Was ist Diskriminierung?
Diskriminierung ist die Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund zugeschriebener oder tatsächlicher Merkmale bzw. Zugehörigkeiten, die sachlich nicht begründet sind. Entscheidend ist dabei die Wirkung, nicht die Absicht. Diskriminierung entsteht im Zusammenhang mit historisch und gesellschaftlich gewachsenen Machtverhältnissen. Sie betrifft insbesondere Personen oder Gruppen, die aufgrund bestimmter Merkmale oder Zugehörigkeiten historisch benachteiligt wurden. Eine zentrale Frage dabei ist: Wer verfügt in der Gesellschaft über mehr Macht, Privilegien und Handlungsmöglichkeiten?
Die Machtverhältnisse werden mit der Hilfe vom „Rad der Macht und Privilegien“ dargestellt.
Geschützte Merkmale
Geschützte Merkmale nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
- Rassistische Zuschreibungen, oder ethnische Herkunft (im Gesetz wird der Begriff „Rasse“ benutzt)
- Geschlecht
- Religion oder Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- Sexuelle Identität
Darüber hinaus berücksichtigt die Antidiskriminierungsstelle der Hochschule Osnabrück in ihrer Beratungspraxis folgende weitere Merkmale:
- soziale Herkunft bzw. sozialer Status
- familiäre Fürsorgepflichten
- Sprache
- Staatsangehörigkeit
- Hautfarbe
- chronische und/oder schwere Erkrankungen
- Aussehen
- sowie mögliche Kombinationen aller Merkmalen und Zuschreibungen (intersektionale Merkmale und Mehrfachdiskriminierungen).
Formen der Diskriminierung
Unmittelbare (direkte) Benachteiligung: Eine Person wird wegen eines geschützten Merkmals direkt schlechter behandelt.
Mittelbare (indirekte) Benachteiligung: Eine scheinbar neutrale Regel benachteiligt bestimmte Personen besonders, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt ist.
Belästigung: Unerwünschtes Verhalten verletzt die Würde einer Person und schafft ein einschüchterndes oder beleidigendes Umfeld.
Sexualisierte Belästigung und Gewalt: jedes unerwünschte, sexuell bestimmte Verhalten, welches bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird. Sie liegt insbesondere vor, wenn eine andere Person herabgesetzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. (vgl. Richtlinie zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt)
Gesetzliche Grundlagen
Grundgesetz (GG): https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz:
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ (Art. 3 Abs. 1)
Außerdem verbietet das Grundgesetz Benachteiligungen aufgrund bestimmter Merkmale:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Art. 3 Abs. 3)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): https://www.gesetze-im-internet.de/agg/
Das AGG schützt Beschäftigte vor Benachteiligungen aufgrund der gesetzlichen Schutzmerkmale. Ziel des Gesetzes ist:
„Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ (§ 1)
Arbeitgebende sind zudem verpflichtet, Beschäftigte vor Benachteiligungen und Belästigungen zu schützen (§ 12 AGG).
Laut Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) gilt Benachteiligungsverbot, Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers sowie Beschwerderecht aus den AGG für alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule, die keine Beschäftigten der Hochschule sind (§ 42 Abs. 6 NHG).
Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
Das NHG verpflichtet die Hochschulen, Chancengleichheit aktiv zu fördern:
„Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Gleichstellungsauftrag).“ (§ 3 Abs. 3)
Menschenrechte: https://www.un.org/en/about-us/universal-declaration-of-human-rights
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte bildet die internationale Grundlage des Diskriminierungsschutzes:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ (Art. 1)
Hochschulinterne Regelungen
An der Hochschule Osnabrück gibt es unterschiedliche Richtlinien und Ordnungen, die zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung von Chancengleichheit beitragen: