Gleichstellungsbüro
an der Hochschule Osnabrück
Das Gleichstellungsbüro ist auch in Krisenzeiten wie gewohnt für Sie da.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0541-969 2955 oder per Mail an gleichstellung@hs-osnabrueck.de. Gerne vereinbaren wir einen telefonischen Beratungstermin mit Ihnen!
Aktuelles
Wie können wir an der Hochschule gendergerecht kommunizieren? Was sind geschlechtsneutrale Formulierungen, wie wird der Genderstern verwendet und welche Alternativen gibt es dazu? Wie können wir mit unserer Schriftsprache die gesellschaftliche Vielfalt abbilden?
Die Empfehlung für eine gendersensible Schriftsprache der Hochschule Osnabrück bietet Anregungen und Hilfestellung für das gendersensible Formulieren von E-Mails, Textdokumenten, Präsentationen, Werbematerialien etc.
Die Empfehlung basiert auf dem Senatsbeschluss vom 30. Januar 2019, in dem es heißt: „An der Hochschule Osnabrück soll so formuliert werden, dass Bezeichnungen geschlechterneutral (z.?B. Studieninteressierte) gewählt, oder das Gendersternchen (z.?B. Schüler*innen) verwendet werden sollen. Der Senat beschließt die Empfehlung der Hochschule Osnabrück zur gendersensiblen Schriftsprache."
In der Empfehlung finden Sie hilfreiche Beispiele, wie eine geschlechtersensible Schriftsprache in der Praxis gelingen kann.
Bei weiteren Fragen zur Verwendung gendersensibler Schriftsprache wenden Sie sich gerne an den Geschäftsbereich Kommunikation (Telefon: 0541 969-3847, E-Mail: kommunikation@hsosnabrueck.de) oder an das Gleichstellungsbüro (Telefon: 0541 969-2955, E-Mail: gleichstellung@hs-osnabrueck.de).
Wir freuen uns sehr und laden herzlich ein:
Am Donnerstag, den 19.05.2022, in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr, wird der Referent Nils Seiler für alle Interessierten einen interaktiven Vortrag zum Thema Familienarbeit und Mental Load halten. Nähere Informationen finden Sie hier:
Wir freuen uns, in Kooperation mit der Personalentwicklung, im Juni an zwei Vormittagen ein Workshopangebot für Kolleg*innen mit Sorgeverantwortung zum Thema Balance von Beruf und Familie realisieren zu können und laden herzlich zur Teilnahme ein. Nähere Informationen finden Sie hier.
Der Girls' Day Day wird in diesem Jahr am Donnerstag, den 28. April 2022 in den Räumlichkeiten der Hochschule Osnabrück stattfinden. Eine Anmeldung zu den Workshops ist auf der Seite www.girls-day.de über den Button "Radar" ab Anfang/Mitte März 2022 möglich. Der Flyer zum Angebot kann hier eingesehen werden.
In Zeiten, in denen jeder Mensch sich möglichst zu Hause aufhalten soll und soziale Kontakte weitgehend eingeschränkt sind, steigt auch die Zahl der Krisen und Notlagen. (Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung)
Wir möchten an dieser Stelle auch auf bestehende Angebote und Stellen hinweisen, die sich dem Thema Gewaltschutz und Krisenintervention widmen. Die Beratungsangebote sind anonym und kostenfrei und stehen allen Personen zur Verfügung, die persönlich betroffen sind oder sich Sorgen um Personen ihres Umfelds machen.
Frauenberatungsstelle Osnabrück
Telefonnummer: 0541 803405
Frauennotruf: 0541 8601626
Die Frauenberatungsstelle ist unsere langjährige Kooperationspartnerin für alle Fragen rund um Sexualisierte Belästigung und Gewalt. Unter dem Motto "Frauen helfen Frauen" ist sie eine kompetente und professionelle Ansprechpartnerin für alle Lebenslagen.
Hilfetelefon für Jugendliche und Eltern „Nummer gegen Kummer“
https://www.nummergegenkummer.de/elterntelefon.html
Telefonnummer: 0800 111 0 550
Nummer gegen Kummer e.V. ist es wichtig, Eltern und anderen Erziehenden leicht erreichbare und kostenfreie Hilfe anzubieten, um positiv auf den Alltag von Eltern und damit auch Kindern einzuwirken. Seit 2001 ist das Elterntelefon daher ein bundesweites Gesprächs-, Beratungs- und Informationsangebot, das Sie in den oft schwierigen Fragen der Erziehung Ihrer Kinder schnell, vertraulich und anonym unterstützt.
Hilfetelefon für Schwangere in Not
https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/hilfetelefon-schwangere-in-not/
Telefonnummer: 0800 40 40 020
Das Hilfetelefon bietet kostenfrei und rund um die Uhr Hilfe und Unterstützung. Dabei wird die Anonymität umfassend gewahrt und die Nummer erscheint nicht auf dem Einzelverbindungsnachweis.
Durch das Hilfetelefon soll sichergestellt werden, dass schwangere Frauen in Konfliktlagen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen, jederzeit und unverzüglich eine kompetente Ansprechpartnerin haben.
Das Hilfetelefon hat eine barrierearme und mehrsprachige Lotsenfunktion und ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang zum professionellen Beratungssystem.
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Telefonnummer: 08000 116 016
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Qualifizierte Beraterinnen stehen den Hilfesuchenden vertraulich zur Seite und vermitteln sie bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort, etwa an eine Frauenberatungsstelle oder ein Frauenhaus in der Nähe. Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit sichern den Zugang für Frauen mit Behinderung und geringen Deutschkenntnissen. Auch Angehörigen, Freundinnen und Freunden sowie Fachkräften steht das Hilfetelefon für Fragen und Informationen zur Verfügung.
Hilfetelefon Gewalt an Männern
https://maennerhilfetelefon.de/
Telefonnummer: 08000 123 9900
Das Hilfetelefon "Gewalt an Männern" ist ein vertrauliches, auf Wunsch anonymes Beratungsangebot für Männer, die Gewalt erfahren (haben). Unser multiprofessionelles Team aus fachlich kompetenten Beratern und Beraterinnen unterstützt Sie in Ihrem Anliegen. Das Beratungsteam besteht aus Psychologen, Pädagogen und Therapeuten, die über langjährige Erfahrung im Bereich der Männerarbeit verfügen und daher Ihre Situation einschätzen, Gefahren wahrnehmen und zur Lösung Ihrer Problemlagen beitragen können.
CARE-Beratung
Telefonnummer: 0511 120 4870
CARE ist ein vertrauliches Beratungs- und Serviceangebot für alle Beschäftigten des Landes Niedersachsen, das diese freiwillig und kostenfrei an den Standorten Hannover, Braunschweig, Lüneburg, Osnabrück und Oldenburg in Anspruch nehmen können. Die CARE-Beratung bietet schnell und kompetent Unterstützung bei persönlichen und beruflichen Belastungen, die sich auf die Gesundheit oder Arbeitsfähigkeit auswirken.
Bündnis gegen Depression Stadt und Landkreis Osnabrück e.V.
http://www.os-gegen-depression.de/
Das Bündnis gegen Depression verfolgt u. a. die Ziele die gesundheitliche Situation depressiver Menschen zu verbessern, das Wissen über die Krankheit in der Bevölkerung zu erweitern und Suiziden vorzubeugen. Es gibt Angebote für Betroffene und Angehörige und viele Informationen zum Thema und hilfreichen Ansprechpersonen.
Weitere Beratungs- und Serviceangebote in Niedersachsen finden Sie hier.
Archiv
vergangene Veranstaltungen
Zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen hat die Hochschule Osnabrück in Kooperation mit dem Gleichstellungsbüro eine Reihe von Veranstaltungen durchegfürt, um für das Thema Sexualisierte Belästigung und Gewalt an Hochschulen zu sensibilisieren.
Mehr Informationen zu dem durchgeführten Programm finden Sie hier.
„Was ist ein Pflegegrad und wie erhalte ich ihn? Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung? Was sind Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung? Welche Möglichkeiten habe ich als Angehörige eines pflegebedürftigen Menschen, mir Unterstützung zu holen?"
Solche und viele weitere Fragen werden früher oder später im Leben für uns alle relevant. Insbesondere, wenn sie zum ersten Mal auftauchen kann es hilfreich sein, sich für die Beantwortung Unterstützung zu suchen. Eine solche möchten wir in Kooperation mit dem Familien-Service im Gleichstellungsbüro der Universität gerne anbieten:
Ab dem 15. September 2021 und dann immer mittwochs in der Mittagszeit geben externe Referent*innen zu verschiedenen Themen aus dem Bereich Pflege im Rahmen von 45-minütigen Online-Veranstaltungen Inputs und beantworten Fragen. Für die Auftaktveranstaltung sind einmalig 60 Minuten eingeplant. Fragen können Sie direkt in der Veranstaltung stellen oder im Vorfeld an Lisa Wichmann im Familien-Service (gleichstellung-familien-service@hs-osnabrueck.de) richten.
Eingeladen sind alle interessierten Hochschulzugehörigen. Die Veranstaltungen können im Rahmen der Arbeitszeit besucht werden.
Die Zugangsdaten zum virtuellen Veranstaltungsraum lauten wie folgt:
https://webconf.uni-osnabrueck.de/b/chr-oc8-zro-t6f
Zugangscode: 329313
Folgende Themen sind geplant:
- Auftaktveranstaltung (60 Minuten)
"Pflegebedürftig - Antragstellung, Leistungen der Pflegeversicherung, Pflegeorganisation."
Termin: 15.09.2021, 13:00-14:00 Uhr
Allgemeine Informationen zum Beratungsangebot, u.a. : Wie erhalte ich einen Pflegegrad? Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung (ambulant /stationär/teilstationär)? Welche Beratungsansprüche können Betroffene und Angehörige geltend machen?
Referentinnen: Katja Vahrenkamp-Nowak - Dipl. Pflegewirtin (FH) - Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Termin: 22.09.2021, 13:00-13:45 Uhr
Informationen und Regelungen für wichtige Angelegenheiten von Angehörigen und für die Festlegung von medizinischen Maßnahmen.
Referentin: Elke Eilers, Diakonie e.V. Osnabrück - Pflege zuhause bis zuletzt?- Welche Verantwortung trage ich da eigentlich?
Termin: 29.09.2021, 13:00-13:45 Uhr
Rollenkonflikte für pflegende Angehörige
Referentin: Elke Eilers, Diakonie e.V. Osnabrück - "Daheim statt Heim" Möglichkeiten und Alternativen zu einem Pflegeheim (Teil 1)
Termin: 06.10.2021, 13:00-13:45 Uhr
Möglichkeiten, Pflege in den eigenen 4 Wänden zu organisiseren, auch mit Hilfen aus dem Ausland
Referentin: Petra Herder, Pflegestützpunkt Landkreis Osnabrück - "Daheim statt Heim" Möglichkeiten und Alternativen zu einem Pflegeheim (Teil 2)
Termin: 13.10.2021, 13:00-13:45 Uhr
WG´s und Betreute Wohnanlagen.
