Deutschlandstipendium
Informationen für Studierende
Der Bewerbungszeitraum für 2021 wird vom 05. Mai bis zum 19. Mai 2021 stattfinden.
Informationen zur Bewerbung
Seit 2011 schreibt die Hochschule Osnabrück Deutschlandstipendien aus. Die Hochschule Osnabrück ist bundesweit die erfolgreichste Fachhochschule beim Einwerben von Deutschlandstipendium bei Unternehmen, Stiftungen, Institutionen und Privatpersonen. Sie bietet damit zahlreichen ihrer Studierenden die Möglichkeit, in den Genuss einer finanziellen (3.600 Euro/Jahr) und ideellen Förderung (z. B. Praktikumsangebote, Mentorprogramme) durch die jeweilige Förderorganisation zu kommen.
Während des Bewerbungszeitraums werden alle erforderlichen Dokumente auf dieser Webseite eingepflegt. Außerhalb des Bewerbungszeitraums informieren Sie sich bitte anhand der Richtlinie.
Hinweis: Die Hinweise zur Überschreitung der Regelstudienzeit in § 3 und § 10 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück finden aktuell keine Anwendung. Die Hochschule Osnabrück orientiert sich an § 72 Abs. 16 NHG.
Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro monatlich und wird zunächst für ein Jahr vergeben. Es wird nicht auf BAföG-Leistungen oder eigenen Verdienst angerechnet.
Bewerben können sich Studienbewerber*innen sowie Studierende der Hochschule Osnabrück, die am 1. September des jeweiligen Vergabejahres immatrikuliert sind, überdurchschnittliche schulische Leistungen bzw. Studienleistungen erbringen und/oder ehrenamtlich engagiert sind – z.B. in der Hochschule, in Parteien, Vereinen, Verbänden, Religionsgemeinschaften oder in karitativen Einrichtungen. Eine gegebenenfalls vorliegende besondere Bedürftigkeit ist ebenfalls in der Bewerbung darzulegen. Bei der Vergabe der freien Stipendien wird in diesem Jahr die Bedürftigkeit inkl. der finanziellen Situation der Bewerber*innen eine besondere Berücksichtigung finden.
Wir weisen darauf hin, dass ein gesondertes Motivationsschreiben nicht erforderlich ist. Ebenso sind keine Beglaubigungen der Zeugnisse und Nachweise nötig. Nachweise zu Ehrenamt oder weiteren persönlichen Angaben sind ebenfalls nicht zwingend einzureichen. Die Hochschule behält sich vor, stichprobenartig Originale nachzufordern. Des Weiteren behält sich die Hochschule vor, im Falle einer erfolgreichen Bewerbung die nicht nachgewiesenen Angaben (insbesondere bezüglich Ehrenamt) zu prüfen.
Die Bewerbung für das Deutschlandstipendium erfolgt online während des Bewerbungszeitraumes. Der nächste Bewerbungszeitraum wird vom 05. Mai bis zum 19. Mai 2021 stattfinden.
Den Link zum Bewerberportal der Hochschule Osnabrück finden Sie während des Bewerbungszeitraums hier.
Zur allgemeinen Seite des Bewerberportals gelangen Sie hier.
Die Ausschreibung finden Sie während des Bewerbungszeitraum ebenfalls hier.
Studierende, die bereits eine begabungs- und leistungsabhängige Förderung erhalten, die einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro erreicht oder überschreitet, können nicht mit dem Deutschlandstipendium gefördert werden. Ausgenommen von einer Förderung sind weiter Studierende dualer, berufsbegleitender bzw. berufsintegrierter Studiengänge sowie Studierende in Weiterbildungsstudiengängen.
Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium besteht nicht.
Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung
Lebenslauf, Modulübersicht Masterbewerbung / Absolventen bzw. Hochschulzugangsberechtigung (siehe Frage zur Durchschnittsnote), Immatrikulationsbescheinigung für das kommende Wintersemester, ggf. Nachweise für erbrachtes ehrenamtliches Engagement. Damit die Bewerbung vollständig ist, müssen die Unterlagen zusätzlich in einer anonymisierten Version eingereicht werden. Freiwillige Nachweise, wie Nachweise zum Engagement, werden nur an Fördernde weitergegeben, sofern sie in anonymisierter Form vorliegen. Wenn keine anonyme Version vorliegt, werden Nachweise nicht an Fördernde weitergegeben.
Siehe § 7, Abs. 4 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück; Zweckgebundenes Auswahlverfahren:
„Die vorschlagende Fakultät/das vorschlagende Institut kann die Förderer beratend in den
Auswahlprozess einbeziehen. Dazu können die Fakultäten/das Institut die Bewerbungsunterlagen
der entsprechenden Kandidaten/Innen in anonymisierter Form an die Förderer übermitteln,
soweit die Bewerber/Innen eingewilligt haben.“
Zur Sicherstellung der Objektivierbarkeit und aus zwingend einzuhaltenden Gründen des Datenschutzes ist von den Zeugnissen, den Leistungsnachweisen und dem Lebenslauf ein zweites anonymisiertes Exemplar beizufügen, bei dem alle Daten geschwärzt sind, die Rückschlüsse auf die antragstellende Person zulassen. Dies sind zum Beispiel Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort. Die Anlagen sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen (nicht-anonymisiert und anonymisiert). Die anonyme Version kann einer Förderorganisation im Zuge des Auswahlprozesses vorgelegt werden. Das Bewerbungsformular erhalten die Fördernden in einer durch die Hochschulförderung anonymisierten Ausfertigung.
