Bewerbung über Sonderquoten, bevorzugte Zulassung

Bewerbung um ein Zweitstudium, Bewerbung mit beruflicher Qualifikation, Härtefallregelungen, bevorzugte Zulassung

In zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen wird ein Teil der Studienplätze in so genannten Sonderquoten vergeben. Das bedeutet, dass eine bestimmte Prozentzahl der für einen Studiengang zur Verfügung stehenden Plätze nur für besondere Gruppen von Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung steht.

Dies betrifft neben internationalen Bewerberinnen und Bewerbern (nicht EU) Personen, die z. B. schwerwiegend erkrankt sind oder die bereits ein erstes, berufsqualifizierendes Studium (Bachelor, Diplom) abgeschlossen haben sowie Bewerberinnen und Bewerber, die die Hochschulzugangsberechtigung über berufliche Qualifikation erworben haben. 

Die Plätze, die in diesen Sonderquoten zur Verfügung stehen, werden vor der regulären Platzvergabe im Verfahren im hochschuleigenen Vergabeverfahren (nach Eignung und Wartezeit) zugewiesen.

Weiter erhalten Personen, die bereits eine Zulassung für einen Studiengang erhalten haben, diesen Platz jedoch aufgrund eines Dienstes (z. B. FSJ) oder Sorgeverantwortung nicht annehmen können, die Möglichkeit auf eine bevorzugte Zulassung in bis zu zwei folgenden Vergabeverfahren. 

Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen zum Bewerbungsweg über die einzelnen Sonderquoten und über die bevorzugte Zulassung: