Über uns

Das Gleichstellungsbüro unterstützt die Hochschule Osnabrück bei ihrem gesetzlichen Auftrag, sich aktiv für Geschlechtergerechtigkeit einzusetzen.

Wir unterstützen und beraten alle, die

  • Informationen zu gleichstellungspolitischen Themen, Angeboten und Projekten suchen.
  • Benachteiligung, Diskriminierung oder Belästigung erfahren haben oder sich diesbezüglich nicht sicher sind und ein Gespräch wünschen.
  • Anregungen, Wünsche, Ideen oder Beiträge zur geschlechtergerechteren Gestaltung der Hochschule haben.
  • in Ihrem Studium oder Berufsfeld unterrepräsentiert sind und Begleitung in Ihrer Karriereplanung wünschen.

Unsere Aufgaben:

  • Entwicklung von Konzepten und Projekten zu gleichstellungsrelevanten Themen
  • Beteiligung an Personaleinstellungen und Berufungsverfahren
  • Initiierung und Weiterentwicklung von familiengerechten Maßnahmen
  • Mitarbeit in zentralen Gremien und Beteiligung an der Strukturentwicklungsplanung der Hochschule
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen der Hochschule
  • fachliche Beratung und Unterstützung aller Hochschulmitglieder und -angehörigen bei der Planung und Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen
  • Beratung im Sinne der Interessenvertretung von allen Frauen*, die an der Hochschule lehren, forschen, studieren und arbeiten
  • Kooperationen mit anderen Hochschulen, Netzwerken und Projekten
  • Öffentlichkeitsarbeit

     

 

Das Team

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0541-969 2955 oder per Mail an gleichstellung@hs-osnabrueck.de

Dezentrale Gleichstellungsarbeit

Die Fakultäten, das Institut für Musik (IfM) und die zentralen Dienstleistungseinheiten verfügen über eigene Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte. Sie unterstützen die Hochschule bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages nach § 3 Abs. 3 NHG auf dezentraler Ebene und beraten ihre Organisationseinheit bei der Entwicklung passender Maßnahmen zur Umsetzung von übergreifenden Gleichstellungszielen. Zudem fungieren sie als niedrigschwellige Ansprechpartnerinnen und Interessensträgerinnen (Stakeholder) vor Ort.

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte nehmen für die jeweilige Organisationseinheit Gleichstellungsaufgaben in eigener Zuständigkeit wahr, insbesondere die Mitwirkung

  • bei der Entwicklungsplanung,
  • bei der Erstellung des Gleichstellungsplans und
  • bei Struktur- und Personalentscheidungen ihrer Organisationseinheiten.

Dabei stehen sie in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten.

Die Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte wird im Rahmen der Gleichstellungskonferenz von den Mitgliedern und Angehörigen ihrer Fakultät oder Organisationseinheit vorgeschlagen und anschließend durch den Fakultätsrat/Institutsrat gewählt oder, bei anderen Organisationseinheiten, durch die Hochschulleitung bestellt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre; für Studentinnen ein Jahr (vgl.§ 42  NHG sowie § 9 Grundordnung der HS Osnabrück).

Hier finden Sie, laufend aktualisiert, die bereits gewählten Frauen:
 

Kooperationen