Gleichstellungsbüroan der Hochschule Osnabrück
Gender und Diversity
Neben aktuellen Veranstaltungen und Tagungshinweisen finden Sie auf diesen Seiten auch allgemeine Informationen zu Gender Mainstreaming, Gender Budgeting und auch zu Gender Marketing oder auch zu Projekten und Instituionen, die Gender und Diversity in ihrer Forschung thematisieren.
Diversity Management und Gender Mainstreaming setzen auf eine differenzierte Unternehmenskultur, wobei „Gender“ das soziale Geschlecht und die damit verbundenen sozialen Rollen als eine Strukturkategorie neben Diversity als Differenzierung bei ethnischer Zugehörigkeit oder Herkunft, sexueller Orientierung, sozialer Lage, Befähigung bzw. Behinderung benennt.
Die Managementprinzipien Gender Mainstreaming und Diversity beinhalten, dass in allen politischen, institutionellen, organisationalen oder gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, Nachteile auszugleichen und Potentiale zu fördern sind.
Einen weiteren Schwerpunkt bilden Gender und Diversity in den Ingenieurwissenschaften und der Informatik. Vor allem in Forschung und Lehre werden diese Inhalte zunehmend integriert.
Gender Mainstreaming bedeutet, die umfassende Integration der Geschlechterverhältnisse in alle Bereiche, auf allen Ebenen und bei der Gestaltung aller Maßnahmen zu berücksichtigen. Wesentlich ist also die geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung. Mit Gender Mainstreaming sind nicht nur einzelne AkteurInnen mit Gleichstellungsfragen befasst, sondern alle AkteurInnen sind gefordert, Gleichstellung von Frauen und von Männern systematisch mitzudenken, Chancengleichheit zu realisieren und entsprechende Handlungen daraus abzuleiten.
Bei allen Entscheidungen, also etwa im Hinblick auf Produkte, Außendarstellungen, Personal und Organisation, sollen die jeweiligen Auswirkungen auf die Geschlechter immer berücksichtigt werden, so z.B. ob sich Frauen und Männer in unterschiedlichen Lebenslagen befinden. Nur wer die jeweiligen hierarchischen Unterschiede berücksichtigt, kann Diskriminierung vermeiden. Mit der Strategie des Gender Mainstreaming soll verhindert werden, dass scheinbar neutrale Maßnahmen faktisch zu Benachteiligungen führen.
Mit Gender Mainstreaming wird im international anerkannten Sprachgebrauch die Optimierung im Hinblick auf die systematische Beachtung der Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern bei der Planung, Durchführung und Bewertung des eigenen Handelns bezeichnet.
Es sollen also Veränderungen im Geschlechterverhältnis bewirkt werden, um Diskriminierung zu verhindern. Unterschiede werden identifiziert, um Nachteile, die sich aus ihnen ergeben, beseitigen zu können. Dafür werden im Rahmen von Gender Mainstreaming Instrumente entwickelt, die in allen Handlungsfeldern – von der internen über die externe Steuerung bis zur Aktivierung Dritter – eingesetzt werden können. Da sich Gender-Fragen in allen Sachgebieten stellen, können diese Instrumente auch überall Anwendung finden.
weiterführende Links:
Diversity Management ist eine Strategie, mit der die KundInnenorientierung differenzierter und zielgenauer ausgerichtet werden soll und mit der die Potenziale der Beschäftigten erkannt und für die Hochschule ausgeschöpft werden können: Monokulturelle Organisationen sind weniger anpassungs- und lernfähig, wodurch innovative Ideen häufig gar nicht erst entstehen, sich entfalten oder umgesetzt werden können. Indem die Toleranz und die Vielfalt des vorhandenen Wissens, der Fähigkeiten und Erfahrungen erkannt, gefördert und akzeptiert wird, ist eine höhere Arbeitszufriedenheit zu erwarten. Die Hochschule gewinnt für die Beschäftigten und Studierenden somit an Attraktivität und Innovationspotenzial.
