Studienqualitätsmittel
Studienqualitätsmittel
Zur Sicherung der Qualität in Studium und Lehre werden den Hochschulen zur Kompensation zusätzliche Studienqualitätsmittel vom Land gewährt. Diese Mittel sind zweckgebunden für die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen einzusetzen.
An der Entscheidung zum Einsatz der Gelder sind maßgeblich die Studierenden der Hochschule über verschiedene Gremien (Studienqualitätskommission, Studienkommissionen der Fakultäten / Institute) beteiligt.
Informationen zum jeweils aktuellen Antragsverfahren (Fristen, Termine, Formulare, Ansprechpartner,…) finden Sie in der Infothek im Intranet (Infothek => Studium und Lehre=> Studienqualitätsmittel).
Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) § 14 a und § 14 b
Grundordnung der Hochschule Osnabrück
Richtlinie des MWK zur Gewährung von Studienqualitätsmitteln
Richtlinie zur Verwendung der Studienqualitätsmittel (SQM)