Formale Bedingungen und Stipendiumsverfahren
Info
Eine Bewerbung für eine Erasmus+-Förderung ist jederzeit möglich, sofern die 4-wöchige Antragsfrist bis zur Ausreise eingehalten wird. Bitte nehmen Sie zuvor telefonisch Kontakt mit uns auf oder schreiben uns per e-mail an, damit wir vorab prüfen können, ob noch genügend Projektmittel zur Verfügung stehen!
Die Stipendien-Antragsdokumente müssen vor Beginn (mind. 4 Wochen vor Ausreise) über das „Mobility Online“-Portal vollständig ausgefüllt und unterschrieben hochgeladen werden (digitale sowie eingescannte Unterschriften sind zulässig).
Registrierungs-Link
Bewerbungen, während des Praktikums oder nach Ablauf des Praktikums sind ausgeschlossen!
- Learning-Agreement (ausgefüllt und vom Studierenden und Arbeitgeber unterschrieben, digitale und eingescannte Unterschriften sind zulässig)
- Grant-Agreement (ausgefüllt und vom Studierenden unterschrieben, digitale und eingescannte Unterschriften sind zulässig)
- Ehrenwörtliche Erklärung (ausgefüllt und vom Studierenden unterschrieben, digitale und eingescannte Unterschriften sind zulässig)
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung/en zum Zeitpunkt der Bewerbung und über den Zeitraum des gesamten Praktikumszeitraumes hinaus
- Exmatrikulation, sofern der/die BewerberIn, sich als AbsolventIn bewirbt
- Traineeship Certificate (wird am Praktikumsende ausgefüllt und vom Arbeitgeber unterschrieben, digitale oder eingescannte Unterschriften sind zulässig)
Die Charta informiert Studierende über ihre Rechte und Pflichten während aller Phasen eines Erasmus+ Auslandsaufenthalts. Bitte lesen Sie das Dokument aufmerksam durch.
Die Teilnahme am Erasmus-Programm beinhaltet keinerlei Versicherungsschutz. Es ist für Erasmus-PraktikantInnen verpflichtend, eine Krankenversicherung, eine Unfallversicherung und gegen Haftpflichtschäden, die sie am Arbeitsplatz verursachen und für Unfälle, die sie am Arbeitsplatz erleiden, versichert zu sein. Im Falle einer innereuropäischen Mobilität umfasst die nationale Krankenversicherung des/der Teilnehmenden während des Aufenthalts in einem anderen EU-Land eine Grundabsicherung durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Dieser Versicherungsschutz reicht jedoch möglicherweise nicht für alle Situationen aus, z. B. im Falle einer Rückführung oder eines besonderen medizinischen Eingriffs oder im Falle internationaler Mobilität. In diesem Fall kann eine ergänzende Auslands-Krankenversicherung erforderlich sein.
Diese Versicherungen können durch den Arbeitgeber, jedoch auch durch die PraktikantInnen selbst, abgeschlossen werden. In keinem Fall übernimmt bei Schadensfall die Hochschule Osnabrück , der DAAD oder die EU, hierfür die Haftung.
DAAD-Gruppenversicherung
Es besteht die Möglichkeit für Erasmus-Praktikanten, eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung über die Gruppenversicherung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes abzuschließen.
- Vollständig und fristgerecht eingereichte Bewerbungsdokumente (mind. 4 Wochen vor Ausreise)
- ein geeigneter Praktikumsplatz, der Bezug zum Studienfach aufweist und dem aktuellen Studienniveau entspricht
- Dauer des Praktikums (mind. 2 Monate = 60 Arbeitstage, max. 12 Monate = 360 Tage)
- (achten Sie darauf, dass das Praktikum an einem Wochentag beginnt und endet)
- Ausreichendes Erasmus-Budget der Hochschule Osnabrück muss vorhanden sein
Die Höhe Ihres Erasmus-Stipendiums richtet sich nach der genauen Praktikumsdauer und dem Zielland (wird taggenau von der EU-Datenbank errechnet). Die monatlichen Fördersätze können sich von Projekt zu Projekt ändern.
Länderkategorien Projekt 2024 (Laufzeit: 01.06.2024 – 31.07.2026)
Ländergruppen | Länder | monatl. Basisförderung |
Ländergruppe 1 | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien) | 750€
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Ländergruppe 2
| Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 690€
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Ländergruppe 3
| Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 690€
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Partnerländer international (Region 1-12) | Förderbare Länder sind im EU-Büro nachzufragen | 700€ (+ kilometerabhängiger Fahrtkostenpauschale) |
Studierende können pro Studienzyklus (BA, MA, PHD) mehrmals finanziell für die physischen Mobilitätsphasen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht länger als zwölf Monate je Studienzyklus. Praktikumsaufenthalte von Graduierten werden dem vorangegangenem Studienzyklus zugerechnet. (Beispiel: 4 Monate Erasmus-Stipendium im Masterstudiengang, verbleiben noch max. 8 Monate Stipendium für das Graduiertenstipendium). Es müssen für das Graduiertenstipendium noch mind. 2 Monate (60 Tage) zur Verfügung stehen. Graduiertenpraktika können nicht zwischen zwei Studienphasen absolviert werden, also zum Beispiel nicht nach dem Abschluss eines Bachelorstudiums und vor Beginn eines Masterstudiums.
Sollten Sie sich während des Praktikums entscheiden, das Praktikum vorzeitig abzubrechen oder zu verlängern, sind folgende Schritte zu beachten:
vorzeitiger Abbruch:
- Sie informieren uns umgehend per e-mail über Ihre Gründe und teilen uns das finale Enddatum Ihres Praktikums mit
- die Mindestdauer des Praktikums darf jedoch zwei Monate nicht unterschreiten, ansonsten müsste das gesamte vorausgezahlte Stipendium zurückgezahlt werden
- Sie erhalten von uns eine Bestätigung per e-mail
- wir senden Ihnen einen Änderungsvertrag per e-mail zu, den Sie wieder unterschrieben ins Mobility-Online-Portal hochladen
- das zu viel vorausgezahlte Stipendium wird bei der Auszahlung der 2. Stipendiumsrate in Abzug gebracht
- mit der Praktikumsverkürzung verschiebt sich der Abgabetermin für den Abschlussbericht (Participant Report) dementsprechend (einen Monat nach dem neuen Praktikumsende).
Verlängerung:
- Sie informieren uns umgehend, jedoch spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Praktikumsende, per e-mail und teilen uns das aktualisierte Enddatum Ihres Praktikums mit
- eine Verlängerung ist nur möglich, falls genügend Projektmittel zur Verfügung stehen
- Ihr Erasmuskontingent darf nicht überschritten werden (insgesamt 12 Monate)
- Sie erhalten von uns eine Bestätigung per e-mail
- wir senden Ihnen einen Änderungsvertrag per e-mail zu, den Sie wieder unterschrieben ins Mobility-Online-Portal hochladen
- Ihr Stipendium wird neu berechnet, eine Verrechnung erfolgt in der Regel mit der Auszahlung der 2. Stipendiumsrate nach Abschluss des Praktikums
- mit der Praktikumsverlängerunung verschiebt sich der Abgabetermin für den Abschlussbericht (Participant Report) dementsprechend (einen Monat nach dem neuen Praktikumsende).