Deutschlandstipendium
Informationen für Studierende
Informationen zur Bewerbung
Seit 2011 schreibt die Hochschule Osnabrück Deutschlandstipendien aus. Die Hochschule Osnabrück ist bundesweit eine der erfolgreichsten Fachhochschule beim Einwerben von Deutschlandstipendien bei Unternehmen, Stiftungen, Institutionen und Privatpersonen. Sie bietet damit zahlreichen ihrer Studierenden die Möglichkeit, in den Genuss einer finanziellen (3.600 Euro/Jahr) und ideellen Förderung (z. B. Praktikumsangebote, Mentoringprogramme) durch die jeweilige Förderorganisation zu kommen.
Während des Bewerbungszeitraums werden alle erforderlichen Dokumente auf dieser Webseite eingepflegt. Außerhalb des Bewerbungszeitraums informieren Sie sich bitte anhand der Richtlinie.
Hinweis: Aufgrund des § 72 Abs. 16 NHG finden die Bestimmungen zur Überschreitung der Regelstudienzeit in § 3 und 10 der Richtlinie der Hochschule Osnabrück aktuell keine Anwendung. Anträge auf Förderung oberhalb der Regelstudienzeit müssen nur nach Aufforderung durch die Hochschulförderung gestellt werden.
Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro monatlich und wird zunächst für ein Jahr vergeben. Es wird nicht auf BAföG-Leistungen oder eigenen Verdienst angerechnet.
Bewerben können sich Studienbewerber*innen sowie Studierende der Hochschule Osnabrück, die am 1. September des jeweiligen Vergabejahres immatrikuliert sind, überdurchschnittliche schulische Leistungen bzw. Studienleistungen erbringen und/oder ehrenamtlich engagiert sind – z.B. in der Hochschule, in Parteien, Vereinen, Verbänden, Religionsgemeinschaften oder in karitativen Einrichtungen. Eine gegebenenfalls vorliegende besondere Bedürftigkeit ist ebenfalls in der Bewerbung darzulegen. Bei der Vergabe der freien Stipendien wird in diesem Jahr die Bedürftigkeit inkl. der finanziellen Situation der Bewerber*innen eine besondere Berücksichtigung finden.
Wir weisen darauf hin, dass ein gesondertes Motivationsschreiben nicht erforderlich ist. Ebenso sind keine Beglaubigungen der Zeugnisse und Nachweise nötig. Nachweise zu Ehrenamt oder weiteren persönlichen Angaben sind ebenfalls nicht zwingend einzureichen. Die Hochschule behält sich vor, stichprobenartig Originale nachzufordern. Des Weiteren behält sich die Hochschule vor, im Falle einer erfolgreichen Bewerbung die nicht nachgewiesenen Angaben (insbesondere bezüglich Ehrenamt) zu prüfen.
Der nächste Bewerbungszeitraum findet voraussichtlich vom 03. bis 17. Mai 2023 statt. Die Bewerbung erfolgt online über ein Bewerbungsportal.
Den Link zum Bewerbunsportal der Hochschule Osnabrück finden Sie während des Bewerbungszeitraums hier.
Die Ausschreibung finden Sie während des Bewerbungszeitraums hier.
Studierende, die bereits eine begabungs- und leistungsabhängige Förderung erhalten, die einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro erreicht oder überschreitet, können nicht mit dem Deutschlandstipendium gefördert werden. Ausgenommen von einer Förderung sind weiter Studierende dualer, berufsbegleitender bzw. berufsintegrierter Studiengänge sowie Studierende in Weiterbildungsstudiengängen.
Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium besteht nicht.
Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück
Hinweis: Aufgrund des § 72 Abs. 16 NHG finden die Bestimmungen zur Überschreitung der Regelstudienzeit in § 3 und 10 der Richtlinie der Hochschule Osnabrück aktuell keine Anwendung. Anträge auf Förderung oberhalb der Regelstudienzeit müssen nur nach Aufforderung durch die Hochschulförderung gestellt werden.