Als wesentliche Erfolgsfaktoren in der Strategie des Diversity Management gelten insbesondere
- Vielfalt, bei der individuelle Unterschiede wertgeschätzt und integriert werden,
- verantwortungsvoller Umgang mit dieser Vielfalt und deren Akzeptanz,
- Einbindung und Nutzung der speziellen Synergieeffekte in das Hochschulmanagement,
- Ganzheitlichkeit durch Vernetzung von Humankapital, Marketing und Unternehmenskommunikation,
- Kohärenz als Zusammenführung von Interessen der Beschäftigten, Studierenden sowie der Hochschul- und Fakultätsleitungen.
Ingenieurwissenschaften und Informatik
Die Fakultät für Ingenieurwissenschaften und Informatik hat mit Frau Prof. Barbara Schwarze als Expertin und Professorin für Gender und Diversity in Lehre und Forschung in verschiedenen Themenfeldern ein neues Profil gewonnen.
So wurden und werden Gender und Diversity in einzelne Module integriert, in der Lehre praktiziert und in Forschungsbereichen mit aufgenommen.
In der vergangen Zeit haben verschiedene Tagungen und Workshops zu diesem Thema an unserer Hochschule und auch an anderen Hochschulen statt gefunden.
weitere Informationen:
- Gender in Naturwissenschaften
- GuD an Hochschulen: Praxisbeispiele aus Deutschland, Grossbritannien und Norwegen und Empfehlungen zur Umsetzung
Genderaspekte in der Forschung
Sowohl in ausserhochschulischen Forschungeinrichtungen als auch in Forschungsprojekten an Hochschulen haben Gender und Diversity zunehmend Einzug gehalten.
Seitens der Drittmittelgeber auf Bundes- und EU-Ebene ist Gender ein Kriterium, dass im Projektantrag berücksichtigt werden sollte. Nachfolgend sind einige weiterführende Seiten zum Forschungsrahmenprogramm aufgeführt.
Neben genderintegrierter Forschung gibt es an zahlreichen Institutionen vielfältige Forschungsprojekte zu Gender und Diversity.
weitere Informationen:
Um langfristig die Qualität von Wissenschaft und Forschung in Niedersachsen sicherzustellen und hierbei auch Gleichstellung als wesentliches Element des Qualitätsmanagements an Hochschulen zu berücksichtigen, wurde in Niedersachsen im Rahmen einer Dialoginitiative das Forum Gleichstellung und Qualitätsmanagement an Niedersächsischen Hochschulen gegründet. Es ist besetzt mit jeweils drei Vertreterinnen bzw. Vertretern des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK), der Landeshochschulkonferenz Niedersachsen (LHK) und der Landeskonferenz Niedersächsischer Hochschulfrauenbeauftragter (LNHF).
Damit setzt Niedersachsen als erstes Bundesland die Anregung des Wissenschaftsrates um, verstärkt Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit zu ergreifen.
Qualitätssicherung in Berufungsverfahren
In einem ersten Benchmarking-Prozess wurden Qualitätskriterien für Berufungsverfahren unter Gleichstellungsaspekten entwickelt.
Entstanden sind zwei Veröffentlichungen:
Die Broschüre "Gleichstellung als Qualitätskriterium in Berufungsverfahren" der LNHF fasst die Ergebnisse des Prozesses in zehn Thesen kompakt zusammen.
Die Broschüre "Qualitätssicherung in Berufungsverfahren unter Gleichstellungsaspekten. Ergebnisse eines Benchmarkings niedersächsischer Hochschulen" der HIS GmbH beschreibt den Prozess inkl. der Ausgangssituation sowie den Ergebnissen ausführlicher.
Qualitätssicherung in der Lehre
Der zweite Benchmarking-Prozess beschäftigte sich mit dem Thema "Qualitätssicherung in der Lehre unter Gleichstellungsaspekten". Entstanden ist eine Handreichung mit zehn Leitlinien für eine hochschul- und bildungspolitische Diskussion.
Die Gleichberechtigung der Geschlechter zu verwirklichen beinhaltet auch, alle Geschlechter explizit anzusprechen und nicht nur "mitzudenken". In der gendersensiblen Sprache wird daher nicht mehr das "generische Maskulinum" verwendet, sondern es wird überlegt, an welchen Stellen nur ein spezifisches Geschlecht gemeint ist (z.B. die Gruppe der weiblichen Studierenden bei Studienergebnissen) und an welchen Stellen alle Geschlechter gemeint sind. So wird beispielsweise nicht mehr nur von den "Studenten" gesprochen, bei denen z.B. die Studentinnen "mitgedacht" werden, sondern von "Studierenden" oder von "Student*innen".
