Was ist Diskriminierung?

Diskriminierung ist die Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund zugeschriebener oder tatsächlicher Merkmale bzw. Zugehörigkeiten, die sachlich nicht begründet sind. Entscheidend ist dabei die Wirkung, nicht die Absicht. Diskriminierung entsteht im Zusammenhang mit historisch und gesellschaftlich gewachsenen Machtverhältnissen. Sie betrifft insbesondere Personen oder Gruppen, die aufgrund bestimmter Merkmale oder Zugehörigkeiten historisch benachteiligt wurden. Eine zentrale Frage dabei ist: Wer verfügt in der Gesellschaft über mehr Macht, Privilegien und Handlungsmöglichkeiten?

Die Machtverhältnisse werden mit der Hilfe vom „Rad der Macht und Privilegien“ dargestellt. 

Geschützte Merkmale

Geschützte Merkmale nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG):

  • Rassistische Zuschreibungen, oder ethnische Herkunft (im Gesetz wird der Begriff „Rasse“ benutzt)
  • Geschlecht
  • Religion oder Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • Sexuelle Identität

Darüber hinaus berücksichtigt die Antidiskriminierungsstelle der Hochschule Osnabrück in ihrer Beratungspraxis folgende weitere Merkmale:

  • soziale Herkunft bzw. sozialer Status
  • familiäre Fürsorgepflichten
  • Sprache
  • Staatsangehörigkeit
  • Hautfarbe
  • chronische und/oder schwere Erkrankungen
  • Aussehen
  • sowie mögliche Kombinationen aller Merkmalen und Zuschreibungen (intersektionale Merkmale und Mehrfachdiskriminierungen).

Formen der Diskriminierung

Unmittelbare (direkte) Benachteiligung: Eine Person wird wegen eines geschützten Merkmals direkt schlechter behandelt. 

Mittelbare (indirekte) Benachteiligung: Eine scheinbar neutrale Regel benachteiligt bestimmte Personen besonders, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt ist. 

Belästigung: Unerwünschtes Verhalten verletzt die Würde einer Person und schafft ein einschüchterndes oder beleidigendes Umfeld. 

Sexualisierte Belästigung und Gewalt: jedes unerwünschte, sexuell bestimmte Verhalten, welches bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird. Sie liegt insbesondere vor, wenn eine andere Person herabgesetzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. (vgl. Richtlinie zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt)

Gesetzliche Grundlagen