KeGL – Kompetenzentwicklung von Gesundheitsfachpersonal im Kontext des Lebenslangen Lernens
Zertifikatsangebote der Hochschule Osnabrück
Zertifikatsangebote
Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Verbundprojekt "Kompetenzentwicklung von Gesundheitsfachpersonal im Kontext des Lebenslangen Lernens" (KeGL) hat den Bedarf und die Umsetzungsbedingungen von wissenschaftlichen Zertifikatsangeboten für Gesundheitsberufe erforscht und pilothaft wissenschaftliche Weiterbildungen auf Hochschulebene entwickelt. Zum Verbundprojekt KeGL gehören die Teilvorhaben der Hochschule Hannover, der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth, der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Braunschweig/Wolfenbüttel, der Hochschule Osnabrück und der Universität Osnabrück. Mehr Informationen über das Verbundprojekt.
Derzeit befindet sich die Implementierung der erprobten Weiterbildungen in Vorbereitung.
Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, schreiben Sie uns gerne an:
kompetenzentwicklung-gesundheitsberufe@hs-osnabrueck.de
Modul: Interprofessionelle Informations- und Versorgungskontinuität
Mit steigender Häufigkeit von chronischen Erkrankungen, Multimorbidität und Pflegeabhängigkeit werden Betroffene zunehmend von mehreren Einrichtungen und Personen gleichzeitig oder aufeinander folgend betreut. Eine effektive Zusammenarbeit der versorgenden Institutionen und Berufsgruppen wird dadurch zur Sicherung der Versorgungskontinuität immer wichtiger. Hierfür ist eine reibungslos funktionierende Kommunikation zwischen den Beteiligten notwendig. Das Weiterbildungsmodul „Interprofessionelle Informations- und Versorgungskontinuität“ richtet sich an alle am Versorgungsprozess Beteiligten und vermittelt in diesem Bereich notwendiges Wissen und Kompetenzen. Das Modul besteht aus zwei Units:
Unit 1: „Versorgungskontinuität durch Informationskontinuität“
Die Teilnehmenden lernen, welche Auswirkungen Informationskontinuität als Voraussetzung für Versorgungskontinuität bzw. ihr Fehlen auf Patientinnen und Patienten sowie das Gesundheitssystem hat. Es werden Instrumente zu ihrer Umsetzung vorgestellt, und ihre gesetzlichen Grundlagen und die zu beachtenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen dargelegt. Standardisierung der Kommunikation als Voraussetzung für Interoperabilität wird erläutert. Nach erfolgreichem Abschluss der Unit 1
- kennen Sie Informationskontinuität als Voraussetzung für Versorgungskontinuität und die Konsequenzen aus ihrer (Nicht-) Existenz.
- Kennen Sie die gesetzlichen Grundlagen interprofessioneller und intersektoraler Kommunikation sowie die relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
- kennen Sie verschiedene elektronische Instrumente zur Herstellung von Informationskontinuität.
- Kennen Sie Klassifikationen und deren Beitrag zur Herstellung von Interoperabilität.
Unit 2: „Interprofessionelle Kommunikation“
Die Teilnehmenden lernen verschiedene Arten und Methoden der interprofessionellen Kommunikation für ein umfassendes Versorgungsmanagement aus unterschiedlichen Perspektiven kennen. Sie erhalten einen Überblick über den Ausbau der Telematik-Infrastruktur. Nach erfolgreichem Abschluss der Unit 2
- kennen Sie verschiedene Methoden der interprofessionellen Kommunikation und Kooperation
- kennen Sie den Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege
- kennen Sie den aktuellen Stand des Ausbaus der Telematik-Infrastruktur und laufender Modellvorhaben.
Zwischen den Präsenzterminen stehen den Teilnehmenden auf einer Online-Plattform Lehrmaterialien und Literatur zur Verfügung, die ein wissenschaftlich fundiertes und zeitlich flexibles Lernen ermöglichen.
Die erzielten Lernerfolge werden pro Unit in einem Lernportfolio festgehalten. Eine Abschlussprüfung des Moduls erfolgt in Form einer Projektarbeit mit anschließender Vorstellung.
Lehrende: |
Unit 1: Prof. Dr. Ursula Hübner, Mareike Przysucha, Georg Schulte Unit 2: Evelyn Möhlenkamp, Petra Blumenberg, Georg Schulte |
Inhalte: |
Unit 1: „Versorgungskontinuität durch Informationskontinuität“ • Informationskontinuität als Voraussetzung von Versorgungskontinuität • Gesetzliche Grundlagen, DSGVO • Standardisierung, Interoperabilität • Elektronische Artefakte zur Dokumentation, Information und Kommunikation Unit 2: „Case- und Entlassungsmanagement“ • Das Teamboard als Instrument der interprofessionellen Kommunikation • Der Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege • Telematik-Infrastruktur: aktueller Stand und Modellvorhaben • Casemanagement, Diseasemanagement |
Lehr-/Lernform: | Präsenztage, onlinebasiertes Selbststudium (lernplattformgestützt), Projektarbeit |
Voraussetzungen: | Abgeschlossene Berufsausbildung oder Hochschulabschluss in einem Beruf des Gesundheitswesens. Eine Teilnahme ist auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung möglich. |
Lehrniveau: | Bachelorniveau (HQR 1) |
Teilnehmendenzahl: | Max. 20 Teilnehmende |
Präsenztermine: |
Unit 1: 21./22.02.2020, 09:00-17:00/09:00-15:00 Uhr Unit 2: 27./28.03.2020, 09:00-17:00/09:00-15:00 Abschluss: 08.05.2020, 09:00-17:00 Uhr |
Veranstalter: | Hochschule Osnabrück, Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften |
Veranstaltungsort: |
Hochschule Osnabrück Caprivistraße 30a, 49076 Osnabrück |
Stundenumfang und Leistungspunkte: |
180 Stunden (6 ECTS), Aufteilung: Unit 1: 14 Präsenzstunden, 30 Stunden onlinebasiertes Lernen, 42 Stunden Projektarbeit Unit 2: 14 Präsenzstunden, 30 Stunden onlinebasiertes Lernen, 42 Stunden Projektarbeit Abschluss: 8 Präsenzstunden |
Gebühren: | Im Rahmen der Erprobung kostenlos |
Abschlussmöglichkeiten: |
Teilnahmebescheinigung bei mind. 75 % Anwesenheit bei Präsenzphasen und Bearbeitung eines ePortfolios Benotetes Hochschulzertifikat bei zusätzlich erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung (Projektarbeit inkl. Vorstellung) |
- Wissen und verstehen:
Wissensverbreiterung:
Die Absolventinnen und Absolventen können die Zusammenhänge zwischen Informationskontinuität und Versorgungskontinuität sowie die Auswirkungen möglicher Informationsbrüche beschreiben. Sie können verschiedene Arten von Instrumenten für die Herstellung von Informationskontinuität und deren gesetzliche Grundlagen benennen.
Wissensvertiefung:
Die Absolventinnen und Absolventen können Informationskontinuität als Bestandteil der Versorgungskontinuität unter Bezugnahme auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse benennen. Sie können die Begriffe der Informations- und Versorgungskontinuität wissenschaftlich fundiert und die rechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der einschlägigen Gesetzgebung erläutern.
Wissensverständnis:
Die Absolventinnen und Absolventen können mögliche Situationen, die die Notwendigkeit von Informationskontinuität beinhalten, benennen und erläutern.
- Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen:
Nutzung und Transfer:
Die Absolventinnen und Absolventen können wissenschaftlich fundiert mögliche Risiken für die kontinuierliche und sichere Weitergabe patientenbezogener Informationen in ihrem Arbeitsbereich beschreiben. Sie reflektieren die eigene Verantwortung und die der Organisation für die Gewährleistung von Informationskontinuität.
Wissenschaftliche Innovation:
Die Absolventinnen und Absolventen können wissenschaftliche Erkenntnisse im Rahmen einer Analyse der eigenen beruflichen Praxis darlegen.
- Kommunikation und Kooperation:
Die Absolventinnen und Absolventen können im Diskurs mit Fachleuten, verantwortlichen Stellen sowie Fachfremden die Zusammenhänge zwischen der Gewährleistung von Informationskontinuität und Versorgungskontinuität darlegen.
- Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität
Die Absolventinnen und Absolventen können das eigene berufliche Handeln in Bezug auf mögliche Informationsbrüche und deren Auswirkungen auf die Versorgungskontinuität reflektieren. Sie begründen dies mit theoretischem und methodischem Wissen verantwortungsethisch im Rahmen ihres persönlichen Handlungsspielraums.
- Wissen und verstehen:
Wissensverbreiterung:
Die Absolventinnen und Absolventen können die Vorgehensweisen von Disease-, Case- und Entlassungsmanagement beschreiben. Sie können den aktuellen Stand, den geplanten Ausbau und Anwendungsszenarien einer Telematik-Infrastruktur beschreiben
Wissensvertiefung:
Die Absolventinnen und Absolventen können den Begriff der Informationskontinuität aus Sicht der Informatik, der Pflegewissenschaft und der Ökonomie beschreiben.
Wissensverständnis:
Die Absolventinnen und Absolventen können wissenschaftlich fundiert erklären, wie sich Informationskontinuität auf die Versorgungskontinuität auswirkt. Sie können interprofessionelle Kommunikation aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten und diskutieren
- Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen:
Nutzung und Transfer:
Die Absolventinnen und Absolventen können wissenschaftlich fundiert beurteilen, wie sie die interprofessionelle Kommunikation in ihrer Organisation zur Verbesserung der Informations- und Versorgungskontinuität optimieren können. Sie sind in der Lage, dafür ein Konzept unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel zu entwickeln.
Wissenschaftliche Innovation:
Die Absolventinnen und Absolventen können im Rahmen einer Falldarstellung aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur Optimierung der interprofessionellen Kommunikation darlegen.
- Kommunikation und Kooperation:
Die Absolventinnen und Absolventen können argumentieren, warum für eine nachhaltige Verbesserung der interprofessionellen Kommunikation die Compliance der Organisation und die Mittel für eine adäquate Informationsweitergabe und -rezeption notwendig sind.
- Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität:
Die Absolventinnen und Absolventen können das eigene berufliche Handeln in Bezug auf eine sichere und vollständige Informationsübermittlung zwischen Berufsgruppen, Institutionen und Sektoren des Gesundheitswesens mit theoretischem und methodischem Wissen überprüfen und begründen. Sie reflektieren dabei ihre persönliche Gestaltungskompetenz und ethische Verantwortung.
Modul: Tools und Techniken eines patientenzentrierten Sicherheitsmanagements
Das Risikomanagement kennt verschiedene Tools und Techniken, die für die Verbesserung der Patientensicherheit eingesetzt werden können. Dabei werden sowohl präventiv Risiken fokussiert als auch Maßnahmen aus kritischen Ereignissen abgeleitet. Eine wichtige Rolle nehmen die Patientinnen und Patienten ein. Denn Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige können Hinweise für sicherheitsrelevante Fragestellungen geben sowie mit ihrem Handeln zu ihrer eigenen Sicherheit beitragen. So besteht das Modul aus zwei Units:
Unit 1: „Tools und Techniken des Risikomanagements“
Vor dem Hintergrund der Grundlagen und gesetzlichen Anforderungen des Risikomanagements lernen die Teilnehmenden Instrumente zur Identifizierung, Analyse und Bewertung von Risiken und kritischen Ereignissen sowie zur Risikobewältigung und –überwachung kennen. So werden z.B. Fehlermeldesysteme (CIRS), Mortalitäts- & Morbiditäts-Konferenzen, Fehler-Möglichkeits- und Einflussanalysen etc. behandelt. Die Unit zielt darauf, die Teilnehmenden mit verschiedenen Instrumenten vertraut zu machen, so dass sie wissenschaftlich fundiert reflektieren können, welche Tools und Techniken in ihrer eigenen Organisation zielführend eingesetzt werden können. Nach erfolgreichem Abschluss der Unit 1
- können Sie präventiv Risiken in Ihrer Organisation identifizieren, analysieren und Maßnahmen ableiten
- sind Sie in der Lage, Verbesserungsansätze auf der Grundlage von kritischen Ereignissen zu identifizieren
- können Sie Risikomanagement entsprechend der gesetzlichen Anforderungen gestalten
Unit 2: „Patientenzentriertes Sicherheitsmanagement und Empowerment“
In dieser Unit lernen die Teilnehmenden Maßnahmen der patientenzentrierten Versorgung und des Patientenempowerments zur Verbesserung der Patientensicherheit kennen sowie vor dem Hintergrund der Rechte sowie der Bedürfnisse und Kompetenzen von Patientinnen und Patienten zu reflektieren. Dabei wird herausgearbeitet, dass für eine nachhaltige Verbesserung der Patientensicherheit eine entsprechende Compliance der Organisation erforderlich ist. Nach erfolgreichem Abschluss der Unit 2:
- kennen Sie Rechte und Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten in Bezug auf Patientensicherheit
- können Sie Maßnahmen der Patientenzentrierung für die Patientensicherheit nutzen
- sind Sie in der Lage, die aktive Beteiligung von Patientinnen und Patienten im Sinne der Patientensicherheit zu fördern
Zwischen den Präsenzterminen stehen den Teilnehmenden auf einer Online-Plattform Lehrmaterialien und Literatur zur Verfügung, die ein wissenschaftlich fundiertes und zeitlich flexibles Lernen ermöglichen.
In einem Lernprozessportfolio halten die Teilnehmenden ihren Lernfortschritt fest. Als Abschlussprüfung erstellen die Teilnehmenden im Rahmen der Projektarbeit in der Unit 1 ein schriftliches Konzept zur Anwendung von Instrumenten des Risikomanagements in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld sowie im Rahmen der Projektarbeit in der Unit 2 ein schriftliches Konzept zur Anwendung eines patientenzentrierten Sicherheitsmanagements in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld.
Lehrende: |
Unit 1: Dr. Peter Gausmann, Anja Gieseking M.A. Unit 2: Anja Gieseking M.A. |
Inhalte: |
Unit 1: „Tools und Techniken des Risikomanagements“ • Gesetzliche Anforderungen an das Risikomanagement in Bezug auf Patientensicherheit • Grundlagen des Risikomanagements (z.B. Risikomanagementprozess, Aufgaben und Verantwortlichkeiten) • Instrumente zur Identifikation, Analyse und Bewertung (z.B. CIRS, Ishikawa-Diagramm, FMEA) • Handlungsebenen der Risikobewältigung • Kommunikation mit der Öffentlichkeit nach einem Schadensfall Unit 2: „Patientenzentriertes Sicherheitsmanagement und Empowerment“ • Rechte und Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten in Bezug auf Patientensicherheit • Maßnahmen einer patientenzentrierten Versorgung (z.B. Information, Empowerment, Beteiligung an Versorgungsprozessen) • Unterstützung einer sicherheitsfördernden Rolle von Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen (z.B. Unterstützung des Speak-Up, Beschwerdemanagement, Förderung der Gesundheitskompetenz) |
Lehr-/Lernform: | Präsenztage, onlinebasiertes Selbststudium (lernplattformgestützes Lernen), Projektarbeit (Konzepterstellung) |
Voraussetzungen: |
Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss / Staatsexamen aus allen Versorgungssektoren im Gesundheitswesen Eine Teilnahme ist auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung möglich. |
Lehrniveau: | Bachelorniveau (HQR 1) |
Teilnehmendenzahl: | max. 20 Teilnehmende |
Präsenztermine: |
Auftakt: 19.09.2019 (9 bis 17 Uhr) Unit 1: 25.10.2019 (9 -17 Uhr), 26.10.2019 (9 -17 Uhr) Unit 2: 06.12.2019 (9 -17 Uhr), 07.12.2019 (9 -15 Uhr) |
Veranstalter: | Hochschule Osnabrück, Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften |
Veranstaltungsort: | Hochschule Osnabrück, Caprivistraße 30A, 49076 Osnabrück |
Stundenumfang: |
180 Stunden, Aufteilung: Unit 1 (insg. 120 Std.): 24 Präsenzstunden, 40 Stunden Onlinebasiertes Lernen, 56 Stunden Projektarbeit (Erstellung eines Konzepts zur Anwendung von Instrumenten des Risikomanagements im jeweiligen Tätigkeitsfeld) Unit 2 (insg. 60 Std.): 14 Präsenzstunden, 18 Stunden Onlinebasiertes Lernen, 28 Stunden Projektarbeit (Erstellung eines Konzepts zum patientenzentrierten Sicherheitsmanagement im jeweiligen Tätigkeitsfeld) |
Gebühren: | im Rahmen der Erprobung kostenlos |
Abschlussmöglichkeiten: |
Teilnahmebescheinigung: mind. 75 % Anwesenheit an den Präsenztagen sowie Bearbeitung eines Lernprozessportfolios (jeweils pro Unit) Zertifikat: Hierfür müssen zusätzlich zu den o.g. Anforderungen folgende Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht werden: Unit 1: Schriftliche Konzepterstellung (im Rahmen der 56 Stunden Projektarbeit) Unit 2: Schriftliche Konzepterstellung (im Rahmen der 28 Stunden Projektarbeit) |
Anrechnung von Kompetenzen: |