Aus den mittlerweile zahlreich veröffentlichten Handreichungen zu geschlechtersensibler Sprache haben wir eine Auswahl zusammengestellt:
- ÜberzeuGENDERe Sprache - Leitfaden für eine geschlechtersensible und inklusive Sprache der Universität zu Köln
- Leitfaden der Gesellschaft für Informatik e.V.
- Wörterbuch "Geschlechtergerechte Sprache an der HAWK" der HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen
- Gendering Add-In für Word 2010
Darüber hinaus empfehlenswert:
Veranstaltungen
Am Donnerstag, 28. März 2019, findet wieder der Girls' Day und Boys' Day an der Hochschule Osnabrück statt. Die Anmeldung ist ab dem 7. Februar 2019 über die Seiten www.girls-day.de bzw. www.boys-day.de möglich. Die Workshops der Hochschule Osnabrück findet Ihr im Bereich „Radar“. Die Workshopangebote sind im Flyer beschrieben.
Einige Tage nach der erfolgreichen Anmeldung erhaltet ihr von uns per Mail eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen zum Tagesablauf.
Wir freuen uns auf euch!
Kontakt
Wir, das Team des Gleichstellungsbüros, unterstützen die Hochschule Osnabrück bei ihrem gesetzlichen Auftrag, sich aktiv für die Chancengleichheit von Frauen und Männern einzusetzen, bestehende Nachteile auszugleichen und Frauen- und Geschlechterforschung zu integrieren (vgl. § 3 Abs. 3 NHG).
» Ausgehend von den vielfältigen Lebenssituationen von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft werden deren Interessen und Erfahrungen differenziert betrachtet und bei allen Diskussions- und Entscheidungsprozessen mit einbezogen. «
Nach der Strategie des Gender Mainstreaming nehmen wir folgende Aufgaben wahr:
- Entwicklung von Konzepten und Projekten zu gleichstellungsrelevanten Themen
- Beteiligung an Personaleinstellungen und Berufungsverfahren
- Initiierung von familiengerechten Maßnahmen
- Mitarbeit in zentralen Gremien und Beteiligung an der Strukturentwicklungsplanung der Hochschule
- Maßnahmen zur ausgewogenen Balance der Geschlechter in allen Bereichen der Hochschule
- Beratung und Interessenvertretung von allen Frauen, die an der HS lehren, forschen, studieren und arbeiten
- Kooperationen mit anderen HS und Frauenprojekten
- Öffentlichkeitsarbeit
Wir unterstützen und beraten Sie, wenn
- Sie sich über Chancen und Angebote für Frauen an unserer Hochschule informieren möchten
- Sie Informationen oder Literatur zu gleichstellungspolitischen Themen und Projekten suchen
- Sie sich benachteiligt oder diskriminiert fühlen
- Sie sexuell belästigt werden
- Sie Anregungen, Wünsche und Ideen zur geschlechtergerechten Gestaltung der HS haben
- Sie Begleitung in Ihrer Karriereplanung wünschen
- Sie zur Förderung von Frauen und Mädchen in Naturwissenschaft und Technik beitragen möchten
Die Fakultäten, das Institut für Musik (IfM) und die zentralen Dienstleistungseinheiten verfügen über eigene Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte. Sie unterstützen die Hochschule bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages nach § 3 Abs. 3 NHG auf dezentraler Ebene und beraten ihre Organisationseinheit bei der Entwicklung passender Maßnahmen zur Umsetzung von übergreifenden Gleichstellungszielen. Zudem fungieren sie als niedrigschwellige Ansprechpartnerinnen und Interessensträgerinnen (Stakeholder) vor Ort.
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte nehmen für die jeweilige Organisationseinheit Gleichstellungsaufgaben in eigener Zuständigkeit wahr, insbesondere
- die Mitwirkung bei der Entwicklungsplanung,
- bei der Erstellung des Gleichstellungsplans und
- bei Struktur- und Personalentscheidungen ihrer Organisationseinheiten.
