Studienorganisation
Studienorganisation
Wann beginnt das Semester? Wie hoch ist der Semesterbeitrag? Wo finde ich die Prüfungspläne? Was kann ich mit der CampusCard machen? Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen für die Organisation Ihres Studiums zusammengestellt. Falls Sie weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen auch gerne persönlich weiter. Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie unter den jeweiligen Themen.
Das akademische Jahr besteht aus einem Winter- und einem Sommersemester. Das Wintersemester beginnt formal am 1. September und endet am 28./29. Februar des folgenden Kalenderjahres. Das Sommersemester dauert vom 1. März bis 31. August.
Semester | Vorlesungsbeginn | Prüfungsbeginn | Prüfungsende |
---|---|---|---|
Wintersemester 2020/2021 | 05. Oktober 2020 | 23. Januar 2021 | 20. Februar 2021 |
Sommersemester 2021 | 22. März 2021 | 19. Juni 2021* *ggf. Anpassung des Datums aufgrund Corona-Rahmenbedingungen | 25. Juli 2021 |
Wintersemester 2021/2022 | 27. September 2021 | 15. Januar 2022 | 05. Februar 2022 |
Der Lehrbetrieb wird unabhängig vom jeweiligen Datum
- im Wintersemester generell mit dem Beginn der 39. Kalenderwoche aufgenommen und generell mit dem Ende der 5. Woche des folgenden Kalenderjahres (19 Veranstaltungswochen) beendet. Ab dem Samstag der zweiten Woche des Jahres finden Prüfungen statt.
- im Sommersemester generell mit dem Beginn der 10. Kalenderwoche aufgenommen und generell mit dem Ende der 27. Kalenderwoche (18 Veranstaltungswochen) beendet. Ab dem Samstag der 24. Kalenderwoche finden Prüfungen statt.
Weitere Besonderheiten
- Die Terminsetzungen sind weitgehend kompatibel mit den niedersächsischen bzw. nordrhein-westfälischen Sommerferien. Sie sichern außerdem eine Vorlesungspause von vier Wochen im Februar/März.
- Der Freitag vor und der Dienstag nach Pfingsten werden für Veranstaltungen genutzt. Stattdessen ist der Freitag nach Himmelfahrt vorlesungsfrei.
- Der Vorlesungsbetrieb wird im Wintersemester durch die Feiertage zum Jahreswechsel unterbrochen. Der 2. Januar ist vorlesungsfrei, wenn er auf einen Freitag fällt. Dadurch wird ein zusätzlicher vorlesungsfreier Tag in der Osterwoche erwirtschaftet.
- Der 22. Dezember ist vorlesungsfrei, wenn er auf einen Montag fällt. Der 23. Dezember ist vorlesungsfrei, was rechtzeitige Familienheimfahrten ermöglicht.
- Der Vorlesungsbetrieb wird am Dienstag nach Ostern wieder aufgenommen. Dafür wird in der gesamten Karwoche kein Vorlesungsbetrieb durchgeführt.
Allgemeine Öffnungszeiten der Hochschulgebäude:
Montag – Freitag 07:00 – 20:00 Uhr
Samstag 07:30 – 13:00 Uhr
Lernlandschaften (Gebäude CL, Gebäude SB 4. OG):
Montag – Freitag 07:00 – 22:00 Uhr
Samstag und Sonntag 08:00 – 20:00 Uhr
Prüfungsanmeldung
Detaillierte Informationen zur Prüfungsanmeldung sowie dem Anmeldezeitraum finden Sie im OSCA-Portal.
Studierende müssen sich während des Prüfungsanmeldezeitraums über das OSCA-Portal zu den Prüfungen anmelden. Sie erhalten vor Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums eines jeden Semesters wichtige Informationen zum Anmeldeverfahren per E-Mail an Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse.
Eine gesonderte Prüfungsanmeldung gilt für das Institut für Duale Studiengänge. Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Instituts.
