Das Projekt RoHm

In dem vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finanziell geförderten Projekt zu einem Risiko orientierten Herdenmanagement (RoHm) werden 30 Herden nicht schnabelgekürzter Legehennen verschiedener Haltungsformen während der Aufzucht und der Legeperiode sowohl von wissenschaftlicher Seite (Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover: Dr. B. Spindler; Projektleitung Hochschule Osnabrück: Prof. Dr. R. Andersson) als auch Berater-Seite begleitet. Es handelt sich hierbei um ein Folgeprojekt des Projektes Tiger-LH. Die Laufzeit des Projektes ist von März 2017 bis Juni 2019, und wurde verlängert bis einschließlich März 2020.

Bei Interesse an dem Projekt RoHm schreiben Sie gern eine E-Mail an: rohm@hs-osnabrueck.de

 

 

Hintergrund

Seit August 2016 verzichtet die Geflügelwirtschaft auf die bisher in der Praxis übliche prophylaktische Behandlung der Schnäbel bei Legehennenküken, basierend auf der Vereinbarung der Geflügelwirtschaft mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Seit Januar 2017 sieht der Erlass in Niedersachsen den finalen Verzicht auf die Schnabelbehandlung vor. Grund dafür ist, dass es sich gemäß Tierschutzgesetz um eine Amputation handelt, die dem Tier Schmerzen und Leiden zufügt, da der Schnabel ein besonders empfindliches Sinnesorgan mit nervalen Einrichtungen bis in seine Spitze ist.

Der Verzicht auf die Schnabelkürzung erhöht jedoch generell auf allen Betrieben das Risiko des Auftretens schwerwiegender Folgen von Verhaltensstörungen in Form von Federpicken und Kannibalismus.

Zur Erleichterung des Umstiegs auf die Haltung schnabelungekürzter Tiere wurden im Rahmen des Tierschutzplans Niedersachsen „Empfehlungen zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus bei Jung- und Legehennen“ (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 2017) erarbeitet und den Betrieben zur Verfügung gestellt.

Vor diesem Hintergrund soll von 2017 bis 2019 evaluiert werden, inwieweit die erarbeiteten Empfehlungen erfolgversprechend in der Praxis umgesetzt werden können und welche Anpassungen notwendig sind.

Ziele

  • Identifizierung und Bewertung der Risikofaktoren für das Auftreten der Verhaltensstörungen Federpicken und Kannibalismus
  • Evaluierung von Indikatoren/ Markern mit Bezug zur Tiergesundheit/ Tiergerechtheit hinsichtlich Praxistauglichkeit und Relevanz (Tierschutzplan Niedersachsen)
  • Entwicklung eines praxistauglichen, Risiko orientierten Herdenmanagements (indikatorbasiertes Frühwarn- und Monitoringsystems) im Zusammenhang mit der betrieblichen Eigenkontrolle (Tierschutzgesetz)
  • Prüfung der Maßnahmen zur Minimierung des Risikos von Federpicken und Kannibalismus („Empfehlungen zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus bei Jung- und Legehennen“) auf Wirksamkeit und ggf. Anpassung
  • Förderung des Austausches zwischen Landwirten, Beratern, Tierärzten, Wissenschaftlern,…
  • Bereitstellung der Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnisse für interessierte Jung- und Legehennenhalter

Vorgehen

  • wissenschaftlich-fachliche Begleitung von insgesamt 30 Herden über die gesamte Aufzucht- und Legeperiode
  • 2 Betriebsbesuche je Herde im Verlauf der Aufzucht (wissenschaftliche Einrichtung)
  • 4 Betriebsbesuche je Herde im Verlauf der Legeperiode (wissenschaftliche Einrichtung)
  • Erstellung einer betriebsindividuellen Risikoanalyse
  • herden- und betriebsbezogene Datenerhebung bei jedem Betriebsbesuch
  • 3-6 zusätzliche Betriebsbesuche durch Berater (Niedersächsische Geflügelwirtschaft Landesverband e.V.)
  • 5 Workshops für beteiligte Landwirte, Tierärzte und Wissenschaftler zum fachlichen Austausch (Landwirtschaftskammer Niedersachsen)
  • 5 Web-Seminare (Online-Fortbildung durch wissenschaftliche Einrichtungen)
  • Coaching für 16 weitere, ratsuchende Betriebe

Vorraussetzungen für teilnehmende Betriebe

Eine Teilnahme an dem Projekt RoHm ist für alle Betriebe möglich, die folgende Vorraussetzungen erfüllen:

  • Bereitschaft von Aufzucht- und Legebetrieb derselben Herde die Vorraussetzungen für die Teilnahme ihrer Herde zu erfüllen
  • Einhaltung der in den „Empfehlungen zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus bei Jung- und Legehennen“ aufgeführten Mindestanforderungen (Herausgeber ML Niedersachsen)
  • Ermöglichung der Datenerhebung durch wissenschaftliches Personal und NGW-Experten
  • Bereitstellung der für die Datenerhebung notwendigen Unterlagen (z.B. Stallmaße,…)
  • eigene kontinuierliche Erhebung wesentlicher Basisdaten nach Absprache (z.B. Legeleistung, Verluste,…)
  • keine Doppelförderung (EU-Subventionen)
  • Erfüllung der Kriterien zur Definition als Kleinst- bzw. kleines oder mittleres Unternehmen (<250 Beschäftigte und <50 Mio. Euro Jahresumsatz/ <43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme) gem. VO (EU) 702/2014 in der landwirtschaftlichen Primärproduktion
  • Unternehmen sollte sich in Niedersachsen befinden (Tierschutzplan Niedersachsen)