Strukturfonds
EFRE - Europäischer Fond für regionale Entwicklung
EFRE dient in Europa der Entwicklung von gesellschaftlicher und wirtschaftsnaher Infrastruktur. Wissenschaft liefert in diesem Zusammenhang innovative und praxisnahe Lösungsansätze, die auf regionaler Ebene zwischen Wirtschaft und Wissenschaft erforscht und erprobt werden. Die Hochschule Osnabrück ist mit ihrem regionalen und wirtschaftsnahen Bezug ein idealer Partner für innovative Forschungsansätze.
Das aktuelle Programm im EFRE "Innovationen durch Hochschulen", das vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen verantwortet wird, unterstützt bis 2020 Hochschulen im Bereich der Forschungsinfrastruktur, finanziert anwendungsorientierte Kooperationsprojekte mit niedersächsischen Unternehmen (KMU) bzw. Organisationen oder interdisziplinäre Innovationsverbünde zwischen niedersächsischen Forschungseinrichtungen und finanziert innovative Modelle des Wissens- und Technologietransfers.
Auf der folgenden Seite finden Sie spezielle Informationen und Hinweise für die Angehörigen der Hochschule Osnabrück.
Die Hochschule Osnabrück kann in folgenden Ausschreibungsbereichen partizipieren:
Die exakten Ausschreibungen und Regeln sind der Richtlinie zu entnehmen.
Ausbau und Erweiterung von Forschungsinfrastruktur an Fachhochschulen (2.1.1)
Infrastrukturprojekte sollen das Forschungsprofil der Hochschule Osnabrück schärfen und regionale Bedürfnisse berücksichtigen. Projekte können ein Volumen von ca. 3.Mio € haben und sind mit 10% durch Eigenmittel zu finanzieren. Es wird ausschließlich Infrastruktur – also kein Personal – mit einer Laufzeit von 5 Jahren finanziert.
Aufbau und Erweiterung von Infrastruktur der Spitzenforschung (2.1.2)
Infrastrukturprojekte, die einen engen Bezug zur Strategie Europa 2020 und zu Ausschreibungen in Horizont 2020 aufweisen, werden in einer Laufzeit von max. 5 Jahren mit ca. 2.4 Mio. € bei 10% Eigenbeteiligung finanziert. Personalkosten können nicht finanziert werden.
Anwendungsorientierte Forschung an Fachhochschulen (2.2.2)
Dreijährige, praxisorientierte Projekte zwischen niedersächsischen KMU bzw. Einrichtungen und der Hochschule Osnabrück und einem finanziellen Volumen von ca. 250.000 € bei einer Eigenmittelbeteiligung von 10% finanziert.
Innovationsverbünde (2.2.3)
Zusammen mit niedersächsischen Universitäten, FuE-Einrichtungen und Unternehmen arbeitet die Hochschule Osnabrück interdisziplinär zusammen. Wissen soll in unterschiedliche Anwendungsbereiche und Branchen transferiert werden. Die dreijährigen Verbundprojekte mit einem ungefähren Finanzvolumen von ca. 1.3 Mio.€ plus 10% Eigenbeteiligung arbeiten in eigenständigen Teilprojekten.
Innovative Modelle des Wissens- und Technologietransfers (2.2.4)
Die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Gesellschaft mit verschiedenen Akteuren der Region soll durch die Hochschule nachhaltig intensiviert werden. Die Verwertung von FuE-Ergebnissen steht bei einem Fördervolumen von ca. 500.000 € plus 10% Eigenbeteiligung und bei einer Laufzeit von drei Jahren im Fokus.
Laufzeiten, Finanzvolumen, Bestimmungen zu den Partnern etc. können Ausnahmeregeln unterliegen. Hierzu berät das EU-Hochschulbüro Osnabrück.
Das Kundenportal
Sämtliche Anträge der Hochschule Osnabrück müssen über das Kundenportal der NBanK elektronisch eingereicht und danach in einer unterschrieben Papierversion auf dem Postwege versendet werden. Es ist dringend empfohlen, den Antrag 3-4 Tage vor dem Stichtag im Kundenportal hochzuladen, sodass für den Postweg ausreichend Zeit verbleibt.
Den Zugang zum Kundenportal können Herr Uhrmacher oder Herr Lohle für Sie freischalten.
Im Benutzerleitfaden Kundenportal finden Sie technische und organisatorische Hinweise für die Nutzung des Antragportals. Es empfiehlt sich, sämtlich Dokumente auf einem lokalen Rechner zu berarbeiten und erst die finalen Dokumente im Kundenportal zu laden.
Stichtage
Anträge können zu den Stichtagen Ende März und Ende September eines jeden Jahres bei der NBank eingereicht werden. Die Themengebiete umfassen folgende Bereiche:
Thematische Wettbewerbe 2018:
- März 2018 (Stichtag 31.03.2018): Mobilität: „Mobilität der Zukunft – Entwicklung intelligenter Mobilitätsformen für eine umwelt- und ressourcenschonende Zukunft“
- September 2018 (Stichtag 30.09.2018): Energiewirtschaft: „Energieversorgung neu denken – Forschung und Entwicklung für eine ressourcen- und umweltschonende, zuverlässige und saubere Energieversorgung sowie intelligente Speicherung und Netzstrukturen“
Für die Antragsbearbeitung gelten folgende interne Fristen:
Märztermine 2018:
- 21.03 Einreichen des Antrages im EU-Hochschulbüro
- 23.03 Finales Feedback zum Antrag durch das EU-Hochschulbüro
- 28.03 Hochladen des finalen Antrages im Kundenportal durch den Antragssteller und Einreichung des finalen Antrages mit sämtlichen Unterlagen beim EU-Hochschulbüro (12:00 Uhr)
Für Anträge in den Bereichen „2.1 Forschungsinfrastruktur“ sind die Stichtage nicht relevant.
Da die Anträge sowohl online über das Kundenportal als auch im Original (nur dieses gilt als offiziell eingereichter Antrag) eingereicht werden müssen, wird das EU-Hochschulbüro sämtliche Anträge der Hochschule gesammelt bei der NBank persönlich einreichen.
Arbeitshilfe Antragstellung
Die Anträge selbst sind nach einem definierten Schema zu erstellen. In der Arbeitshilfe Antragstellung ist dieses Raster neben weiteren wichtigen Hinweisen zu finden.
Wichtiges und Neues auf einen Blick:
- Personalkosten werden nach Standardeinheitskosten kalkuliert und abgerechnet. Die Erläuterungen zur Abrechnung von Personalausgaben sollten dabei beachtet werden.
- Ein Overhead von 25% auf die direkten Personalkosten beim Zuwendungsempfänger wird finanziert. Hiervon sind jedoch u.a. Reisekosten, Unteraufträge und wiss. und Stud. Hilfskräfte zu finanzieren.
- Für die Kalkulation der Personalkosten sowie Investitionsmittel steht Ihnen ein Tool zur Verfügung.
- Die Projekte haben in der jetzigen Förderperiode eine Dauer bis zu 3 Jahren.
- Projektleiter sind mit mind. 5% , Mitarbeiter mit mind. 20 % einer Vollzeitstelle zu kalkulieren.
- Bei Kooperationsvorhaben wird Ihnen ein Entwurf eines Kooperationsvertrags mit weiteren Informationen zur Verfügung gestellt.
Regionale Innovationsstrategie – RIS3
EFRE – Projekte müssen einen nachvollziehbaren Bezug zur niedersächsischen Innovationsstrategie (RIS3) aufweisen und in folgenden Sektoren angesiedelt sein:
- Energiewirtschaft
- Mobilitätswirtschaft
- Land- und Ernährungswirtschaft
- Gesundheits- und Sozialwirtschaft
- Digitale und Kreativwirtschaft
- Neue Materialien/Produktionstechnik
- Maritime Wirtschaft
Im Antragsformular (Seite 3) ist eine RIS3 Strategie auszuwählen. Die Option "Sonstiges" bedeutet ein Ausschlusskriterium.
Regionale Handlungsstrategie Weser-Ems
Das Amt für regionale Landesentwicklung ist mit ca. 30 % an der Evaluierung von Anträgen beteiligt. Anträge müssen zur Handlungsstrategie einen nachvollziehbaren Bezug haben. In der Tabelle der strategischen Ziele sind diese Informationen übersichtlich zusammengefasst.