Weitere Informationen zur Anmeldepflicht finden Sie in § 12 Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung, Neubekanntmachung des Präsidiums zum 01.03.2019. (letzte Änderung zum 01.03.2020)
Prüfungszeitraum und Prüfungspläne
Den Prüfungszeitraum des jeweiligen Semesters entnehmen Sie bitte dem Punkt Prüfungszeiträume.
Detaillierte Prüfungspläne finden Sie nach Fakultäten geordnet in der Infothek im OSCA-Portal:
Rücktritt von Prüfungen
Informationen zum Rücktritt von Prüfungen und weitere Regelungen des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung finden Sie ebenfalls im OSCA-Portal.
Anrechnung von Kompetenzen
Informationen zur Anrechnung von benoteten und unbenoteten Prüfungsleistungen sowie außerhochschulischer Kompetenzen finden Sie ebenfalls im OSCA-Portal.
Nachteilsausgleich im Studium und bei Prüfungen
Informationen zum Nachteilsausgleich im Studium und bei Prüfungen aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung finden Sie ebenfalls im OSCA-Portal.
Archivierung von prüfungsbezogenem Schriftgut
Lehrende finden Informationen zur Archivierung von prüfungsbezogenem Schriftgut ebenfalls im OSCA-Portal.
Studierende an der Hochschule Osnabrück müssen für jedes Semester einen Semesterbeitrag entrichten. Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2021 setzt sich wie folgt zusammen:
Standort Osnabrück:*
Verwaltungskostenbeitrag: 75,- Euro
Beitrag an das Studentenwerk: 73,- Euro
Beitrag studentische Selbstverwaltung: 11,- Euro
Semesterticket: 200,82 Euro**
Gesamt: 359,82 Euro, beachten Sie die Bankverbindung für die fristgerechte Rückmeldung .
*= gilt nicht für die berufsbegleitenden Bachelorstudiengänge "Pflegemanagement", "Pflegewissenschaft", "Physiotherapie (berufsbegleitend)" und "Ingenieurwesen-Maschinenbau (berufsbegleitend)" sowie alle nichtkonsekutiven berufsbegleitenden Masterstudiengänge; diese zahlen den um das Semesterticket reduzierten Betrag von 159,- Euro und / oder ggf. die gemäß Gebührenordnung des Studiengangs zusätzlich zu zahlenden Beiträge.
**= Studierende, die einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit einem der Merkzeichen G, aG, H, Gl, B oder Bl besitzen, können vor der Entrichtung des Semesterbeitrages die Befreiung des Beitrages für das Semesterticket im Studierendensekretariat beantragen.
Standort Lingen:*
Verwaltungskostenbeitrag: 75,- Euro
Beitrag an das Studentenwerk: 73,- Euro
Beitrag studentische Selbstverwaltung: 11,- Euro
Semesterticket: 167,36 Euro**
Gesamt: 326,36 Euro, beachten Sie die Bankverbindung für die fristgerechte Rückmeldung .
* = gilt nicht für den berufsbegleitenden Studiengang "Management betrieblicher Systeme" sowie die nichtkonsekutiven berufsbegleitenden Masterstudiengänge, diese zahlen den um das Semesterticket reduzierten Betrag von 159,- Euro und / oder ggf. die gemäß Gebührenordnung des Studiengangs zusätzlich zu zahlenden Beiträge.
**= Studierende, die einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit einem der Merkzeichen G, aG, H, Gl, B oder Bl besitzen, können vor der Entrichtung des Semesterbeitrages die Befreiung des Beitrages für das Semesterticket im Studierendensekretariat beantragen.
Beurlaubte Studierende
Beurlaubte Studierende zahlen für das Sommersemester 2021 einen um den Verwaltungskostenbeitrag reduzierten Betrag in Höhe von:
Studiengänge mit Semesterticket:
Standort Osnabrück: 284,82 Euro
Standort Lingen : 251,36 Euro
Studiengänge ohne Semesterticket:
Standorte Osnabrück und Lingen: 84,- Euro
Beachten Sie die Bankverbindung für die fristgerechte Rückmeldung .