Dabei stehen sie in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten.
Die Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte wird im Rahmen der Gleichstellungskonferenz von den Mitgliedern und Angehörigen ihrer Fakultät oder Organisationseinheit vorgeschlagen und anschließend durch den Fakultätsrat/Institutsrat gewählt oder, bei anderen Organisationseinheiten, durch die Hochschulleitung bestellt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre; für Studentinnen ein Jahr (vgl.§ 42 NHG sowie § 9 Grundordnung der HS Osnabrück).
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte Fakultät AuL
Irmgard Heicks
Lehrbeauftragte, Koordination des Versuchsbetriebs
Am Krümpel 3, 49090 Osnabrück
Raum HH0007
Telefon: 0541 969-5115
E-Mail: gleichstellung-aul@hs-osnabrueck.de
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte Fakultät IuI
Margret Knäuper
Geschäftsbereichsleitung
Albrechtstr. 30, 49076 Osnabrück
Raum AB 0104
Telefon: 0541 969-3711
E-Mail: gleichstellung-iui@hs-osnabrueck.de
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte Fakultät MKT
Prof. Dr. Rosa Mazzola
Professur für Pflegewissenschaft, BA Pflege dual
Kaiserstraße 10c, 49809 Lingen
Raum: KC 0220
Telefon: 0591 80098-335
E-Mail: gleichstellung-mkt@hs-osnabrueck.de
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte Fakultät WiSo
Dr. Marina Granzow
Professor(in) Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Verwaltung der Professur: Handlungstheorien und methodisches Handeln in der Sozialen Arbeit
Caprivistr. 30 A, 49076 Osnabrück
Raum CB 0325
Telefon: 0541 969-3385
E-Mail: gleichstellung-wiso@hs-osnabrueck.de
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte Zentraler Servicebereich
Rut Grahl
Am Krümpel 31, 49090 Osnabrück
Raum HC 0001
Telefon: 0541 969-5362
E-Mail: gleichstellung-zs@hs-osnabrueck.de
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte am Institut für Musik
Prof. Dr. Barbara Hornberger
Professorin am Institut für Musik, Didaktik der Populären Musik
Gebäude FA 0014. Caprivistr. 1 49076 Osnabrück
Raum FA 0113
Telefon: 0541 969-3573
E-Mail: gleichstellung-ifm@hs-osnabrueck.de
Rechtliche Grundlagen
Chancengleichheit für Frauen und Männer ist im Niedersächsischen Hochschulgesetz stark verankert. So verweist das Gesetz auch auf die Gleichstellung als eine der zentralen Aufgaben der Hochschule:
Im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) heißt es unter § 3, Absatz 3:
„Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Gleichstellungsauftrag). Sie tragen zur Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung bei.“
Die Durchsetzung tatsächlicher Chancengleichheit ist damit Aufgabe der gesamten Hochschule.
Unterstützt wird die Hochschule dabei von der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.
Im NHG heißt es unter § 42 daher:
(1) Der Senat wählt auf Vorschlag der Kommission für Gleichstellung eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten beträgt bis zu sechs Jahre und bei Wiederwahl bis zu acht Jahre. Mit Zustimmung des Senats kann die Bestellung für jeweils eine weitere Amtszeit ohne Ausschreibung erfolgen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Regel hauptberuflich zu beschäftigen; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Fachministeriums. Die Grundordnung regelt das Nähere zur Errichtung und zum Verfahren der Kommission sowie zur Amtszeit und zum Verfahren der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten.
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags hin. Sie wirkt insbesondere bei der Entwicklungsplanung, bei der Erstellung des Gleichstellungsplans sowie bei Struktur- und Personalentscheidungen mit. Sie kann Versammlungen einberufen. Sie ist gegenüber dem Senat berichtspflichtig und unterrichtet die Öffentlichkeit über die Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist sie nicht an fachliche Aufträge und Weisungen gebunden.
