Gute wissenschaftliche Praxis

an der Hochschule Osnabrück

Forschung und Ethik

Die Ethik-Kommission der Hochschule Osnabrück unterstützt ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, indem sie Forscherinnen und Forscher hinsichtlich ethischer und datenschutzrechtlicher Aspekte bei Forschungsvorhaben berät. Davon unberührt ist die Verantwortung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für das Forschungsvorhaben und seine Durchführung.

Die Ethik-Kommission wird auf Antrag der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tätig, wobei sie ausschließlich Anträge aus der Hochschule Osnabrück beurteilt. Zu den Anträgen fasst die Kommission folgende Beschlüsse, die schriftlich mitgeteilt werden:

  • Zustimmung zu Antrag,
  • Nacharbeiten werden erbeten,
  • Ablehnung des Antrags. 

Der Beschluss „Zustimmung zu Antrag“ bestätigt, dass vor Beginn des Projektes eine ethische und datenschutzrechtliche Beratung zum vorliegenden Antrag durch die Ethik-Kommission stattgefunden hat. Dieser Beschluss kann z. B.  bei Bedarf bei der Einreichung von eigenen Beiträgen im Rahmen von wissenschaftlichen Tagungen beigefügt werden.

Nähere Informationen sind in der „Ordnung zur Einrichtung und zum Verfahren einer Kommission für Ethik der Hochschule Osnabrück (Ethik-Kommission)“ enthalten. Die Ordnung ist in der Infothek unter Forschung zu finden.

In 2023 gibt es zwei fixe Sitzungstermine, zu denen Anträge eingereicht werden können:

1. Sitzung am 20. April 2023 um 16:00 Uhr - AF0401

2. Sitzung am 19. Oktober 2023 um 16:00 Uhr

Anträge können bis vier Woche vor dem Sitzungstermin bei der Geschäftstelle der Ethik-Kommission eingereicht werden.

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller wird zur Sitzung hinzugebeten.

 

Die derzeitige Zusammensetzung der Ethik-Kommission der Hochschule Osnabrück:

AG Forschung des Senats

Zur Unterstützung des Ressorts Forschung, Transfer und Nachwuchsförderung hat der Senat die AG Forschung eingerichtet. Sie unterstützt und berät Hochschulangehörige und das Präsidium. Daneben soll die Arbeitsgruppe bei Bedarf das Thema Forschungsfolgenabschätzung behandeln, gemäß der gemeinsamen Transparenzrichtlinie von LHK und MWK.

Mitglieder der AG, sowie sämtliche Protokolle sind in der Infothek hinterlegt.

Forschungsdatenmanagement

Das professionelle Management von Forschungsdaten gewinnt zunehmend an Bedeutung und bedarf Unterstützung in Form von Beratung und Infrastruktur. Für die Hochschule Osnabrück zählen zu Forschungsdaten in Anlehnung an die Leitlinien der DFG u.a. Messdaten, Laborwerte, audiovisuelle Informationen, Texte, Surveydaten, Objekte aus Sammlungen oder Proben sowie Methodische Testverfahren, wie Fragebögen, Software und Simulationen, die im Rahmen von wissenschaftlicher Arbeit und Forschung erhoben und entwickelt werden.

Die Hochschule Osnabrück möchte ihren Forscherinnen und Forschern Hilfestellung leisten, wie Forschungsdaten langfristig gesichert und bereitgestellt werden können, um damit im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis die Nachvollziehbarkeit und Qualität der wissenschaftlichen Arbeit zu dokumentieren und Forschungsdaten der Scientific Community für anschließende Forschungsarbeiten zur Verfügung zu stellen.

 

Zu den Grundsätzen zählen dabei:

  • (Langfristige) Sicherung und Zugänglichkeit von Daten aus öffentlich geförderten Projekten. Verpflichtungen gegenüber Dritten und der Schutz personenbezogener Daten sind zu berücksichtigen.
  • Unterschiede in Form und Bedingung des Zugangs variieren je nach Fachdisziplin, was Berücksichtigung finden muss.
  • Die Bereitstellung der Forschungsdaten für die Community bedarf Förderung und Anerkennung.
  • Die Bereitstellung der Forschungsdaten bedarf einer Ausbildung und eine Unterstützung der Forschenden.

 

Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Hochschule Osnabrück

Mit ihren eigenen Beiträgen in den Aufgabenbereichen Studium, Lehre, Forschung und Nachwuchsförderung hat sich die Hochschule Osnabrück in für sie, für den Standort und für die Region spezifischen Themenfeldern zunehmend profiliert. Gleichzeitig sieht sich die Hochschule Osnabrück mit ihren Mitgliedern und Angehörigen als Teil der nationalen Wissenschaftsgemeinschaft. Die "Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Hochschule Osnabrück" dient aus diesem Grunde nicht nur der Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis wie dies in den Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft skizziert ist, sondern sie konkretisiert zugleich das wissenschaftliche Selbstverständnis aller Mitglieder und Angehörigen der Hochschule Osnabrück als Hochschule für Angewandte Wissenschaften.

(beschlossen vom Senat der Hochschule Osnabrück am 18.05.2022, veröffentlicht am 23.05.2022)

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