Hinweise zur Beantragung eines Urlaubssemesters, zum Studienguthaben und zur Langzeitstudiengebühr sowie zur Möglichkeit des Erlasses der Langzeitstudiengebühr aufgrund einer unbilligen Härte finden Sie im OSCA-Portal .
Wann muss ich Langzeitstudiengebühren zahlen?
Studierende, die an einer staatlichen niedersächsischen Hochschule für einen Bachelorstudiengang eingeschrieben sind, verfügen über ein sogenanntes „Studienguthaben“. Dieses Studienguthaben ergibt sich aus der Regelstudienzeit des gewählten grundständigen Studiengangs zuzüglich weiterer sechs Semester. Bei einer Regelstudienzeit von 6 Semestern ergibt sich also ein Studienguthaben von 12 Semestern. Bei einem anschließenden konsekutiven Masterstudium erhöht sich dieses Studienguthaben um die Regelstudienzeit des Masterstudiengangs.
Erst wenn kein Studienguthaben mehr zur Verfügung steht, werden Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro erhoben.
Welche Ausnahmen gibt es?
Das Studienguthaben wird unter bestimmten Bedingungen nicht verbraucht (z.B. Beurlaubung, Betreuung eines Kindes gem. § 25 (5) BAföG, Pflege naher Angehöriger) und auch wenn bereits Langzeitstudiengebühren anfallen, gibt es Ausnahmeregelungen.
Detaillierte Informationen haben wir im Merkblatt Studienguthaben und Langzeitstudiengebühren für Sie zusammengestellt.
Hinweise zu Langzeitstudiengebühren sowie zur Möglichkeit des Erlasses der Langzeitstudiengebühr aufgrund einer unbilligen Härte finden Sie im OSCA-Portal .
Rückmeldung
Eingeschriebene Studierende, die ihr Studium im folgenden Semester fortsetzen wollen, müssen sich in folgenden Zeiträumen zurückmelden:
- 01. Mai bis 15. Juli für das Wintersemester
- 01. November bis 15. Januar für das Sommersemester
Die Rückmeldung erfolgt durch die Überweisung des aktuellen Semesterbeitrags (und gegebenenfalls der Langzeitstudiengebühren) auf folgendes Konto:
Bankverbindung
Hochschule Osnabrück
IBAN: DE90265501050000078790
BIC: NOLADE22XXX
Sparkasse Osnabrück
Verwendungszweck:
Zeile 1: "Ihre Matrikelnummer"
Zeile 2: "Ihr Name, Vorname"
Beurlaubung
Studierende können ab dem zweiten Fachsemester für ein bis vier Semester aus wichtigem Grund beurlaubt werden (§ 10 Immatrikulationsordnung). Studien- und Prüfungsleistungen können während einer Beurlaubung grundsätzlich nicht abgelegt werden. Ausnahmen (z. B. Prüfungen bei einem freiwilligen Auslandssemester) sind in § 13 Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung geregelt.
Auch im Urlaubssemester müssen Studierende sich zurückmelden, der Semesterbeitrag reduziert sich jedoch um den Verwaltungskostenbeitrag. Den aktuellen Semesterbeitrag für ein Urlaubssemester finden Sie unter dem Punkt Semesterbeitrag.
Anträge sind für das Wintersemester bis spätestens 15. Juli und für das Sommersemester bis spätestens 15. Januar schriftlich zu stellen. Weitere Informationen zur Beurlaubung erteilt das Studierendensekretariat unter E-Mail: servicedesk@hs-osnabrueck.de oder Telefon: 0541 969-7100.
Hinweise zur Beantragung eines Urlaubssemesters finden Sie im OSCA-Portal .
