Blütenvielfalt ‒ Regionale Wildpflanzen für artenreiches Grünland (RegioProD)

Aktuelles

Abgabe von Wildpflanzensaatgut zur Vermehrung im Herbst 2026

Im Rahmen des Projektes „Blütenvielfalt – Regionale Wildpflanzen für artenreiches Grünland
(RegioProD)“, wurden im UG 3 (Ursprungsgebiet) Samen von Ranunculus bulbosus gesammelt, die nun an zertifizierte Vermehrungsbetriebe abgegeben werden. Ziel ist der Aufbau von Mutterpflanzenkulturen für die weitere ackerbauliche Vermehrung des Saatguts.

Das Saatgut wird bis zur Verteilung fachgerecht kühl und trocken zwischengelagert. Es ist gut vorgereinigt, es wurden keine Keimtests durchgeführt. Die Hochschule Osnabrück übernimmt als koordinierende Stelle die Bewertung der Bewerbungen und die Verteilung der Saatgutpartien.

Bewerbungen um Saatgutpartien an: bluetenvielfalt@hs-osnabrueck.de

Bewerbungsschluss ist der 18.9.2026

Neues Lehrvideo „Artenvielfalt mit dem Mähdrescher“

Um Grünland artenreicher zu gestalten oder artenreiches Grünland neu anzulegen, lässt sich Saatgut aus der Region direkt von naturschutzfachlich wertvollen Wiesen gewinnen – mit dem Mähdrescher. Gemeinsam mit der Landschaftspflegevereinigung Lahn-Dill e.V. hat der DVL im Rahmen des Projekts Blütenvielfalt – RegioProD (ein Projekt im Bundesprogramm Biologische Vielfalt) ein neues Lehrvideo zum Thema „Artenvielfalt mit dem Mähdrescher – Mit Wiesendrusch artenreiche Lebensräume schaffen“ gedreht. Das Video ist ab sofort auf dem Youtube-Kanal des DVL zu sehen. 

Kontakt: Dr. Sarah Harvolk-Schöning, RegioProD-Projektmanagement Hessen, DVL-Koordinierungsstelle Hessen, Tel. 06408 96978-26, s.harvolk@dvl.org

Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=8AZGSxXsfYM

Veranstaltungen

Projektziele und Arbeitspakete

Beteiligte Institutionen und Förderung

Kontakt

Sie möchten mit uns in Kontakt treten? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an bluetenvielfalt@hs-osnabrueck.de oder wenden Sie sich an die regionalen Ansprechpartner:innen unter Projektteam

Diese Website gibt die Auffassung und Meinung des Zuwendungsempfängers des Bundesprogramms Biologische Vielfalt wieder und muss nicht mit der Auffassung des Zuwendungsgebers übereinstimmen.