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Studienleistungen und beruflich bzw. in der beruflichen Weiterbildung erworbene Kompetenzen auf einzelne Units anrechnen zu lassen. Bei entsprechend vorhandenen Kompetenzen ist es daher möglich, ein Hochschulzertifikat über ein gesamtes Modul nur durch die Teilnahme und Prüfung einer einzelnen Unit zu erhalten. Sofern Sie bereits über Kompetenzen verfügen, welche den Lernergebnissen der einzelnen Units entsprechen, können Sie einen Antrag zur Anrechnung dieser Kompetenzen stellen. Nähere Informationen lassen wir Ihnen gerne zukommen, wenn Sie uns eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten und der Angabe der anzurechnenden Unit an kompetenzentwicklung-gesundheitsberufe@hs-osnabrueck.de senden. |
- Wissen und Verstehen:
Wissensverbreiterung:
Die Absolventinnen und Absolventen können rechtliche Anforderungen an das Risikomanagement benennen. Außerdem können sie die Grundsätze des Risikomanagements und den Risikomanagementprozess beschreiben. Sie können Instrumente zur Risikoidentifizierung, zur Risikoanalyse und zur Risikobewertung sowie zur Analyse von kritischen Ereignissen benennen. Sie können die Funktionsweise sowie Vor- und Nachteile von Lern- und Berichtssystemen wiedergeben.
Wissensvertiefung:
Die Absolventinnen und Absolventen können aktuelle Forschungserkenntnisse zur Gefährdung der Patientensicherheit wiedergeben.
Wissensverständnis:
Die Absolventinnen und Absolventen reflektieren situationsbezogen den Einsatz verschiedener Instrumente des Risikomanagements. Sie können erläutern, dass zur Risikobewältigung Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen durchgeführt werden können.
- Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen:
Nutzung und Transfer:
Die Absolventinnen und Absolventen können wissenschaftlich fundiert beurteilen, welche der erlernten Techniken und Tools für ihre eigene Organisation zielführend genutzt werden können. Sie können Instrumente zur Risikobewertung und -analyse anwenden. Sie können ein Konzept entwickeln, wie sie Instrumente des Risikomanagements in ihrem Tätigkeitsfeld sicherheitsfördernd einsetzen können.
Wissenschaftliche Innovation:
Die Absolventinnen und Absolventen können für ihr Projekt relevante Forschungsergebnisse im Rahmen einer Konzepterstellung darlegen.
- Kooperation und Kommunikation:
Die Absolventinnen und Absolventen können im Diskurs mit Fachvertreterinnen und Fachvertretern sowie Fachfremden den Einsatz verschiedener Techniken und Tools des Risikomanagements argumentieren. Weiterhin können sie nach einem Schadensfall adäquat mit der Öffentlichkeit kommunizieren.
- Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität:
Die Absolventinnen und Absolventen können das eigene berufliche Handeln in Bezug auf die Nutzung von Instrumenten des Risikomanagements mit theoretischem und methodischem Wissen begründen. Sie können ethische Aspekte der Nutzung von Lern- und Berichtssystemen erläutern.
- Wissen und Verstehen:
Wissensverbreiterung:
Die Absolventinnen und Absolventen können Maßnahmen der Patientenzentrierung benennen. Weiterhin können sie Rechte und Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten in Bezug auf eine sichere Versorgung sowie nach einem kritischen Ereignis beschreiben und besonders vulnerable Patientengruppen benennen.
