Gleichstellungsbüro
an der Hochschule Osnabrück
Aktuelles
Das Gleichstellungsbüro ist auch in Krisenzeiten wie gewohnt für Sie da.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0541-969 2955 oder per Mail an gleichstellung@hs-osnabrueck.de. Gerne vereinbaren wir einen telefonischen Beratungstermin mit Ihnen!
Austausch und Vernetzung bleiben auch und besonders in Krisenzeiten wichtige Ankerpunkte für Familien. Eine Möglichkeit hierzu gibt es jeden zweiten Freitag im Monat in der Zeit von 15:30 bis 16:30 Uhr und zwar aufgrund der Pandemie aktuell in einem Online-Format. Bei den Treffen des Eltern-Kind-Cafés können Sie andere studierende Eltern kennen lernen und sich austauschen. Auch werdende Eltern können hier Kontakte knüpfen und sind herzlich willkommen.
Sie können sich beim studentischen Orgateam unter der E-Mail elterncafe.osnabrueck@web.de anmelden und informieren. Spontane Besucherinnen und Besucher sind aber ebenfalls willkommen.
Den Link zum virtuellen Raum, sowie die Termine für die kommenden Monate finden Sie auf diesem Flyer.
Die Kindertagesstätten in Niedersachsen befinden sich aktuell in einer Phase des "Regelbetriebs in Zeiten von Corona". Mit diesem Umstand einher gehen verschiedene Besonderheiten und Herausforderungen für Kinder, Eltern und Einrichtungen der Kindertagespflege. Auf den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums finden Sie einige hilfreiche Orientierungshilfen und Informationen. Unter anderem wird im Download-Bereich ein sehr übersichtliches Schaubild zu der Frage "Mit welchen Krankheitssymptomen darf mein Kind in die Kita?" zur Verfügung gestellt.
Die Familien-Service-Büros Ihrer Gemeinde sind darüber hinaus zu allen Fragen der Kinderbetreuung ansprechbar und informieren Sie auch über Besonderheiten und Anmeldezeiträume für das neue Kindergartenjahr.
Die Kindernotfallbetreuung ist auch unter den aktuell besonderen Voraussetzungen nutzbar:
- Auch Mitarbeitende oder Studierende, die im Homeoffice tätig sind, dürfen eine Betreuung in Anspruch nehmen. Die Betreuungskraft kommt in den Haushalt, auch wenn ein Familienangehöriger zu Hause ist.
- Wenn Ihr Kind eine Schnupfennase hat und Sie es nicht in die Kita/Schule schicken, sondern ihm lieber eine kleine Erholungs-Auszeit zuhause gönnen wollen ist eine Betreuung möglich. Kinder die typische Erkältungssymptome wie Husten, Halsschmerzen und leichtes Fieber zeigen, einem Arzt vorgestellt wurden und dieser einen Corona-Test für nicht erforderlich hält können ebenfalls betreut werden. Die Betreuungskraft bespricht mit Ihnen die Symptome und entscheidet, ob sie das Risiko einer Ansteckung in Kauf nehmen möchte. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Betreuung bei unklarer Infektionslage auch abgelehnt werden kann.
- Eine Betreuung darf an bis zu drei Tagen in Folge stattfinden.
- Die Betreuungskräfte haben höchstens einen Einsatz pro Tag.
- Es muss sich um einen beruflichen Termin handeln, der eine Notfallbetreuung für das Kind erfordert.
-
Die Notfallbetreuung darf nicht in Anspruch genommen werden sofern sich die Familie in Quarantäne befindet. Unabhängig davon, ob selbst positiv getestet oder Kontaktperson mit Corona-infizierter Person. Dies gilt auch, wenn sich eine Kindergarten- oder Lehrkraft in Quarantäne befindet und die Kinder somit zu Hause bleiben müssen.
Informationen zu den grundsätzlichen Nutzungsvoraussetzungen und zur Registrierung finden sie hier.
Die Herausforderungen, die an uns alle gerade aufgrund der besonderen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestellt werden treffen insbesondere auch Familien mit Kindern zu Hause. An dieser Stelle möchten wir eine kleine Sammlung von online-Angeboten mit Ihnen teilen, die aus unserer Sicht hilfreich dabei sein können, den Tag für die Familie interessant zu gestalten.
Die Sammlung ist nicht abschließend und wir freuen uns über Empfehlungen von Ihnen, die Sie uns gerne über eine Mail an gleichstellung-familien-service@hs-osnabrueck.de zukommen lassen können.
Komm, mach MINT!
https://www.komm-mach-mint.de/experimente
Hier gibt es einfach durchzuführende Experimente für Eltern mit Kindern zu Hause.
Ohrka
Ohrka ist ein kostenloses und werbefreies Hörportal für Kinder. Gefördert wurde Ohrka.de in den Jahren 2011 bis 2014 vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und von der Bundeszentrale für politische Bildung.
