Gute wissenschaftliche Praxis
an der Hochschule Osnabrück
Forschung und Ethik
Die Ethik-Kommission der Hochschule Osnabrück unterstützt ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, indem sie Forscherinnen und Forscher hinsichtlich ethischer und datenschutzrechtlicher Aspekte bei Forschungsvorhaben berät. Davon unberührt ist die Verantwortung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für das Forschungsvorhaben und seine Durchführung.
Die Ethik-Kommission wird auf Antrag der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tätig, wobei sie ausschließlich Anträge aus der Hochschule Osnabrück beurteilt. Zu den Anträgen fasst die Kommission folgende Beschlüsse, die schriftlich mitgeteilt werden:
- Zustimmung zu Antrag,
- Nacharbeiten werden erbeten,
- Ablehnung des Antrags.
Der Beschluss „Zustimmung zu Antrag“ bestätigt, dass vor Beginn des Projektes eine ethische und datenschutzrechtliche Beratung zum vorliegenden Antrag durch die Ethik-Kommission stattgefunden hat. Dieser Beschluss kann z. B. bei Bedarf bei der Einreichung von eigenen Beiträgen im Rahmen von wissenschaftlichen Tagungen beigefügt werden.
Nähere Informationen sind in der „Ordnung zur Einrichtung und zum Verfahren einer Kommission für Ethik der Hochschule Osnabrück (Ethik-Kommission)“ enthalten. Die Ordnung ist in der OSCA-Infothek unter Forschung zu finden.
In 2022 gibt es zwei fixe Sitzungstermine, zu denen Anträge eingereicht werden können:
1. Sitzung am 20. April 2023 um 15:30 Uhr
2. Sitzung am 19. Oktober 2023 um 15:30 Uhr
Anträge können bis vier Woche vor dem Sitzungstermin bei der Geschäftstelle der Ethik-Kommission eingereicht werden.
Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller wird zur Sitzung hinzugebeten.
AG Forschung des Senats
Zur Unterstützung des Ressorts Forschung, Transfer und Nachwuchsförderung hat der Senat die AG Forschung eingerichtet. Sie unterstützt und berät Hochschulangehörige und das Präsidium. Daneben soll die Arbeitsgruppe bei Bedarf das Thema Forschungsfolgenabschätzung behandeln, gemäß der gemeinsamen Transparenzrichtlinie von LHK und MWK.
Mitglieder der AG, sowie sämtliche Protokolle sind im OSCA-Portal hinterlegt.
Forschungsdatenmanagement
Das professionelle Management von Forschungsdaten gewinnt zunehmend an Bedeutung und bedarf Unterstützung in Form von Beratung und Infrastruktur. Für die Hochschule Osnabrück zählen zu Forschungsdaten in Anlehnung an die Leitlinien der DFG u.a. Messdaten, Laborwerte, audiovisuelle Informationen, Texte, Surveydaten, Objekte aus Sammlungen oder Proben sowie Methodische Testverfahren, wie Fragebögen, Software und Simulationen, die im Rahmen von wissenschaftlicher Arbeit und Forschung erhoben und entwickelt werden.
Die Hochschule Osnabrück möchte ihren Forscherinnen und Forschern Hilfestellung leisten, wie Forschungsdaten langfristig gesichert und bereitgestellt werden können, um damit im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis die Nachvollziehbarkeit und Qualität der wissenschaftlichen Arbeit zu dokumentieren und Forschungsdaten der Scientific Community für anschließende Forschungsarbeiten zur Verfügung zu stellen.
Zu den Grundsätzen zählen dabei:
- (Langfristige) Sicherung und Zugänglichkeit von Daten aus öffentlich geförderten Projekten. Verpflichtungen gegenüber Dritten und der Schutz personenbezogener Daten sind zu berücksichtigen.
- Unterschiede in Form und Bedingung des Zugangs variieren je nach Fachdisziplin, was Berücksichtigung finden muss.
- Die Bereitstellung der Forschungsdaten für die Community bedarf Förderung und Anerkennung.
- Die Bereitstellung der Forschungsdaten bedarf einer Ausbildung und eine Unterstützung der Forschenden.
Ein Forschungsdatenmanagement ist zunehmend eine Vorgabe der Mittelgeber, also eine Voraussetzung bei der Förderung von Forschungsvorhaben. Nicht nur bewilligte EU-Projekte müssen diese zusätzliche Anforderung erfüllen und Maßnahmen zur Zugänglichmachung von Forschungsdaten in einem sogenannten Datenmanagementplan (DMP) beschreiben. Insbesondere auch auf der nationalen Ebene wird ein projektspezifisches Konzept zum strukturierten Umgang mit Forschungsdaten vorausgesetzt. Eine Qualitätssicherung und langfristige Speicherung der Daten ist hier inbegriffen.
Grundsätzlich können Forschungsdaten als eine wesentliche Grundlage für das wissenschaftliche Arbeiten aufgefasst werden. Sie können aber sehr unterschiedlicher Natur sein. Auch gibt es disziplinabhängig verschiedene Standards zum Umgang mit eigens generierten resp. fremden Daten. Entsprechend weit ausgelegt sind Bestimmungen des Begriffs, etwa der DFG. In einem typischen Forschungsprozess durchlaufen Forschungsdaten in der Regel jedoch einen allgemeinen „Research Data Lifecycle“, der die Grundlage für ein Forschungsdatenmanagement bilden kann: Jede Phase, d.h. von der Planung und Analyse über die Speicherung/den Austausch bis zur Veröffentlichung und Nachnutzung - stellt unterschiedliche Anforderungen an dem Umgang mit Forschungsdaten (eine umfassende Einführung in das Thema finden Sie hier: Lernmodule Forschungsdatenmanagement).
