Ablauf eines Berufungsverfahrens

Berufungsverfahren an der Hochschule Osnabrück

 

Die Berufungsverfahren an der Hochschule Osnabrück sind kriteriengestützt, mehrstufig und zeitintensiv. Die Besonderheiten liegen vor allem in der Festlegung der Auswahlkriterien ohne eine vorherige Sichtung der Bewerbungen und in der zeitlichen Trennung von Auswahlgesprächen und Problehrveranstaltungen. Durch die zeitliche Trennung von Auswahlgespräch und Probelehrveranstaltung hat die Berufungskommission die Möglichkeit, jede Bewerberin und jeden Bewerber zwei Mal zu erleben und so ein umfassenderes Bild zu erhalten. Sie bietet den Bewerberinnen und Bewerbern auch die Chance, sich in zwei verschiedenen Situationen zu präsentieren und die Hochschule besser kennen zu lernen. Die Einbindung der Gleichstellungbeauftragten sowie ggf. der Schwerbehindertenvertretung erfolgt frühzeitig und umfassend in jedem Verfahren.

Die Arbeitsgrundlage für das Berufungsverfahren bilden vor allem die Berufungsordnung, die Richtlinie zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrags der Hochschule Osnabrück sowie das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Der Ablauf eines Berufungsverfahrens