Der Ausweis Studium und Familie

Der Hochschule Osnabrück ist die Vereinbarkeit von Studium und Sorgeverantwortung ein wichtiges Anliegen. Sie unterstützt die Studierenden deshalb mit verschiedenen Maßnahmen dabei, Studium und Familie zu vereinbaren.

„Unter Familie werden alle sozialen Netzwerke verstanden, in denen aktive Verantwortung für andere übernommen wird, insbesondere für Erziehung, Betreuung und Pflege.“

Mit diesem Verständnis von Familie versuchen wir den vielfältigen Lebenswirklichkeiten der Studierenden gerecht zu werden.

In §4a "Wahrung der Chancengleichheit" Absatz 2 ist im Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung (ATPO) verankert, dass Studierenden mit Sorgeverantwortung im Bedarfsfall Ausgleichsmaßnahmen bewilligt werden sollen. Als zentrales Nachweisdokument dazu dient der Ausweis Studium und Familie, der im Studierendensekretariat der Hochschule Osnabrück beantragt werden kann.

 

Die Zielgruppe des Ausweises „Studium und Familie“ sind folgende Personengruppen:

  • Studentinnen im Mutterschutz (in Anlehnung an das Mutterschutzgesetz)
  • Studierende, die Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, tatsächlich betreuen
  • Studierende, die nahestehende Personen im Umfang von mindestens 10 Wochenstunden pflegen

 

Der Ausweis „Studium und Familie“ berechtigt zur Inanspruchnahme der nachstehenden Ausgleichsmaßnahmen:

  • Verlängerung der Bearbeitungszeit von Prüfungsleistungen
  • Zeitliche Flexibilisierung bei anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltungen und anderen praktischen Prüfungsleistungen
  • Verlegung von Prüfungsleistungen aufgrund der Mutterschutzfrist
  • Rücktritt von den Prüfungsleistungen unter Angabe triftiger Gründe
  • Flexibilisierung des Studienverlaufs
  •  Vorwahlrecht bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen

Art und Umfang der Maßnahmen, die in Anspruch genommen werden können, richten sich nach dem Umfang der nachgewiesenen Sorgeverantwortung.

 

Einen Flyer, ein Merkblatt und das Antragsformular zum Ausweis Studium und Familie finden Sie in der Infothek.

Detailliertere Informationen zur Ausgestaltung des §4a Absatz 2 ATPO enthält die Leitlinie zur Wahrung der Chancengleichheit aufgrund familiärer Verpflichtungen.