Fördernde 2022
Hier finden Sie eine Übersicht aller Fördernden von Deutschlandstipendien des Förderjahres 2022/23.
Stand: 27.07.2022
(Stand: 01.09.2022)
• A. Frauenrath Landschaftsbau GmbH & Co. KG
• aft automotive GmbH
• ANEDO GmbH über Agrotech Valley Forum e.V.
• August Storck KG
• B. Strautmann & Söhne GmbH & Co. KG über Agrotech Valley Forum e.V.
• BERDING BETON GmbH
• Biofino GmbH & Co. KG
• Blomberg Klinik GmbH
• Boymann GmbH & Co. KG
• Bunny Tierernährung GmbH
• Caritasverband für die Diözese Osnabrück e. V.
• CHECK24
• CLAAS
• Conditorei Coppenrath & Wiese KG
• Dieter Fuchs Stiftung
• Felix Schoeller Holding GmbH & Co. KG
• Fördergesellschaft der Hochschule Osnabrück e.V.
• Förderverein des Wirtschaft- und Industrie-Klub Osnabrück e.V.
• Gartenbau-Versicherung VVaG
• Gauselmann AG
• Georg Parlasca Keksfabrik GmbH
• GRIMME Landmaschinenfabrik GmbH & Co. KG über Agrotech Valley Forum e.V.
• GS agri eG
• Hamm Reno Group GmbH
• HARTING Siftung & Co. KG
• HEDELIUS Maschinenfabrik GmbH
• Heinz Werner Otto - Studienstiftung
• HERDEN BÖTTINGER BORKEL NEUREITER GmbH
• heristo ag
• HÖCKER Polytechnik GmbH
• IMA Schelling Deutschland GmbH
• Ingeborg-Sieber-Stiftung
• inpraxi Unternehmensberatung GmbH & Co. KG
• ITEBO GmbH
• Kesseböhmer Beschlagsysteme GmbH & Co. KG
• KH-Zeitarbeit GmbH
• Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH
• Landschaftsbau Vornholt GmbH
• Landvolkdienste Osnabrück GmbH
• LMIS AG über Agrotech Valley e.V.
• Lührmann, Dirk
• Maschinenfabrik Bernard Krone GmbH & Co. KG / Stiftung Krone über Agrotech Valley e.V.
• MBN GmbH
• METTEN Stein+Design GmbH & Co. KG
• mindsquare AG
• MLP Finanzberatung SE
• Neue Osnabrücker Zeitung GmbH & Co. KG
• Neuenhauser Maschinenbau GmbH
• NOSTA Holding GmbH
• OLB-Stiftung
• Osnabrücker Förderverein für den Groß- und Außenhandel OFGA e. V.
• Overnight Tiefkühl-Service GmbH
• Phoenix Contact GmbH & Co. KG
• PKF WMS Bruns-Coppenrath & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberater Rechtsanwälte
• Prowind GmbH
• PURPLAN GmbH
• ROSEN Technology and Research Center GmbH
• Rotary Club Osnabrück über den Verein der Freunde Rotary Osnabrück e.V.
• Rotary Club Osnabrück-Süd über den Rotary Deutschland Gemeindienst
• Rotary Club Papenburg über den Verein Freunde Rotary Papenburg
• Schuler Service GmbH & Co. KG
• Siemens AG
• SIEVERS-SNC Computer & Software GmbH & Co. KG
• SLA Software Logistik Artland GmbH
• smartOPTIMO GmbH & Co. KG
• Solarlux GmbH
• Sozialfond Rotary Löningen-Hasetal-Haselünne e.V.
• Sparkasse Osnabrück
• Spiekermann & CO AG
• Stadtwerke Osnabrück AG
• Stiftung für angewandte Wissenschaften Osnabrück
• Stiftung Landwirtschaftsverlag
• Studentenwerk Osnabrück
• Suchhelden GmbH
• Susanne und Manfred Hormes
• VELA DARE Consulting GmbH & Co. KG
• VGH - Landschaftliche Brandkasse Hannover
• Westnetz GmbH
• wiconnect - Alumni der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Hochschule Osnabrück e.V.