Referentin: Petra Herder, Pflegestützpunkt Landkreis Osnabrück - Demenz I
Termin: 27.10.2021, 13:00-13:45 Uhr
Von der Auffälligkeit zur Diagnose. Was sind die Symptome einer Demenz?
Kornelia Busch, AOK Niedersachsen, Pflegeberatung - Wohnen im Alter
Termin: 03.11.2021, 13:00-13:45 Uhr
Überlegungen zur einer altersgerechten Wohnumgebung
Referentin: Sabine Steinkamp, Kontaktstelle Wohnen der Stadt Osnabrück - Demenz II
Termin: 10.11.2021, 13:00-13:45 Uhr
Verantwortung und Demenz. Wie lange kann mein*e Angehörige*r zu Hause alleine wohnen?
Referentin: Kornelia Busch, AOK Niedersachsen, Pflegeberatung - Universität/Hochschule als Arbeitgeberin – rechtliche Rahmenbedingungen und Möglichkeiten über den TVL im Bereich Pflege
Termin: 17.11.2021, 13:00-13:45 Uhr
Beratungsangebote und Freistellungsmöglichkeiten
Referentinnen: Maike Tesch, Pflegeberatung AOK Niedersachsen und Nicole Verlage, ver.di Gewerkschaftssekretärin -
Schöne neue Pflegewelt – Können digitale Lösungen in der Angehörigenpflege unterstützen? Vorstellung und Diskussion von digitalen Unterstützungsmöglichkeiten in der Angehörigenpflege
Termin: 24.11.2021, 13:00-13:45 Uhr
In Deutschland tragen nach wie vor Angehörige die Hauptverantwortung bei der Versorgung und Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf. Eine zentrale Herausforderung der pflegerischen Versorgung in der Häuslichkeit besteht darin, die unterschiedlichen Aufgaben und Anforderungen rund um die Pflegesituation gut im Blick zu behalten und zwischen den Mitgliedern des informellen Pflegenetzwerks aufzuteilen, so dass alle anfallenden Aufgaben verlässlich erledigt und so koordiniert und verteilt werden, dass möglichst niemand überfordert wird. Zur Unterstützung dieses Prozesses bieten sich auch digitale Lösungen an.
Im Rahmen der Pflegereihe am 24.11.21 werden einige Ideen und Ansätze dazu vorgestellt. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der mobilen, nutzerzentrierten Applikation ease, die im Rahmen des Forschungsprojektes HERO an der Hochschule Osnabrück entwickelt wird und die neben Kollaborationswerkzeugen, wie z. B. Kalender, Aufgabentools mit Planungs- und Erinnerungsfunktion auch psychosoziale Aspekte der Pflegesituation in den Blick nimmt. Bei Interesse besteht die Möglichkeit an einer Feldtestung dieser APP teilzunehmen.Referentin: Profin Dr. Elke Hotze, HS Osnabrück, Fakultät Wirtschaft- und Sozialwissenschaften
Am Donnerstag, den 25.11.2021, in der Zeit von 10:00 Uhr - 11:00 Uhr haben Sie die Möglichkeit, die Betreuungskräfte der Kindernotfallbetreuung in einer Online-Informationsveranstaltung via zoom kennenzulernen. Verschiedene Projektbeteiligte und die Betreuungskräfte werden umfangreich über das Projekt berichten und Sie haben die Möglichkeiten, Ihre Fragen einzubringen. Gerne können Sie auch bereits im Vorfeld Fragen an den Familien-Service im Gleichstellungsbüro senden.
Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig, Sie können über folgende Zugangsdaten teilnehmen:
https://eu01web.zoom.us/j/65720998564?pwd=YUVEWE5HMmg5cUptMEdmbXNSbHpuQT09
Meeting-ID: 657 2099 8564
Kenncode: 095482
Informationen zu den grundsätzlichen Nutzungsvoraussetzungen und zur Registrierung finden sie hier.
Die Kindernotfallbetreuung ist auch unter den aktuell noch immer besonderen Voraussetzungen nutzbar:
- Auch Mitarbeitende oder Studierende, die im Homeoffice tätig sind, dürfen eine Betreuung in Anspruch nehmen. Die Betreuungskraft kommt in den Haushalt, auch wenn ein Familienangehöriger zu Hause ist.
- Wenn Ihr Kind eine Schnupfennase hat und Sie es nicht in die Kita/Schule schicken, sondern ihm lieber eine kleine Erholungs-Auszeit zuhause gönnen wollen ist eine Betreuung möglich. Kinder die typische Erkältungssymptome wie Husten, Halsschmerzen und leichtes Fieber zeigen, einem Arzt vorgestellt wurden und dieser einen Corona-Test für nicht erforderlich hält können ebenfalls betreut werden. Die Betreuungskraft bespricht mit Ihnen die Symptome und entscheidet, ob sie das Risiko einer Ansteckung in Kauf nehmen möchte. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Betreuung bei unklarer Infektionslage auch abgelehnt werden kann.
- Eine Betreuung darf an bis zu drei Tagen in Folge stattfinden.
- Die Betreuungskräfte haben höchstens einen Einsatz pro Tag.
- Es muss sich um einen beruflichen Termin handeln, der eine Notfallbetreuung für das Kind erfordert.