Nein, es ist kein Motivationsschreiben erforderlich. Die relevanten Angaben werden im Online-Bewerbungsformular abgefragt.
Nein, das Bewerbungsverfahren läuft ausschließlich online. Ein Versand per Post ist nicht notwendig. Den Link zum Bewerbungsportal finden Sie hier: https://bewerbung.dstip.de/hs-osnabrueck
Ja. Das Bewerbungsformular kann auf Englisch umgestellt werden und auf Englisch ausgefüllt werden. Dies gilt auch für die einzureichenden Unterlagen.
Bei dem Hochschulsemester werden alle Studienzeiten summiert, die bereits an einer deutschen Hochschule (Fachhochschule, Universität (private) Hochschule) verbracht wurden, unabhängig vom Studiengang.
Bei dem Fachsemester werden die Semester summiert, die im aktuellen Studiengang verbracht wurden. Semester an anderen Hochschulen oder anderen Studiengängen (z.B. von abgebrochenen Studiengängen) werden nicht erfasst.
Die Angaben zu Hochschul- und Fachsemester können der Immatrikulationsbescheinigung entnommen werden.
Sind Sie Studienbewerber*in, geben Sie bitte „0“ an.
Die Durchschnittsnote kann für Studierende der Fakultäten WiSo, MKT und IuI ab dem 1. Semester und für Studierende der Fakultät AuL ab dem 5. Semester im OSCA-Portal automatisch berechnet werden. Bitte lassen Sie sich dazu in OSCA die "Modulübersicht Masterbewerbung / Absolventen" anzeigen, unabhängig davon, ob Sie Masterbewerber*in oder Absolvent*in sind.
Die Durchschnittsnote lässt sich ebenfalls eigenständig anhand der Angaben im besonderen Teil der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs errechnen: https://www.hs-osnabrueck.de/de/wir/organisation/amtsblatt/ordnungen/.
Um allgemein eine Durchschnittsnote zu errechnen, muss die Note mit den entsprechenden Credits multipliziert werden. Die Summe aller Leistungen wird dann durch die Summe der Credits dividiert.


Siehe § 8 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück; Die Auswahlkriterien sind
..
- für Studierende im ersten Fachsemester (Sommersemester) eines Bachelorstudienganges zudem die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für den gewählten Studiengang relevanten Einzelnoten
- für Studienbewerber/Innen um einen Bachelorstudienplatz die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für den gewählten Studiengang relevanten Einzelnoten…“
Sollte Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung die Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester mit Angabe der Matrikelnummer noch nicht vorliegen, können Sie die Bewerbung im Bewerberportal auch ohne das Dokument abschließen/abschicken. Das Einreichen eines Nachweises über die bereits erfolgte Zahlung des Semesterbeitrages oder einer Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2021 ist nicht erforderlich.
Während des laufenden Bewerbungszeitraums können Sie sich erneut im Portal einloggen um die Immatrikulationsbescheinigung nachträglich hochzuladen.
Sollten Sie die Immatrikulationsbescheinigung erst nach Ablauf des Bewerbungszeitraums erhalten, senden Sie diese bitte umgehend nach Erhalt und ohne weitere Aufforderung an deutschlandstipendien@hs-osnabrueck.de.
Nein. Siehe § 7 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück; Zweckgebundenes Auswahlverfahren.
Jede*r Bewerber*in erhält nach Abgabe der Bewerbung eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
Siehe § 3 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück: Eine Förderung ist für Studierende ausgeschlossen, die bereits eine andere begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung durch eine Einrichtung nach § 1 Abs. 3 oder § 4 Abs. 1 StipG erhalten, deren monatlicher Förderbetrag bei 30,-€ oder mehr liegt.
Laut StipG § 1 (2) ist eine Förderung für Studierende ebenfalls nicht möglich, sofern diese Anwärterbezüge oder ähnliche Leistungen aus öffentlichen Mitteln erhalten (Leistungen aus öffentlichen Mitteln, die studentische Hilfskräfte oder geringfügig Beschäftigte bekommen, sind hiervon ausgenommen).
Ausnahmen finden Sie in einer Übersicht des BMBF: https://www.deutschlandstipendium.de/files/DStip_Uebersicht_Doppelfoerderung.pdf
Nein. Das BAföG und das Deutschlandstipendium sind zwei sich ergänzende Programme. Studierende können grundsätzlich beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Das Deutschlandstipendium wird auch nicht auf eigenen Verdienst angerechnet.
Siehe § 10, Abs. 3 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück; Förderungshöchstdauer, Beurlaubung:
„Während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium wird das Stipendium nicht gezahlt. Dies gilt nicht für eine Beurlaubung aufgrund eines studienbezogenen Auslandaufenthaltes […] Bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung wird der Bewilligungszeitraum auf Antrag der Stipendiatin/des Stipendiaten um die Zeit der Beurlaubung verlängert.“
Stimmen von Fördernden und geförderten Studierenden
Kontakt für Studierende
Nina Löber, B.A.
Hochschulförderung
Telefon: 0541 969-7278
Fax: 0541 969-7219
E-Mail: deutschlandstipendien@hs-osnabrueck.de
- Postanschrift Hochschulförderung
Hochschule Osnabrück
Hochschulförderung
Deutschlandstipendium
Postfach 1940
49009 Osnabrück