Wissensvertiefung:
Sie können aktuelle Forschungserkenntnisse zur sicherheitsfördernden Rolle von Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen beschreiben.
Wissensverständnis:
Die Absolventinnen und Absolventen können Maßnahmen der Patientenzentrierung in den Kontext der Patientensicherheit einordnen. Außerdem können sie erklären, wie Patientinnen und Patienten die Erkennung von Risiken und die Vermeidung von kritischen Ereignissen unterstützen können. Dabei können sie erläutern, wie die Gesundheitskompetenz die sicherheitsfördernde Beteiligung beeinflusst.
- Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen:
Nutzung und Transfer:
Die Absolventinnen und Absolventen können wissenschaftlich fundiert beurteilen, wie sie Patientinnen und Patienten in ihrem Tätigkeitsfeld entsprechend ihren Kompetenzen und Bedürfnissen aktiv zur Förderung der Patientensicherung einbeziehen können. Sie können ein Konzept entwickeln, wie die Patientensicherheit in ihrem Tätigkeitsfeld durch Maßnahmen der Patientenzentrierung und des Patientenempowerments erhöht werden kann..
Wissenschaftliche Innovation:
Die Absolventinnen und Absolventen können für ihr Projekt relevante Forschungsergebnisse zur aktiven Einbeziehung von Patientinnen und Patienten zur Förderung von Patientensicherheit im Rahmen einer Konzepterstellung darlegen.
- Kooperation und Kommunikation:
Die Absolventinnen und Absolventen können argumentieren, dass für eine nachhaltige Verbesserung der Patientensicherheit eine Compliance der Organisation, die die Sicherheit der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellt, erforderlich ist.
- Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität:
Sie können das eigene berufliche Handeln in Bezug auf eine sicherheitsfördernde Beteiligung von Patientinnen und Patienten mit theoretischem und methodischem Wissen sowie unter ethischen Aspekten begründen.
Modul: Rechtliche Aspekte der Patientensicherheit in arbeitsteiligen Gesundheitseinrichtungen
In diesem Modul geht es in der ersten Unit um die rechtlichen Aspekte der Patientensicherheit, die sich aus den spezifischen Besonderheiten von arbeitsteiligen Gesundheitseinrichtungen und der daraus sich ergebenden Delegation patientenbezogener Aufgaben ergibt. Hierfür wird zunächst der allgemeine Haftungsmaßstab für Tätigkeiten in Gesundheitseinrichtungen thematisiert, bevor im Absprung hiervon diejenigen haftungsrechtlichen Aspekte erläutert werden, die sich aus der mit der Arbeitsteilung notwendig verbundenen Delegation von patientenbezogenen Aufgaben ergeben. Unit 2 wiederum widmet sich mit dem Phänomen der Gewalt in arbeitsteiligen Gesundheitseinrichtungen einem zwar auch haftungsrechtlichen Aspekt, Gegenstand dieser Unit sind jedoch nicht nur die damit verbundenen haftungsrechtlichen Fragen, sondern einerseits insbesondere die sich aus der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergebenden Folgen für die Anordnung und Durchführung von Zwangsmaßnahmen gegenüber Patientinnen und Patienten. Grund dieser Maßnahmen ist in den meisten Fällen eine Gefährdung des Gesundheitspersonals. U.a deshalb greift diese Unit auch das Thema der Gewalt gegenüber Gesundheitspersonal und hierbei insbesondere dessen rechtliche Implikationen, hier insbesondere die Voraussetzungen und Grenzen der Zwangs- und Abwehrrechte auf. Ziel jeder Maßnahme in Gesundheitseinrichtungen muss jedoch immer die Patientensicherheit sein. Diesem Ziel dient die Vermittlung patientenschonender Deeskalationskonzepte.