-
Die Notfallbetreuung darf nicht in Anspruch genommen werden sofern sich die Familie in Quarantäne befindet. Unabhängig davon, ob selbst positiv getestet oder Kontaktperson mit Corona-infizierter Person. Dies gilt auch, wenn sich eine Kindergarten- oder Lehrkraft in Quarantäne befindet und die Kinder somit zu Hause bleiben müssen.
Im Plenum des Landtags fand die erste Beratung zum Entwurf der Landesregierung zur Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) statt. Der Entwurf mit dem Titel „Stärkung der differenzierten Hochschulautonomie“ ist in weiten Teilen völlig unzureichend. Gemeinsam fordern die LandesAStenKonferenz Niedersachsen (LAK), der DGB Niedersachsen und die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten in Niedersachsen (lakog) den Landtag auf, die in dieser NHG-Novelle angelegte Stärkung der Autonomie der Hochschulen nicht zu Lasten der Mitbestimmungsrechte und der Gleichstellung vorzunehmen. Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung.
Aktuelle Informationen der Hochschule zu Lehr-, Lern- und Arbeitsbedingungen während der "Corona-Zeit" finden Sie hier.
Gender und Diversity
Neben aktuellen Veranstaltungen und Tagungshinweisen finden Sie auf diesen Seiten auch allgemeine Informationen zu Gender Mainstreaming, Gender Budgeting und auch zu Gender Marketing oder auch zu Projekten und Instituionen, die Gender und Diversity in ihrer Forschung thematisieren.
Diversity Management und Gender Mainstreaming setzen auf eine differenzierte Unternehmenskultur, wobei „Gender“ das soziale Geschlecht und die damit verbundenen sozialen Rollen als eine Strukturkategorie neben Diversity als Differenzierung bei ethnischer Zugehörigkeit oder Herkunft, sexueller Orientierung, sozialer Lage, Befähigung bzw. Behinderung benennt.
Die Managementprinzipien Gender Mainstreaming und Diversity beinhalten, dass in allen politischen, institutionellen, organisationalen oder gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, Nachteile auszugleichen und Potentiale zu fördern sind.
Einen weiteren Schwerpunkt bilden Gender und Diversity in den Ingenieurwissenschaften und der Informatik. Vor allem in Forschung und Lehre werden diese Inhalte zunehmend integriert.
Gender Mainstreaming bedeutet, die umfassende Integration der Geschlechterverhältnisse in alle Bereiche, auf allen Ebenen und bei der Gestaltung aller Maßnahmen zu berücksichtigen. Wesentlich ist also die geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung. Mit Gender Mainstreaming sind nicht nur einzelne Akteur*innen mit Gleichstellungsfragen befasst, sondern alle Akteur*innen sind gefordert, Gleichstellung von allen Geschlechtern systematisch mitzudenken, Chancengleichheit zu realisieren und entsprechende Handlungen daraus abzuleiten.
Bei allen Entscheidungen, also etwa im Hinblick auf Produkte, Außendarstellungen, Personal und Organisation, sollen die jeweiligen Auswirkungen auf die Geschlechter immer berücksichtigt werden, so z.B. ob sich Frauen und Männer in unterschiedlichen Lebenslagen befinden. Nur wer die jeweiligen hierarchischen Unterschiede berücksichtigt, kann Diskriminierung vermeiden. Mit der Strategie des Gender Mainstreaming soll verhindert werden, dass scheinbar neutrale Maßnahmen faktisch zu Benachteiligungen führen.
Mit Gender Mainstreaming wird im international anerkannten Sprachgebrauch die Optimierung im Hinblick auf die systematische Beachtung der Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern bei der Planung, Durchführung und Bewertung des eigenen Handelns bezeichnet.
Es sollen also Veränderungen im Geschlechterverhältnis bewirkt werden, um Diskriminierung zu verhindern. Unterschiede werden identifiziert, um Nachteile, die sich aus ihnen ergeben, beseitigen zu können. Dafür werden im Rahmen von Gender Mainstreaming Instrumente entwickelt, die in allen Handlungsfeldern – von der internen über die externe Steuerung bis zur Aktivierung Dritter – eingesetzt werden können. Da sich Gender-Fragen in allen Sachgebieten stellen, können diese Instrumente auch überall Anwendung finden.
weiterführende Links:
Diversity Management ist eine Strategie, mit der die Kundschaftsorientierung differenzierter und zielgenauer ausgerichtet werden soll und mit der die Potenziale der Beschäftigten erkannt und für die Hochschule ausgeschöpft werden können: Monokulturelle Organisationen sind weniger anpassungs- und lernfähig, wodurch innovative Ideen häufig gar nicht erst entstehen, sich entfalten oder umgesetzt werden können. Indem die Toleranz und die Vielfalt des vorhandenen Wissens, der Fähigkeiten und Erfahrungen erkannt, gefördert und akzeptiert wird, ist eine höhere Arbeitszufriedenheit zu erwarten. Die Hochschule gewinnt für die Beschäftigten und Studierenden somit an Attraktivität und Innovationspotenzial.
Als wesentliche Erfolgsfaktoren in der Strategie des Diversity Management gelten insbesondere
- Vielfalt, bei der individuelle Unterschiede wertgeschätzt und integriert werden,
- verantwortungsvoller Umgang mit dieser Vielfalt und deren Akzeptanz,
- Einbindung und Nutzung der speziellen Synergieeffekte in das Hochschulmanagement,
- Ganzheitlichkeit durch Vernetzung von Humankapital, Marketing und Unternehmenskommunikation,
- Kohärenz als Zusammenführung von Interessen der Beschäftigten, Studierenden sowie der Hochschul- und Fakultätsleitungen.