(3) Die Gleichstellungsbeauftragte hat gegenüber dem Präsidium ein Vortragsrecht. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie an den Sitzungen anderer Organe, Gremien und Kommissionen, zu denen sie wie ein Mitglied zu laden ist, mit Antrags- und Rederecht teilnehmen; sie ist insbesondere bei bevorstehenden Personalmaßnahmen rechtzeitig und umfassend zu beteiligen. Die Gleichstellungsbeauftragte kann Bewerbungsunterlagen einsehen. Sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(4) Ist eine den Gleichstellungsauftrag berührende Entscheidung eines Organs gegen das Votum der Gleichstellungsbeauftragten getroffen worden, so kann sie innerhalb von zwei Wochen eine erneute Entscheidung verlangen (Widerspruch), soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. Die erneute Entscheidung darf frühestens eine Woche nach Einlegung des Widerspruchs und erst nach einem besonderen Einigungsversuch erfolgen. In derselben Angelegenheit ist der Widerspruch nur einmal zulässig. Eine Entscheidung darf erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist oder Bestätigung der Entscheidung ausgeführt werden.
(5) An den Fakultäten können Gleichstellungsbeauftragte durch den Fakultätsrat gewählt werden. Für die Universitätsmedizin Göttingen ist eine Gleichstellungsbeauftragte zu wählen. An anderen in der Grundordnung bestimmten Organisationseinheiten können Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden. In der Grundordnung sind für die Gleichstellungsbeauftragten nach den Sätzen 1 bis 3 das Verfahren der Wahl oder Bestellung, die Amtszeit, die Aufgaben und die Befugnisse zu regeln.
(6) § 3 Abs. 4 sowie die §§ 7, 12 und 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) gelten entsprechend für alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule, die keine Beschäftigten der Hochschule sind.
Weitere gesetzliche Regelungen im Rahmen von Frauenförderung und Chancengleichheit:
- Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen sollen Frauen zu einem Anteil von mindestens 50% berücksichtigt werden. (§ 16, Abs. 5, Satz 2)
- Bei der Besetzung von Organen, Gremien und Kommissionen, die nicht aufgrund einer Wahl erfolgen, sollen Frauen angemessen berücksichtigt werden. Mindestens 40% der stimmberechtigten Mitglieder sollen Frauen sein. (§16, Abs. 6)
Das Niedersächsische Hochschulgesetz regelt auch das Berufungsverfahren und die Beteiligung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten:
Bei der Besetzung und Beförderung sollen Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden; solange der Frauenanteil in der jeweiligen Berufsgruppe an der Hochschule 50% nicht erreicht hat. (§ 21, Abs. 3).
Hinzukommt, dass an allen Berufungskommissionen ein Quorum von 40% Frauen bei den stimmberechtigten Mitgliedern der Kommission sichergestellt sein muss; 20% dieser Mitglieder sollen Hochschullehrerinnen sein.
Im Einvernehmen zwischen Präsidium sowie Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter kann über Ausnahmen entschieden werden. (§ 26, Abs. 2)
Über den Gleichstellungsplan entscheidet der Senat im Einvernehmen mit dem Präsidium. (§ 41, Abs. 2)
Dem Stiftungsrat gehören mindestens drei Frauen an (§ 60, Abs. 1).
Auch in ihrem Leitbild und ihrer Grundordnung verpflichtet sich die Stiftung Fachhochschule Osnabrück explizit der Herstellung von Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern und der Frauenförderung.
Das AGG trat am 18.08.2006 in Kraft.
Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen, ob aus Gründen ethnischer Herkunft, der Religion, des Geschlechtes oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Das Gesetz hat erhebliche arbeitsrechtliche Auswirkungen. Nach §12 AGG ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen. Er soll in geeigneter Art und Weise Unzulässigkeiten von Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben.
Weitere Informationen über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) finden Sie hier.
Die Richtlinie des Senats zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrages nach § 3 Abs. 3 NHG wurde am 21. Mai 2014 vom Senat der Hochschule Osnabrück verabschiedet und löst den bisherigen Masterplan Gender und Diversity ab. Mit der Verabschiedung der Richtlinie hat der Senat den Rahmen der nachhaltigen Gleichstellungspolitik an der Hochschule Osnabrück beschlossen.
Kooperationen
Madame Courage Osnabrück unterstützt alleinerziehende Studierende, denen keine anderen finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen, durch eine zeitlich befristete Förderung (max. 2 Semester) und ermöglicht ihnen so den Studienabschluss.
