Förder-ABC (FAQ)
Förder ABC
Für die Umsetzung von Forschungsideen ist es in der Regel notwendig, Forschungsmittel bei Ministerien, Organisationen oder Stiftungen zu beantragen. Diese sogenannten Drittmittel müssen im Rahmen von Forschungsanträgen beantragt werden. In diesem Zusammenhang stoßen die Forschenden auf eine Vielzahl von Begrifflichkeiten, die nicht immer selbsterklärend sind. Das Förder ABC soll hier eine Hilfestellung geben.
Das unten stehende Bild des Projektzyklus erläutert die einzelnen Phasen, die ein Forschungsprojekt in der Regel durchläuft. In allen Phasen stehen Ihnen Serviceeinrichtungen und Geschäftsbereich zur Unterstützung zur Seite. Wenn Sie auf das Bild klicken, öffnet sich ein PDF-Dokument über das Sie die jeweiligen Serviceeinrichtungen und Geschäftsbereiche direkt anwählen können.
Phase der Entwicklung der Forschungsdidee und Suche nach Fördermitteln
Zuwendungsforschung auf Antrag (= Antragsforschung) ist die von Dritten finanzierte unabhängige Forschung und Entwicklung zur Erweiterung des Wissens und des Verständnisses. Die Geldgeber fördern die Projekte uneigennützig, was eine Vorteilsgewährung ohne eine besondere Gegenleistungsverpflichtung darstellt. Schutz-, Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte verbleiben bei der Hochschule. Die Forschungsergebnisse können ohne Zustimmung des Mittelgebers veröffentlicht werden. Werden im Verlauf bzw. im Anschluss eines hoheitlichen Zuwendungsprojekts privatrechtliche Verträge geschlossen, ist die Steuerpflicht und die Relevanz für die Trennungsrechnung separat vom GB Finanzen Team Steuermanagement zu beurteilen.
Auftragsforschung auf Angebotsbasis (= Auftragsforschung) und wissenschaftliche Dienstleistungen ist die Erbringung von Leistungen für externe Empfänger. Die Auftragsforschung erfolgt in der Regel für einen privaten Drittmittelgeber und ist gewinnorientiert. In Einzelfällen können auch öffentliche Einrichtungen privatrechtliche Aufträge vergeben. Der Auftraggeber legt das Forschungsziel und die Konditionen des Auftrags fest. Die Verwertungsrechte an den Arbeitsergebnissen verbleiben für gewöhnlich – ausschließlich oder zum Teil – beim Auftraggeber. Die Veröffentlichung der Ergebnisse bedarf einer Regelung mit dem Auftraggeber.
Finden gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse Anwendung, beispielsweise im Sinne von Beobachtungsstudien, Gutachten, Materialprüfungen etc., handelt es sich dabei um wissenschaftliche Dienstleistungen.
In der Hochschule Osnabrück werden Auftragsforschungsarbeiten in der Regel über Science to Business GmbH abgewickelt.
Gelder, die Hochschulen (oder öffentlichen Einrichtungen) außerhalb der Grundfinanzierung zusätzlich von dritter Stelle zufließen. Sie werden in der Regel befristet bereitgestellt.
Bei einigen Förderprojekten werden nicht die gesamten, für das Forschungsvorhaben nötigen Mittel vom Fördermittelgeber bereitgestellt. In den Fällen sind die Eigenmittel die Höhe der erforderlichen Eigenbeteiligung des Unternehmens oder der Hochschule an den Gesamtkosten des Vorhabens. Wird dieser Eigenanteil in „Cash“ gefordert, dann ist ein Geldfluss nachzuweisen, er kann aber auch je nach Förderlinie als geldwerte Gegenleistung (Personalkapazität oder Sachmittel) dargestellt werden.
Der FIT Newsletter bietet Ihnen gezielt und passgenau Informationen zur Forschungsförderung. Mit Ihrer E-Mail-Adresse können Sie sich in FIT registrieren und ein individuelles Benutzerprofil anlegen: Sie bestimmen die Wissenschaftsgebiete, Arten der Förderung sowie Förderer, über die Sie Informationen erhalten möchten. Zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl erhalten Sie eine E-Mail mit den aktuellen, für Sie wichtigen Förderinformationen.
Auf der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Sie können hier über die Suchfunktion das aktuelle Förderangebot durchforsten – passgenau für Ihr Vorhaben.
Unter Forschung und Entwicklung werden Tätigkeiten verstanden, die zum Erkenntniszuwachs beitragen, indem sie z. B. offene wissenschaftliche oder technologische Fragen klären. Dazu gehören: Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung.
