Bewerbung am Institut für Musik
Häufig gestelle Fragen zur Bewerbung und zur Eignungsprüfung am Institut für Musik
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Musikstudium am Institut für Musik.
Wer die Fähigkeiten an seiner Stimme oder seinem Instrument perfektionieren will und für seinen späteren Beruf nutzen will, der ist bei uns richtig.
Unsere musikpädagogische Ausbildung führt in acht Semestern zum Bachelor of Arts und bereitet optimal auf die Anforderungen des modernen Musikmarktes vor.
Neben der Auflistung aller wichtigen Informationen zur Bewerbung und zu den Eignungsprüfungen wollen wir hier einige Fragen beantworten, die immer wieder an uns gerichtet werden.
Der offizielle Studiengang am Institut für Musik lautet Musikerziehung. Von Beginn an wählt man eine Studienrichtung, die den eigenen musikalischen Neigungen und Fähigkeiten entspricht
Detaillierte Informationen zu den Studieninhalten und einzelnen Fächern gibt es auf den verlinkten Webseiten.
Bei uns kann man sein Studium nach acht Semestern mit dem "Bachelor of Arts" abschließen.
Das Studium am Institut für Musik bietet eine umfassende Ausbildung zu Berufsmusiker*innen und Musikpädagog*innen. Neben einer künstlerischen Arbeit als Sänger*in, Musicaldarsteller*in oder Instrumentalist*in in den Sparten Jazz, Klassik, Musical oder Pop eröffnen sich beste Chancen, u.a. als Musiklehrer*in an öffentlichen oder privaten Musikschulen zu arbeiten. Gerade in den kommenden Jahr gehen viele Musiklehrer*innen in Ruhestand, so dass der Bedarf an Lehrkräften hier besonders hoch ist.
Viele unserer Studierenden arbeiten aber auch an allgemeinbildenden Schulen, wo sie zum Beispiel das Klassenmusizieren, die Schul-Big Band, das Schulorchester oder andere musikalische Projekte übernehmen. Wer sich ausschließlich für ein Lehramtsstudium interessiert, muss an einer Universität studieren, wo der musikalisch-künstlerische Anteil meist geringeren Stellenwert hat als bei uns.
In der Regel verfügen unsere Studierenden über das Abitur, bzw. die Fachhochschulreife, was für das Schreiben von Haus- oder der Bachelorarbeiten natürlich sehr hilfreich ist. Einen Numerus Clausus (Mindestnotendurchschnitt) verlangen wir nicht. Bei besonderer Begabung (der sogenannten besonderen künstlerischen Eignung), die bei den Eignungsprüfungen festgestellt wird, kann aber auch ohne die oben genannten Hochschulzugangsberechtigungen studiert werden.
In erster Linie zählen bei uns die musikalischen Fähigkeiten, nicht der Notendurchschnitt!
Selbstverständlich und gerne! Musik bedeutet Vielfalt und je vielfältiger die Studierendenschaft, um so bereichernder ist der Umgang miteinander. Alle Hinweise für die nötigen Sprachnachweise, Anerkennung des Abiturzeugnisses und vieles mehr finden Sie auf der Seite Informationen für ausländische Studierende.
Der jeweilige Bewerbungsschluss wird auf der Seite Prüfungstermine der aktuellen Eignungsprüfung bekanntgegeben.
Pro Studienrichtung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 30,- €, die gleichzeitig mit der eingereichten Online-Bewerbung überwiesen werden muss. Wer sich für mehrere Studienrichtungen bewerben will (z.B. Pop-Gitarre und Jazz-Gitarre), muss die Bearbeitungsgebühr entsprechend der Anzahl der gewählten Studienrichtungen auf folgendes Konto überweisen:
Hochschule Osnabrück
IBAN: DE52265501050000615690
BIC: NOLADE22XXX
bei der Sparkasse Osnabrück
Verwendungszweck: Bewerbername (Name, Vorname), KST: 70150020
Wir nutzen das Geld, um die Kosten für die vielen Prüfungskommissionen und weitere Ausgaben zu decken, die durch eine solche Eignungsprüfung entstehen. Die Bearbeitungsgebühr wird daher nicht erstattet. Dies gilt auch bei Ablehnung der Bewerbung, Nicht-Erscheinen oder Rücktritt von der Eignungsprüfung. Bei Bewerbungen auf mehrere Studienrichtungen muss die Verwaltungsgebühr entsprechend der Anzahl der Bewerbungen entrichtet werden.
Ca. zwei bis drei Wochen nach Eingang der Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal und nach Einzahlung der Prüfungsgebühr erhält man per E-Mail eine Einladung zur Prüfung (bitte regelmäßig den E-Mail Posteingang prüfen).
Die genauen Prüfungstag für die jeweiligen Studienrichtungen/Instrumente sind auf den Bewerbungsseiten ausgewiesen. Zusätzlich werden alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber ca. zehn Tage vor der Prüfung per E-Mail informiert.
