Familien-Service
im Gleichstellungsbüro
Wir bieten Familien in der Hochschule einen Ort, an den Sie sich mit Ihren ganz speziellen Themen wenden können. Einen Ort, der Informationen bereithält und auch auf anderen Ebenen vielschichtige Unterstützung in herausfordernden Vereinbarkeitssituationen bietet.
Mit dem Familien-Service steht ein solcher Ort allen hochschulzugehörigen Personen zur Verfügung, die entweder selbst Sorgeverantwortung tragen oder die in ihrem beruflichen Alltag mit Personen mit Sorgeverantwortung zusammen lernen oder arbeiten. Sorgeverantwortung umfasst dabei sowohl die Betreuung und Erziehung von Kindern als auch die Pflege nahestehender Personen.
Individuelle Beratung zu Themen der Vereinbarkeit
Im Familien-Service im Gleichstellungsbüro finden Sie Information und Unterstützung zur Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf.
„Familie sind alle sozialen Netzwerke, in denen aktive Verantwortung für andere Personen übernommen wird, insbesondere für Erziehung, Betreuung und Pflege.“
Alle Beratungsinhalte behandeln wir selbstverständlich vertraulich.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie gerne auch einen Termin zum persönlichen Gespräch:
Raum: AF 0105
Telefon: 0541 969-2955
E-Mail: gleichstellung-familien-service@hs-osnabrueck.de
Veranstaltungen
Eine Übersicht laufender und anstehender Veranstaltungen rund um das Thema Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie finden Sie hier.
Informationen
zum Öffnen und Download des Flyers hier klicken.
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften hat eine Liste an (Bilder-)büchern zusammengestellt, mit dem Ziel, Kindern die Thematiken Krieg und Flucht kindgerecht näher zu bringen. Die Liste kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.
Zum 01. Januar 2018 sind Änderungen des Mutterschutzgesetzes in Kraft getreten. Unter anderem werden nun grundsätzlich auch Studentinnen während ihrer Ausbildung an der Hochschule in den Anwendungsbereich einbezogen. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Gesundheit schwangerer, frisch entbundener und stillender Frauen und ihrer (ungeborenen) Kinder. Gleichzeitig soll Studentinnen die Fortführung ihres Studiums ohne Gefährdung ermöglicht werden. Nachteiligen Auswirkungen soll dabei entgegengewirkt werden. Das Mutterschutzgesetz in der aktuellen Fassung kann hier eingesehen werden. In der Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) werden die Regelungen des Mutterschutzes ausführlich erklärt.
Mitteilung der Schwangerschaft
Damit die gesetzlichen Regelungen angewendet werden können, sollen Studentinnen der Hochschule eine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald sie wissen, dass sie schwanger sind. Ebenso soll eine stillende Studentin der Hochschule so früh wie möglich mitteilen, dass sie stillt. Eine Verpflichtung zur Mitteilung der Schwangerschaft besteht nicht – die Hochschule kann vorgesehene Maßnahmen jedoch nur dann ergreifen, wenn sie Kenntnis über die Schwangerschaft sowie die spätere Entbindung bzw. Stillzeit hat. Der Mitteilung ist ein geeigneter Nachweis (z.B. Kopie des Mutterpasses, ärztliche Bescheinigung) beizufügen. Sie ist an das Studierendensekretariat der Hochschule zu richten:
Hochschule Osnabrück
Studierendensekretariat
Frau Schütz
Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
E-Mail: k.schuetz@hs-osnabrueck.de
Für die Mitteilung der Schwangerschaft steht ein Formular zur Verfügung.
Gefährdungsbeurteilung und Gesprächsangebot
Nach § 10 Abs. 2 MuSchG hat die Hochschule, nachdem sie die Mitteilung über die Schwangerschaft oder das Stillen erhalten hat, unverzüglich eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die ggf. erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Außerdem hat die Hochschule der Studentin ein Gespräch über weitere Anpassungen der Studienbedingungen anzubieten.
Gesetzliche Schutzmaßnahmen
- Das Mutterschutzgesetz verbietet schwangeren, frisch entbundenen und stillenden Studentinnen die Tätigkeit an der Hochschule zwischen 20 und 6 Uhr, sowie an Sonn- oder Feiertagen. Diese Studentinnen dürfen jedoch an Ausbildungsveranstaltungen bis 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen teilnehmen, wenn sie sich dazu ausdrücklich bereit erklären und die Teilnahme zu Ausbildungszwecken zu dieser Zeit erforderlich ist. Erforderlich ist an der Hochschule Osnabrück die Teilnahme an Pflicht- und gewählten Wahlpflichtveranstaltungen gemäß der Studienordnung des gewählten Studiengangs. Die Erklärung zur Teilnahme kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
- Das Mutterschutzgesetz gibt vor, welche Arbeitsbedingungen für schwangere, frisch entbundene und stillende Frauen unzulässig sind. Die Hochschule beurteilt die Gefährdung von Mutter und Kind durch Tätigkeiten im Rahmen des Studiums. Werden im Rahmen dieser Beurteilung unzumutbare Gefährdungen festgestellt, sind Maßnahmen zum Schutz zu ergreifen.