Medienumgang
https://www.bildungsserver.de/Kinder-und-Internet-3159-de.html
Hier können sich Eltern und pädagogische Fachkräfte darüber informieren, wie der Einstieg ins Internet für Kinder sinnvoll gestaltet werden kann.
Neben Sicherheitstipps für Eltern und Kinder werden zahlreiche Websites empfohlen, die für Kinder geeignet sind.
Kiga-Portal
https://www.kigaportal.com/ng/ng6/de/ideen/eltern
Hier finden Sie kostenloses Material wie Ausmalbilder, Experimente und Geschichten zu verschiedenen Themen.
Geolino
https://www.geo.de/geolino/basteln
Auf diesen Seiten finden sich eine Vielzahl von Bastel-Ideen mit verschiedenen Materialien und einfache Experimente für zu Hause.
Gesund macht Schule
Hier finden Sie Ideen zu den Themen Bewegung, Kochen, Spielen und Basteln (Kooperationsprojekt von Ärztekammern und AOK).
Sportangebot ALBA Berlin
ALBA Berlin produziert täglich eine Sportstunde für Kinder verschiedener Altersstufen, deren Videos Sie unter folgenden Links finden:
Kindergartenalter: https://www.youtube.com/playlist?list=PL9H8VPpyaFzMaZyj2K_IHxxGLwQ8vXsBI
Grundschulalter: https://www.youtube.com/playlist?list=PL9H8VPpyaFzNaTiIPID1KOnySXme13bba
Ältere Kinder: https://www.youtube.com/playlist?list=PL9H8VPpyaFzPxfqjcjrDYEts8Jfnc6sZy
Bücherliste
Im Familien-Service ist eine Liste mit Kinderbuchempfehlungen erhältlich. Die in der Liste aufgeführten Titel haben verschiedene Schwerpunkte, so zum Beispiel Gender und Diversität. Wenn Sie Interesse an der Liste haben, schicken Sie uns einfach eine E-Mail an gleichstellung-familien-service@hs-osnabrueck.de.
In Zeiten, in denen jeder Mensch sich möglichst zu Hause aufhalten soll und soziale Kontakte weitgehend eingeschränkt sind, steigt auch die Zahl der Krisen und Notlagen. (Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung)
Wir möchten an dieser Stelle auch auf bestehende Angebote und Stellen hinweisen, die sich dem Thema Gewaltschutz und Krisenintervention widmen. Die Beratungsangebote sind anonym und kostenfrei und stehen allen Personen zur Verfügung, die persönlich betroffen sind oder sich Sorgen um Personen ihres Umfelds machen.
Frauenberatungsstelle Osnabrück
Telefonnummer: 0541 803405
Frauennotruf: 0541 8601626
Die Frauenberatungsstelle ist unsere langjährige Kooperationspartnerin für alle Fragen rund um Sexualisierte Belästigung und Gewalt. Unter dem Motto "Frauen helfen Frauen" ist sie eine kompetente und professionelle Ansprechpartnerin für alle Lebenslagen.
Hilfetelefon für Jugendliche und Eltern „Nummer gegen Kummer“
https://www.nummergegenkummer.de/elterntelefon.html
Telefonnummer: 0800 111 0 550
Nummer gegen Kummer e.V. ist es wichtig, Eltern und anderen Erziehenden leicht erreichbare und kostenfreie Hilfe anzubieten, um positiv auf den Alltag von Eltern und damit auch Kindern einzuwirken. Seit 2001 ist das Elterntelefon daher ein bundesweites Gesprächs-, Beratungs- und Informationsangebot, das Sie in den oft schwierigen Fragen der Erziehung Ihrer Kinder schnell, vertraulich und anonym unterstützt.
Hilfetelefon für Schwangere in Not
https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/hilfetelefon-schwangere-in-not/
Telefonnummer: 0800 40 40 020
Das Hilfetelefon bietet kostenfrei und rund um die Uhr Hilfe und Unterstützung. Dabei wird die Anonymität umfassend gewahrt und die Nummer erscheint nicht auf dem Einzelverbindungsnachweis.
Durch das Hilfetelefon soll sichergestellt werden, dass schwangere Frauen in Konfliktlagen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen, jederzeit und unverzüglich eine kompetente Ansprechpartnerin haben.
Das Hilfetelefon hat eine barrierearme und mehrsprachige Lotsenfunktion und ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang zum professionellen Beratungssystem.
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Telefonnummer: 08000 116 016
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Qualifizierte Beraterinnen stehen den Hilfesuchenden vertraulich zur Seite und vermitteln sie bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort, etwa an eine Frauenberatungsstelle oder ein Frauenhaus in der Nähe. Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit sichern den Zugang für Frauen mit Behinderung und geringen Deutschkenntnissen. Auch Angehörigen, Freundinnen und Freunden sowie Fachkräften steht das Hilfetelefon für Fragen und Informationen zur Verfügung.
Hilfetelefon Gewalt an Männern
https://maennerhilfetelefon.de/
Telefonnummer: 08000 123 9900
Das Hilfetelefon "Gewalt an Männern" ist ein vertrauliches, auf Wunsch anonymes Beratungsangebot für Männer, die Gewalt erfahren (haben). Unser multiprofessionelles Team aus fachlich kompetenten Beratern und Beraterinnen unterstützt Sie in Ihrem Anliegen. Das Beratungsteam besteht aus Psychologen, Pädagogen und Therapeuten, die über langjährige Erfahrung im Bereich der Männerarbeit verfügen und daher Ihre Situation einschätzen, Gefahren wahrnehmen und zur Lösung Ihrer Problemlagen beitragen können.
CARE-Beratung
Telefonnummer: 0511 120 4870
CARE ist ein vertrauliches Beratungs- und Serviceangebot für alle Beschäftigten des Landes Niedersachsen, das diese freiwillig und kostenfrei an den Standorten Hannover, Braunschweig, Lüneburg, Osnabrück und Oldenburg in Anspruch nehmen können. Die CARE-Beratung bietet schnell und kompetent Unterstützung bei persönlichen und beruflichen Belastungen, die sich auf die Gesundheit oder Arbeitsfähigkeit auswirken.
Weitere Beratungs- und Serviceangebote in Niedersachsen finden Sie hier.
Viele Studierende (mit und ohne Sorgeverantwortung) geraten derzeit in finanzielle Schieflagen, z.B. weil das Einkommen wegbricht. Verschiedene Institutionen arbeiten derzeit an Lösungen, so wurde z.B. der Zugang zu einigen Leistungen vereinfacht und es wurden Notfalltöpfe (z.B. Kinderzuschlag) zur Verfügung gestellt. Das Studentenwerk Osnabrück stellt auf der Webseite aktuelle Informationen bereit (z.B. 4 gute Gründe jetzt BAföG zu beantragen). Studierende, die pandemiebedingt in eine finanzielle Notlage geraten sind, können ab sofort einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen. Zudem können Sie sich auch weiterhin an die Sozialberatung oder an die Abteilung Studienfinanzierung des Studentenwerkes für eine Beratung (z.B. am Telefon) wenden. Bitte beachten Sie dabei die Angaben zur aktuellen Erreichbarkeit des Studentenwerks.
Aktuelle Informationen der Hochschule zu Lehr-, Lern- und Arbeitsbedingungen während der "Corona-Zeit" finden Sie hier.
Internationaler Frauentag
Seit mehr als 100 Jahren findet am 8.3. der Internationale Frauentag statt. Weltweit demonstrieren Frauen für Gleichberechtigung und gegen die Diskriminierung von Frauen.
Für den Zeitraum vom 1. bis zum 8. März hat das Gleichstellungsbüro der Stadt Lingen (Ems) ein Videoprojekt mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Emsland initiiert. Täglich ab 10 Uhr werden die Beiträge zu Themen rund um Männer und Gleichstellung, Frauen und Politik und Frauen und Altersarmut auf Instagram, Facebook, Youtube und den jeweiligen Homepages des Landkreises Emsland und der Städte und Gemeinden zu sehen sein.
https://www.facebook.com/Kommunale.Gleichstellungsbeauftragte.Emsland
Gender und Diversity
Neben aktuellen Veranstaltungen und Tagungshinweisen finden Sie auf diesen Seiten auch allgemeine Informationen zu Gender Mainstreaming, Gender Budgeting und auch zu Gender Marketing oder auch zu Projekten und Instituionen, die Gender und Diversity in ihrer Forschung thematisieren.
Diversity Management und Gender Mainstreaming setzen auf eine differenzierte Unternehmenskultur, wobei „Gender“ das soziale Geschlecht und die damit verbundenen sozialen Rollen als eine Strukturkategorie neben Diversity als Differenzierung bei ethnischer Zugehörigkeit oder Herkunft, sexueller Orientierung, sozialer Lage, Befähigung bzw. Behinderung benennt.
Die Managementprinzipien Gender Mainstreaming und Diversity beinhalten, dass in allen politischen, institutionellen, organisationalen oder gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, Nachteile auszugleichen und Potentiale zu fördern sind.
Einen weiteren Schwerpunkt bilden Gender und Diversity in den Ingenieurwissenschaften und der Informatik. Vor allem in Forschung und Lehre werden diese Inhalte zunehmend integriert.
Gender Mainstreaming bedeutet, die umfassende Integration der Geschlechterverhältnisse in alle Bereiche, auf allen Ebenen und bei der Gestaltung aller Maßnahmen zu berücksichtigen. Wesentlich ist also die geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung. Mit Gender Mainstreaming sind nicht nur einzelne Akteur*innen mit Gleichstellungsfragen befasst, sondern alle Akteur*innen sind gefordert, Gleichstellung von allen Geschlechtern systematisch mitzudenken, Chancengleichheit zu realisieren und entsprechende Handlungen daraus abzuleiten.
Bei allen Entscheidungen, also etwa im Hinblick auf Produkte, Außendarstellungen, Personal und Organisation, sollen die jeweiligen Auswirkungen auf die Geschlechter immer berücksichtigt werden, so z.B. ob sich Frauen und Männer in unterschiedlichen Lebenslagen befinden. Nur wer die jeweiligen hierarchischen Unterschiede berücksichtigt, kann Diskriminierung vermeiden. Mit der Strategie des Gender Mainstreaming soll verhindert werden, dass scheinbar neutrale Maßnahmen faktisch zu Benachteiligungen führen.
Mit Gender Mainstreaming wird im international anerkannten Sprachgebrauch die Optimierung im Hinblick auf die systematische Beachtung der Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern bei der Planung, Durchführung und Bewertung des eigenen Handelns bezeichnet.
Es sollen also Veränderungen im Geschlechterverhältnis bewirkt werden, um Diskriminierung zu verhindern. Unterschiede werden identifiziert, um Nachteile, die sich aus ihnen ergeben, beseitigen zu können. Dafür werden im Rahmen von Gender Mainstreaming Instrumente entwickelt, die in allen Handlungsfeldern – von der internen über die externe Steuerung bis zur Aktivierung Dritter – eingesetzt werden können. Da sich Gender-Fragen in allen Sachgebieten stellen, können diese Instrumente auch überall Anwendung finden.
weiterführende Links:
Diversity Management ist eine Strategie, mit der die Kundschaftsorientierung differenzierter und zielgenauer ausgerichtet werden soll und mit der die Potenziale der Beschäftigten erkannt und für die Hochschule ausgeschöpft werden können: Monokulturelle Organisationen sind weniger anpassungs- und lernfähig, wodurch innovative Ideen häufig gar nicht erst entstehen, sich entfalten oder umgesetzt werden können. Indem die Toleranz und die Vielfalt des vorhandenen Wissens, der Fähigkeiten und Erfahrungen erkannt, gefördert und akzeptiert wird, ist eine höhere Arbeitszufriedenheit zu erwarten. Die Hochschule gewinnt für die Beschäftigten und Studierenden somit an Attraktivität und Innovationspotenzial.
Als wesentliche Erfolgsfaktoren in der Strategie des Diversity Management gelten insbesondere
- Vielfalt, bei der individuelle Unterschiede wertgeschätzt und integriert werden,
- verantwortungsvoller Umgang mit dieser Vielfalt und deren Akzeptanz,
- Einbindung und Nutzung der speziellen Synergieeffekte in das Hochschulmanagement,
- Ganzheitlichkeit durch Vernetzung von Humankapital, Marketing und Unternehmenskommunikation,
- Kohärenz als Zusammenführung von Interessen der Beschäftigten, Studierenden sowie der Hochschul- und Fakultätsleitungen.
Ingenieurwissenschaften und Informatik
Die Fakultät für Ingenieurwissenschaften und Informatik hat mit Frau Prof. Barbara Schwarze als Expertin und Professorin für Gender und Diversity in Lehre und Forschung in verschiedenen Themenfeldern ein neues Profil gewonnen.
So wurden und werden Gender und Diversity in einzelne Module integriert, in der Lehre praktiziert und in Forschungsbereichen mit aufgenommen.
In der vergangen Zeit haben verschiedene Tagungen und Workshops zu diesem Thema an unserer Hochschule und auch an anderen Hochschulen statt gefunden.
weitere Informationen:
Genderaspekte in der Forschung
Sowohl in ausserhochschulischen Forschungeinrichtungen als auch in Forschungsprojekten an Hochschulen haben Gender und Diversity zunehmend Einzug gehalten.
Seitens der Drittmittelgeber auf Bundes- und EU-Ebene ist Gender ein Kriterium, dass im Projektantrag berücksichtigt werden sollte. Nachfolgend sind einige weiterführende Seiten zum Forschungsrahmenprogramm aufgeführt.
Neben genderintegrierter Forschung gibt es an zahlreichen Institutionen vielfältige Forschungsprojekte zu Gender und Diversity.
weitere Informationen:
Um langfristig die Qualität von Wissenschaft und Forschung in Niedersachsen sicherzustellen und hierbei auch Gleichstellung als wesentliches Element des Qualitätsmanagements an Hochschulen zu berücksichtigen, wurde in Niedersachsen im Rahmen einer Dialoginitiative das Forum Gleichstellung und Qualitätsmanagement an Niedersächsischen Hochschulen gegründet. Es ist besetzt mit jeweils drei Vertreterinnen bzw. Vertretern des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK), der Landeshochschulkonferenz Niedersachsen (LHK) und der Landeskonferenz Niedersächsischer Hochschulfrauenbeauftragter (LNHF).
Damit setzt Niedersachsen als erstes Bundesland die Anregung des Wissenschaftsrates um, verstärkt Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit zu ergreifen.
Qualitätssicherung in Berufungsverfahren
In einem ersten Benchmarking-Prozess wurden Qualitätskriterien für Berufungsverfahren unter Gleichstellungsaspekten entwickelt.
