Forschung an der HS OS
Unser Verständnis von Anwendungsorientierter Forschung
Forschung an der Hochschule Osnabrück findet in einem sehr breiten Themenspektrum statt. Auf drei Kernelemente werden Sie aber immer wieder stoßen:
- Interdisziplinarität in der Forschung,
- einen ausgeprägten Transfergedanken und
- die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Forschung ist für die Hochschule Osnabrück in Ergänzung zur praxisorientierten Lehre zunehmend profilbildend. Eine wachsende Anzahl von europäisch, national und regional finanzierten Forschungsprojekten dokumentiert die Forschungsstärke, die auf dem Engagement zahlreicher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in vielen Disziplinen basiert. Als Innovationstreiber für die Hochschulregion werden so Brücken zwischen Forschung, Lehre und Praxis geschlagen:
Von der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft in Forschung und Transfer profitiert wiederum die praxisorientierte Lehre.
An der Spitze interdisziplinär besetzter Forschungsgruppen haben sich Forschungsschwerpunkte etabliert, die wesentlich zur überregionalen Wahrnehmung beitragen:
- Agrarsysteme und -technologien
- Energiesysteme, -wirtschaft und –recht
- Innovative Materialien und Werkstofftechnologien
- Versorgungsforschung, -management und Informatik im Gesundheitswesen
Wichtige Querschnittsthemen bezogen auf alle Forschungsschwerpunkte sind die Digitalisierung, das Thema Arbeit und Gesellschaft, Nachhaltigkeit und Vielfalt.
Zuständigkeiten und Unterstützung
Es gibt verschiedene Formen für Unternehmen, Einrichtungen und Institutionen mit der Hochschule im Bereich Forschung sowie Wissens- und Technologietransfer zu kooperieren:
In gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprojekten in denen einzelne oder eine Gruppe von Forscherinnen und Forschern gemeinsam mit Unternehmen oder Einrichtungen eine Forschungsfrage bearbeiten. Für die Projekte kann eine öffentliche Förderung eingeworben werden. Hilfestellung gibt hier der Bereich Forschung, Kooperation, Drittmittel oder das EU-Hochschulbüro.
Durch Erteilung von Aufträgen für Forschung und Entwicklung bzw. Dienstleistungen.
Dies erfolgt in der Regel über die Science to Business GmbH oder bei speziellen Geldgebern über das Finanzmanagement/Wirtschaftliche Projekte und Spenden.
Durch Beteiligung am Dialog Wissenschaft – Wirtschaft/Organisationen über das Transfer- und Innovationsmanagement. Dabei kann der Dialog möglichen Forschungsprojekten vorgelagert sein, um Forschungsfragen zu definieren. Oder er kann im Nachgang von Projekten entstehen und sich mit einer Verwertung und dem Transfer der erzielten Ergebnisse in die Praxis und Gesellschaft beschäftigen.
Innerhalb der Hochschulleitung ist der Vizepräsident Forschung, Transfer & Nachwuchsförderung zuständig für Fragen der Forschungsförderung.
Welche Arten von Fördermitteln kommen an der HS zum Einsatz?
Fördermittel für Forschung erhält die Hochschule in der Regel von Dritten. Daher werden sie auch Drittmittel genannt. Forschungsdrittmittel machen die größte Summe an Drittmitteln für die Hochschule aus. Es gibt jedoch noch weitere Drittmittel, die sich je nach Art der Einwerbung, Verwendung und Betreuung unterscheiden:
- Forschungsdrittmittel
Sie werden in der Regel wettbewerblich für ein konkretes Forschungsvorhaben von der EU, vom Bund oder Land, von der DFG oder Stiftungen im Rahmen einer Antragstellung eingeworben. Ihre Einwerbung bedarf einer Drittmittelanzeige. - Auftragsforschungsmittel
Sie werden meistens von Unternehmen oder Organisationen für einen konkreten Forschungsauftrag als Dienstleistung (z.B. eine Evaluierung oder Messung) vergeben. Auftragsforschung wird über die Science to Business GmbH abgewickelt. - Drittmittel für die Weiterentwicklung von Studium und Lehre und (Infra-)Struktur
Auch hier werden Mittel wettbewerblich bei z.B. bei einem Bundesminiserium oder dem Land mit einem Antrag eingeworben. Informationen zur Beantragung von (Infra-)Strukturprojekte kann der Servicebereich "Forschung, Kooperation, Drittmittel" geben. - Spenden und Stipendien
Diese werden von Unternehmen oder Organisationen an die Hochschule gegeben und haben in der Regel einen bestimmten Zweck. Ansprechpersonen hierfür finden Sie im Geschäftsbereich Hochschulförderung - Gewerbliche Mittel
Hierunter fallen z.B. Einnahmen aus Veranstaltungen oder auch dem Verkauf eigener Erzeugnisse. Fragen rund um Sondermittel beantwortet der Geschäftsbereich Finanzen.