Richtlinie
Anträge werden von unabhängigen Gutachtern auf Grundlage von Scoringlisten erstellt. Es empfiehlt sich dringend, die Qualitätskriterien des Scoring in der Anlage der Richtlinie (ab Seite 6) speziell für den beantragte Förderlinie zu beachten. Bei der Formulierung der sogenannten Querschnittsziele (Chancengleichheit, Gute Arbeit, Nachhaltige Entwicklung) ist Ihnen das EU-Hochschulbüro Osnabrück gerne behilflich.
Antragsunterlagen und Anlagen
Das Antragsformular "Antrag Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen" und die Anlage 7 "Erklärung zur Umsatzsteuer" müssen aus dem Kundenportal heruntergeladen werden. Die Anlagen 2 bis 6 sind auf der Internetseite der NBank hinterlegt. Alle Dokumente müssen ausgefüllt und wieder hochgeladen werden. Des Weiteren ist bei den zu unterschreibenden Anlagen (Anlage 4, 6 und 7) das ausgefüllte, nicht-unterschriebene Formular hochzuladen, kein Scan! Zur Antragsstellung ist die Anlage 4 wichtig. Die Anlage 7 ist erst bei einer möglichen Bewilligung des Projektes einzureichen.
- Antragsformular - Muster (Die Datei dient ausschließlich als Muster, bitte nicht für den eigenen Antrag verwenden).
- Anlage 1 - Projektbeschreibung (abgespeicherte PDF-Datei)
- Anlage 2 - Detaillierter Kosten und Finanzierungsplan
- Anlage 3 - Personalübersicht
- Anlage 4 - Angaben und Erklärungen des Kooperationspartners
- Anlage 5 - Prognose der Nettoeinnahmen (Für Hochschule nicht relevant)
- Anlage 6 - Angaben zu Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen in Vorjahren, wirtschaftliche Situation des Unternehmens (Für Hochschule nicht relevant)
- Anlage 7 - Erklärung zur Umsatzsteuer (Ist erst bei einer möglichen Bewilligung einzureichen)
Da EFRE – Projekte einen hohen Verwaltungsaufwand implizieren, wird das EU-Hochschulbüro sehr eng mit den Projektleitern alle relevanten Arbeitsschritte abstimmen, ohne in die inhaltliche Arbeit der Projekte eizugreifen.
In den kommenden Monaten finden Sie auf diesen Seiten sämtliche notwendigen Informationen zum Projektmanagement, die derzeit noch vom MWK und der NBank aufbereitet werden.
Es wird Ihnen eine Toolbox mit relevanten Dokumenten und Formularen u.a. zu den Themen Mittelabrufe, Ausschreibungen, Stundennachweise etc. zur Verfügung stehen.
Die europäischen Strukturfonds in Niedersachsen (MWK)
www.mwk.niedersachsen.de/master/C35460066_N35329822_L20_D0_I731.html
EFRE in Niedersachsen (MW)
http://www.mw.niedersachsen.de/master/C41328806_N40943083_L20_D0_I712
EFRE in Niedersachsen (AGiP)
agip.fh-hannover.de/129.html
EFRE (EU)
http://ec.europa.eu/regional_policy/de/funding/erdf/
EFRE-Antragstellung online
https://www.mwk-efre.de/willkommen
AGiP - Arbeitsgruppe + Geschäftsstelle Innovative Projekte der angewandten Hochschulforschung beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen an der Fachhochschule Hannover
http://www.agip-nds.de/index.php?id=844
Europäische Sozialfonds (ESF)
Hochschulen haben die Chance sich am Europäischen Sozialfonds (ESF) mit Projektförderungen im Kontext des Lebenslangen Lernens zu beteiligen. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur Förderung von Projekten zur Öffnung von Hochschulen (ab S. 141) beschreibt die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen.
Projekte dienen ausschließlich der Stärkung der Wirtschaft bzw. des Arbeitsmarktes.
Projektförderungen sind in folgenden Themen möglich:
- die bedarfsgerechte Entwicklung und Erprobung von berufsbegleitenden Bildungs- und Weiterbildungsangeboten an Hochschulen,
- Vorhaben zur Unterstützung des Übergangs vom Beruf in die Hochschule sowie Maßnahmen zur Unterstützung des Hochschulzugangs für nicht-traditionelle Studierende bzw. Studieninteressierte in Zusammenarbeit von Hochschulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen,
- Bildungs- und Weiterbildungsangebote zur Unterstützung des Übergangs von der Hochschule zur Berufsqualifikationen für Personen, die Ihr Studium vorzeitig, ohne Studienabschluss, beenden,
- Vorhaben zur Vernetzung des Beratungsangebotes und des Einstiegs in ein Hochschulstudium in Zusammenarbeit von Studienberatungsstellen der Hochschulen mit den Bildungsberatungsstellen der Erwachsenenbildung.