Entstanden sind zwei Veröffentlichungen:
Die Broschüre "Gleichstellung als Qualitätskriterium in Berufungsverfahren" der LNHF fasst die Ergebnisse des Prozesses in zehn Thesen kompakt zusammen.
Die Broschüre "Qualitätssicherung in Berufungsverfahren unter Gleichstellungsaspekten. Ergebnisse eines Benchmarkings niedersächsischer Hochschulen" der HIS GmbH beschreibt den Prozess inkl. der Ausgangssituation sowie den Ergebnissen ausführlicher.
Qualitätssicherung in der Lehre
Der zweite Benchmarking-Prozess beschäftigte sich mit dem Thema "Qualitätssicherung in der Lehre unter Gleichstellungsaspekten". Entstanden ist eine Handreichung mit zehn Leitlinien für eine hochschul- und bildungspolitische Diskussion.
Die Gleichberechtigung der Geschlechter zu verwirklichen beinhaltet auch, alle Geschlechter explizit anzusprechen und nicht nur "mitzudenken". In der gendersensiblen Sprache wird daher nicht mehr das "generische Maskulinum" verwendet, sondern es wird überlegt, an welchen Stellen nur ein spezifisches Geschlecht gemeint ist (z.B. die Gruppe der weiblichen Studierenden bei Studienergebnissen) und an welchen Stellen alle Geschlechter gemeint sind. So wird beispielsweise nicht mehr nur von den "Studenten" gesprochen, bei denen z.B. die Studentinnen "mitgedacht" werden, sondern von "Studierenden" oder von "Student*innen".
Aus den mittlerweile zahlreich veröffentlichten Handreichungen zu geschlechtersensibler Sprache haben wir eine Auswahl zusammengestellt:
- ÜberzeuGENDERe Sprache - Leitfaden für eine geschlechtersensible und inklusive Sprache der Universität zu Köln
- Leitfaden der Gesellschaft für Informatik e.V.
- Wörterbuch "Geschlechtergerechte Sprache an der HAWK" der HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen
- Gendering Add-In für Word 2010
Darüber hinaus empfehlenswert:
Neuigkeiten aus dem Gleichstellungsbüro
Bereits zum dritten Mal ist die Hochschule Osnabrück beim Professorinnenprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erfolgreich. Das Gleichstellungszukunftskonzept der Hochschule wurde positiv durch ein unabhängiges Gremium aus Expert*innen begutachtet. Die positive Evaluation ist die Eintrittskarte in das Programm und die Voraussetzung, um bis zu drei Anschubfinanzierungen für die Erstberufung von Frauen auf unbefristete W2- oder W3-Professuren zu erhalten. Besonders erfreulich: Zehn Hochschulen, deren Konzept für die Personalentwicklung und -gewinnung auf dem Weg zur Professur als hervorragend bewertet wurde, wurden zudem mit dem Prädikat "Gleichstellung: ausgezeichnet!" gewürdigt. Die Hochschule Osnabrück ist eine dieser 10 Hochschulen und die einzige Fachhochschule, die diese Auszeichnung in dieser Einreichungsrunde erhalten hat. Damit kann die Hochschule die Anschubfinanzierung für eine vierte Erstberufung einer Frau auf eine unbefristete Professur in Anspruch nehmen. Zur Pressemitteilung.
Hintergrund und Historie des Programms:
Um den Anteil von Professorinnen an den deutschen Hochschulen gezielt zu steigern, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit den Ländern im Jahr 2007 das Professorinnen-Programm gestartet. Nach jeweils positiven Evaluationen des Programms durch das Center of Excellence Women and Science CEWS in den Jahren 2012 und 2017 wurden die Professorinnenprogramme II und III aufgelegt.
Auch in den ersten beiden Professorinnenprogrammen war die Hochschule Osnabrück erfolgreich:
Im Jahr 2008 hat die Hochschule ein zukunftsorientiertes Gleichstellungskonzept eingereicht, welches positiv begutachtet wurde. Daraufhin wurden drei Professuren, die mit Frauen besetzt wurden, für fünf Jahre von Bund und Land finanziert.
Für die Fortsetzung des Programms (Professorinnen-Programm II) hat die Hochschule im März 2014 eine Dokumentation ihrer bisherigen Gleichstellungsbemühungen eingereicht. Diese wurde ebenfalls positiv begutachtet, sodass erneut Fördergelder für drei Professuren beantragt und bewilligt wurden. Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie muss die am 22.04.2021 geplante Veranstaltung Girls'Day und Boys'Day leider ausfallen. Eine Wiederholung im laufenden Jahr ist nach aktuellem Stand (19.01.2021) nicht vorgesehen. Der nächste Girls'Day und Boys'Day findet hoffentlich unter gewohnteren Umständen 2022 statt.