Anreizsysteme für die Forschung
Die Hochschule Osnabrück ist dank einer soliden Förderung forschungsstark. Zentrale Mittelgeber sind der Bund, das Land und die EU, aber auch regionale und überregionale Unternehmen.
Neben der externen Forschungsförderung setzt die Hochschule stark auf die interne Unterstützung der Forscherinnen und Forscher. Dazu zählt die vorhandene Infrastruktur an der Hochschule, die es den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglicht, Forschungsvorhaben durchzuführen.
Die Hochschule unterstützt das Wahrnehmen von Forschungsaufgaben außerdem durch folgende Fördermaßnahmen:
Nach § 9 Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) kann die Hochschulleitung die Lehrverpflichtung auf Antrag u.a. für die Wahrnehmung von Forschungs- und Entwicklungs- und Transferaufgaben ermässigen.
Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren der Hochschule Osnabrück. Der Antrag für die Ermäßigung der Lehrverpflichtung ist in den Dekanaten verfügbar.
Die Verfahrensgrundsätze der Fakultäten dienen als Grundlage für die Ermäßigungen. Bei Drittmittelanträgen, die die Beantragung von Mitteln für Lehrentlastung zulassen, müssen diese beantragt werden. Die dann eingeworbenen Mittel fließen der jeweiligen Fakultät zu.
Nach § 24 Abs. 3, NHG besteht u.a. die Möglichkeit, für ein Semester ganz oder teilweise von der Lehre freigestellt zu werden (Forschungssemester).
Ein Forschungssemester kann von Angehörigen der Professorengruppe erstmals nach acht Semestern ununterbrochener Lehrtätigkeit beantragt werden. Zwischen zwei Forschungssemestern soll mindestens ein Zeitraum von acht Semestern liegen.
Die Anträge sollen spätestens zum 31. Oktober eines jeden Jahres für ein Forschungssemester im folgenden Sommersemester und spätestens zum 31. März eines jeden Jahres für ein Forschungssemester im folgenden Wintersemester bei VP FTN vorliegen.
Forschungssemester, die im Ausland verbracht und über das International Office finanziell unterstützt werden sollen, müssen ein Jahr im Voraus, also zum 31. Oktober für das folgende Wintersemester und zum 31. März für das folgende Sommersemester, beantragt werden.
Hausgemachte Forschungsförderung: So lässt sich die Idee der Binnenforschungsschwerpunkte (BFSP) vereinfacht zusammenfassen. In einem internen Wettbewerb konnten Professorinnen und Professoren der Hochschule Osnabrück Anträge für die Förderung eines innovativen Forschungsprojektes stellen.
Natürlich geht es dabei um wissenschaftliche Exzellenz in der anwendungsorientierten Forschung und ausgewiesene Interdisziplinarität. Die Antragsstellenden mussten aber auch aufzeigen, wie sich das Forschungsvorhaben nach dem Ende der internen Hochschulförderung weiterentwickeln kann. Oder inwiefern der BFSP zu den Querschnittszielen der Hochschule – etwa Internationalisierung, Nachhaltigkeit und Diversity – beitragen kann. Zudem spielt die Einbindung des wissenschaftlichen Nachwuchses eine große Rolle.