- Für die Zeit der gesetzlichen Mutterschutzfristen 6 Wochen vor und 8 Wochen (in besonderen Fällen 12 Wochen) nach der Entbindung, besteht ein besonderes Tätigkeitsverbot. Wenn die Schwangerschaft gegenüber der Hochschule mitgeteilt wurde, sind Studentinnen in dieser Zeit von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen automatisch freigestellt. Auf ausdrücklichen Wunsch können sie trotzdem Lehrveranstaltungen besuchen und Prüfungen -ggf. mit entsprechendem Nachteilsausgleich- ablegen. Diese Erklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
- Für Untersuchungen vor und nach der Entbindung, die im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen bei der Mutterschaft erforderlich sind, sind Studentinnen freigestellt. Außerdem sind in den ersten 12 Monaten nach der Geburt Pausen zum Stillen einzuräumen.
Nachteile aufgrund der Schwangerschaft, der Entbindung oder der Stillzeit sollen vermieden oder ausgeglichen werden. (§9 Abs. 1 Satz 5 MuSchG)
Die Website www.mit-kind-studieren.de hält Informationen bereit, die für studierende Eltern relevant sind. Ob Studienorganisation, finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten oder die Alltagsorganisation mit Kind - hier erhalten Sie einen guten Überblick.
Bereit gestellt wird die Informationsplattform durch die Osnabrücker Initiative 'Studieren mit Kind', bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Hochschule, Universität, Studentenwerk und Stadt Osnabrück, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Situation für studierende Eltern in Osnabrück zu verbessern.
Wichtige Informationen für Familien in Lingen sind in einer Infobroschüre der Stadt Lingen gesammelt.
- Wiederaufnahme im Jahr 2023 geplant -
Das Eltern-Kind-Café ist ein Netztwerkangebot bei dem sich studierende Eltern kennenlernen, austauschen und miteinander vernetzen können. Auch werdende Eltern sind herzlich willkommen. Die Treffen finden in den Räumlichkeiten der Katholischen Familienbildungsstätte statt.
Momentan pausiert das Eltern-Kind-Café. Eine Wiederaufnahme ist für dieses Jahr (2023) geplant.
Wenn Sie Interesse am Eltern-Kind-Café haben, melden Sie sich gerne bei Lisa Wichmann im Familien-Service des Gleichstellungsbüros.
Orte für Familien
An den unterschiedlichen Standorten der Hochschule sind und werden Still- und Wickelmöglichkeiten sowie familiengerechte Lernlandschaften geschaffen. Damit möchten wir Ihnen als studierenden Eltern im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Studium die Möglichkeit geben, Ihr Kind mit in die Hochschule zu bringen.
Besonders freuen würden wir uns, wenn vor allem die familiengerechte(n) Lernlandschaft(en) auch Orte der Begegnung von vielen Familien in der Hochschule werden.
Das Angebot an diesen Räumlichkeiten wird stetig erweitert, weshalb einige Räume möglicherweise noch nicht vollständig ausgestattet sind. Die familiengerechten Orte in der Hochschule erkennen Sie am Symbol des Familien-Service.
