Sonderförderung für Studierende mit geringeren Chancen
Chancengerechtigkeit
Chancengerechtigkeit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Seit 1999 fördert die Nationale Agentur die Mobilität von Teilnehmenden mit geringeren Chancen. Um künftig mehr Menschen mit geringeren Chancen die Teilnahme am Programm zu ermöglichen, hat die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD (NA DAAD) neben einer Erhöhung der Stipendienraten für Studierende die Zielgruppen für den Erhalt der finanziellen Zusatzförderung ausgeweitet und Zugangsbedingungen vereinfacht.
Die Sonderförderung zur Chancengerechtigkeit besteht aus einem TopUp von 250 € monatlich zusätzlich zu Ihrer Basisförderung. Dieses TopUp wird Ihnen dann gewährt, wenn Sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:
Dieses Top-Up können Studierende beantragen, deren Eltern keinen, in Deutschland anerkannten, akademischen Abschluss (FH oder Universität) erworben haben.
Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Definition chronischer Erkrankungen des Robert-Koch-Instituts:
- Arthritis
- Arthrose
- Asthma bronchiale
- Chronische Lungenerkrankungen
- Diabetes mellitus
- Depression
- Koronare Herzkrankheit und akuter Myokardinfarkt
- Muskuloskelettale Erkrankungen
- Myalgische Enzephalomyelitis (ME) / Chronic Fatigue Syndrome (CFS)
- Osteoporose
- Psychische Erkrankungen
Studierende mit einem „Grad der Behinderung“ (GdB) ab 20 oder einer chronischen Erkrankung, können dieses Top-Up beantragen. Mit der Beantragung dieses Social Top Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung einzureichen (z.B. ärztliches Attest oder Behindertenausweis).
Studierende mit einem GdB ab 20 oder höher oder einer nachgewiesenen Behinderung/chronischen Erkrankung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf besteht und Studierende, die eine Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten, können einen individuellen Realkostenantrag beim DAAD beantragen. (Bearbeitungsdauer mind. 4 Monate) vor Ausreise.
Infos des DAAD:
Studierende, die für ein Auslandspraktikum mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Mit Beantragung dieses Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis einzureichen, dass das Kind zu Ihnen gehört und mit Ihnen reisen wird (z.B. Geburtsurkunde des Kindes, Elterngeldnachweis, Reiseticket). Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen.
Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandspraktikums einer Beschäftigung nachgegangen sind, die sie während ihres Auslandaufenthaltes nicht weiterführen können, können dieses Top-Up beantragen.
Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gilt: monatl. Verdienst 450 – 850 Euro , Ausübung min. 6 Monate regelmäßig vor Beginn der Mobilität.
Bei Minijobs gilt: monatl. Verdienst 250 – 520 Euro, Ausübung min. 6 Monate regelmäßig vor Beginn der Mobilität.
Mit Beantragung dieses Top-Ups verpflichten Sie sich, einen Nachweis einzureichen, in Form einer Gehaltsabrechnung bzw. Bestätigung des Arbeitgebers.
Studierende, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, sind von der Beantragung ausgeschlossen.
Studierende, die den Großteil der Reisestrecke (mehr als 50% und damit Hin-und Rückreise) mit „emissionsarmen Verkehrsmitteln“, wie Bus, Bahn oder Fahrrad zurücklegen oder eine „Standardreise“ mit Auto, Flugzeug oder Schiff zurücklegen, können eine zusätzliche Förderung für Reisetage beantragen:
- Reisekostenzuschuss für „nachhaltiges Reisen“ (max. bis zu 6 Reisetage, durch Reisetickets nachzuweisen)
- Reisekostenzuschuss für „Standardreisen“ (max. bis zu 2 Reisetage)
Hinweise
- Eine Mehrfachförderung der Social-TopUp’s ist nicht möglich. Sie können sich ausschließlich nur für ein Social Top-Up plus Reisetage entscheiden.
- Sie sind verpflichtet die Nachweise bei Förderung einer der TopUps, 5 Jahre aufzubewahren und bei einer evtl. Überprüfung durch den DAAD diese vorzulegen.
- Eine nachträgliche Beantragung einer der Top Up‘s, nach Abschluss der Bewilligung eines ERASMUS-Stipendiums, ist ebenfalls nicht möglich!