FuE-Förderung ist die Finanzierung von Forschung und Entwicklung durch die öffentliche Hand. Sie erfolgt in der Regel durch nicht rückzahlbare Zuschüsse für konkrete Vorhaben.
Gibt Ziele für die Förderung in einem definierten Bereich (Innovationsfeld/Technologiefeld) vor. Es werden ebenfalls bindende Handlungsvorschrift mit formalisiertem Aufbau (Zuwendungszweck/Gegenstand, Rechtsgrundlage, Zuwendungsempfänger usw.). Thema, Konditionen und Fristen der Förderung benannt.
Die Einführung von neuen oder wesentlich verbesserten Produkten (Güter, Dienstleistungen), Prozessen sowie Marketing- und Organisationsmethoden.
Kooperationen von Unternehmen, wissenschaftlichen Partnern oder andere Praxispartner bedeuten eine Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Institutionen, sei es nur projektbezogen oder auch langfristig. Eine Kooperation hat immer zum Ziel, gemeinsam mehr zu erreichen als allein.
Wird bei Verbundvorhaben durch die Partner bestimmt. Er oder sie repräsentiert das Projekt und verantwortet die Managementprozesse (Projektablauf, Ressourcenplanung und Kommunikation).
Einige Antragsverfahren sind zweistufig angelegt. Erster Schritt ist dann eine kurzgefasste Vorhabenbeschreibung (Skizze), die dem formalen Förderantrag vorgeschaltet ist. Sie enthält alle wesentlichen Informationen zur Beurteilung der Förderfähigkeit. Bei positiver Begutachtung der Skizze folgt die Aufforderung zur Vollantragstellung.
Die Einrichtungen, die die Förderung von Projekten organisieren und verwalten. Ihre Auftraggeber sind hauptsächlich Ministerien auf Bundes-u. Länderebene aber auch privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Stiftungen.
Projektbezogene Zusammenarbeit von Unternehmen und/oder wissenschaftlichen Einrichtungen, die in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln ist. Der Verbundkoordinator/ Die Verbundkoordinatorin agiert vergleichbar zum Projektkoordinator bzw. der Projektkoordinatorin, Verbundpartner sind vergleichbar mit Kooperationspartnern.
Öffentliche Gelder, die ohne einen bestehenden Rechtsanspruch vergeben werden. Sie sind grundsätzlich zweckgebunden.
Phase der Antragsformulierung und Projekteinwerbung
Bei einer Anteilsfinanzierung erhält man nicht die gesamten benötig Kosten für ein Forschungsvorhaben. Anteilsfinanzierung = % Satz der Kosten, die man für das Forschungsvorhaben bekommen kann.
Beurteilung der wirtschaftlichen Unternehmenssituation. Sie stellt sicher, dass die für das Projekt notwendigen Eigenmittel erbracht werden können. Bei Antragstellung reicht das Unternehmen Bonitätsunterlagen ein.
Beihilfe, die einem Unternehmen gewährt wird und deren Betrag als geringfügig anzusehen ist. Sie ist somit nicht weiter genehmigungspflichtig durch die Europäische Kommission.
Damit die als De-minimis-Beihilfen bezeichneten Subventionen nicht dadurch, dass ein Zuwendungsempfänger mehrere Subventionen dieser Art sammelt, doch noch zu einer Wettbewerbsverzerrung führen, ist der Subventionswert aller für einen Zuwendungsempfänger zulässigen De-minimis Beihilfen auf einen bestimmten Höchstbetrag innerhalb von drei Steuerjahren (Kalenderjahren) begrenzt. Bei jeder Neubewilligung einer De-minimis-Beihilfe muss sichergestellt sein, dass die Gesamtsumme der im laufenden Steuerjahr sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren gewährten De-minimis-Beihilfen den Schwellenwert von 200.000 € nicht überschreitet.
Hier bedarf es immer einer engen Abstimmung mit dem Bereich Forschung, Kooperation, Drittmittel.
Die Verwendungsrichtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft sehen ab dem 01.01.2023 für den Erhalt der DFG-Programmpauschale (DFG-PP) vor, dass sich die geförderten Einrichtungen Leitlinien zur Verwendung der DFG-PP geben. Anlass der Änderung der Verwendungsrichtlinie ist die Vorgabe des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages (RPA-BT) an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die DFG in der Folge der Prüfung der DFG-PP durch den Bundesrechnungshof. Der Beschluss des RPA-BT sieht insbesondere vor, dass die indirekten, zusätzlichen und variablen Projektausgaben, die im Zusammenhang mit der DFG-Förderung entstehen, präziser bestimmt und die diese anteilig ausgleichenden Mittel aus der DFG-PP transparent und prüfbar durch die geförderten Einrichtungen verwendet werden.