- Caprivistraße 1 (IfM):
- FA 0018 Still- und Wickelraum
- FA 0232 Still- und Wickelraum
- Caprivistraße 30a:
- CN 0030 Still- und Wickelraum
- CM (Bistro) Kinderecke und Kinderstühle
- CL 0014 familiengerechte Lernlandschaft mit Still- und Wickelmöglichkeit
- Westerberg:
- AB 0109 Still- und Wickelraum
- AF Erdgeschoss Wickelmöglichkeit in Toiletten (Damen und Herren)
- AF 3. Obergeschoss Wickelmöglichkeiten in Toiletten (Damen und Herren
- BA 0101/3 Still- und Wickelraum
- S4 0106 Wickelmöglichkeit in Toilette
- MA 0014 Still- und Wickelraum
- SB 0431 Still- und Wickelraum
- SB 0442 familiengerechte Lernlandschaft
- Mensa Westerberg: Eltern-Kind-Raum im Erdgeschoss
- Rehmstraße:
- RA 111 Still- und Wickelraum (der Raum befindet sich noch in der Umstrukturierung zum Still- und Wickelraum)
- RA 106 familiengerechte Lernlandschaft
- Haste:
- HR 0014 Still- und Wickelraum
- HD 0014 Wickelmöglichkeit im Behinderten-WC
- OT 0116 Still- und Wickelraum
- WD 0005 Wickelraum im Behinderten-WC
- Lingen:
- LB 0009 Wickelmöglichkeit im Behinderten-WC
- Halle IV Erdgeschoß Wickelmöglichkeit im Behinderten-WC
- KA 0110A Wickelraum (Öffnungszeiten der Bibliothek beachten)
- KA 0111 Elten-Kind-Bereich in Bibliothek (Öffnungszeiten beachten)
- KC 0107 Wickelmöglichkeit im Sanitätsraum
- KF 0011 Wickelraum
- KH Wickelmöglichkeit
- KM Mensa Still- und Wickelmöglichkeit
Netzwerke und Kooperationen
Die Hochschule Osnabrück hat sich in den vergangenen Jahren engagiert auf den Weg gemacht für mehr Familienfreundlichkeit. Seit dem 1. Oktober 2019 ist die Hochschule Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule“ und hat die gleichlautende Charta unterzeichnet. Der Beitritt zur Charta „Familie in der Hochschule“ schließt an die bisherige Beteiligung der Hochschule Osnabrück am „audit familiengerechte hochschule“ an. In diesem Zusammenhang hat sich die Hochschule folgende Ziele gesetzt:
- Grundsätzliches Mitdenken von Familienfreundlichkeit und Chancengleichheit als Querschnittsthema
- Führungskräfteentwicklung zur Stärkung einer nachhaltig geschlechtergerechten und familienfreundlichen Zusammenarbeit und Führung
- (Weiter-)Entwicklung von Maßnahmen zum Abbau struktureller Barrieren, z.B. Ausweis Studium und Familie
- Unterstützung der Beschäftigten mit bedarfsgerechten Regelungen zur Gestaltung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen
- Ausbau einer familienfreundlichen und gendersensiblen Personalentwicklung
Die Ziele der Hochschule Osnabrück im Rahmen von "Familie in der Hochschule" finden Sie auch in der Selbstverpflichtung.
An der Hochschule Osnabrück geht es bei dem Thema Vereinbarkeit nicht nur um Fragen nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten, sondern auch um die Übernahme von Pflegeverantwortung und das Aufbrechen tradierter Geschlechterrollen, denn auch viele Männer wünschen sich mehr Zeit mit ihrer Familie.
Der Familienbegriff an der Hochschule wird folgendermaßen definiert:
„Familie sind alle sozialen Netzwerke, in denen aktive Verantwortung für andere Personen übernommen wird, insbesondere für Erziehung, Betreuung und Pflege.“
Mit diesem stark erweiterten Familienbegriff möchte die Hochschule Osnabrück den vielfältig gewordenen Lebensentwürfen und Bedürfnissen ihrer Studierenden, Lehrenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerecht werden. Sie legt dabei den Fokus in ihrer weiteren Entwicklung bewusst auf ausreichend flexible Rahmenbedingungen und die soziale Mitverantwortung und Mitwirkung aller Beteiligten.
Die Charta „Familie in der Hochschule“ ist auf der Grundlage der jahrelangen Erfahrungen aus einem hochschulübergreifenden Netzwerk entstanden und verfolgt das Ziel, die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familienaufgaben im deutschsprachigen Hochschulraum zu verankern und gemeinsam weiter zu entwickeln. Durch den Beitritt verpflichtet sich die Hochschule der Einhaltung der Charta-Standards – dazu gehört u.a. die Selbstverpflichtung zu einer wertschätzenden, familienorientierten Führungskultur sowie die Schaffung von Rahmenbedingungen sowie Instrumenten, die eine Vereinbarkeit ermöglichen.
Das Förderprogramm Madame Courage Osnabrück wird vom Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Osnabrück getragen und von den Kooperationspartnerinnen, der Universität Osnabrück und der Hochschule Osnabrück unterstützt.
Das Förderprogramm unterstützt alleinerziehende Studierende, denen keine anderen finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen, durch eine zeitlich befristete Förderung und ermöglicht ihnen so den Studienabschluss.
Alleinerziehende Studierende sind besonderen Belastungen ausgesetzt, die sich in der Regel auf ihre Studiendauer und ihren Studienabschluss auswirken. Die derzeitige BAföG-Regelung reicht nicht in allen Fällen aus. Problematisch wird es z.B., wenn alleinerziehende Studierende BAföG nicht bzw. nicht länger in Anspruch nehmen können oder wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen können bzw. wollen. Einen Anspruch auf Sozialhilfe (Leistungen nach dem SGB II) haben diese Studierenden in der Regel nicht. Einer bezahlten Arbeit nachzugehen ist nur unter äußerst erschwerten Bedingungen möglich. Kind, Studium und Arbeit lassen sich kaum miteinander vereinbaren.
In dieser Konfliktsituation will Madame Courage Hilfestellung geben.
