Kontakte und Organisation
Gleichstellungsbüro, Beauftragte, Kommissionen
Über uns
Wir, das Team des Gleichstellungsbüros, unterstützen die Hochschule Osnabrück bei ihrem gesetzlichen Auftrag, sich aktiv für die Chancengleichheit von Frauen und Männern einzusetzen, bestehende Nachteile auszugleichen und Frauen- und Geschlechterforschung zu integrieren (vgl. § 3 Abs. 3 NHG).
» Ausgehend von den vielfältigen Lebenssituationen aller Geschlechter in unserer Gesellschaft werden deren Interessen und Erfahrungen differenziert betrachtet und bei allen Diskussions- und Entscheidungsprozessen mit einbezogen. «
Nach der Strategie des Gender Mainstreaming nehmen wir folgende Aufgaben wahr:
- Entwicklung von Konzepten und Projekten zu gleichstellungsrelevanten Themen
- Beteiligung an Personaleinstellungen und Berufungsverfahren
- Initiierung von familiengerechten Maßnahmen
- Mitarbeit in zentralen Gremien und Beteiligung an der Strukturentwicklungsplanung der Hochschule
- Maßnahmen zur ausgewogenen Balance der Geschlechter in allen Bereichen der Hochschule
- Beratung und Interessenvertretung von allen Frauen*, die an der HS lehren, forschen, studieren und arbeiten
- Kooperationen mit anderen HS und Frauen*projekten
- Öffentlichkeitsarbeit
Wir unterstützen und beraten Sie, wenn Sie
- sich über Chancen und Angebote für Frauen* an unserer Hochschule informieren möchten
- Informationen oder Literatur zu gleichstellungspolitischen Themen und Projekten suchen
- sich benachteiligt oder diskriminiert fühlen
- sexuell belästigt werden
- Anregungen, Wünsche und Ideen zur geschlechtergerechten Gestaltung der HS haben
- Begleitung in Ihrer Karriereplanung wünschen
- zur Förderung von Frauen* und Mädchen* in Naturwissenschaft und Technik beitragen möchten
Das Team im Gleichstellungsbüro
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte
Die Fakultäten, das Institut für Musik (IfM) und die zentralen Dienstleistungseinheiten verfügen über eigene Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte. Sie unterstützen die Hochschule bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages nach § 3 Abs. 3 NHG auf dezentraler Ebene und beraten ihre Organisationseinheit bei der Entwicklung passender Maßnahmen zur Umsetzung von übergreifenden Gleichstellungszielen. Zudem fungieren sie als niedrigschwellige Ansprechpartnerinnen und Interessensträgerinnen (Stakeholder) vor Ort.
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte nehmen für die jeweilige Organisationseinheit Gleichstellungsaufgaben in eigener Zuständigkeit wahr, insbesondere die Mitwirkung
- bei der Entwicklungsplanung,
- bei der Erstellung des Gleichstellungsplans und
- bei Struktur- und Personalentscheidungen ihrer Organisationseinheiten.
Dabei stehen sie in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten.
Die Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte wird im Rahmen der Gleichstellungskonferenz von den Mitgliedern und Angehörigen ihrer Fakultät oder Organisationseinheit vorgeschlagen und anschließend durch den Fakultätsrat/Institutsrat gewählt oder, bei anderen Organisationseinheiten, durch die Hochschulleitung bestellt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre; für Studentinnen ein Jahr (vgl.§ 42 NHG sowie § 9 Grundordnung der HS Osnabrück).
Hier finden Sie, laufend aktualisiert, die bereits gewählten Frauen:
Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur
Carmen Landvogt
Mitarbeiterin im Studiendekanat
Raum: HC 007
Tel.: 0541 969-5227
gleichstellung-aul@hs-osnabrueck.de
Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik
Margret Knäuper
Geschäftsbereichsleitung Dekanat IuI
Raum: AA 0011
Tel.: 0541 969-3711
gleichstellung-iui@hs-osnabrueck.de
Fakultät Management, Kultur und Technik
Julia Akerlund
Mitarbeiterin Projekt GROWTH
Raum:KF 0107, Campus Lingen
Tel.: 0591 80098-328
gleichstellung-mkt@hs-osnabrueck.de
Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Stellin Varunny
Studentin
Raum: CB 0104
Telefon: 0541 969 7206
gleichstellung-wiso@hs-osnabrueck.de
Institut für Musik
Prof. Sarah Slater
Kammermusik im Bereich der Blechblasinstrumente (Trompete)
gleichstellung-ifm@hs-osnabrueck.de
Zentraler Servicebereich
Doris Bünemann
Forschung, Kooperation, Drittmittel - Förderberatung Ressortprojekte
Raum: ICO - B018
Telefon: 0541 969 3573
gleichstellung-zs@hs-osnabrueck.de
Kommission für Gleichstellung
Die Kommission für Gleichstellung wird vom Senat gewählt und setzt sich aus jeweils drei Mitgliedern aller Statusgruppen und mehrheitlich Frauen zusammen.
Den Vorsitz führt der Präsident.
Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die aller weiteren Mitglieder zwei Jahre.
Voraussetzung für die Mitwirkung in der Kommission ist das Bekenntnis zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrages gem. § 3 Abs. 3 NHG.
Die Kommission tagt mindestens dreimal im Semester und hat folgende Aufgaben:
- Beratung und Unterstützung der Arbeit der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten
- Beratung über und Empfehlungen zu Initiativen zur Umsetzung des Gleichstellungsauftrages
- Beratung der Hochschule bei der Erstellung der Gleichstellungspläne
- Überprüfung der Umsetzung der Senatsrichtlinie zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrages
- Erarbeitung eines Wahlvorschlages für das Amt der zentralen Gleichstellungsbeauftragen
Vorsitzender
Prof. Dr. Alexander Schmehmann
Präsident der Hochschule
E-Mail: praesidialbuero@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-2100
Mitglieder
Professorinnen und Professoren
Prof. Dr. Susanne Düchting (IuI)
Theorie und Geschichte der Produktgestaltung
E-Mail: S.Duechting@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-7148
Prof. Dr. Anne Schierenbeck (MKT)
Energiemanagement
E-Mail: a.schierenbeck@hs-osnabrueck.de
Telefon: +490591 80098-210
Prof. Dr. Melanie Eva-Maria Speck (AuI)
Sozioökonomie in Haushalt und Betrieb
E-Mail: m.speck@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-5090
Mitarbeitende in Technik und Verwaltung
Svenja Knüppe
Forschung, Kooperation, Drittmittel & Leitung Geschäftsstelle Ethik-Kommission
E-Mail: s.knueppe@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-2051
Ruth Neumann (WiSo)
Studiengangkoordinatorin Ergotherapie, Physiotherapie (dual)
E-Mail: ruth.neumann@hs-osnabrueck.de
Telefon: +49 541 969 7211
Tanja Ollermann (IuI)
Assistentin des Studiendekans
Studiendekanat Dentaltechnologie, Verfahrenstechnik und Werkstoffwissenschaften
E-Mail: t.ollermann@hs-osnabrueck.de
Telefon: +49 541 969-3751
Wissenschaftliche Mitarbeitende
Petra Blumenberg (WiSo)
Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)
E-Mail: p.blumenberg@hs-osnabrueck.de
Telefon: +49 541 969 -3147
Bernd Hübers (AuL)
Agrarökonomie
E-Mail: b.huebers@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 069-5044
Claudia Schliemer (AuL)
E-Mail: c.schliemer@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-5178
Studierende
Caroline Marlene Braun
Eila Linn Hemsing
Lotta Nanz
Weitere beratende Mitglieder
Bettina Charlotte Belker
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
E-Mail: B.C.Belker@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-2955
Darüber hinaus nehmen die Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten als Gäste an den Sitzungen teil.
Kooperationen
Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (bukof) ist der bundesweite Zusammenschluss der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen. Sie vertritt insbesondere die Interessen der Frauen an Hochschulen für alle Hochschultypen und Mitgliedergruppen.
Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen in Niedersachsen (lakog niedersachsen) ist die offizielle Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten an niedersächsischen Hochschulen. Sie nimmt hochschulübergreifende Aufgaben im Bereich der Frauenförderung und Gleichstellung an niedersächsischen Hochschulen wahr.
Das Förderprogramm Madame Courage Osnabrück unterstützt alleinerziehende Studierende, denen keine anderen finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen, durch eine zeitlich befristete Förderung (max. 2 Semester) und ermöglicht ihnen so den Studienabschluss.
Komm, mach MINT ist die Zentrale Anlaufstelle für Frauen und MINT. Die Anlaufstelle informiert, vernetzt, berät und bietet Orientierung bei der Studien- und Berufswahl rund um MINT-Themen. MINT – das steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik.
Rechtliche Grundlagen
Chancengleichheit für Frauen und Männer ist im Niedersächsischen Hochschulgesetz stark verankert. So verweist das Gesetz auch auf die Gleichstellung als eine der zentralen Aufgaben der Hochschule:
Im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) heißt es unter § 3, Absatz 3:
„Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Gleichstellungsauftrag). Sie tragen zur Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung bei.“
Die Durchsetzung tatsächlicher Chancengleichheit ist damit Aufgabe der gesamten Hochschule.
Unterstützt wird die Hochschule dabei von der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.
Im NHG heißt es unter § 42 daher:
(1) Der Senat wählt auf Vorschlag der Kommission für Gleichstellung eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten beträgt bis zu sechs Jahre und bei Wiederwahl bis zu acht Jahre. Mit Zustimmung des Senats kann die Bestellung für jeweils eine weitere Amtszeit ohne Ausschreibung erfolgen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Regel hauptberuflichzu beschäftigen; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Fachministeriums. Die Grundordnung regelt das Nähere zur Errichtung und zum Verfahren der Kommission sowie zur Amtszeit und zum Verfahren der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten.
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags hin. Sie wirkt insbesondere bei der Entwicklungsplanung, bei der Erstellung des Gleichstellungsplans sowie bei Struktur- und Personalentscheidungen mit. Sie kann Versammlungen einberufen. Sie ist gegenüber dem Senat berichtspflichtig und unterrichtet die Öffentlichkeit über die Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist sie nicht an fachliche Aufträge und Weisungen gebunden.
(3) Die Gleichstellungsbeauftragte hat gegenüber dem Präsidium ein Vortragsrecht. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie an den Sitzungen anderer Organe, Gremien und Kommissionen, zu denen sie wie ein Mitglied zu laden ist, mit Antrags- und Rederecht teilnehmen; sie ist insbesondere bei bevorstehenden Personalmaßnahmen rechtzeitig und umfassend zu beteiligen. Die Gleichstellungsbeauftragte kann Bewerbungsunterlagen einsehen. Sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(4) Ist eine den Gleichstellungsauftrag berührende Entscheidung eines Organs gegen das Votum der Gleichstellungsbeauftragten getroffen worden, so kann sie innerhalb von zwei Wochen eine erneute Entscheidung verlangen (Widerspruch), soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.Die erneute Entscheidung darf frühestens eine Woche nach Einlegung des Widerspruchs und erst nach einem besonderen Einigungsversuch erfolgen. In derselben Angelegenheit ist der Widerspruch nur einmal zulässig. Eine Entscheidung darf erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist oder Bestätigung der Entscheidung ausgeführt werden.
(5) An den Fakultäten können Gleichstellungsbeauftragte durch den Fakultätsrat gewählt werden. Für die Universitätsmedizin Göttingen ist eine Gleichstellungsbeauftragte zu wählen. An anderen in der Grundordnung bestimmten Organisationseinheiten können Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden. In der Grundordnung sind für die Gleichstellungsbeauftragten nach den Sätzen 1 bis 3 das Verfahren der Wahl oder Bestellung, die Amtszeit, die Aufgaben und die Befugnissezu regeln.
(6) § 3 Abs. 4 sowie die §§ 7, 12 und 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) gelten entsprechend für alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule, die keine Beschäftigten der Hochschule sind.
Weitere gesetzliche Regelungen im Rahmen von Frauenförderung und Chancengleichheit:
- Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen sollen Frauen zu einem Anteil von mindestens 50% berücksichtigt werden. (§ 16, Abs. 5, Satz 2)
- Bei der Besetzung von Organen, Gremien und Kommissionen, die nicht aufgrund einer Wahl erfolgen, sollen Frauen angemessen berücksichtigt werden. Mindest 40% der stimmberechtigten Mitglieder sollen Frauen sein. (§16, Abs. 6)
Das Niedersächsische Hochschulgesetz regelt auch das Berufungsverfahren und die Beteiligung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten:
Bei der Besetzung und Beförderung sollen Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden; solange der Frauenanteil in der jeweiligen Berufsgruppe an der Hochschule 50% nicht erreicht hat. (§ 21, Abs. 3).
Hinzukommt, dass an allen Berufungskommissionen ein Quorum von 40% Frauen bei den stimmberechtigten Mitgliedern der Kommission sichergestellt sein muss; 20% dieser Mitglieder sollen Hochschullehrerinnen sein.
Im Einvernehmen zwischen Präsidium sowie Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter kann über Ausnahmen entschieden werden. (§ 26, Abs. 2)
Über den Gleichstellungsplan entscheidet der Senat im Einvernehmen mit dem Präsidium. (§ 41, Abs. 2)
Dem Stiftungsrat gehören mindestens drei Frauen an (§ 60, Abs. 1).
Auch in ihrem Leitbild und ihrer Grundordnung verpflichtet sich die Stiftung Fachhochschule Osnabrück explizit der Herstellung von Chancengleichheit zwischen den Geschlechten und der Frauenförderung.
Das AGG trat am 18.08.2006 in Kraft.
Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen, ob aus Gründen ethnischer Herkunft, der Religion, des Geschlechtes oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Das Gesetz hat erhebliche arbeitsrechtliche Auswirkungen. Nach §12 AGG ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen. Er soll in geeigneter Art und Weise Unzulässigkeiten von Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben.
Die Richtlinie des Senats zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrages nach § 3 Abs. 3 NHG wurde am 21. Mai 2014 vom Senat der Hochschule Osnabrück verabschiedet und löst den bisherigen Masterplan Gender und Diversity ab. Mit der Verabschiedung der Richtlinie hat der Senat den Rahmen der nachhaltigen Gleichstellungspolitik an der Hochschule Osnabrück beschlossen.