Bewerbung am Institut für Musik
Häufig gestelle Fragen zur Bewerbung und zur Eignungsprüfung am Institut für Musik
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Musikstudium am Institut für Musik.
Wer die Fähigkeiten an seiner Stimme oder seinem Instrument perfektionieren will und für seinen späteren Beruf nutzen will, der ist bei uns richtig.
Unsere musikpädagogische Ausbildung führt in acht Semestern zum Bachelor of Arts und bereitet optimal auf die Anforderungen des modernen Musikmarktes vor.
Neben der Auflistung aller wichtigen Informationen zur Bewerbung und zu den Eignungsprüfungen wollen wir hier einige Fragen beantworten, die immer wieder an uns gerichtet werden.
Der offizielle Studiengang am Institut für Musik lautet Musikerziehung. Von Beginn an wählt man eine Studienrichtung, der den eigenen musikalischen Neigungen und Fähigkeiten entspricht
Detaillierte Informationen zu den Studieninhalten und einzelnen Fächern gibt es auf den verlinkten Webseiten.
Bei uns kann man sein Studium nach acht Semestern mit dem "Bachelor of Arts" abschließen.
Das Studium am Institut für Musik bietet eine umfassende Ausbildung zum Berufsmusiker und Musikpädagogen. Neben einer künstlerischen Arbeit als Sänger, Musicaldarsteller oder Instrumentalist in den Sparten Klassik, Pop oder Jazz eröffnen sich beste Chancen, u.a. als Musiklehrer an öffentlichen oder privaten Musikschulen zu arbeiten.
Viele unserer Studenten arbeiten auch an allgemeinbildenden Schulen, wo sie zum Beispiel das Klassenmusizieren oder andere musikalische Projekte übernehmen. Wer sich für ein Lehramtsstudium interessiert, muss an einer Universität studieren, wo der musikalisch-künstlerische Anteil meist geringeren Stellenwert hat als bei uns.
Das Abitur, bzw. die Fachhochschulreife. Bei besonderer Begabung kann auch ohne die oben genannten Hochschulzugangsberechtigungen studiert werden.
In erster Linie zählen bei uns aber die musikalischen Fähigkeiten, nicht der Notendurchschnitt!
Selbstverständlich! Alle Hinweise für die nötigen Sprachnachweise, Anerkennung des Abiturzeugnisses und vieles mehr finden Sie auf der Seite Informationen für ausländische Studierende.
Der jeweilige Bewerbungsschluss wird auf der Seite Prüfungstermine der aktuellen Eignungsprüfung bekanntgegeben.
Pro Studienrichtung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 30,-€, die gleichzeitig mit der eingereichten Bewerbung überwiesen werden muss. Wer sich für mehrere Studienrichtungen bewerben will (z.B. Pop-Gitarre und Jazz-Gitarre), muss die Bearbeitungsgebühr entsprechend der Anzahl der gewählten Studienrichtungen auf folgendes Konto überweisen:
Hochschule Osnabrück
IBAN: DE52265501050000615690
BIC: NOLADE22XXX
bei der Sparkasse Osnabrück
Verwendungszweck: Bewerbername (Name, Vorname), KST: 70150020
Die Bearbeitungsgebühr wird nicht erstattet. Dies gilt auch bei Ablehnung der Bewerbung, Nicht-Erscheinen oder Rücktritt von der Eignungsprüfung. Bei Bewerbungen auf mehrere Studienrichtungen muss die Verwaltungsgebühr entsprechend der Anzahl der Bewerbungen entrichtet werden.
Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen und nach Einzahlung der Prüfungsgebühr erhält man eine schriftliche Einladung zur Prüfung.
Alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden ca. sieben Tage vor der Prüfung per E-Mail informiert. Außerdem werden alle genauen Prüfungstermine auf der Webseite eingestellt. Dort stehen alle Informationen, an welchem Tag welche Fächer und welche Instrumente geprüft werden.