Kontakt
Wir, das Team des Gleichstellungsbüros, unterstützen die Hochschule Osnabrück bei ihrem gesetzlichen Auftrag, sich aktiv für die Chancengleichheit von Frauen und Männern einzusetzen, bestehende Nachteile auszugleichen und Frauen- und Geschlechterforschung zu integrieren (vgl. § 3 Abs. 3 NHG).
» Ausgehend von den vielfältigen Lebenssituationen von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft werden deren Interessen und Erfahrungen differenziert betrachtet und bei allen Diskussions- und Entscheidungsprozessen mit einbezogen. «
Nach der Strategie des Gender Mainstreaming nehmen wir folgende Aufgaben wahr:
- Entwicklung von Konzepten und Projekten zu gleichstellungsrelevanten Themen
- Beteiligung an Personaleinstellungen und Berufungsverfahren
- Initiierung von familiengerechten Maßnahmen
- Mitarbeit in zentralen Gremien und Beteiligung an der Strukturentwicklungsplanung der Hochschule
- Maßnahmen zur ausgewogenen Balance der Geschlechter in allen Bereichen der Hochschule
- Beratung und Interessenvertretung von allen Frauen, die an der HS lehren, forschen, studieren und arbeiten
- Kooperationen mit anderen HS und Frauenprojekten
- Öffentlichkeitsarbeit
Wir unterstützen und beraten Sie, wenn
- Sie sich über Chancen und Angebote für Frauen an unserer Hochschule informieren möchten
- Sie Informationen oder Literatur zu gleichstellungspolitischen Themen und Projekten suchen
- Sie sich benachteiligt oder diskriminiert fühlen
- Sie sexuell belästigt werden
- Sie Anregungen, Wünsche und Ideen zur geschlechtergerechten Gestaltung der HS haben
- Sie Begleitung in Ihrer Karriereplanung wünschen
- Sie zur Förderung von Frauen und Mädchen in Naturwissenschaft und Technik beitragen möchten
Die Fakultäten, das Institut für Musik (IfM) und die zentralen Dienstleistungseinheiten verfügen über eigene Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte. Sie unterstützen die Hochschule bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages nach § 3 Abs. 3 NHG auf dezentraler Ebene und beraten ihre Organisationseinheit bei der Entwicklung passender Maßnahmen zur Umsetzung von übergreifenden Gleichstellungszielen. Zudem fungieren sie als niedrigschwellige Ansprechpartnerinnen und Interessensträgerinnen (Stakeholder) vor Ort.
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte nehmen für die jeweilige Organisationseinheit Gleichstellungsaufgaben in eigener Zuständigkeit wahr, insbesondere
- die Mitwirkung bei der Entwicklungsplanung,
- bei der Erstellung des Gleichstellungsplans und
- bei Struktur- und Personalentscheidungen ihrer Organisationseinheiten.
Dabei stehen sie in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten.
Die Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte wird im Rahmen der Gleichstellungskonferenz von den Mitgliedern und Angehörigen ihrer Fakultät oder Organisationseinheit vorgeschlagen und anschließend durch den Fakultätsrat/Institutsrat gewählt oder, bei anderen Organisationseinheiten, durch die Hochschulleitung bestellt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre; für Studentinnen ein Jahr (vgl.§ 42 NHG sowie § 9 Grundordnung der HS Osnabrück).
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte Fakultät AuL
Irmgard Heicks
Lehrbeauftragte, Koordination des Versuchsbetriebs
Am Krümpel 3, 49090 Osnabrück
Raum HH0007
Telefon: 0541 969-5115
E-Mail: gleichstellung-aul@hs-osnabrueck.de
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte Fakultät IuI
Margret Knäuper
Geschäftsbereichsleitung
Albrechtstr. 30, 49076 Osnabrück
Raum AB 0104
Telefon: 0541 969-3711
E-Mail: gleichstellung-iui@hs-osnabrueck.de
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte Fakultät MKT
Prof. Dr. Rosa Mazzola
Professur für Pflegewissenschaft, BA Pflege dual
Kaiserstraße 10c, 49809 Lingen
Raum: KC 0220
Telefon: 0591 80098-335
E-Mail: gleichstellung-mkt@hs-osnabrueck.de
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte Fakultät WiSo
Dr. Marina Granzow
Professor(in) Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Verwaltung der Professur: Handlungstheorien und methodisches Handeln in der Sozialen Arbeit
Caprivistr. 30 A, 49076 Osnabrück
Raum CB 0325
Telefon: 0541 969-3385
E-Mail: gleichstellung-wiso@hs-osnabrueck.de
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte Zentraler Servicebereich
N.N.
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte am Institut für Musik
Prof. Dr. Barbara Hornberger
Professorin am Institut für Musik, Didaktik der Populären Musik
Gebäude FA 0014. Caprivistr. 1 49076 Osnabrück
Raum FA 0113
Telefon: 0541 969-3573
E-Mail: gleichstellung-ifm@hs-osnabrueck.de
Rechtliche Grundlagen
Chancengleichheit für alle Geschlechter ist im Niedersächsischen Hochschulgesetz stark verankert. So verweist das Gesetz auch auf die Gleichstellung als eine der zentralen Aufgaben der Hochschule:
Im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) heißt es unter § 3, Absatz 3:
„Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Gleichstellungsauftrag). Sie tragen zur Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung bei.“
Die Durchsetzung tatsächlicher Chancengleichheit ist damit Aufgabe der gesamten Hochschule.