Nach erfolgreichem Abschluss der Unit 1 "Haftungsrechtliche Aspekte in arbeitsteiligen Gesundheitseinrichtungen"
- können Sie die rechtliche Geltung medizinisch-pflegerischer Standards ermitteln
- kennen Sie das Verhältnis von medizinisch-pflegerischem Standard und Haftungsmaßstab
- können Sie die haftungsrechtlichen Probleme bei der Delegation patientenbezogener Arbeiten benennen
- können Sie die Voraussetzungen für eine zulässige Delegation patientenbezogener Aufgaben aufzeigen
- können Sie zwischen zulässiger und unzulässiger Delegation von patientenbezogener Arbeit unterscheiden und hierfür ein betrieblich bezogenes Konzept erstellen
Nach erfolgreichem Abschluss der Unit 2 "Gewalt in arbeitsteiligen Gesundheitseinrichtungen"
- können Sie die wesentlichen wissenschaftlichen Aggressions- und Gewaltbegriffe benennen und diese auf Aggressions- bzw. Gewaltphänomene in Gesundheitseinrichtungen beziehen
- kennen Sie die Rechtsgrundlagen und die tatsächlichen Voraussetzungen für Zwangsmaßnahmen gegenüber Patientinnen sowie Patienten und können zwischen zulässigen und unzulässigen Zwangsmaßnahmen unterscheiden
- kennen Sie die versicherungsrechtlichen Aspekte der Aggression bzw. Gewalt in arbeitsteiligen Gesundheitseinrichtungen
- kennen Sie die Grundzüge des Deeskalationsmanagements und können die Inhalte der Stufen des Deeskalationsmanagements benennen
- können Sie ein Deeskalationskonzept entwickeln
Lehrende: | Ass. jur. Markus Haar |
Lehr-/Lernform: | Präsenztage, onlinebasiertes Selbststudium (lernplattformgestützes Lernen), Projektarbeit (Konzepterstellung) |
Voraussetzungen: |
Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss / Staatsexamen aus allen Versorgungssektoren im Gesundheitswesen Eine Teilnahme ist auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung möglich. |
Lehrniveau: | Bachelorniveau (HQR 1) |
Teilnehmendenzahl: | max. 20 Teilnehmende |
Präsenztermine: |
Unit 1: 10.05.2019, 11.05.2019, 17.05.2019, 18.05.2019 Unit 2: 05.06.2019, 06.06.2019, 17.06.2019, 18.06.2019 Abschluss: 02.07.2019, alle Termine 9 bis 17 Uhr |
Veranstalter: | Hochschule Osnabrück, Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften |
Veranstaltungsort: | Hochschule Osnabrück, Caprivistraße 30A, 49076 Osnabrück |
Stundenumfang: |
180 Stunden, Aufteilung: Unit 1: 36 Präsenzstunden, 14 Stunden Onlinebasiertes Lernen, 40 Stunden Projektarbeit (Erarbeitung eines betrieblich bezogenen Konzepts zur Delegation) Unit 2: 36 Präsenzstunden, 14 Stunden Onlinebasiertes Lernen, 40 Stunden Projektarbeit (Erarbeitung eines betrieblich bezogenen Deeskalationskonzepts) |
Gebühren: | im Rahmen der Erprobung kostenlos |
Abschlussmöglichkeiten: |
Teilnahmebescheinigung: mind. 75 % Anwesenheit an den Präsenztagen Zertifikat: Ausschließlich durch Teilnahme und anschließender, erfolgreicher Prüfung. Die Prüfung erfolgt in Form einer Konzept-Präsentation, die im Rahmen der Projektarbeit (jeweils 40 Stunden/Konzepterstellung zzgl. Präsentation am Prüfungstag) erstellt wird. |
Anrechnung von Kompetenzen: |
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Studienleistungen und beruflich bzw. in der beruflichen Weiterbildung erworbene Kompetenzen auf einzelne Units anrechnen zu lassen. Bei entsprechend vorhandenen Kompetenzen ist es daher möglich, ein Hochschulzertifikat über ein gesamtes Modul nur durch die Teilnahme und Prüfung einer einzelnen Unit zu erhalten. Sofern Sie bereits über Kompetenzen verfügen, welche den Lernergebnissen der einzelnen Units entsprechen, können Sie einen Antrag zur Anrechnung dieser Kompetenzen stellen. Nähere Informationen lassen wir Ihnen gerne zukommen, wenn Sie uns eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten und der Angabe der anzurechnenden Unit an kompetenzentwicklung-gesundheitsberufe@hs-osnabrueck.de senden. |
- Wissen und Verstehen:
Wissensverbreiterung:
Die Absolventinnen und Absolventen können patientensicherheitsbezogene medizinisch-pflegerische Standards benennen.