Die Prüfungsinhalte sind von Studienrichtung zu Studienrichtung verschieden. In allen Studienrichtungen muss man sein gewünschtes Hauptfachinstrument vorspielen bzw. vorsingen und eine Theorieklausur bestehen. Zur optimalen Vorbereitung gibt es detaillierte Hinweise auf der Seite Anforderungen.
So oft man will. Wer bei der ersten Prüfung nicht besteht, kann sich mit der gewonnenen Erfahrung weiter vorbereiten und im nächsten Jahr einen neuen Anlauf starten.
Allerdings muss man sich erneut offiziell bewerben und auch die Prüfungsgebühr zahlen.
In den künstlerischen Prüfungsteilen erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Leistung zu verbessern. Eine Verschlechterung der Leistung zum Vorjahr ist ausgeschlossen.
Eine bereits bestandene, nicht benotete Prüfungsleistung (wie die Theorieklausur) muss nicht wiederholt werden.
Wer sich noch nicht sicher ist, ob er zum Beispiel Gitarre in der Studienrichtung Jazz oder Pop studieren möchte, kann sich auch für zwei Studienrichtungen bewerben, dort prüfen lassen und, falls er in beiden Studienrichtungen die Prüfung bestehen sollte, später entscheiden, welche Studienrichtung er wählen möchte.
Ja, die Gebühr wird pro Bewerbung erhoben.
Eine ganz genaue Zahl kann man vorher nicht festlegen. Das hängt natürlich von der Qualität der Bewerber ab, aber auch davon, wie viele Studenten zum Wintersemester ihr Studium abschließen oder ein Urlaubssemester beantragen.
Bewerber für Klavier, Keyboard, Schlagzeug oder Marimbaphon müssen selbstverständlich kein Instrument mitbringen. Alle anderen Bewerber bringen ihr eigenes Instrument mit.
In den Klassik-Fächern sowie im Musical wird man durch einen Korrepetitor am Klavier begleitet. Dieser Korrepetitor wird vom Institut für Musik gestellt.
Dazu bitte die Noten am Tag der Prüfung mitbringen und morgens bei der Anmeldung im Sekretariat abgeben, damit der Korrepetitor sich die Stücke vorher ansehen kann.
In der Studienrichtung Pop kann man sich von befreundeten Musikern/der eigenen Band begleiten lassen oder mit Playbacks arbeiten (Technik vorhanden). In der Studienrichtung Jazz wird eine Begleitband vom Institut gestellt (Playbacks sind nicht erwünscht).
Die Bewerber werden innerhalb von 14 Tagen nach Ende ihrer Eignungsprüfung darüber informiert, ob sie die Prüfung bestanden haben oder nicht.
Im Anschluss der Eignungsprüfungen erhalten Sie vom Geschäftsbereich Studierendensekretariat, zuständig für das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren, einen Zulassungsbescheid. Den Bescheid werden Sie im Bewerbungsportal der Hochschule Osnabrück im Postfach für Dokumente finden. Sie werden via E-Mail über den Eingang des Bescheids informiert.
Im Zulassungsbescheid werden Sie dazu aufgefordert den Studienplatz verbindlich anzunehmen. Dazu reichen Sie die Ihnen zugestellte Annahmeerklärung und weitere Unterlagen innerhalb der vorgegebenen Frist im Studierendensekretariat ein. Sobald das Studierendensekretariat die Annahmeerklärung erhalten und die Unterlagen geprüft hat, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung (als pdf) über die zu zahlenden Semestergebühren im OSCA Hochschulportal. Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Immatrikulationsbescheinigung. Diese wird Ihnen ebenfalls als pdf im OSCA Hochschulportal eingestellt.
Falls die Eignungsprüfung nicht bestanden wird, wollen wir aber niemanden „fallen lassen“, sondern können Hilfen anbieten, um sich ggf. erneut vorzubereiten. Wir versuchen zumindest in klaren Stichworten mitzuteilen, wo die Defizite gelegen haben.
Eventuell ist das Portal noch nicht oder nicht mehr freigeschaltet, bitte die Fristen beachten (siehe Allgemeine Informationen zur Bewerbung).
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