• Wietzke Consulting GbR
• Wilhelm-Karmann-Stiftung
• Windel GmbH & Co. KG
• Windmöller & Hölscher KG
• WIrtschaftsförderung Lankreis Grafschaft Bentheim
• WISAG Garten- und Landschaftspflege Holding GmbH & Co. KG
Broschüre zum Deutschlandstipendium
Die Broschüre zum Deutschlandstipendium mit den Fördernden und den Stipendiat*innen des Förderjahres 2020/21 finden Sie hier.
Förderorganisationen, die im Förderjahr 2021/22 neu in das Netzwerk gekommen sind, stellen sich hier vor.
Möchten Sie die Broschüre zusätzlich in Printform erhalten, melden Sie sich unter deutschlandstipendien@hs-osnabrueck.de und wir schicken Ihnen gern ein Exemplar zu.
Stimmen von Fördernden und geförderten Studierenden
Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung
Lebenslauf, Modulübersicht Masterbewerbung / Absolventen bzw. Hochschulzugangsberechtigung (siehe Frage zur Durchschnittsnote), Immatrikulationsbescheinigung für das kommende Wintersemester, ggf. Nachweise für erbrachtes ehrenamtliches Engagement. Damit die Bewerbung vollständig ist, müssen die Unterlagen zusätzlich in einer anonymisierten Version eingereicht werden. Freiwillige Nachweise, wie Nachweise zum Engagement, werden nur an Fördernde weitergegeben, sofern sie in anonymisierter Form vorliegen. Wenn keine anonyme Version vorliegt, werden Nachweise nicht an Fördernde weitergegeben.
Siehe § 7, Abs. 4 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück; Zweckgebundenes Auswahlverfahren:
„Nach Beschluss der Fakultät/des Instituts für Musik kann die Hochschulförderung die Fördernden beratend in den Auswahlprozess einbeziehen. Dazu kann die Hochschulförderung die Bewerbungsunterlagen der entsprechenden Kandidat*innen in anonymisierter Form an die Fördernden übermitteln, soweit die Bewerber*innen eingewilligt haben.“
Zur Sicherstellung der Objektivierbarkeit und aus zwingend einzuhaltenden Gründen des Datenschutzes ist von den Zeugnissen, den Leistungsnachweisen und dem Lebenslauf ein zweites anonymisiertes Exemplar beizufügen, bei dem alle Daten geschwärzt sind, die Rückschlüsse auf die antragstellende Person zulassen. Dies sind zum Beispiel Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort. Die Anlagen sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen (nicht-anonymisiert und anonymisiert). Die anonyme Version kann einer Förderorganisation im Zuge des Auswahlprozesses vorgelegt werden. Das Bewerbungsformular erhalten die Fördernden in einer durch die Hochschulförderung anonymisierten Ausfertigung.
Nein, es ist kein Motivationsschreiben erforderlich. Die relevanten Angaben werden im Online-Bewerbungsformular abgefragt.
Nein, das Bewerbungsverfahren läuft ausschließlich online. Ein Versand per Post ist nicht notwendig. Den Link zum Bewerbungsportal finden Sie hier: https://bewerbung.dstip.de/hs-osnabrueck
Ja. Das Bewerbungsformular kann auf Englisch umgestellt werden und auf Englisch ausgefüllt werden. Dies gilt auch für die einzureichenden Unterlagen.
Bei dem Hochschulsemester werden alle Studienzeiten summiert, die bereits an einer deutschen Hochschule (Fachhochschule, Universität (private) Hochschule) verbracht wurden, unabhängig vom Studiengang.
Bei dem Fachsemester werden die Semester summiert, die im aktuellen Studiengang verbracht wurden. Semester an anderen Hochschulen oder anderen Studiengängen (z.B. von abgebrochenen Studiengängen) werden nicht erfasst.
Die Angaben zu Hochschul- und Fachsemester können der Immatrikulationsbescheinigung entnommen werden.