Um Personalkosten für ein Forschungsvorhaben kalkulieren zu können, verlangen viele Fördermittelgeber eine Kalkulation auf Basis von Durchschnittssätzen. Dies ist insbesondere dort relevant, wo noch kein konkreter wissenschaftlicher Mitarbeiter oder keine konkrete wissenschaftliche Mitarbeiterin für die Mitarbeit in dem Forschungsvorhaben vorgesehen ist.
Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen an Bundesministerien.
Bei einigen Förderprojekten werden nicht die gesamten, für das Forschungsvorhaben nötigen Mittel vom Fördermittelgeber bereitgestellt. In den Fällen sind die Eigenmittel die Höhe der erforderlichen Eigenbeteiligung des Unternehmens oder der Hochschule an den Gesamtkosten des Vorhabens. Wird dieser Eigenanteil in „Cash“ gefordert, dann ist ein Geldfluss nachzuweisen, er kann aber auch je nach Förderlinie als geldwerte Gegenleistung (Personalkapazität oder Sachmittel) dargestellt werden.
Um gefördert zu werden, müssen einige Voraussetzungen, die die Fördermittelgeber fordern, erfüllt sein.
Für Hochschulen finden sich diese Information in der aktuelle Förderbekanntmachung. Dort ist auch formuliert, wer antragsberechtigt ist. Kommt es im Rahmen von zweistufigen Antragsverfahren zur Aufforderung zur Antragstellung nach einer vorherigen Skizzenbegutachtung, sind dort in der Regel weitere Voraussetzung für die Antragstellung formuliert.
Bei Verbundpartnern sind Voraussetzungen in der Regel:
- Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Hochschule,
- Nachweis der Bonität bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein,
- Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel.
Prozentualer Anteil der Gesamtkosten eines Förderprojektes, der durch Fördermittel finanziert wird.
Ein LoI ist eine unverbindliche Absichtserklärung, häufig von Projektpartnern ausgestellt, die Interesse an der Mitwirkung an einem Forschungsvorhaben signalisiert.
EU-rechtlicher Aufschlag auf die Förderquote, der speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die als Partner in Forschungsprojekten auftreten, gewährt werden kann.
Die bestehende Lehrverpflichtung des Professors bzw. der Professorin können für drittmittelgeförderte Forschungsprojekte ermäßigt werden. Die Lehre kann über die Vergabe eines Lehrauftrags sichergestellt werden. Mittel für diese Lehraufträge können in vielen Fällen über das Drittmittelprojekt mit beantragt werden.
In der Hochschule Osnabrück verwendeter Sammelbegriff für gewährte Mittel für Overhead und Projektpauschalen, Gemeinkosten, Zuschlagssätze auf direkte Personalkosten, Gemeinkostenpauschalen etc.. Projektpauschalen werden von manchen Fördermittelgebern für indirekte Kosten gewährt und betragen z.B. bei BMBF-Projekten zwischen 20-22%.
Einige Antragsverfahren sind zweistufig angelegt. Erster Schritt ist dann eine kurzgefasste Vorhabenbeschreibung (Skizze), die dem formalen Förderantrag vorgeschaltet ist. Sie enthält alle wesentlichen Informationen zur Beurteilung der Förderfähigkeit. Bei positiver Begutachtung der Skizze folgt die Aufforderung zur Vollantragstellung.
Die Einrichtungen, die die Förderung von Projekten organisieren und verwalten. Ihre Auftraggeber sind hauptsächlich Ministerien auf Bundes-u. Länderebene aber auch privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Stiftungen.
Projektbezogene Zusammenarbeit von Unternehmen und/oder wissenschaftlichen Einrichtungen, die in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln ist. Der Verbundkoordinator/ Die Verbundkoordinatorin agiert vergleichbar zum Projektkoordinator bzw. der Projektkoordinatorin, Verbundpartner sind vergleichbar mit Kooperationspartnern.
Öffentliche Gelder, die ohne einen bestehenden Rechtsanspruch vergeben werden. Sie sind grundsätzlich zweckgebunden.