Unterstützt wird die Hochschule dabei von der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.
Im NHG heißt es unter § 42 daher:
(1) Der Senat wählt auf Vorschlag der Kommission für Gleichstellung eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten beträgt bis zu sechs Jahre und bei Wiederwahl bis zu acht Jahre. Mit Zustimmung des Senats kann die Bestellung für jeweils eine weitere Amtszeit ohne Ausschreibung erfolgen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Regel hauptberuflich zu beschäftigen; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Fachministeriums. Die Grundordnung regelt das Nähere zur Errichtung und zum Verfahren der Kommission sowie zur Amtszeit und zum Verfahren der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten.
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags hin. Sie wirkt insbesondere bei der Entwicklungsplanung, bei der Erstellung des Gleichstellungsplans sowie bei Struktur- und Personalentscheidungen mit. Sie kann Versammlungen einberufen. Sie ist gegenüber dem Senat berichtspflichtig und unterrichtet die Öffentlichkeit über die Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist sie nicht an fachliche Aufträge und Weisungen gebunden.
(3) Die Gleichstellungsbeauftragte hat gegenüber dem Präsidium ein Vortragsrecht. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie an den Sitzungen anderer Organe, Gremien und Kommissionen, zu denen sie wie ein Mitglied zu laden ist, mit Antrags- und Rederecht teilnehmen; sie ist insbesondere bei bevorstehenden Personalmaßnahmen rechtzeitig und umfassend zu beteiligen. Die Gleichstellungsbeauftragte kann Bewerbungsunterlagen einsehen. Sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(4) Ist eine den Gleichstellungsauftrag berührende Entscheidung eines Organs gegen das Votum der Gleichstellungsbeauftragten getroffen worden, so kann sie innerhalb von zwei Wochen eine erneute Entscheidung verlangen (Widerspruch), soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. Die erneute Entscheidung darf frühestens eine Woche nach Einlegung des Widerspruchs und erst nach einem besonderen Einigungsversuch erfolgen. In derselben Angelegenheit ist der Widerspruch nur einmal zulässig. Eine Entscheidung darf erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist oder Bestätigung der Entscheidung ausgeführt werden.
(5) An den Fakultäten können Gleichstellungsbeauftragte durch den Fakultätsrat gewählt werden. Für die Universitätsmedizin Göttingen ist eine Gleichstellungsbeauftragte zu wählen. An anderen in der Grundordnung bestimmten Organisationseinheiten können Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden. In der Grundordnung sind für die Gleichstellungsbeauftragten nach den Sätzen 1 bis 3 das Verfahren der Wahl oder Bestellung, die Amtszeit, die Aufgaben und die Befugnisse zu regeln.
(6) § 3 Abs. 4 sowie die §§ 7, 12 und 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) gelten entsprechend für alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule, die keine Beschäftigten der Hochschule sind.
Weitere gesetzliche Regelungen im Rahmen von Frauenförderung und Chancengleichheit:
- Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen sollen Frauen zu einem Anteil von mindestens 50% berücksichtigt werden. (§ 16, Abs. 5, Satz 2)
- Bei der Besetzung von Organen, Gremien und Kommissionen, die nicht aufgrund einer Wahl erfolgen, sollen Frauen angemessen berücksichtigt werden. Mindestens 40% der stimmberechtigten Mitglieder sollen Frauen sein. (§16, Abs. 6)
Das Niedersächsische Hochschulgesetz regelt auch das Berufungsverfahren und die Beteiligung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten:
Bei der Besetzung und Beförderung sollen Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden; solange der Frauenanteil in der jeweiligen Berufsgruppe an der Hochschule 50% nicht erreicht hat. (§ 21, Abs. 3).
Hinzukommt, dass an allen Berufungskommissionen ein Quorum von 40% Frauen bei den stimmberechtigten Mitgliedern der Kommission sichergestellt sein muss; 20% dieser Mitglieder sollen Hochschullehrerinnen sein.
Im Einvernehmen zwischen Präsidium sowie Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter kann über Ausnahmen entschieden werden. (§ 26, Abs. 2)
Über den Gleichstellungsplan entscheidet der Senat im Einvernehmen mit dem Präsidium. (§ 41, Abs. 2)
Dem Stiftungsrat gehören mindestens drei Frauen an (§ 60, Abs. 1).
Auch in ihrem Leitbild und ihrer Grundordnung verpflichtet sich die Stiftung Fachhochschule Osnabrück explizit der Herstellung von Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern und der Frauenförderung.
Das AGG trat am 18.08.2006 in Kraft.
Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen, ob aus Gründen ethnischer Herkunft, der Religion, des Geschlechtes oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Das Gesetz hat erhebliche arbeitsrechtliche Auswirkungen. Nach §12 AGG ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen. Er soll in geeigneter Art und Weise Unzulässigkeiten von Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben.
Weitere Informationen über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) finden Sie hier.
Die Richtlinie des Senats zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrages nach § 3 Abs. 3 NHG wurde am 21. Mai 2014 vom Senat der Hochschule Osnabrück verabschiedet und löst den bisherigen Masterplan Gender und Diversity ab. Mit der Verabschiedung der Richtlinie hat der Senat den Rahmen der nachhaltigen Gleichstellungspolitik an der Hochschule Osnabrück beschlossen.
Kooperationen
Madame Courage Osnabrück unterstützt alleinerziehende Studierende, denen keine anderen finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen, durch eine zeitlich befristete Förderung (max. 2 Semester) und ermöglicht ihnen so den Studienabschluss.
UAS7 e. V. ist der Zusammenschluss von sieben forschungsorientierten deutschen Fachhochschulen mit starker internationaler Ausrichtung.
MINT – das steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Doch MINT ist mehr. Finde es heraus...
Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen in Niedersachsen (lakog) ist die offizielle Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten der niedersächsischen Hochschulen. Sie nimmt hochschulübergreifende Aufgaben im Bereich der Frauenförderung und Gleichstellung an niedersächsischen Hochschulen wahr.
Die BuKoF ist der bundesweite Zusammenschluss der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen. Sie vertritt insbesondere die Interessen der Frauen an Hochschulen für alle Hochschultypen und Mitgliedergruppen.
Kommission für Gleichstellung
Die Kommission für Gleichstellung wird vom Senat gewählt und setzt sich aus jeweils drei Mitgliedern aller Statusgruppen und mehrheitlich Frauen zusammen.
Den Vorsitz führt der Präsident.
Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die aller weiteren Mitglieder zwei Jahre.
Voraussetzung für die Mitwirkung in der Kommission ist das Bekenntnis zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrages gem. § 3 Abs. 3 NHG.
Die Kommission tagt mindestens zweimal im Semester und hat folgende Aufgaben:
- Beratung und Unterstützung der Arbeit der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten
- Beratung über und Empfehlungen zu Initiativen zur Umsetzung des Gleichstellungsauftrages
- Beratung der Hochschule bei der Erstellung der Gleichstellungspläne
- Überprüfung der Umsetzung der Senatsrichtlinie zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrages
- Erarbeitung eines Wahlvorschlages für das Amt der zentralen Gleichstellungsbeauftragen
- Vorsitzender
Präsident der Hochschule
Prof. Dr. Andreas Bertram
E-Mail: praesidialbuero@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-2100
- Mitglieder
- Professorinnen und Professoren
Prof. Dr.-Ing. Sandra Rosenberger (IuI)
Nachhaltige Energietechnik
E-Mail: s.rosenberger@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-2957
Prof. Dr. Kathrin Deiglmayr (AuL)
Bodenkunde
E-Mail: k.deiglmayr@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-5095
Prof. Dr. Anne Schierenbeck (MKT)
Energiemanagement
E-Mail: a.schierenbeck@hs-osnabrueck.de
Telefon: +490591 80098-210
- Mitarbeitende in Technik und Verwaltung
Daniel Görlitz (Zentraler Servicebereich)
E-Mail: d.goerlitz@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541- 969-2358
Dipl.-Kffr. (FH) Britta Grave (WiSo)
Mitarbeiterin Studiendekanat
Koordination Blockwochen
E-Mail: b.grave@hs-osnabrueck.de
Telefon: +49 541 969 7575/7275
Svenja Knüppe
Leitung Geschäftsstelle Ethik-Kommission
E-Mail s.knueppe@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-2051
- Wissenschaftliche Mitarbeitende
Martin Behrens (IfM)
E-Mail: m.behrens@hs-osnabrueck.de
Telefon:
Dipl.-Ing. Hiltraut Czygan (AuL)
Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Lehre (CAD)
E-Mail: h.czygan@hs-osnabrueck.de
Telefon: +49 541 969 -5202
Katrin Strodtkötter (MKT)
E-Mail: k.strodtkoetter@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0591 80098 298
- Studierende
Johanna Furthmann (IfM)
E-Mail: johanna.furthmann@hs-osnabrueck.de
Nicolas Kascha (IuI)
E-Mail: nicolas.kascha@hs-osnabrueck.de
Juri Wiener (MKT)
E-Mail: juri.wiener@hs-osnabrueck.de
- Weitere beratende Mitglieder
Bettina Charlotte Belker, Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
E-Mail: B.C.Belker@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-2955
Prof. Barbara Schwarze, Gender & Diversity Studies (IuI)
E-Mail: ba.schwarze@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-2197
Darüber hinaus nehmen die Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten als Gäste an den Sitzungen teil.