Wissensvertiefung:Die Absolventinnen und Absolventen können den Unterschied zwischen Organisationshaftung und Individualhaftung erläutern. Die Absolventinnen und Absolventen können die Bedeutung der patientensicherheitsbezogenen medizinisch-pflegerischen Standards für die rechtliche Haftung darlegen.Die Absolventinnen und Absolventen können die haftungsrechtlichen Probleme bei der Delegation patientenbezogener Arbeiten benennen.
Wissensverständnis:Die Absolventinnen und Absolventen können fallbezogen angeben, unter welchen Voraussetzungen ein medizinisch pflegerischer Standard rechtlich bindend ist. Die Absolventinnen und Absolventen können die Voraussetzungen erläutern, unter denen eine Delegation patientenbezogener Aufgaben rechtlich zulässig ist.
- Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen:
Nutzung und Transfer:
Die Absolventinnen und Absolventen können zwischen zulässiger und unzulässiger Delegation unterscheiden.
Wissenschaftliche Innovation:
Die Absolventinnen und Absolventen können ein betriebsbezogenes Delegationskonzept erstellen.
- Kooperation und Kommunikation:
Die Absolventinnen und Absolventen können gegenüber Fachvertreterinnen und Fachvertretern sowie Fachfremden den Zusammenhang von Delegation und Haftung begründen.
- Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität:
Die Absolventinnen und Absolventen können Voraussetzungen und Grenzen der Delegation patientenbezogener Tätigkeiten sowohl im Lichte der Verantwortungsethik als auch der Gesinnungsethik begründen.
- Wissen und Verstehen:
Wissensverbreiterung:
Die Absolventinnen und Absolventen können die wesentlichen wissenschaftlichen Aggressions- und Gewalt-Begriffe benennen. Die Absolventinnen und Absolventen können die Grundzüge des Deeskalationsmanagements benennen. Insbesondere können sie die Inhalte der Stufen des Deeskalationsmanagements darlegen. Die Absolventinnen und Absolventen können die versicherungsrechtlichen Aspekte der Aggression bzw. Gewalt in arbeitsteiligen Gesundheitseinrichtungen beschreiben.
Wissensvertiefung:
Die Absolventinnen und Absolventen können die versicherungsrechtlichen Aspekte der Aggression bzw. Gewalt in arbeitsteiligen Gesundheitseinrichtungen darlegen.
Wissensverständnis:
Die Absolventinnen und Absolventen können den Unterschied zwischen Gewalt und Aggression erläutern. Die Absolventinnen und Absolventen können den wertenden Charakter des Gewalt- bzw. Aggressionsbegriffs erläutern. Die Absolventinnen und Absolventen können die Rechtsgrundlagen und die tatsächlichen Voraussetzungen für Zwangsmaßnahmen gegenüber Patientinnen und Patienten erläutern.
- Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen:
Nutzung und Transfer:
Die Absolventinnen und Absolventen können die wesentlichen wissenschaftlichen Aggressions- und Gewaltbegriffe auf Aggressions- bzw. Gewaltphänomene in Gesundheitseinrichtungen fallbezogen beziehen. Die Absolventinnen und Absolventen können Gewalt- und Aggressionsphänomene in verhaltenstheoretischen Begriffen beschreiben.
Wissenschaftliche Innovation:
Die Absolventinnen und Absolventen können ein betriebsbezogenes Deeskalationskonzept auf der Grundlage eines verhaltenstheoretischen Gewalt- bzw. Aggressionsbegriffs erstellen.
- Kooperation und Kommunikation:
Die Absolventinnen und Absolventen können gegenüber Fachvertreterinnen und Fachvertretern sowie Fachfremden ihr betriebsbezogenes Deeskalationskonzept methodisch und inhaltlich begründen.
- Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität:
Die Absolventinnen und Absolventen können die ethischen Gründe angeben, warum Gewalt- und Aggressionsphänomene in verhaltenstheoretischen Begriffen beschrieben werden sollten. Sie sind auf dieser Grundlage in der Lage, Deeskalationskonzepte in ethischer Perspektive kritisch zu hinterfragen. Sie sind auch in der Lage, Deeskalationskonzepte in ethischer Perspektive weiterzuentwickeln.