Beispielsweise haben Forschungsdaten häufig einen längeren Lebenszyklus, als das Forschungsprojekt, so dass die Daten gut organisiert, dokumentiert und gespeichert werden müssen, um langfristig Opportunitäten für Lernen und Innovation zu ermöglichen. Ein strukturierter Umgang mit Forschungsdaten kann außerdem dazu beitragen, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten sowie die Transparenz und Validität der Daten zu fördern. Mit der Publikation von Forschungsdaten steigt zudem die Sichtbarkeit (für umfangreichen Information empfehlen wir die Informationsplattform forschungsdaten.info).
Auch unabhängig von der Drittmittelförderung ist es zu empfehlen, zu Beginn eines Forschungsprojektes einen Datenmanagementplan (DMP) zu erstellen und sich darin Gedanken zum Umgang mit den Daten während und nach der Projektlaufzeit zu machen. Dieser Plan umfasst alle Informationen, die die Sammlung, Aufbereitung, Speicherung, Archivierung und Veröffentlichung von Forschungsdaten im Rahmen eines Forschungsprojektes hinreichend beschreiben und dokumentieren. Typische Bestandteile sind (siehe Helbig et al. 2017):
- Allgemeine Projektinformationen (Projektname; Projektleitung; Projektverantwortung)
- Projektinhalte und Datensätze (Was sind die Projektziele? Welche Daten werden wie generiert?)
- Standards und Metadaten (Welche Dateiformate entstehen? Wie werden die Dateien organisiert und verwaltet? Gibt es rechtliche/ethische Aspekte, die zu beachten sind?)
- Datenweitergabe (Wie erfolgt die Datenweitergabe innerhalb/außerhalb des Projektes?)
- Archivierung und Sicherung der Daten (Wie und wo erfolgt die Speicherung? Welche Datensollen langfristig aufbewahrt und dokumentiert werden?)
- Verantwortlichkeiten (Wer ist für welche Prozesse verantwortlich?)
- Kosten (Welche Kosten entstehen für die Aufbereitung, Speicherung und Archivierung?)
Beispiele für DMP:
- Muster-DMP für unterschiedliche Forschungsförderer Die HU Berlin hat Muster-DMP für Projektanträge bei DFG, BMBF und Horizon 2020 erarbeitet.
- DMP Beispiele international Das Angebot "DMPonline" des Digital Curation Centre (DCC) stellt Muster-DMP für internationale Förderlinien zur Verfügung.
Ausführliche Informationen und eine Checkliste für einen DMP bietet z.B. das Digital Curation Centre. Bei der Erstellung eines DMP sind jedoch ggf. besondere Anforderungen des Mittelgebers zu berücksichtigen. Es wird auch nicht einheitlich von DMP gesprochen – das BMBF zum Beispiel erwartet häufig noch einen „Verwertungsplan“, der u.a. darlegt, „wie die geplanten Ergebnisse in anderer Weise (z.B. für öffentliche Aufgaben, Datenbanken, Netzwerke, Transferstellen etc.) genutzt werden können.“ (Richtlinie für Zuwendungen auf Ausgabenbasis(AZA)).
Wenn in den Forschungsdaten dabei Bezüge zu Personen bestehen, sind zudem die geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO und NDSG) einzuhalten. Für Forschungsprojekte bedeutet dies konkret, dass die Planung des Umgangs mit den Daten zeitlich vor dem Projektstart geregelt bzw. eingerichtet werden muss (im Rahmen der Antragstellung). Eine entsprechende Unterstützung bei der Erstellung eines adäquaten DMO für einen Forschungsantrag bietet Ihnen das Team von FoKo bzw. vom EU-Büro.
Wird das Projekt realisiert, müssen hinsichtlich der Forschungsdaten unterschiedlichste Anforderungen berücksichtigt werden (Datenschutz, Zugriffsrechte innerhalb des Teams, Datenformate, Datenmenge, …). Zur Projektdurchführung bieten wir unseren Forscher*innen daher zunächst ein Self-Assessment (online oder Checkliste) an, um auf einfache und schnelle Weise selbst über die Kritikalität der Daten zu entscheiden. Bei Unklarheiten stehen der Datenschutzbeauftragte oder der Datenschutzmanager der Hochschule zur Verfügung (Kontakt).
Damit sich die Forschenden nicht zu sehr mit den Fragen der sicheren Speicherung der Daten beschäftigen müssen, kann über den ServiceDesk Speicherplatz beantragt werden. Dem ServiceDesk ist dazu nur die Ansprechperson (+Vertretung), Projektakronym und die Dauer des Projektes zu nennen. Der zugewiesene Speicherplatz kann mit Hilfe der umfassenden Einleitung von den Forschenden selbst eingerichtet werden.
Bei der Datenablage berücksichtigen:
Neben der internen Archivierung müssen die Daten bzw. eine Auswahl der Daten auch öffentlich zugänglich gemacht werden (Forschungsdaten-Repositorium). Daten können damit fächerübergreifend archiviert und publiziert werden. Die Hochschule bietet hier perpektivisch Unterstützung an. Eine Betreuung soll durch die Bibliothek sichergestellt werden.
Leitlinie Gute wissenschaftliche Praxis
Die Hochschule Osnabrück hält ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an, sich an den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG zu orientieren.
Darüber hinaus bietet sie allen kooperativ Promovierenden und Interessierten ein E-Learning Tool zu guter wissenschaftlicher Praxis an.