. Grundlegend ist hierfür Art. 33 II Grundgesetz, aus dem die sogenannte Bestenauslese abgeleitet wird. Das bedeutet, dass jede Bewerberin und jeder Bewerber das grundgesetzlich normierte Recht hat, nach Eignung, Befähigung und Leistung beurteilt zu werden. Die Beurteilungsmatrix bilden die in der Konstituierenden Sitzung abgestimmten formalen und fachinhaltlichen Kriterien. Der Auftrag der eingesetzten Kommission ist es, die geeignetste Kandidatin oder den geeignetsten Kandidaten für die ausgeschriebene Professur zu finden. Die Auswahlsitzung stellt auf der Basis der schriftlichen Bewerbungsunterlagen die wichtigsten Weichen: Ist eine Bewerberin bzw. ein Bewerber einschlägig, bedingt oder gar nicht geeignet. Die Kommission betrachtet dazu jede einzelne Bewerbung in ihrer Gesamtschau. Bewerberinnen oder Bewerber in der engeren Wahl werden zum Auswahlgespräch eingeladen. Befangenheiten dürfen nicht vorliegen und sind vorab offenzulegen und zu entscheiden.
Auch das Auswahlgespräch steht unter der Diktion der sogenannten Bestenauslese, es muss also transparent, kriterienorientiert sowie chancengerecht erfolgen, darüber hinaus dient es dazu, sich gegenseitig kennenzulernen. Die Bewerberin oder der Bewerber hat die Möglichkeit, sich persönlich zu präsentieren und unter anderem Fragen zur Hochschule, Fakultät, Professur, Anforderungen und Ausstattung zu klären. Das Gespräch kann ca. 45 Minuten bis zu einer Stunde dauern, über die Eckpunkte informiert Sie die Berufungskommission im Einladungsschreiben.
In der Probelehrveranstaltung zeigt die Bewerberin oder der Bewerber, wie ihre bzw. seine Lehre und Interaktion mit Studierenden aussieht. Die Berufungskommission gibt das Format und die zu bearbeitende Thematik im Einladungsschreiben vor. Das Format der Probelehrveranstaltung gestaltet sich von Fakultät zu Fakultät bzw. dem Institut für Musik unterschiedlich. Es kann unter anderem Anteile in englischer Sprache, seminaristische Einheiten, einen performativen Vortrag und/oder einen Fachvortrag beinhalten. Die Probelehrveranstaltung wird von den anwesenden Studierenden und von der Berufungskommission evaluiert.
Nach der Erstellung des Berufungsvorschlags durch die Berufungskommission wird ein Berufungsbericht angefertigt. Dieser Bericht dokumentiert den gesamten Verlauf des Verfahrens. Der Bericht wird dem Fakultätsrat vorgelegt, stimmt dieser dem Bericht zu, wird er auch vom Senat, dem Präsidium und dem Stiftungsrat der Hochschule abgestimmt. Liegen die Zustimmungen vor, kann ein Ruf erfolgen.
Wenn alle Gremien dem Berufungsbericht zugestimmt haben, wird der Erstplatzierte über seinen Ruf an die Hochschule Osnabrück informiert. Es folgen die Berufungsverhandlungen mit der Präsidentin oder dem Präsidenten und die persönliche Entscheidung des Gerufenen, den Ruf anzunehmen oder abzulehnen. Wird der Ruf angenommen, bekommen alle anderen Bewerberinnen und Bewerber die Information über den Namen und das Ernennungsdatum.
Die Einstellung neuer Professorinnen und Professoren erfolgt in der Regel zu Beginn eines neuen Semesters, entsprechend zum 01.03. im Sommersemster oder zum 01.09. für das Wintersemester.
Neben verschiedenen Services für Neuberufene bietet die Hochschule Osnabrück zur Weiterentwicklung der Lehrpersönlichkeit das Programm PROFHOS an. Dieses Programm bietet die Chance, neben der Weiterentwicklung der eigenen Lehrpersönlichkeit auch Kolleginnen und Kollegen in ähnlichen Berufssituationen über Fakultätsgrenzen hinweg kennenzulernen und sich über Erfahrungen und die ersten Eindrücke an der Hochschle Osnabrück auszutauschen.