Die Prüfungsinhalte sind von Studienrichtung zu Studienrichtung verschieden. In allen Studienrichtungen muss man sein gewünschtes Hauptfachinstrument vorspielen bzw. vorsingen und eine Theorieklausur bestehen. Zur optimalen Vorbereitung gibt es detaillierte Hinweise auf der Seite Anforderungen.
So oft man will. Wer bei der ersten Prüfung nicht besteht, kann sich mit der gewonnenen Erfahrung weiter vorbereiten und im nächsten Jahr einen neuen Anlauf starten. Aber niemand wird abgewiesen, nur weil es im Jahr zuvor vielleicht noch nicht ganz gereicht hat.
Allerdings muss man sich auf jeden Fall erneut offiziell bewerben und auch die Prüfungsgebühr zahlen.
Wenn Sie im vergangenen Jahr bereits an den Eignungsprüfungen teilgenommen, diese bestanden, den Studienplatz aber zunächst nicht angenommen haben. Dann melden sie sich bitte unbedingt erneut über das Online-Portal zur Prüfung an und schreiben Sie uns zur Sicherheit noch einen Hinweis an ifm-eignungspruefung@hs-osnabrueck.de
Eine bestandene Theorieklausur (das ist eine unbenotete Prüfungsleistung) müssen Sie auf keinen Fall wiederholen. Im Künstlerischen Hauptfach empfehlen wir aber dringend, noch einmal vorzuspielen. Sie können Ihre Note dadurch nur verbessern. Eine Verschlechterung der Leistung zum Vorjahr ist ausgeschlossen. Da eine bestandene Eignungsprüfung aber noch keine Garantie für einen Studienplatz ist, ist die erneute Teilnahme sehr ratsam.
Wer sich noch nicht sicher ist, ob er oder sie zum Beispiel Gitarre in der Studienrichtung Jazz oder Pop studieren möchte, kann sich auch für zwei Studienrichtungen bewerben, dort prüfen lassen und, falls er oder sie die Prüfung in beiden Studienrichtungen bestehen sollte, später für eine Studienrichtung entscheiden.
Ja, die Gebühr wird pro Bewerbung pro Studienrichtung erhoben.
Eine ganz genaue Zahl kann man vorher nicht festlegen. Über alle Studienrichtungen verteilt nehmen wir pro Jahr um die 60 Studierende auf. Das hängt natürlich von der Qualität der Bewerber ab, aber auch davon, wie viele Studierende zum Wintersemester ihr Studium abschließen oder ein Urlaubssemester beantragen, also wie viele Plätze frei sind.
Bewerber*innen für Klavier, Keyboard, Schlagzeug oder Marimbaphon müssen selbstverständlich kein Instrument mitbringen. Alle anderen Bewerber*innen bringen ihr eigenes Instrument mit.
In den Klassik-Fächern sowie im Musical wird man durch Korrepetitor*innen am Klavier begleitet. Zur Vorbereitung senden Sie daher bitte die Klavierstimmen (pdf nach ihrem Namen und Instrument benannt) direkt nach Erhalt der Einladung zur Eignungsprüfung per E-Mail an ifm-eignungspruefung@hs-osanbrueck.de.
In der Studienrichtung Pop kann man sich selbst begleiten oder mit Playbacks arbeiten (Technik vorhanden). In der Studienrichtung Jazz wird eine Begleitband vom Institut gestellt (Playbacks sind nicht erwünscht).
Die Bewerber*innen werden frühestens innerhalb von 14 Tagen nach Ende ihrer Eignungsprüfung darüber informiert, ob sie die Prüfung bestanden haben oder nicht.
Im Anschluss der Eignungsprüfungen erhalten Sie vom Geschäftsbereich Studierendensekretariat, zuständig für das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren, einen Zulassungsbescheid. Den Bescheid werden Sie im Bewerbungsportal der Hochschule Osnabrück im Postfach für Dokumente finden. Sie werden via E-Mail über den Eingang des Bescheids informiert.
Im Zulassungsbescheid werden Sie dazu aufgefordert den Studienplatz verbindlich anzunehmen. Dazu reichen Sie die Ihnen zugestellte Annahmeerklärung und weitere Unterlagen innerhalb der vorgegebenen Frist im Studierendensekretariat ein. Sobald das Studierendensekretariat die Annahmeerklärung erhalten und die Unterlagen geprüft hat, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung (als pdf) über die zu zahlenden Semestergebühren im Hochschulportal. Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Immatrikulationsbescheinigung. Diese wird Ihnen ebenfalls als pdf im Hochschulportal eingestellt.
Falls die Eignungsprüfung nicht bestanden wird, wollen wir aber niemanden „fallen lassen“, sondern können Hilfen anbieten, um sich ggf. erneut vorzubereiten.
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