Den betroffenen Studierenden soll durch finanzielle Unterstützung die Möglichkeit eröffnet werden, ihr Examen abzulegen und damit langfristig selbstständig für ihren Lebensunterhalt sorgen zu können, statt auf Dauer von staatlicher Unterstützung leben zu müssen.
Elternschaft darf nicht zu sozialer Benachteiligung oder geringeren Bildungschancen führen.
Antragstellung:
Antragsberechtigt sind alleinerziehende Studierende der Universität Osnabrück und der Hochschule Osnabrück:
- in der Regel mit Wohnsitz in Stadt und Landkreis Osnabrück
- ohne ausreichendes Einkommen und Vermögen
- ohne Anspruch auf anderweitige Förderungen und Unterstützung
- kurz vor Ende des Studiums mit Aussicht auf Studienabschluss
Gefördert wird grundsätzlich das letzte Semester. Die finanzielle Unterstützung orientiert sich an der Höhe der Bundesausbildungsförderung.
Über den Antrag entscheidet die Kommission. Die Mitgliedschaft in der Kommission regelt sich nach § 5 der Kooperationsvereinbarung des Projektes Madame Courage Osnabrück. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung aus dem Programm Madame Courage Osnabrück besteht nicht.
Die Antragstellung ist nur bei der Schwangerenberatung des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Osnabrück möglich. Termine werden nach telefonischer Vereinbarung vergeben.
Hierzu wenden Sie sich bitte an die unsere Kolleginnen der Schwangerenberatung des SkF:
Claudia Kaumkötter | Telefon: 0541 33 876 15 | |
Sylvia Heggemann | Telefon: 0541 33 876 26 | |
Maria Lückmann | Telefon: 0541 33 876 13 |
Projektunterstützung
Sie möchten Madame Courage Osnabrück unterstützen?
Madame Courage finanziert sich ausschließlich durch Spenden. Daher kommen alle eingeworbenen Spendengelder den alleinerziehenden Studierenden zu Gute. Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V., die Universität Osnabrück und die Hochschule Osnabrück sorgen für die personelle und organisatorische Ausstattung von Madame Courage.
So können Sie Madame Courage unterstützen:
- Sie spenden einen einmaligen Betrag
- Sie spenden regelmäßig eine bestimmte Summe
- Sie werben mit Ihrem guten Namen für Madame Courage
- Sie stellen Sachspenden (z.B. Essen und Getränke) für Benefizveranstaltungen zur Verfügung
- Sie leisten musikalische, künstlerische und kulturelle Beiträge zu unseren Benefizveranstaltungen
- Sie berichten anderen von Madame Courage
- Sie spenden Zeit für alleinerziehende Studierende und ihre Kinder
Freundschaftskreis
Wenn Sie regelmäßig eine bestimmte Summe spenden möchten, werden Sie doch einfach Mitglied im Freundschaftskreis Madame Courage Osnabrück. Unter der Schirmherrschaft von Herrn Dr. Stephan Rolfes, Vorstand Verkehr und Hafen der Stadtwerke Osnabrück AG, hat sich der Freundschaftskreis zum Ziel gesetzt, die existenzsichernden Stipendien kontinuierlich bereitzustellen.
Werden Sie Mitglied im Freundschaftskreis indem Sie das Beitrittsformular ausgefüllt an den SkF zurückschicken und ermöglichen Sie mit Ihrer jährlichen finanziellen Unterstützung alleinerziehenden Studierenden den Studienabschluss.
Spendenkonto:
Sparkasse Osnabrück
Kontonummer: 282 459
Bankleitzahl: 265 501 05
IBAN: DE 54 2655 0105 0000 2824 59
BIC: NOLADE 22XXX
Koordination des Spendenprojekts Madame Courage Osnabrück
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Vorsitzende Gertrud Lemmen-Kalker
Geschäftsführung Birgit Ottens
Johannisstr. 91
49074 Osnabrück
Tel: 0541 33 876 10
Bitte teilen Sie uns bei Überweisungen Ihre Adresse mit, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können!

Die Hochschule Osnabrück ist Partnerin im 2005 gegründeten Osnabrücker Familienbündnisses mit dem zentralen Anliegen, mehr Familienfreundlichleit in die Region Osnabrück zu bringen.
Weitere Infos zum Familienbündnis, Kooperationspartner*innen und Handlungsfeldern finden Sie hier.
FAQ
häufig gestellte Fragen & Antworten
Der Ausweis Studium und Familie kann im Studierendensekretariat beantragt haben.
Informationen zum Ausweis und zur Beantragung finden Sie hier.
Den Namen ihrer Studiengangskoordinatorin / ihres Studiengangkoordinators finden Sie im Internetauftritt Ihres Studiengangs. Zur Liste aller Studiengänge der Hochschule Osnabrück klicken Sie hier.