Mitteilungsverordnung (MV)
Informationen zur Mitteilungsverordnung (MV)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass aufgrund der Änderungen der Mitteilungsverordnung (MV) zum 1. Januar 2025 derzeit keine Mitteilungen für die Jahre 2024 und 2025 erstellt werden können.
Nach den neuen Vorgaben müssen sämtliche Mitteilungen gemäß MV in elektronischer Form an die Finanzbehörden übermittelt werden. Die Übermittlung der Daten für die Jahre 2024 und 2025 wurde aufgrund der gesetzlichen Änderungen zunächst auf den 2. März 2026 verlängert.
Da die technische Umsetzung der erforderlichen Programme zur elektronischen Übermittlung noch nicht vollständig abgeschlossen ist und sich die Implementierung aktuell verzögert, wird die Frist für die Übermittlung der Daten zusätzlich bis Ende September 2026 verlängert.
Bitte beachten Sie, dass eine Vorabausstellung der Mitteilungen nicht möglich ist. Die Bescheinigungen für die Jahre 2024 und 2025 können erst nach vollständiger und korrekter elektronischer Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden erstellt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die notwendigen Schnittstellen zur elektronischen Übermittlung derzeit noch in Entwicklung sind und voraussichtlich erst in den kommenden Monaten zur Verfügung stehen. Erst nach Abschluss der technischen Implementierung und Vorliegen aller erforderlichen Informationen können die Bescheinigungen erstellt werden.
Von Anfragen zur vorzeitigen Ausstellung bitten wir daher abzusehen. Die Ausstellung erfolgt automatisch, sobald die technischen Voraussetzungen gegeben sind.
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass künftig keine Mitteilungen für Zahlungen erfolgen, deren Jahresbetrag unter der Freigrenze von 3.000 Euro liegt. Diese Zahlungen sind von der Mitteilungspflicht ausgenommen und werden nicht berücksichtigt.
Sobald alle technischen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Bescheinigungen ohne weitere Erinnerung erstellt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen Ihnen bei Fragen gerne unter steuern@hs-osnabrueck.de zur Verfügung.