Exmatrikulation
Studierende können sich jederzeit durch einen schriftlichen Antrag über das Studierendensekretariat exmatrikulieren. Das Antragsformular finden Sie im OSCA-Portal. Die Exmatrikulation erfolgt – wenn nicht anders beantragt – in der Regel zum Ende des laufenden Semesters. Sie kann nicht rückwirkend ausgesprochen werden.
Rückgabe der CampusCard, Erstattung von Beiträgen, Erstattung des Beitrags für das Semesterticket
Studierende sind verpflichtet, die CampusCard bei Exmatrikulation an das Studierendensekretariat zurückzugeben. Erfolgt die Exmatrikulation vor bzw. bis innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn des Semesters, für das der Semesterbeitrag entrichtet wurde, wird dieser durch die Hochschule Osnabrück erstattet. Wichtig: Es erfolgt keine Erstattung des Beitrags für das Semesterticket, wenn die CampusCard nicht zu den nachfolgenden Terminen an das Studierendensekretariat zurückgegeben wird:
- Exmatrikulation zum Datum des Antragseingangs: Die CampusCard ist zusammen mit diesem Antrag an das Studierendensekretariat zurückzugeben
- Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters: Die CampusCard ist mit Ablauf des Semesters (31.08. für das Wintersemester; 28.02. für das Sommersemester) an das Studierendensekretariat zurückzugeben.
- Exmatrikulation mit bestandener Abschlussprüfung: Die CampusCard ist mit Datum der letzten bestandenen Prüfung an das Studierendensekretariat zurückzugeben.
Die CampusCard der Hochschule Osnabrück kann während des Studiums zugleich als Bibliotheksausweis genutzt werden. Bitte klären Sie unbedingt vor Ihrer Exmatrikulation in der Bibliothek, ob noch offene Gebühren zu begleichen oder entliehene Medien zurück zu geben sind. Wer weiterhin die Hochschulbibliothek Osnabrück nutzen möchte, kann sich gerne einen neuen Bibliotheksausweis gegen Gebühr in Höhe von € 5 ,- ausstellen lassen.
Die CampusCard dient Ihnen als Studierendenausweis, der Sie durch das gesamte Studium an der Hochschule Osnabrück begleiten wird. Die CampusCard erfüllt wichtige Funktionen, die Ihnen Ihr Studium an der Hochschule Osnabrück erleichtern werden.
Wie erhalte ich meine CampusCard?
Als Erstsemesterstudierende erhalten Sie Ihre CampusCard per Post. Nachdem alle für die Einschreibung angeforderten Unterlagen vollständig eingereicht wurden und Ihr Semesterbeitrag auf dem Konto der Hochschule Osnabrück eingegangen ist, werden Sie per E-Mail aufgefordert ein digitales Passbild im OSCA-Portal hochzuladen. Nachdem das Passbild akzeptiert wurde, wird Ihre CampusCard gedruckt und an die im OSCA-Portal hinterlegte Anschrift verschickt. Die Abholung der CampusCard vor Ort ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.
Welche Funktionen hat die CampusCard?
- visueller Ausweis
- Semesterticket für Bus und Bahn (nicht für alle Studiengänge!)
- Bezahlkarte für Mensen und Cafeterien
- Druck- und Kopierkarte
- Bibliotheksausweis
- Zugangskarte für einige Gebäude (je nach Fakultät) und Spindschlösser (nach Freischaltung)
Wie lange ist die CampusCard gültig?
Die Gültigkeitsdauer Ihrer CampusCard – und damit auch die Gültigkeit des Semestertickets – verlängern Sie jedes Semester nach Ihrer Rückmeldung für das Folgesemester an einer unserer Validierungsstationen:
- Campus Westerberg: im Gebäude AB (neben dem Haupteingang Albrechtstraße) und in der Bibliothek Westerberg (Foyer)
- Campus Haste: in der Nähe der Bibliothek (Gebäude HR)
- Campus Lingen: im Gebäude "Studentisches Arbeiten" (Halle I/II, Gebäude KD)
Bei der Verlängerung wird jeweils das aktuelle Semester und das Folgesemester als Gültigkeitsbereich aufgedruckt, so dass eine lückenlose Nutzung möglich ist.