Ist eine schriftliche Mitteilung über die Bewilligung der Fördermittel. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden in den jeweiligen Förderrichtlinien näher beschrieben. Der Betrag der zuwendungsfähigen Ausgaben wird im Zuwendungsbescheid festgesetzt und zur Grundlage der Förderung gemacht. Nur die als „zuwendungsfähig“ definierten Ausgaben werden gefördert und sind abrechnungsfähig.
Phase der Projekteinrichtung und -vorbereitung nachdem der Antrag bewilligt wurde
ANBest-P: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung. Sind Bestandteil eines Zuwendungsbescheides
BNBestP: Besondere Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid.
NABF: Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung
Die Verwendungsrichtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft sehen ab dem 01.01.2023 für den Erhalt der DFG-Programmpauschale (DFG-PP) vor, dass sich die geförderten Einrichtungen Leitlinien zur Verwendung der DFG-PP geben. Anlass der Änderung der Verwendungsrichtlinie ist die Vorgabe des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages (RPA-BT) an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die DFG in der Folge der Prüfung der DFG-PP durch den Bundesrechnungshof. Der Beschluss des RPA-BT sieht insbesondere vor, dass die indirekten, zusätzlichen und variablen Projektausgaben, die im Zusammenhang mit der DFG-Förderung entstehen, präziser bestimmt und die diese anteilig ausgleichenden Mittel aus der DFG-PP transparent und prüfbar durch die geförderten Einrichtungen verwendet werden.
Zum Projektstart wird zusammen mit dem Projektleiter oder der Projektleiterin ein Erstgespräch über die administrativen Themen zum Projekt geführt. Dies dient einer erfolgreichen Projektabwicklung. Das Erstgespräch wird mit dem Bereich Forschung, Kooperation, Drittmittel durchgeführt.
Prozentualer Anteil der Gesamtkosten eines Förderprojektes, der durch Fördermittel finanziert wird.
Das Kontierungsblatt ersetzt den Buchungsstempel und weist auf eine aus Drittmitteln finanzierte Rechnung hin. Damit kann sichergestellt werden, dass die Rechnung korrekt archiviert wird. Es enthält weitere Abfragen, die für die Nachweispflicht relevant sind. Außerdem erklärt die Projektleitung damit die „sachliche Richtigkeit“ der Rechnung.
Vertragswerk in dem die Zusammenarbeit, sowie die Rechte und Pflichten der Kooperationspartner innerhalb des Forschungsprojekts vereinbart werden. Muss in der Hochschule vor Unterschrift durch den Vizepräsidenten für Forschung, Transfer und Nachwuchsförderung durch den Geschäftsbereich Strukturplanung und Recht geprüft werden.
Vertragswerk, welches die rechtlichen und summenmäßigen Rahmenbedingungen festlegt, damit die Mittel des Zuwendungsgebers entsprechend des Zuwendungsbescheids anteilig an die Kooperationspartner weitergeleitet werden können. Der Vertrag muss vor Unterschrift duch den Vizepräsidenten für Forschung, Transfer und Nachwuchsförderung vom Geschäftsbereich Strukturplanung und Recht geprüft werden.
Falls ein Geldtopf (Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten, Investitionen oder Positionsnummer bei BMBF-Projekten) um mehr als 20 % überzogen wird, ist ein schriftlicher Umwidmungsantrag zu stellen. Die Mittel sollen damit von einem Geldtopf in den anderen umgewidmet werden.
Eine Mischfinanzierung liegt vor, wenn sich mehrere Zuwendungsgeber (z.B. EU/Bund/Land) an einer Maßnahme beteiligen.
Für die Einstellung von Personal im Rahmen von eingeworbenen Forschungsprojekten kann gemeinsam mit dem Personalmanagement (für die Fakultät zuständige/r Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter) eine Stellenausschreibung formuliert werden. Gibt es seitens des Projektträgers Signale, dass ein Forschungsprojekt bewilligt wird ohne dass bereits ein offizieller Zuwendungsbescheid vorliegt, kann eine Stellenausschreibung "vorbehaltlich der finalen Mittelzusage" vorbereitet und veröffentlicht werden. Für das Auswahlverfahren und die Einstellung stellt die Hochschule entsprechende Formulare bereit.
Online-Tool bei Bundesprojekten. Elektronisches Verfahren zur Durchführung und Abrechnung bewilligter Vorhaben. Hierzu ist eine Anmeldung/Genehmigung erforderlich.
