Antidiskriminierung an der Hochschule

Antidiskriminierung an der HSOS

Die Grundordnung der Hochschule Osnabrück positioniert sich wie folgt gegen Diskriminierung: 

„Als lernende Organisation fördert die Hochschule Vielfalt unter Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden und reflektiert kritisch ihre Strukturen und Prozesse auf Mechanismen von Diskriminierung. Sie fördert aktiv einen respektvollen, wertschätzenden und solidarischen Umgang untereinander und verpflichtet sich, keinen Rassismus oder keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, sozialer Lage, sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Aussehen oder Alter zu dulden“. 

 

Kommission für Antidiskriminierung und Antirassismus

Der Senat der Hochschule Osnabrück hat im Juni 2026 über die Einrichtung der Senatskommission für Antidiskriminierung und Antirassismus beschlossen. Die Ordnung der Kommission legt ihre Zusammensetzung und Ziele fest.

Die Ausschreibung für die Mitglieder der Kommission wird voraussichtlich Anfang Oktober veröffentlicht. Die Kommission wird ihre Arbeit voraussichtlich Ende 2026 aufnehmen.