Fördervoraussetzung
Fördervoraussetzungen
- Immatrikulation an der Hochschule Osnabrück oder an der Universität Vechta
- Exmatrikulation als Graduierte/er beider Hochschulen, Praktikumsabschluss innerhalb eines Jahres nach Studiumsabschluss
- freiwillige Praktika und Pflichtpraktika
- bezahlte und unbezahlte Praktika
- Vollzeitpraktika, mind. 30 Std. pro Woche
- thematischer Bezug zum Studienfach
- gute Kenntnisse der entsprechenden Landessprache bzw. Geschäftssprache
- eigenständige, erfolgreiche Organisation eines Praktikumsplatzes
- kein Wohnsitz im Praktikumsland
- das Praktikum findet ausschließlich in den förderbaren EU-Ländern bzw. Praktikumsinstitutionen statt
- ein Erasmus-Stipendium ist mit einem Auslands-BAföG kombinierbar
EU-Staaten bzw. EWR/EFTA-Staaten:
Belgien, Bulgarien, Tschechien , Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Island, Italien, Zypern, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden, Türkei
Partnerländer international:
z.B. Großbritannien, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat, Färör-Inseln (z.T. weltweit, bitte fragen Sie uns explizit danach). Ausgenommen ist die Schweiz.
Öffentliche oder private Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig sind.
Beispiele für solche Organisationen sind:
- Öffentliche oder private kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen)
- Lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
- Botschaften oder Konsulate des entsendenden EU-Mitgliedstaats oder des mit dem Programm assoziierten Drittlands
- Sozialpartner oder sonstige Vertreter des Arbeitsmarkts (u.a. Handelskammern, Handwerks-oder Berufsverbände und Gewerkschaften)
- Forschungsreinrichtungen
- Stiftungen
- Schulen/Institute/Bildungszentren (vom Vorschulbereich bis zur Sekundarstufe II, einschließlich Berufs-und Erwachsenenbildung)
- gemeinnützige Organisationen, Verbände, NRO
- Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs-und Informationsstellen
- Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE), oder Hochschuleinrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und die vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Partnern aus EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern unterzeichnet haben.
Info: Praktika in EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten, sind von der Erasmus-Förderung ausgeschlossen. Auf der Website der EU können Sie überprüfen, welche Institutionen hierzu zählen: https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/search-all-eu-institutions-and-bodies_de
UK kann weiterhin als Erasmus+ Partnerland gefördert werden. Allerdings steht hier nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung (nur nach individueller Absprache).
Für ein Praktikum ist ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange Visa (T5) erforderlich, unabhängig von der Praktikumsdauer. Für den Antrag müssen Sie vorher ein Certificate of sponsorship von der aufnehmenden Einrichtung, bei dem Sie das Praktikum absolvieren möchten, ausstellen lassen. Informieren Sie sich vorab, ob die aufnehmende Einrichtung selbst über eine entsprechende Lizenz verfügt. Die Beantragung hierfür beansprucht in der Regel mehrere Monate, daher empfehlen wir, sich frühzeitig zu informieren.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- T5 Visum: www.gov.uk/government-authorised-exchange
- Certificate of sponsorship (CoS): www.gov.uk/uk-visa-sponsorship-employers/certificates-of-sponsorship
- Lizenz-Register: www.gov.uk/government/publications/register-of-licensed-sponsors-workers
- British Council: www.britishcouncil.de/studium-uk/eu-austritt-informationen-fuer-studierende
Das EU-Hochschulbüro fördert keine Praktika in die Schweiz mit einem Erasmus-Stipendium. Sie haben die Möglichkeit über das eigene Schweizer Förderprogramm SEMP (Swiss-European Mobility Programme) gefördert zu werden.
Hier finden Sie weitere Informationen: Movetia | Swiss-European Mobility Programme (SEMP)
Hiermit können Personen aus der Schweiz und deren Auslandsaufenthalte in Europa gefördert sowie Aufenthalte von Personen aus Europa in der Schweiz finanziell unterstützt werden.
Wenden Sie sich hierzu auch an Ihren potentiellen Praktikumsarbeitgeber.
Die Hochschule Osnabrück fördert die Internationalität und den Austausch. Sie unterstützt Studierende auf vielfache Weise, studienbezogene Auslandsaufenthalte (z.B. zum Studium, Praktikum, Anfertigen der Abschlussarbeit, Exkursion) zu realisieren. Dennoch kann ein Auslandsaufenthalt mit Risiken verbunden sein, die durch unvorhersehbare Krisen (Naturkatastrophen, kritische Sicherheitslage, Epidemien u.a.) oder persönliche Notfälle (Krankheit, Unfall) entstehen können.
Der Auslandsaufenthalt erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Auch der Zeitraum und die Wahl des Ziellandes liegen in der Entscheidung der Studierenden.
Informationsblatt Sicherheitshinweise für Auslandsaufenthalte (Stand April 2025)