In der Hochschule Osnabrück verwendeter Sammelbegriff für gewährte Mittel für Overhead und Projektpauschalen, Gemeinkosten, Zuschlagssätze auf direkte Personalkosten, Gemeinkostenpauschalen etc.. Projektpauschalen werden von manchen Fördermittelgebern für indirekte Kosten gewährt und betragen z.B. bei BMBF-Projekten zwischen 20-22%.
Erklärung, dass auf Einlegung eines Rechtsbehelfs verzichtet wird und der jeweilige Bescheid damit Rechtswirksam wird. Nach § 70 VwGO ist der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Bescheids einzulegen. Nach einem Monat ist der Bescheid auch ohne Rechtsbehelfsverzichtserklärung gültig.
Ist eine schriftliche Mitteilung über die Bewilligung der Fördermittel. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden in den jeweiligen Förderrichtlinien näher beschrieben. Der Betrag der zuwendungsfähigen Ausgaben wird im Zuwendungsbescheid festgesetzt und zur Grundlage der Förderung gemacht. Nur die als „zuwendungsfähig“ definierten Ausgaben werden gefördert und sind abrechnungsfähig.
Phase der Projektdurchführung
Veränderungen des Zuwendungsbescheides werden aufgrund eines Änderungsantrages genehmigt und schriftlich erläutert. Dies kann sich auch auf den Finanzierungsplan beziehen.
Es wird ein Antrag mit einem neuen Finanzierungsplan und einer Begründung der Notwendigkeit für den Projekterfolg eingereicht. Die Genehmigung erfolgt schriftlich mit einem neuen Bescheid. Es kann auch eine Ablehnung erfolgen.
Das Beschaffungswesen der öffentlichen Verwaltung hat das Ziel, die Haushaltsmittel sparsam und wirtschaftlich einzusetzen und Aufträge in transparenten, diskriminierungsfreien Verfahren im Wettbewerb zu vergeben. Zur Gewährleistung dieser und weiterer Ziele (beispielsweise im Umweltschutz) wurden eine Vielzahl vergaberechtlicher Bestimmungen auf nationaler und internationaler Ebene geschaffen. Den Prozess zur Beschaffung von Gegenständen bis 25.000 € finden Sie hier.
Die Verwendungsrichtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft sehen ab dem 01.01.2023 für den Erhalt der DFG-Programmpauschale (DFG-PP) vor, dass sich die geförderten Einrichtungen Leitlinien zur Verwendung der DFG-PP geben. Anlass der Änderung der Verwendungsrichtlinie ist die Vorgabe des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages (RPA-BT) an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die DFG in der Folge der Prüfung der DFG-PP durch den Bundesrechnungshof. Der Beschluss des RPA-BT sieht insbesondere vor, dass die indirekten, zusätzlichen und variablen Projektausgaben, die im Zusammenhang mit der DFG-Förderung entstehen, präziser bestimmt und die diese anteilig ausgleichenden Mittel aus der DFG-PP transparent und prüfbar durch die geförderten Einrichtungen verwendet werden.
Bei einigen Förderprojekten werden nicht die gesamten, für das Forschungsvorhaben nötigen Mittel vom Fördermittelgeber bereitgestellt. In den Fällen sind die Eigenmittel die Höhe der erforderlichen Eigenbeteiligung des Unternehmens oder der Hochschule an den Gesamtkosten des Vorhabens. Wird dieser Eigenanteil in „Cash“ gefordert, dann ist ein Geldfluss nachzuweisen, er kann aber auch je nach Förderlinie als geldwerte Gegenleistung (Personalkapazität oder Sachmittel) dargestellt werden.
Um die Laufzeit eines Projektes zu verlängern, kann in der letzten Projektphase (ca. ½ Jahr vor Ende) ein Antrag auf kostenneutrale Laufzeitverlängerung gestellt werden. Dabei bleibt das bereitgestellte Budget unverändert bestehen.
Gem. Nr. 7.2 VV/VVG dürfen Zuwendungen nur soweit und nicht eher ausgezahlt (und vom Zuwendungsempfänger abgerufen) werden, als sie voraussichtlich innerhalb von z.B. 8 Wochen nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt werden. Das bedeutet, der der Zuwendungsempfänger verpflichtet ist, die von ihm angeforderten und an ihn ausgezahlten Fördermittel innerhalb von z.B. 8 Wochen zu nutzen. Andernfalls werden „Strafzinsen“ fällig (vorgegebenen Frist).
Falls ein Geldtopf (Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten, Investitionen oder Positionsnummer bei BMBF-Projekten) um mehr als 20 % überzogen wird, ist ein schriftlicher Umwidmungsantrag zu stellen. Die Mittel sollen damit von einem Geldtopf in den anderen umgewidmet werden.