Die Binnenforschungsschwerpunkte sind für die Hochschule Osnabrück ein Instrument zur weiteren Schärfung des Forschungsprofils. Und sie legen Grundsteine für zukünftige Forschungsideen, die aus der fächerübergreifenden Zusammenarbeit entstehen.
Die Hochschule Osnabrück möchte die seit Jahren erfolgreiche Entwicklung ihrer Forschungsaktivitäten durch eigene Maßnahmen gezielt in ausgewählten Bereichen unterstützen, in Ergänzung zu den Maßnahmen gemäß der Richtlinie zur Förderung von Forschung an der Hochschule Osnabrück. Konkret sollen bestehende Forschungsgruppen im Fokus stehen und gefördert werden. Die Förderung dieser Forschungsgruppen dient der Profilierung der Forschung der Hochschule Osnabrück und ermöglicht gerade erst durch eine gezielte Unterstützung dessen Arbeit.
Innerhalb der Forschungsgruppen zielt die Fördermaßnahme auf die Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses ab, um damit gleichzeitig Wege in eine Fachhochschulprofessur zu erleichtern bzw. zu ermöglichen, insbesondere vor dem Hintergrund ungleicher Repräsentanz von Männern und Frauen in einzelnen Fächern.
Das Präsidium stellt für diese Fördermaßnahme auf Grundlage von § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 3 NHG insgesamt ein Volumen von bis zu 2,5 Mio. € (2018 bis 2027) zur Verfügung.
Die finanzielle Unterstützung aus dem Forschungspool verfolgt in erster Linie das Ziel, die Chancen auf Drittmitteleinwerbung zu verbessern durch Vorbereitung neuer Forschungsanträge. Im Einzelnen können die Mittel aus dem Forschungspool beantragt werden für:
- Vorbereitung eines Drittmittelantrages (Vorarbeiten, Antragstellung, Personalmittel),
- Kurzzeitige Überbrückungsfinanzierung von Forschungsmitarbeiterinnen und –mitarbeitern zur Sicherung der Forschungsexpertise,
Das jeweilige anvisierte Drittmittelvorhaben sollte sich möglichst in das Forschungsprofil der Hochschule eingliedern.
Die Fördersumme ist auf 35.000 EUR begrenzt. Den Jahresetat des Forschungspools legt das Präsidium im Rahmen der Haushaltsberatung fest. Anträge sind zum 31. Mai und zum 31. Oktober eines jeden Jahres vorzulegen.
Zur Präsentation von Forschungsergebnissen auf internationalen Tagungen können Zuschüsse zu den Reisekosten, insbesondere auch für Promovierende der HS Osnabrück gewährt werden. Die Föderung beträgt hier max. 2.000 €.
Für die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Publikationen in „Open Access“ kann ein Zuschuss von 50% (max. 1.000 €) alle zwei Jahre pro Antragsteller/-in gewährt werden. Förderkriterium ist, dass die Antragstellerin/ der Antragsteller auch Erstautor/-in ist und in einem anerkannten Journal publiziert.
Die Hochschule Osnabrück stellt für ihre Doktorandinnen und Doktoranden pro Jahr bis zu 5 Stellen der Vergütungsgruppe TV-L 13, 50%, zur Verfügung, um die Dissertation zum Abschluss zu bringen. Abschluss bedeutet hier Einreichung der Arbeit beim jeweiligen Promotionsausschuss. Die für die Förderung von Doktorandinnen und Doktoranden jährlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel legt das Präsidium im Rahmen der Haushaltsberatung fest. Antragstellerin bzw. Antragsteller sind die jeweiligen Betreuenden der Hochschule Osnabrück der kooperativ Promovierenden.
Jeder Wissenschaflterin und jedem Wissenschaftler steht eine umfangreiche und individuelle Beratung rund um Anbahnung von Forschungsvorhaben und Unterstützung bei der Antragstellung zur Verfügung. Die Serviceeinrichtungen "Forschung, Kooperation, Drittmittel" und das EU-Hochschulbüro stehen mit ihrer Expertise zur Seite.