Ingenieurwissenschaften und Informatik
Die Fakultät für Ingenieurwissenschaften und Informatik hat mit Frau Prof. Barbara Schwarze als Expertin und Professorin für Gender und Diversity in Lehre und Forschung in verschiedenen Themenfeldern ein neues Profil gewonnen.
So wurden und werden Gender und Diversity in einzelne Module integriert, in der Lehre praktiziert und in Forschungsbereichen mit aufgenommen.
In der vergangen Zeit haben verschiedene Tagungen und Workshops zu diesem Thema an unserer Hochschule und auch an anderen Hochschulen statt gefunden.
weitere Informationen:
Genderaspekte in der Forschung
Sowohl in ausserhochschulischen Forschungeinrichtungen als auch in Forschungsprojekten an Hochschulen haben Gender und Diversity zunehmend Einzug gehalten.
Seitens der Drittmittelgeber auf Bundes- und EU-Ebene ist Gender ein Kriterium, dass im Projektantrag berücksichtigt werden sollte. Nachfolgend sind einige weiterführende Seiten zum Forschungsrahmenprogramm aufgeführt.
Neben genderintegrierter Forschung gibt es an zahlreichen Institutionen vielfältige Forschungsprojekte zu Gender und Diversity.
weitere Informationen:
Um langfristig die Qualität von Wissenschaft und Forschung in Niedersachsen sicherzustellen und hierbei auch Gleichstellung als wesentliches Element des Qualitätsmanagements an Hochschulen zu berücksichtigen, wurde in Niedersachsen im Rahmen einer Dialoginitiative das Forum Gleichstellung und Qualitätsmanagement an Niedersächsischen Hochschulen gegründet. Es ist besetzt mit jeweils drei Vertreterinnen bzw. Vertretern des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK), der Landeshochschulkonferenz Niedersachsen (LHK) und der Landeskonferenz Niedersächsischer Hochschulfrauenbeauftragter (LNHF).
Damit setzt Niedersachsen als erstes Bundesland die Anregung des Wissenschaftsrates um, verstärkt Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit zu ergreifen.
Qualitätssicherung in Berufungsverfahren
In einem ersten Benchmarking-Prozess wurden Qualitätskriterien für Berufungsverfahren unter Gleichstellungsaspekten entwickelt.
Entstanden sind zwei Veröffentlichungen:
Die Broschüre "Gleichstellung als Qualitätskriterium in Berufungsverfahren" der LNHF fasst die Ergebnisse des Prozesses in zehn Thesen kompakt zusammen.
Die Broschüre "Qualitätssicherung in Berufungsverfahren unter Gleichstellungsaspekten. Ergebnisse eines Benchmarkings niedersächsischer Hochschulen" der HIS GmbH beschreibt den Prozess inkl. der Ausgangssituation sowie den Ergebnissen ausführlicher.
Qualitätssicherung in der Lehre
Der zweite Benchmarking-Prozess beschäftigte sich mit dem Thema "Qualitätssicherung in der Lehre unter Gleichstellungsaspekten". Entstanden ist eine Handreichung mit zehn Leitlinien für eine hochschul- und bildungspolitische Diskussion.
Die Gleichberechtigung der Geschlechter zu verwirklichen beinhaltet auch, alle Geschlechter explizit anzusprechen und nicht nur "mitzudenken". In der gendersensiblen Sprache wird daher nicht mehr das "generische Maskulinum" verwendet, sondern es wird überlegt, an welchen Stellen nur ein spezifisches Geschlecht gemeint ist (z.B. die Gruppe der weiblichen Studierenden bei Studienergebnissen) und an welchen Stellen alle Geschlechter gemeint sind. So wird beispielsweise nicht mehr nur von den "Studenten" gesprochen, bei denen z.B. die Studentinnen "mitgedacht" werden, sondern von "Studierenden" oder von "Student*innen".
Die Empfehlung zur Verwendung geschlechtersensibler Schriftsprache der Hochschule Osnabrück können Sie hier finden.
Aus den mittlerweile zahlreich veröffentlichten Handreichungen zu geschlechtersensibler Sprache haben wir eine Auswahl zusammengestellt:
- ÜberzeuGENDERe Sprache - Leitfaden für eine geschlechtersensible und inklusive Sprache der Universität zu Köln
- Leitfaden der Gesellschaft für Informatik e.V.
- Wörterbuch "Geschlechtergerechte Sprache an der HAWK" der HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen
- Gendering Add-In für Word
Darüber hinaus empfehlenswert:
Neuigkeiten aus dem Gleichstellungsbüro
Bereits zum dritten Mal ist die Hochschule Osnabrück beim Professorinnenprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erfolgreich. Das Gleichstellungszukunftskonzept der Hochschule wurde positiv durch ein unabhängiges Gremium aus Expert*innen begutachtet. Die positive Evaluation ist die Eintrittskarte in das Programm und die Voraussetzung, um bis zu drei Anschubfinanzierungen für die Erstberufung von Frauen auf unbefristete W2- oder W3-Professuren zu erhalten. Besonders erfreulich: Zehn Hochschulen, deren Konzept für die Personalentwicklung und -gewinnung auf dem Weg zur Professur als hervorragend bewertet wurde, wurden zudem mit dem Prädikat "Gleichstellung: ausgezeichnet!" gewürdigt. Die Hochschule Osnabrück ist eine dieser 10 Hochschulen und die einzige Fachhochschule, die diese Auszeichnung in dieser Einreichungsrunde erhalten hat. Damit kann die Hochschule die Anschubfinanzierung für eine vierte Erstberufung einer Frau auf eine unbefristete Professur in Anspruch nehmen. Zur Pressemitteilung.
