Gute wissenschaftliche Praxis
an der Hochschule Osnabrück
Forschung und Ethik
Die Ethik-Kommission der Hochschule Osnabrück unterstützt ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, indem sie Forscherinnen und Forscher hinsichtlich ethischer und datenschutzrechtlicher Aspekte bei Forschungsvorhaben berät. Davon unberührt ist die Verantwortung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für das Forschungsvorhaben und seine Durchführung.
Weitere Informationen zur Ethik-Kommission sind in der Infothek zu finden.
Die Ethik-Kommission wird auf Antrag der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tätig, wobei sie ausschließlich Anträge aus der Hochschule Osnabrück beurteilt. Zu den Anträgen fasst die Kommission folgende Beschlüsse, die schriftlich mitgeteilt werden:
- Zustimmung zu Antrag,
- Nacharbeiten werden erbeten,
- Ablehnung des Antrags.
Der Beschluss „Zustimmung zu Antrag“ bestätigt, dass vor Beginn des Projektes eine ethische und datenschutzrechtliche Beratung zum vorliegenden Antrag durch die Ethik-Kommission stattgefunden hat. Dieser Beschluss kann z. B. bei Bedarf bei der Einreichung von eigenen Beiträgen im Rahmen von wissenschaftlichen Tagungen beigefügt werden.
Nähere Informationen sind in der „Ordnung zur Einrichtung und zum Verfahren einer Kommission für Ethik der Hochschule Osnabrück (Ethik-Kommission)“ enthalten. Die Ordnung ist im Amtsblatt zu finden.
In 2025 gibt es zwei fixe Sitzungstermine, zu denen Anträge eingereicht werden können:
1. Sitzung am 24. April 2025 um 15:30 Uhr - AF0401
2. Sitzung am 30. Oktober 2025 um 15:30 Uhr - AF0401
Anträge können bis vier Wochen vor dem Sitzungstermin bei der Geschäftstelle der Ethik-Kommission eingereicht werden.
Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller wird zur Sitzung hinzugebeten.
Mitglieder der Ethik-Kommission der Hochschule Osnabrück
Die Mitglieder der Ethik-Kommission wurden in der Senatssitzung vom 25.01.2023 für die Amtszeit vom 01.03.2023 bis 28.02.2025 bestellt.
Ombudsgremium für gute wissenschaftliche Praxis
Das Ombudsgremium für gute wissenschaftliche Praxis der Hochschule Osnabrück ist ein von der Hochschule eingerichtetes Gremium, das
- bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis berät.
- bei Konflikten in Bezug auf wissenschaftliches Fehlverhalten vermittelt.
- Hinweise auf ein mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten entgegennimmt und bearbeitet.
- zum Thema „gute wissenschaftliche Praxis“ informiert.
Die Ombudspersonen richten ihre Tätigkeit an dem DFG-Kodex „19 Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (DFG, 2019) aus.
Das Ombudsgremium wird bei Anfragen und Hinweisen tätig. Vorgänge werden mit Objektivität und Fairness und auf Wunsch strikt vertraulich behandelt. Alle Angehörigen der Hochschule Osnabrück können sich an Mitglieder des Gremiums wenden.
Folgende Personen gehören dem Ombudsgremium an und können unabhängig von der eigenen Fakultätszuordnung angesprochen werden (alphabetische Reihenfolge). Hinweise können auch über die interne Meldestelle gem. HinSchG erfolgen.
Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Hochschule Osnabrück
Mit ihren eigenen Beiträgen in den Aufgabenbereichen Studium, Lehre, Forschung und Nachwuchsförderung hat sich die Hochschule Osnabrück in für sie, für den Standort und für die Region spezifischen Themenfeldern zunehmend profiliert. Gleichzeitig sieht sich die Hochschule Osnabrück mit ihren Mitgliedern und Angehörigen als Teil der nationalen Wissenschaftsgemeinschaft. Die "Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Hochschule Osnabrück" (english version) dient aus diesem Grunde nicht nur der Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis wie dies in den Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft skizziert ist, sondern sie konkretisiert zugleich das wissenschaftliche Selbstverständnis aller Mitglieder und Angehörigen der Hochschule Osnabrück als Hochschule für Angewandte Wissenschaften.
(beschlossen vom Senat der Hochschule Osnabrück am 18.05.2022, veröffentlicht am 23.05.2022; Neufassung vom 20.09.2023, veröffentlicht am 10.10.2023)