Wo kann ich Geld auf meine CampusCard laden?
Die Kartenaufwertung ist an folgenden Standorten möglich:
Standort Osnabrück
- in den Mensen am Westerberg, in Haste und dem Bistro Caprivistraße
- in den Bibliotheken Westerberg und Haste
- IfM Gebäude Caprivistr. 1
Standort Lingen
- in der Mensa
- in der Bibliothek
Rückgabe der CampusCard, Erstattung von Beiträgen, Erstattung des Beitrags für das Semesterticket
Studierende sind verpflichtet, die CampusCard bei Exmatrikulation an das Studierendensekretariat zurückzugeben. Erfolgt die Exmatrikulation vor bzw. bis innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn des Semesters, für das der Semesterbeitrag entrichtet wurde, wird dieser durch die Hochschule Osnabrück erstattet. Wichtig: Es erfolgt keine Erstattung des Beitrags für das Semesterticket, wenn die CampusCard nicht zu den nachfolgenden Terminen an das Studierendensekretariat zurückgegeben wird:
- Exmatrikulation zum Datum des Antragseingangs: Die CampusCard ist zusammen mit diesem Antrag an das Studierendensekretariat zurückzugeben
- Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters: Die CampusCard ist mit Ablauf des Semesters (31.08. für das Wintersemester; 28.02. für das Sommersemester) an das Studierendensekretariat zurückzugeben.
- Exmatrikulation mit bestandener Abschlussprüfung: Die CampusCard ist mit Datum der letzten bestandenen Prüfung an das Studierendensekretariat zurück zu geben.
Die CampusCard der Hochschule Osnabrück kann während des Studiums zugleich als Bibliotheksausweis genutzt werden. Bitte klären Sie unbedingt vor Ihrer Exmatrikulation in der Bibliothek, ob noch offene Gebühren zu begleichen oder entliehene Medien zurück zu geben sind. Wer weiterhin die Hochschulbibliothek Osnabrück nutzen möchte, kann sich gerne einen neuen Bibliotheksausweis gegen eine Gebühr in Höhe von 5 € ausstellen lassen.
Weitere Informationen zur CampusCard finden Sie in der Wissensdatenbank unseres Serviceportals.
Die Hochschule Osnabrück stellt Ihnen verschiedene IT-Dienste, wie z. B. ein eigenes E-Mail-Postfach, kostenloses WLAN, Zugang zum OSCA-Portal sowie zu den PC-Pools zur Verfügung.
Zentrale Benutzerkennung und E-Mail
Zentrale Benutzerkennung
Für die Nutzung vieler IT-Dienste benötigen Sie eine zentrale Benutzerkennung. Diese besteht aus einem Benutzernamen und einem Kennwort. Mit Ihrer Zulassung bzw. Ihrer Einstellung erhalten Sie automatisch Ihre Benutzerkennung und ein vorläufiges Passwort per E-Mail zugeschickt.
Dabei handelt es sich um ein einmalig gültiges Passwort, das zunächst über das OSCA-Portal geändert werden muss. Nach dem Login werden Sie direkt dazu aufgefordert. Anschließend ist Ihr Passwort ein Jahr lang gültig.
Weitere Informationen zur zentralen Benutzerkennung und zur Passwortänderung finden Sie in der Infothek.
Studierende, Lehrende, Mitarbeitende und auch Gäste erhalten von der Hochschule Osnabrück eine persönliche E-Mail-Adresse. Diese wird Ihnen, zusammen mit Ihrer zentralen Benutzerkennung, mitgeteilt.
Kontrollieren Sie Ihr Postfach bitte regelmäßig auf neue E-Mails, da alle offiziellen Mitteilungen der Hochschule Osnabrück an diese E-Mail-Adresse geschickt werden. Sie erreichen Ihr Postfach über das OSCA-Portal (über das Briefsymbol oben rechts) oder direkt über msx.hs-osnabrueck.de.