Falls eine Änderung der „kassenmäßigen Bereitstellung per Haushaltsjahr“ beim Projektträger notwendig wird, ist ein Antrag auf Mittelverschiebung beim Projektträger einzureichen. Nach Genehmigung des Antrages durch den Projektträger erfolgt eine Übertragung in das Folgejahr. Die kassenmäßige Bereitstellung pro Haushaltsjahr wird im Finanzierungsplan genannt.
Einige Projektträger fordern während der aktiven Projektlaufzeit zu bestimmten Terminen eine Mittelbedarfsmeldung an. Dies ist eine in die Zukunft gerichtete Plankostenkalkulation um den Mittelbedarf im aktuellen Haushaltsjahr festzustellen und ggf. anzupassen.
Online-Tool bei Bundesprojekten. Elektronisches Verfahren zur Durchführung und Abrechnung bewilligter Vorhaben. Hierzu ist eine Anmeldung/Genehmigung erforderlich.
In der Hochschule Osnabrück verwendeter Sammelbegriff für gewährte Mittel für Overhead und Projektpauschalen, Gemeinkosten, Zuschlagssätze auf direkte Personalkosten, Gemeinkostenpauschalen etc.. Projektpauschalen werden von manchen Fördermittelgebern für indirekte Kosten gewährt und betragen z.B. bei BMBF-Projekten zwischen 20-22%.
Eine formalisierte Darstellung über den wissenschaftlichen Projektfortschritt/Erfolgsbericht. Die Erstellung des Sachberichtes erfolgt durch die Wissenschaftlerin oder den Wissenschaftler.
Soll der neue Verwendungszweck ein anderer sein, als der genehmigte, muss dieser zuvor durch einen Änderungsantrag beim Projektträger beantragt werden. Es erfolgt eine schriftliche Vorhabenbeschreibung und bei positiver Begutachtung eine Genehmigung mit einem Änderungsbescheid.
Die Bewilligungsbehörde (Projektträger) hat vom Zuwendungsempfänger einen Verwendungsnachweis zu verlangen. Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Im Sachbericht wird das Erreichen des Zuwendungszwecks im Einzelnen ausführlich dargestellt. Über die Ausgaben und Einnahmen wird ein zahlenmäßiger Nachweis erstellt.
Phase des Projektabschlusses
Es wird ein Antrag mit einem neuen Finanzierungsplan und einer Begründung der Notwendigkeit für den Projekterfolg eingereicht. Die Genehmigung erfolgt schriftlich mit einem neuen Bescheid. Es kann auch eine Ablehnung erfolgen.
Um die Laufzeit eines Projektes zu verlängern, kann in der letzten Projektphase (ca. ½ Jahr vor Ende) ein Antrag auf kostenneutrale Laufzeitverlängerung gestellt werden. Dabei bleibt das bereitgestellte Budget unverändert bestehen.
Eine formalisierte Darstellung über den wissenschaftlichen Projektfortschritt/Erfolgsbericht. Die Erstellung des Sachberichtes erfolgt durch die Wissenschaftler.
Zu Schutzrechten zählen Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Marken und das Urheberrecht. Sie alle schützen das geistige Eigentum und bilden für Wissenschaft und Hochschulen eine zunehmend wichtige Rolle. Grundsätzlich gilt, dass jede Erfindung, welche eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Hochschule Osnabrück in dienstlicher Eigenschaft macht, eine sogenannte Diensterfindung ist. Diensterfindungen sind der Hochschulleitung bzw. dem IP-Management nach dem Entstehen in schriftlicher Form als Erfindungsmeldung mitzuteilen.
Die Bewilligungsbehörde (Projektträger) hat vom Zuwendungsempfänger einen Verwendungsnachweis zu verlangen. Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Im Sachbericht wird das Erreichen des Zuwendungszwecks im Einzelnen ausführlich dargestellt. Über die Ausgaben und Einnahmen wird ein zahlenmäßiger Nachweis erstellt.
Gezielte Weitergabe von Ergebnissen und Erkenntnissen aus Forschungsprojekten an die Wirtschaft und Gesellschaft.
Die gemeinsame Einrichtung für Transfer und Innovation der beiden Osnabrücker Hochschulen beraten und unterstützen bei allen Fragen rund um den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis, bei Gründungsideen und -vorhaben sowie bei der Verwertung von Forschungsergebnissen.