Über uns
Über uns
Auf dieser Seite finden Sie Ansprechpersonen und Kontaktdaten des Gleichstellungsbüros sowie zu den Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten. Das Gleichstellungsbüro unterstützt die Hochschule Osnabrück bei ihrem gesetzlichen Auftrag, sich aktiv für Geschlechtergerechtigkeit einzusetzen.
Wir unterstützen und beraten alle, die
- Informationen zu gleichstellungspolitischen Themen, Angeboten und Projekten suchen.
- Benachteiligung, Diskriminierung oder Belästigung erfahren haben oder sich diesbezüglich nicht sicher sind und ein Gespräch wünschen.
- Anregungen, Wünsche, Ideen oder Beiträge zur geschlechtergerechteren Gestaltung der Hochschule haben.
- in Ihrem Studium oder Berufsfeld unterrepräsentiert sind und Begleitung in Ihrer Karriereplanung wünschen.
Unsere Aufgaben:
- Entwicklung von Konzepten und Projekten zu gleichstellungsrelevanten Themen
- Beteiligung an Personaleinstellungen und Berufungsverfahren
- Initiierung und Weiterentwicklung von familiengerechten Maßnahmen
- Mitarbeit in zentralen Gremien und Beteiligung an der Strukturentwicklungsplanung der Hochschule
- Umsetzung von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen der Hochschule
- fachliche Beratung und Unterstützung aller Hochschulmitglieder und -angehörigen bei der Planung und Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen
- Beratung im Sinne der Interessenvertretung von allen Frauen*, die an der Hochschule lehren, forschen, studieren und arbeiten
- Kooperationen mit anderen Hochschulen, Netzwerken und Projekten
- Öffentlichkeitsarbeit
Das Team
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0541-969 2955 oder per Mail an gleichstellung@hs-osnabrueck.de.
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Referent*innen und Verwaltung
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte
Die Fakultäten, das Institut für Musik (IfM) und die zentralen Dienstleistungseinheiten verfügen über eigene Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte. Sie unterstützen die Hochschule bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages auf dezentraler Ebene und beraten ihre Organisationseinheit bei der Entwicklung passender Maßnahmen zur Umsetzung von übergreifenden Gleichstellungszielen. Zudem sind sie niedrigschwellige Ansprechpartnerinnen vor Ort.
Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur (AuL)
Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik (IuI)
Fakultät Management, Kultur und Technik (MKT)
Fakultät Witschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo)
Institut für Musik (IfM)
Zentraler Servicebereich (ZSeB)
Kommission für intersektionale Gleihstellungsarbeit (KfiG)
Die Kommission für intersektionale Gleichstellungsarbeit (KfiG) ist ein Gremium für den gemeinsamen Austausch über und die Mitgestaltung der Hochschule zu mehr Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung an der Hochschule. Sie wird vom Senat gewählt und hat folgende Aufgaben:
- Beratung und Unterstützung der Arbeit der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten
- Beratung über und Empfehlungen zu Initiativen zur Umsetzung des Gleichstellungsauftrages
- Beratung der Hochschule bei der Erstellung der Gleichstellungspläne
- Überprüfung der Umsetzung der Senatsrichtlinie zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrages
- Erarbeitung eines Wahlvorschlages für das Amt der zentralen Gleichstellungsbeauftragten
Wie arbeitet die KfiG? Die Kommission trifft sich etwa dreimal pro Semester. Geleitet werden die Sitzungen von der Vizepräsidentin für Chancengerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Die KfiG besteht aus je drei Mitgliedern der Gruppen (1) Professor*innen, (2) wissenschaftliche Mitarbeitende und LfbA, (3) Mitarbeitende in Technik und Verwaltung sowie (4) Studierende.
Weitere Informationen, auch über die personelle Zusammensetzung der Kommission, sind im Intranet in der Infothek-Seite zu den Hochschul-Gremien abrufbar.