Hintergrund und Historie des Programms:
Um den Anteil von Professorinnen an den deutschen Hochschulen gezielt zu steigern, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit den Ländern im Jahr 2007 das Professorinnen-Programm gestartet. Nach jeweils positiven Evaluationen des Programms durch das Center of Excellence Women and Science CEWS in den Jahren 2012 und 2017 wurden die Professorinnenprogramme II und III aufgelegt.
Auch in den ersten beiden Professorinnenprogrammen war die Hochschule Osnabrück erfolgreich:
Im Jahr 2008 hat die Hochschule ein zukunftsorientiertes Gleichstellungskonzept eingereicht, welches positiv begutachtet wurde. Daraufhin wurden drei Professuren, die mit Frauen besetzt wurden, für fünf Jahre von Bund und Land finanziert.
Für die Fortsetzung des Programms (Professorinnen-Programm II) hat die Hochschule im März 2014 eine Dokumentation ihrer bisherigen Gleichstellungsbemühungen eingereicht. Diese wurde ebenfalls positiv begutachtet, sodass erneut Fördergelder für drei Professuren beantragt und bewilligt wurden. Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Kontakt
Wir, das Team des Gleichstellungsbüros, unterstützen die Hochschule Osnabrück bei ihrem gesetzlichen Auftrag, sich aktiv für die Chancengleichheit von Frauen und Männern einzusetzen, bestehende Nachteile auszugleichen und Frauen- und Geschlechterforschung zu integrieren (vgl. § 3 Abs. 3 NHG).
» Ausgehend von den vielfältigen Lebenssituationen von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft werden deren Interessen und Erfahrungen differenziert betrachtet und bei allen Diskussions- und Entscheidungsprozessen mit einbezogen. «
Nach der Strategie des Gender Mainstreaming nehmen wir folgende Aufgaben wahr:
- Entwicklung von Konzepten und Projekten zu gleichstellungsrelevanten Themen
- Beteiligung an Personaleinstellungen und Berufungsverfahren
- Initiierung von familiengerechten Maßnahmen
- Mitarbeit in zentralen Gremien und Beteiligung an der Strukturentwicklungsplanung der Hochschule
- Maßnahmen zur ausgewogenen Balance der Geschlechter in allen Bereichen der Hochschule
- Beratung und Interessenvertretung von allen Frauen, die an der HS lehren, forschen, studieren und arbeiten
- Kooperationen mit anderen HS und Frauenprojekten
- Öffentlichkeitsarbeit
Wir unterstützen und beraten Sie, wenn
- Sie sich über Chancen und Angebote für Frauen an unserer Hochschule informieren möchten
- Sie Informationen oder Literatur zu gleichstellungspolitischen Themen und Projekten suchen
- Sie sich benachteiligt oder diskriminiert fühlen
- Sie sexuell belästigt werden
- Sie Anregungen, Wünsche und Ideen zur geschlechtergerechten Gestaltung der HS haben
- Sie Begleitung in Ihrer Karriereplanung wünschen
- Sie zur Förderung von Frauen und Mädchen in Naturwissenschaft und Technik beitragen möchten
Die Fakultäten, das Institut für Musik (IfM) und die zentralen Dienstleistungseinheiten verfügen über eigene Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte. Sie unterstützen die Hochschule bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages nach § 3 Abs. 3 NHG auf dezentraler Ebene und beraten ihre Organisationseinheit bei der Entwicklung passender Maßnahmen zur Umsetzung von übergreifenden Gleichstellungszielen. Zudem fungieren sie als niedrigschwellige Ansprechpartnerinnen und Interessensträgerinnen (Stakeholder) vor Ort.
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte nehmen für die jeweilige Organisationseinheit Gleichstellungsaufgaben in eigener Zuständigkeit wahr, insbesondere
- die Mitwirkung bei der Entwicklungsplanung,
- bei der Erstellung des Gleichstellungsplans und
- bei Struktur- und Personalentscheidungen ihrer Organisationseinheiten.
Dabei stehen sie in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten.
Die Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte wird im Rahmen der Gleichstellungskonferenz von den Mitgliedern und Angehörigen ihrer Fakultät oder Organisationseinheit vorgeschlagen und anschließend durch den Fakultätsrat/Institutsrat gewählt oder, bei anderen Organisationseinheiten, durch die Hochschulleitung bestellt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre; für Studentinnen ein Jahr (vgl.§ 42 NHG sowie § 9 Grundordnung der HS Osnabrück).
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte Fakultät AuL
Carmen Landvogt
Studiendekanatsassistenz
Campus Haste
Raum HC0007
Telefon: 0541 969-5227
E-Mail: gleichstellung-aul@hs-osnabrueck.de
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte Fakultät IuI
Margret Knäuper
Geschäftsbereichsleitung
Albrechtstr. 30, 49076 Osnabrück
Raum AB 0104
Telefon: 0541 969-3711
E-Mail: gleichstellung-iui@hs-osnabrueck.de
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte Fakultät MKT
Prof. Dr. Rosa Mazzola
Professur für Pflegewissenschaft, BA Pflege dual
Kaiserstraße 10c, 49809 Lingen
Raum: KC 0220
Telefon: 0591 80098-335
E-Mail: gleichstellung-mkt@hs-osnabrueck.de
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte Fakultät WiSo
Annika Griefahn
Wissenschaftl. Mitarbeiterin und technische Laborleitung PhysioLabs
Elbestr., 49090 Osnabrück
EA 0103 // Post an EA-Gebäude
Telefon: 0541 969-2998
E-Mail: gleichstellung-wiso@hs-osnabrueck.de
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte Zentraler Servicebereich
N.N.