Das grundsätzliche Ziel der Richtlinie ist es den Übergang von Studieninteressierten mit Beruf an die Hochschulen zu verbessern und damit eine steigende Zahl von beruflich qualifizierten Studierenden an den niedersächsischen Hochschulen zu erreichen. Es sollen Projekte gefördert werden, die zur Öffnung von Hochschulen für neue Zielgruppen beitragen und sich an Berufsqualifizierte mit und ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, Berufstätige, Personen mit Familienpflichten, Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher sowie Personen mit (Berufs-)Bildungsabschlüssen, die im Ausland erworben wurden, richten.
Die Hochschule Osnabrück ist in der ESF-Förderlinie „Öffnung von Hochschulen“ antragsberechtigt. Im folgende finden Sie wertvolle Tipps zur Antragsstellung speziell für Angehörige der Hochschule Osnabrück:
Grundsätzliches
- 50% der förderfähigen Ausgaben aus ESF sowie maximal 30% aus Landesmitteln. Die Höhe der Landesfinanzierung steht für 2017 noch nicht fest.
- Es handelt sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse.
- Projektlaufzeit max. 24 Monate. Folgeanträge möglich.
- Eigenleistungen müssen in Höhe von max. 50% erbracht werden. Dieses wird i.d.R. durch Personalkosten von schon vorhandenem Personal erbracht (Personalkosten). Die Höhe der Eigenleistung hängt von der Förderquote aus ESF und Landesmitteln ab.
- Eine Kombination von niedersächsischen Strukturmitteln und Bundesmitteln aus den Strukturprogrammen ist nicht möglich.
- Anträge sind ausschließlich über das Kundenportal der NBank einzureichen. Zusätzlich muss fristgerecht eine Papierversion versendet werden.
- Das EU-Hochschulbüro Osnabrück unterstützt gerne alle Antragsteller. Die Anträge müssen über das EU-Hochschulbüro eingereicht werden. Das EU-Hochschulbüro vergibt ausschließlich Passwörter für den Zugang zum Kundenportal der NBank.
- Bitte setzten Sie sich frühzeitig mit dem EU-Hochschulbüro Osnabrück für eine Beratung in Verbindung.
Antragsfristen
30.09.2017 – Projekte laufen frühestens ab dem 01.01.2018
Der Antrag ist fristgerecht bei der NBank einzureichen.
Antragsschwerpunkte
Die Antragsrunde ist grundsätzlich themenoffen, jedoch müssen sich die Projekte an die Themenfelder der Richtlinie (Seite 2, Punkt 2 Gegenstand der Förderung) orientieren.
Ablauf einer Antragsstellung
- Bitte beantragen Sie beim EU-Hochschulbüro ein Passwort für das Kundenportal der NBank.
- Die Nutzung der Antragsformulare ist zwingend:
Zusätzlich sind folgende Dokumente notwendig:
- Qualifikationsnachweise
- Kofinanzierungsbestätigung
- Vorbereitete Kooperationsverträge
- Ablaufplan (Zeitachse/ Inhalt)
- Ggf. Erklärung zur Umsatzsteuer
Die notwendigen Formulare sowie weitere Informationen finden Sie auf der Seite der NBank. Bitte beachten Sie, dass das Antragsformular über das Kundenportal zu beziehen ist.
Projektfinanzierung
- Auf den direkten Personalmitteln wird grundsätzlich ein Overhead von 35% gezahlt. Hieraus sind sämtlich Kosten für das Projekt außer die Personalkosten zu finanzieren.
- Die Personalkosten sind nach den Standardeinheitskosten zu kalkulieren.
- Hier finden Sie ein Berechnungstool für ihren Projektantrag. Bitte beachten Sie, dass die Kofinanzierung der „Flaschenhals“ eines jeden Projektes ist!
Projektmanagement
Derzeit sind noch keine Tools für das Projektmanagement von ESF Projekten verfügbar. Erfolgreiche Antragsteller finden hier frühzeitig alle unterstützenden Instrumente.