Sie können Ihr E-Mail-Postfach auch mit einem E-Mail-Client (auch auf Ihrem Smartphone/Tablet) per Exchange ActiveSync abrufen. Einrichtungshinweise und weitere Informationen finden Sie in der Infothek im OSCA-Portal.
OSCA-Portal
Das OSCA-Portal (Osnabrücker Campus Aktivitäten) ist das Intranet der Hochschule Osnabrück. Dort können Sie Ihr persönliches Profil verwalten, sich als Studierender zu Modulen, Veranstaltungen und Prüfungen anmelden und erbrachte Studienleistungen und Bescheinigungen abrufen.
In virtuellen Lernräumen haben Lehrende und Studierende die Möglichkeit, Studienmaterialien, Informationen und Abstimmungen innerhalb der Lehrveranstaltungen auszutauschen. Neben einer umfangreichen Infothek stehen Ihnen auch ein Schwarzes Brett und Software-Downloads zur Verfügung.
Für den Login benötigen Sie Ihre zentrale Benutzerkennung und das dazugehörige Passwort.
Videotutorials: Einführung in OSCA, Lernräume, Modul und Veranstaltungsanmeldung, Einführung in Zoom
Bitte beachten Sie, dass einige Funktionen des OSCA-Portals erst mit der vollständigen Immatrikulation zur Verfügung stehen.
Beratungsangebot
Der Hochschule Osnabrück ist die Vereinbarkeit von Studium und Sorgeverantwortung ein wichtiges Anliegen. Deshalb unterstützen wir Sie mit verschiedenen Maßnahmen dabei, Studium und Familie zu vereinbaren.
Die Mitarbeiterinnen des Gleichstellungsbüros stehen Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Vereinbarkeit von Studium und Familie zur Verfügung. Auf den Seiten des Gleichstellungsbüros finden Sie neben Ansprechpartnerinnen auch Informationen zu Themen wie Kinderbetreuung oder Wickelräumen an der Hochschule.
Ausweis „Studium und Familie“
Studierende mit Kindern oder mit Pflegeverantwortung können im Studierendensekretariat zudem den Ausweis „Studium und Familie“ beantragen. Dieser ermöglicht beispielsweise einen flexibleren Studienverlauf. Ausführliche Informationen sowie das Antragsfomular finden Sie im OSCA-Portal.
Ihre Ansprechperson für die Erstellung des Ausweises:
Karin Hülsmann
Studierendensekretariat im AF-Gebäude, Raum AF 0023
Telefon: 0541 969-3139
E-Mail: k.huelsmann@hs-osnabrueck.de
Initiative „Studieren mit Kind“
Studieren mit Kind ist eine Initiative von Hochschule, Universität, Studentenwerk und der Stadt Osnabrück. Dort finden Sie Unterstützungs- und Betreuungsangebote sowie Informationen zu Themen wie finanziellen Leistungen.
Studentinnen und Studenten mit chronischer Erkrankung oder Behinderung finden auf unserer Webseite Studieren mit Beeinträchtigung alle wichtigen Informationen zu Beratungseinrichtungen und -personen, Barrierefreiheit und wichtige allgemeine Informationen das Thema betreffend.
Studierende sind mit der Immatrikulation durch das Land Niedersachsen unfallversichert. Diese Unfallversicherung bezieht sich auf Personenschäden, die sich im Zusammenhang mit dem Studium ereignen. Unfälle z.B. in der Freizeit sind nicht versichert. Da die Hochschule verpflichtet ist, Unfälle binnen drei Tagen nach Bekanntwerden zu melden, bitten wir Sie, Unfälle unverzüglich anzuzeigen.
Ihre Ansprechperson bei Unfällen:
Karin Hülsmann
Studierendensekretariat im AF-Gebäude, Raum AF 0023
Telefon: 0541 969-3139
E-Mail: k.huelsmann@hs-osnabrueck.de