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte am Institut für Musik
Prof. Dr. Barbara Hornberger
Professorin am Institut für Musik, Didaktik der Populären Musik
Gebäude FA 0014. Caprivistr. 1 49076 Osnabrück
Raum FA 0113
Telefon: 0541 969-3573
E-Mail: gleichstellung-ifm@hs-osnabrueck.de
Rechtliche Grundlagen
Chancengleichheit für alle Geschlechter ist im Niedersächsischen Hochschulgesetz stark verankert. So verweist das Gesetz auch auf die Gleichstellung als eine der zentralen Aufgaben der Hochschule:
Im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) heißt es unter § 3, Absatz 3:
„Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Gleichstellungsauftrag). Sie tragen zur Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung bei.“
Die Durchsetzung tatsächlicher Chancengleichheit ist damit Aufgabe der gesamten Hochschule.
Unterstützt wird die Hochschule dabei von der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.
Im NHG heißt es unter § 42 daher:
(1) Der Senat wählt auf Vorschlag der Kommission für Gleichstellung eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten beträgt bis zu sechs Jahre und bei Wiederwahl bis zu acht Jahre. Mit Zustimmung des Senats kann die Bestellung für jeweils eine weitere Amtszeit ohne Ausschreibung erfolgen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Regel hauptberuflich zu beschäftigen; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Fachministeriums. Die Grundordnung regelt das Nähere zur Errichtung und zum Verfahren der Kommission sowie zur Amtszeit und zum Verfahren der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten.
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags hin. Sie wirkt insbesondere bei der Entwicklungsplanung, bei der Erstellung des Gleichstellungsplans sowie bei Struktur- und Personalentscheidungen mit. Sie kann Versammlungen einberufen. Sie ist gegenüber dem Senat berichtspflichtig und unterrichtet die Öffentlichkeit über die Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist sie nicht an fachliche Aufträge und Weisungen gebunden.
(3) Die Gleichstellungsbeauftragte hat gegenüber dem Präsidium ein Vortragsrecht. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie an den Sitzungen anderer Organe, Gremien und Kommissionen, zu denen sie wie ein Mitglied zu laden ist, mit Antrags- und Rederecht teilnehmen; sie ist insbesondere bei bevorstehenden Personalmaßnahmen rechtzeitig und umfassend zu beteiligen. Die Gleichstellungsbeauftragte kann Bewerbungsunterlagen einsehen. Sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(4) Ist eine den Gleichstellungsauftrag berührende Entscheidung eines Organs gegen das Votum der Gleichstellungsbeauftragten getroffen worden, so kann sie innerhalb von zwei Wochen eine erneute Entscheidung verlangen (Widerspruch), soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. Die erneute Entscheidung darf frühestens eine Woche nach Einlegung des Widerspruchs und erst nach einem besonderen Einigungsversuch erfolgen. In derselben Angelegenheit ist der Widerspruch nur einmal zulässig. Eine Entscheidung darf erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist oder Bestätigung der Entscheidung ausgeführt werden.
(5) An den Fakultäten können Gleichstellungsbeauftragte durch den Fakultätsrat gewählt werden. Für die Universitätsmedizin Göttingen ist eine Gleichstellungsbeauftragte zu wählen. An anderen in der Grundordnung bestimmten Organisationseinheiten können Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden. In der Grundordnung sind für die Gleichstellungsbeauftragten nach den Sätzen 1 bis 3 das Verfahren der Wahl oder Bestellung, die Amtszeit, die Aufgaben und die Befugnisse zu regeln.
(6) § 3 Abs. 4 sowie die §§ 7, 12 und 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) gelten entsprechend für alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule, die keine Beschäftigten der Hochschule sind.
Weitere gesetzliche Regelungen im Rahmen von Frauenförderung und Chancengleichheit:
- Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen sollen Frauen zu einem Anteil von mindestens 50% berücksichtigt werden. (§ 16, Abs. 5, Satz 2)
- Bei der Besetzung von Organen, Gremien und Kommissionen, die nicht aufgrund einer Wahl erfolgen, sollen Frauen angemessen berücksichtigt werden. Mindestens 40% der stimmberechtigten Mitglieder sollen Frauen sein. (§16, Abs. 6)
Das Niedersächsische Hochschulgesetz regelt auch das Berufungsverfahren und die Beteiligung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten:
Bei der Besetzung und Beförderung sollen Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden; solange der Frauenanteil in der jeweiligen Berufsgruppe an der Hochschule 50% nicht erreicht hat. (§ 21, Abs. 3).
Hinzukommt, dass an allen Berufungskommissionen ein Quorum von 40% Frauen bei den stimmberechtigten Mitgliedern der Kommission sichergestellt sein muss; 20% dieser Mitglieder sollen Hochschullehrerinnen sein.
Im Einvernehmen zwischen Präsidium sowie Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter kann über Ausnahmen entschieden werden. (§ 26, Abs. 2)
Über den Gleichstellungsplan entscheidet der Senat im Einvernehmen mit dem Präsidium. (§ 41, Abs. 2)
Dem Stiftungsrat gehören mindestens drei Frauen an (§ 60, Abs. 1).
Auch in ihrem Leitbild und ihrer Grundordnung verpflichtet sich die Stiftung Fachhochschule Osnabrück explizit der Herstellung von Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern und der Frauenförderung.
Das AGG trat am 18.08.2006 in Kraft.
Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen, ob aus Gründen ethnischer Herkunft, der Religion, des Geschlechtes oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Das Gesetz hat erhebliche arbeitsrechtliche Auswirkungen. Nach §12 AGG ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen. Er soll in geeigneter Art und Weise Unzulässigkeiten von Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben.
Weitere Informationen über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) finden Sie hier.
Die Richtlinie des Senats zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrages nach § 3 Abs. 3 NHG wurde am 21. Mai 2014 vom Senat der Hochschule Osnabrück verabschiedet und löst den bisherigen Masterplan Gender und Diversity ab. Mit der Verabschiedung der Richtlinie hat der Senat den Rahmen der nachhaltigen Gleichstellungspolitik an der Hochschule Osnabrück beschlossen.
Kooperationen
Madame Courage Osnabrück ist eine Kooperationsprojekt zwischen der Hochschule Osnabrück, dem Sozialdienst katholischer Frauen und der Universität Osnabrück. Das Förderprogramm unterstützt alleinerziehende Studierende, denen keine anderen finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen, durch eine zeitlich befristete Förderung und ermöglicht ihnen so den Studienabschluss.
UAS7 e. V. ist der Zusammenschluss von sieben forschungsorientierten deutschen Fachhochschulen mit starker internationaler Ausrichtung.
MINT – das steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Doch MINT ist mehr. Finde es heraus...
Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen in Niedersachsen (lakog) ist die offizielle Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten der niedersächsischen Hochschulen. Sie nimmt hochschulübergreifende Aufgaben im Bereich der Frauenförderung und Gleichstellung an niedersächsischen Hochschulen wahr.
Die BuKoF ist der bundesweite Zusammenschluss der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen. Sie vertritt insbesondere die Interessen der Frauen an Hochschulen für alle Hochschultypen und Mitgliedergruppen.
Hier können Sie auch die Standpunkte der bukof für eine geschlechtergerechte Hochschulpolitik einsehen.
Kommission für Gleichstellung
Die Kommission für Gleichstellung wird vom Senat gewählt und setzt sich aus jeweils drei Mitgliedern aller Statusgruppen und mehrheitlich Frauen zusammen.
Den Vorsitz führt der Präsident.
Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die aller weiteren Mitglieder zwei Jahre.
Voraussetzung für die Mitwirkung in der Kommission ist das Bekenntnis zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrages gem. § 3 Abs. 3 NHG.
Die Kommission tagt mindestens dreimal im Semester und hat folgende Aufgaben:
- Beratung und Unterstützung der Arbeit der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten
- Beratung über und Empfehlungen zu Initiativen zur Umsetzung des Gleichstellungsauftrages
- Beratung der Hochschule bei der Erstellung der Gleichstellungspläne
- Überprüfung der Umsetzung der Senatsrichtlinie zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrages
- Erarbeitung eines Wahlvorschlages für das Amt der zentralen Gleichstellungsbeauftragen
- Vorsitzender
Präsident der Hochschule
Prof. Dr. Andreas Bertram
E-Mail: praesidialbuero@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-2100
- Mitglieder
- Professorinnen und Professoren
Prof. Dr. Peter Roer (IuI)
Kommunikationstechnik
E-Mail: p.roer@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-2027
Prof. Dr. Kathrin Deiglmayr (AuL)
Bodenkunde
E-Mail: k.deiglmayr@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-5095
Prof. Dr. Anne Schierenbeck (MKT)
Energiemanagement
E-Mail: a.schierenbeck@hs-osnabrueck.de
Telefon: +490591 80098-210
- Mitarbeitende in Technik und Verwaltung
Ruth Neumann (WiSo)
Studiengangkoordinatorin Ergotherapie, Physiotherapie (dual)
E-Mail: ruth.neumann@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541- 969-7211
Tanja Ollermann (IuI)
Assistentin des StudiendekansStudiendekanat Dentaltechnologie, Verfahrenstechnik und Werkstoffwissenschaften
E-Mail: t.ollermann@hs-osnabrueck.de
Telefon: +49 541 969-3751
Svenja Knüppe
Leitung Geschäftsstelle Ethik-Kommission
E-Mail s.knueppe@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-2051
- Wissenschaftliche Mitarbeitende
Martin Behrens (IfM)
E-Mail: m.behrens@hs-osnabrueck.de
Telefon:
Petra Blumenberg (WiSo)
Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)
E-Mail: p.blumenberg@hs-osnabrueck.de
Telefon: +49 541 969 -3147
Claudia Schliemer (AuL)
E-Mail: c.schliemer@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-5178
- Studierende
Desislava Markova (IfM)
E-Mail: desislava.markova@hs-osnabrueck.de
Lisa Mitschke (MKT)
E-Mail: lisa.mitschke@hs-osnabrueck.de
Melina Wischmeyer
E-Mail: melina-maria.wischmeyer@hs-osnabrueck.de
- Weitere beratende Mitglieder
Bettina Charlotte Belker, Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
E-Mail: B.C.Belker@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-2955
Prof. Barbara Schwarze, Gender & Diversity Studies (IuI)
E-Mail: ba.schwarze@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-2197
Darüber hinaus nehmen die Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten als Gäste an den Sitzungen teil.