Sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt
Beratung
Sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt stellt in allen gesellschaftlichen Bereichen, auch an Hochschulen, ein überwiegend tabuisiertes und oftmals unterschätztes Problem dar. An der Hochschule Osnabrück werden derartige Grenzverletzungen nicht geduldet. Es ist nicht Ihre Schuld, wenn Sie sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und/oder Gewalt erfahren haben!
Die Gleichstellungsbeauftragte bietet in Kooperation mit der Frauenberatungsstelle Osnabrück Beratung an.
Wir informieren und beraten Sie gerne,
- wenn Sie selbst sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt erfahren haben.
- wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Erlebte sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt ist.
- wenn Sie sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt beobachtet haben.
- wenn Sie selbst andere Personen belästigen oder sich diesbezüglich unsicher sind.
- wenn Sie sich als Führungskraft, Kolleg*in, Kommiliton*in, Freund*in oder wachsame Person über Möglichkeiten der Prävention und Intervention informieren wollen.
- wenn Sie Kontaktdaten von Beratungsstellen in Ihrer Nähe benötigen.
Kontakt
Die Beratung ist für alle an der Hochschule kostenlos und steht allen Geschlechtern offen. Auf Wunsch können Sie sich anonym beraten lassen. Die externe Fachperson ist unabhängig von den Hochschulstrukturen und -hierarchien und unterliegt der Schweigepflicht. Ein persönlicher Termin am Standort Lingen ist auf Wunsch möglich.
Telefon: 0173 9619298 (wir rufen gerne zurück)
E-Mail: hilfe-bei-belaestigung@hs-osnabrueck.de
Wichtiger Hinweis: Unter den oben angegebenen Kontaktdaten erreichen Sie nicht das Gleichstellungsbüro der Hochschule Osnabrück. Die Kontaktdaten des Gleichstellungsbüros der Hochschule finden Sie auf unserer Teamseite.
"Die Hochschule Osnabrück ist sich ihrer gesellschaftlichen und rechtlichen Verantwortung als Bildungsstätte, Dienstherrin und Ausbilderin bewusst. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die individuellen Bedürfnisse, Ressourcen und Entfaltungsinteressen der beschäftigten Personen und Studierenden wertzuschätzen, strukturelle Benachteiligung abzubauen sowie Diskriminierung entgegenzutreten" - Aus der Präambel der Richtlinie zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt
Hier finden Sie externe Beratungsangebote zu (sexualisierter) Diskriminierung, Belästigung und Gewalt: Beratung finden
Der Erklärfilm wurde von Studentinnen im Studiengang Media Interaction Design in Zusammenarbeit mit dem Gleichstellungsbüro gestaltet.
Sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt stellt in allen gesellschaftlichen Bereichen ein überwiegend tabuisiertes und oftmals unterschätztes Problem dar. Empirischen Untersuchungen zufolge sind überwiegend Frauen betroffen. In Deutschland erlebt jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt [1]. Der Studie „Gender-based Violence, Stalking and Fear of Crime“ (EU-Projekt an Hochschulen) zufolge, erfuhren über die Hälfte der befragten Studentinnen (55 %) während ihres Studiums sexuelle Belästigung. Die Mehrzahl der Verursachenden ist der Studie zufolge männlich [2]. Auch das Projekt UniSAFE (2021-2024), in dem geschlechtsbezogene Gewalt und sexuelle Belästigung an 46 europäischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen untersucht wurden, zeigt auf: Von den befragten Studierenden und Mitarbeiter*innen gaben insbesondere Frauen an (45 %) an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung geschlechtsbezogene Gewalt erlebt zu haben (Männer: 23 %). Die häufigsten Formen waren sexuelle Belästigung, anzügliche Kommentare und unerwünschtes Berühren. LGBTQIA+ und internationale Studierende und Forschende sind der UniSAFE-Studie nach besonders vulnerabel [3].
Hochschulen als Arbeits- und Ausbildungsstätten sind leider keine Schutzräume. Für Studierende, Promovierende und Auszubildende ist sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt ein besonderes Problem, da sie sich aufgrund der häufig in Ausbildungsverhältnissen bestehenden Abhängigkeitsverhältnisse und hierarchischen Gefälle nur schwer wehren können. Auch Mitarbeitende und Professor*innen sind von sexualisierten Übergriffen betroffen.
Die Hochschule Osnabrück ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung als Ausbildungsstätte und Arbeitgeberin bewusst. Zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt bietet sie in Kooperation mit der Frauenberatungsstelle Osnabrück und koordiniert durch das Gleichstellungsbüro folgende Unterstützungsmöglichkeiten an:
- Beratung bei sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt für alle Hochschulangehörigen
- Sensibilisierung aller Statusgruppen der Hochschule durch offene, zielgruppengerechte Fortbildungsseminare
- Coaching/Organisationsberatung für betroffene Organisationseinheiten und deren Führungskräfte
- Richtlinie zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt
- Entwicklung von weiteren Richtlinien zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt an der Hochschule Osnabrück
Kontaktieren Sie uns gerne und wir finden gemeinsam das für Sie passende Format.
Eine Auswahl der Beratungsangebote finden Sie auch auf unserem Flyer und in englischer Sprache.
Quellen:
[1] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2024): Frauen vor Gewalt schützen. Formen der Gewalt erkennen. URL: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/haeusliche-gewalt/formen-der-gewalt-erkennen-80642 (aufgerufen am 27.11.2024).
[2] Feltes et al. (2012): Gender-based Violence, Stalking and Fear of Crime. Verfügbar unter: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/EN/publikationen/Gender-based%20violence,%20stalking%20and%20fear%20of%20crime.html (aufgerufen am 27.11.2024).
[3] UniSAFE. Gender-based violence and institutional responses: Building a knowledge base and operational tools to make universities and research organizations safe (2021-2024). URL: https://unisafe-gbv.eu/ (aufgerufen am 27.11.2024).
An der Hochschule Osnabrück gibt es eine Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 13 AGG). Diese bietet die Möglichkeit, aufgrund einer Benachteiligung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität eine formale Beschwerde einzulegen.
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte bietet zum Thema Beschwerdeführung eine vertrauliche Beratung an (Kontakt).