Sind Sie Studienbewerber*in, geben Sie bitte „0“ an.
Die Durchschnittsnote kann für Studierende der Fakultäten WiSo, MKT und IuI ab dem 1. Semester und für Studierende der Fakultät AuL ab dem 5. Semester im OSCA-Portal automatisch berechnet werden. Bitte lassen Sie sich dazu in OSCA die "Modulübersicht Masterbewerbung / Absolventen" anzeigen, unabhängig davon, ob Sie Masterbewerber*in oder Absolvent*in sind.
Die Durchschnittsnote lässt sich ebenfalls eigenständig anhand der Angaben im besonderen Teil der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs errechnen: https://www.hs-osnabrueck.de/de/wir/organisation/amtsblatt/ordnungen/.
Um allgemein eine Durchschnittsnote zu errechnen, muss die Note mit den entsprechenden Credits multipliziert werden. Die Summe aller Leistungen wird dann durch die Summe der Credits dividiert.


Siehe § 8 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück; Die Auswahlkriterien sind
..
- für Studierende im ersten Fachsemester (Sommersemester) eines Bachelorstudienganges zudem die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für den gewählten Studiengang relevanten Einzelnoten
- für Studienbewerber*innen um einen Bachelorstudienplatz die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für den gewählten Studiengang relevanten Einzelnoten…“
Sollte Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung die Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester mit Angabe der Matrikelnummer noch nicht vorliegen, können Sie die Bewerbung im Bewerbungsportal auch ohne das Dokument abschließen/abschicken. Das Einreichen eines Nachweises über die bereits erfolgte Zahlung des Semesterbeitrages oder einer Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2022 ist nicht erforderlich.
Während des laufenden Bewerbungszeitraums können Sie sich erneut im Portal einloggen um die Immatrikulationsbescheinigung nachträglich hochzuladen.
Sollten Sie die Immatrikulationsbescheinigung erst nach Ablauf des Bewerbungszeitraums erhalten, senden Sie diese bitte umgehend nach Erhalt und ohne weitere Aufforderung an deutschlandstipendien@hs-osnabrueck.de.
Nein. Siehe § 7 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück; Zweckgebundenes Auswahlverfahren.
Jede*r Bewerber*in erhält nach Abgabe der Bewerbung eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.
Siehe § 3 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück: Eine Förderung ist für Studierende ausgeschlossen, die bereits eine andere begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung durch eine Einrichtung nach § 1 Abs. 3 oder § 4 Abs. 1 StipG erhalten, deren monatlicher Förderbetrag bei 30,-€ oder mehr liegt.
Laut StipG § 1 (2) ist eine Förderung für Studierende ebenfalls nicht möglich, sofern diese Anwärterbezüge oder ähnliche Leistungen aus öffentlichen Mitteln erhalten (Leistungen aus öffentlichen Mitteln, die studentische Hilfskräfte oder geringfügig Beschäftigte bekommen, sind hiervon ausgenommen).
Ausnahmen finden Sie in einer Übersicht des BMBF.
Nein. Das BAföG und das Deutschlandstipendium sind zwei sich ergänzende Programme. Studierende können grundsätzlich beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Das Deutschlandstipendium wird auch nicht auf eigenen Verdienst angerechnet.
Siehe § 10, Abs. 3 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück; Förderungshöchstdauer, Beurlaubung:
„Während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium wird das Stipendium nicht gezahlt. Dies gilt nicht für eine Beurlaubung aufgrund eines studienbezogenen Auslandaufenthaltes [...] Bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung wird der Bewilligungszeitraum auf Antrag der*des Stipendiat*in um die Zeit der Beurlaubung verlängert."
Kontakt für Studierende
Nina Löber, B.A.
Hochschulförderung
Telefon: 0541 969-7278
Fax: 0541 969-7219
E-Mail: deutschlandstipendien@hs-osnabrueck.de
- Postanschrift Hochschulförderung
Hochschule Osnabrück
Hochschulförderung
Deutschlandstipendium
Postfach 1940
49009 Osnabrück