UAS7 e. V. ist der Zusammenschluss von sieben forschungsorientierten deutschen Fachhochschulen mit starker internationaler Ausrichtung.
MINT – das steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Doch MINT ist mehr. Finde es heraus...
Die Landeskonferenz Niedersächsischer Hochschulfrauenbeauftragter (LNHF) ist die offizielle Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten der niedersächsischen Hochschulen. Sie nimmt hochschulübergreifende Aufgaben im Bereich der Frauenförderung und Gleichstellung an niedersächsischen Hochschulen wahr.
Die BuKoF ist der bundesweite Zusammenschluss der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen. Sie vertritt insbesondere die Interessen der Frauen an Hochschulen für alle Hochschultypen und Mitgliedergruppen.
Kommission für Gleichstellung
Die Kommission für Gleichstellung wird vom Senat gewählt und setzt sich aus jeweils drei Mitgliedern aller Statusgruppen und mehrheitlich Frauen zusammen.
Den Vorsitz führt der Präsident.
Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die aller weiteren Mitglieder zwei Jahre.
Voraussetzung für die Mitwirkung in der Kommission ist das Bekenntnis zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrages gem. § 3 Abs. 3 NHG.
Die Kommission tagt mindestens zweimal im Semester und hat folgende Aufgaben:
- Beratung und Unterstützung der Arbeit der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten
- Beratung über und Empfehlungen zu Initiativen zur Umsetzung des Gleichstellungsauftrages
- Beratung der Hochschule bei der Erstellung der Gleichstellungspläne
- Überprüfung der Umsetzung der Senatsrichtlinie zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrages
- Erarbeitung eines Wahlvorschlages für das Amt der zentralen Gleichstellungsbeauftragen
- Vorsitzender
Präsident der Hochschule
Prof. Dr. Andreas Bertram
E-Mail: praesidialbuero@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-2100
- Mitglieder
- Professorinnen und Professoren
Prof. Dr.-Ing. Sandra Rosenberger (IuI)
Nachhaltige Energietechnik
E-Mail: S.Rosenberger@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-2957
Prof. Dr. Kathrin Deiglmayr (AuL)
Bodenkunde
E-Mail: k.deiglmayr@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-5095
Prof. Dr. Anne Schierenbeck (MKT)
Energiemanagement
E-Mail: a.schierenbeck@hs-osnabrueck.de
Telefon: +490591 80098-210
- Mitarbeitende in Technik und Verwaltung
Daniel Görlitz (Zentraler Servicebereich)
E-Mail: d.goerlitz@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541- 969-2358
Dipl.-Kffr. (FH) Britta Grave (WiSo)
Mitarbeiterin Studiendekanat
Koordination Blockwochen
E-Mail: b.grave@hs-osnabrueck.de
Telefon: +49 541 969 7575/7275
Svenja Knüppe
Leitung Geschäftsstelle Ethik-Kommission
E-Mail s.knueppe@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-2051
- Wissenschaftliche Mitarbeitende
Martin Behrens (IfM)
E-Mail: m.behrens@hs-osnabrueck.de
Telefon:
Dipl.-Ing. Hiltraut Czygan (AuL)
Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Lehre (CAD)
E-Mail: h.czygan@hs-osnabrueck.de
Telefon: +49 541 969 -5202
Katrin Strodtkötter (MKT)
E-Mail: k.strodtkoetter@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0591 80098 298
- Studierende
Juri Wiener (MKT)
E-Mail: juri.wiener@hs-osnabrueck.de
Greta Hildebrandt (WiSo)
E-Mail: greta.hildebrandt@hs-osnabrueck.de
Vanessa Barreda Ordóñez (IuI)
E-Mail: Vanessa.barreda@hs-osnabrueck.de
- Weitere beratende Mitglieder
Bettina Charlotte Belker, Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
E-Mail: B.C.Belker@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-2965
Prof. Barbara Schwarze, Gender & Diversity Studies (IuI)
E-Mail: ba.schwarze@hs-osnabrueck.de
Telefon: 0541 969-2197
Darüber hinaus nehmen die Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten als Gäste an den Sitzungen teil.