Beschwerdestelle
nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 13 AGG)
Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 13 AGG)
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es, Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern bzw. zu beseitigen (§ 1 AGG).
Nach § 13 Abs. 1 AGG haben alle Beschäftigten das Recht, sich bei der Beschwerdestelle ihrer Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis von der Arbeitgeberin, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigen oder Dritten wegen eines der oben genannten Gründe benachteiligt fühlen.
Das Benachteiligungsverbot und das Beschwerderecht gelten gem. § 42 Abs. 6 Nds. Hochschulgesetz auch für alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule, die keine Beschäftigten sind. Somit wird der Anwendungsbereich des AGG insbesondere auf Studierende der Hochschule, aber z.B. auch auf Lehrbeauftragte ausgedehnt. Sofern also Studierende im Rahmen des Studiums entsprechende Benachteiligungen erfahren, können sie ebenfalls ein Beschwerdeverfahren einleiten.
Die AGG-Beschwerdestelle ist mit folgenden Ansprechpersonen besetzt:
Volker Peters
Tel.: 0541 969 2049
Sandra Sewöster
Tel.: 0541 969 2110
Hochschule Osnabrück
AGG-Beschwerdestelle
Albrechtstr. 30
49076 Osnabrück
E-Mail: agg-beschwerdestelle@hs-osnabrueck.de
Im Rahmen des formalen Beschwerdeverfahrens ist es Aufgabe der Beschwerdestelle, eine Sachverhaltsermittlung zu betreiben und festzustellen, ob ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot aus § 7 AGG vorliegt. Im Rahmen der Prüfung von Beschwerden ist die Beschwerdestelle zur Sachverhaltsaufklärung befugt, alle erforderlichen Unterlagen, Räumlichkeiten und Daten einzusehen, Informationen und Auskünfte einzuholen sowie Zeug*innen und Beteiligte zu befragen. Die Beschwerdestelle kann zudem gegenüber der Hochschulleitung Empfehlungen über geeignete Maßnahmen oder Sanktionen zur Beseitigung oder Verhinderung der Diskriminierung abgeben. Über die konkret zu ergreifenden Maßnahmen und Sanktionen entscheidet anschließend die Hochschulleitung.
Wichtig: Dabei leistet die Beschwerdestelle keine Beratung in Diskriminierungsangelegenheiten. Eine solche Beratung sollte im Vorfeld einer Beschwerde bei den unterschiedlichen Interessensvertreter*innen an der Hochschule (z. B. Gleichstellungsbeauftragte, Personalrat, AStA) in Anspruch genommen werden.
Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens ist insbesondere zu beachten:
- Das Beschwerdeverfahren ist ein formales rechtlich vorgesehenes Verfahren der Hochschule. Im Unterschied zur vertraulichen Beratung hat die beschwerdeführende Person hier keinen Anspruch auf vertrauliche, anonyme Behandlung der Beschwerde.
- Das Verfahren kann auch gegen den geänderten Willen der betroffenen Person weitergeführt werden, sofern die Hochschulleitung zum Handeln verpflichtet ist (insbesondere, wenn strafbare Handlungen und/oder disziplinarrechtlich relevantes Verhalten vorliegen).
Eine Beschwerde ist nicht an eine Form oder Frist gebunden und kann per E-Mail direkt an die Beschwerdestelle gerichtet werden: agg-beschwerdestelle@hs-osnabrueck.de.
Gerne nehmen wir Ihre Beschwerde jedoch auch persönlich entgegen, um mögliche Fragen, die im Zusammenhang mit der Einlegung der Beschwerde entstehen, zu beantworten.
Eine Ausnahme besteht, wenn Sie eine Entschädigung oder Schadenersatz nach § 15 Abs. 1 oder 2 des AGG geltend machen möchten. Hier ist Schriftform und eine Frist von zwei Monaten einzuhalten.
Bei der Inanspruchnahme des Beschwerderechts werden Arbeitnehmer*innen und alle beteiligten Zeuginnen und Zeugen gegen mögliche Benachteiligungen durch § 16 Maßregelungsverbot des AGG geschützt.
Nähere Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie unter den folgenden Links
- für Mitarbeitende
- für Studierende