Bewerbung am Institut für Musik
Bewerbung
Sie möchten sich zum Wintersemester 2022/23 um einen Studienplatz am Institut für Musik bewerben? Dann lesen und beachten Sie bitte die folgenden Hinweise auf dieser Seite.
Bitte bewerben Sie sich über unser Online-Bewerbungsportal für den Studiengang Musikerziehung.
- Bewerbungszeitraum Musikerziehung Jazz: 1. März bis 15. Mai 2022
- Bewerbungszeitraum Musikerziehung Klassik, Musical und Pop: 1. März bis 5. Juni 2022
Bitte bewerben Sie sich nur online über das Portal, zusätzliche schriftliche Unterlagen (per Post) müssen nicht eingereicht werden.
Die nächsten Eignungsprüfungen für das Studium am Institut für Musik zum Wintersemester 2022/23 finden je nach Studienrichtung (Jazz, Klassik, Musical und Pop) zu unterschiedlichen Zeiten statt (Änderungen aufgrund der durch das Virus SARS-CoV-2 (Corona-Virus) hervorgerufenen Lage sind evtl. möglich.
Bewerbungsschluss für Jazz ist bereits der 15. Mai 2022
Bewerbungsschluss für Klassik, Musical und Pop: Sonntag, 05. Juni 2022
Über den genauen Tag und die Uhrzeit ihrer Prüfung werden alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber ca. zehn Tage vor den Prüfungen per Mail informiert.
Die Eignungsprüfungen für die einzelnen Studienrichtungen finden wie folgt statt (Änderungen vorbehalten, bitte schauen Sie unbedingt regelmäßig auf diese Seite)
- Jazz: 13. Juni bis 17. Juni 2022
- EMP: Die Studienrichtung Elementare Musikpädagogik wird zum Wintersemester 2022/23 eingestellt.
- Klassik: Montag, 04. Juli 2022 (Achtung: Streicher am 06. Juli 2022)
- Musical: Montag, 27. Juni bis Mittwoch, 29. Juni 2022
- Pop: Montag, 04. Juli bis Freitag, 08. Juli 2022
- Pop-Gesang: 1. Runde Donnerstag, 30. Juni, 2. Runde Freitag, 01. Juli 2022
- Pop-Instrumental 4. Juli bis 8. Juli 2022
Hinweis:
Bewerber*innen, die im vorherigen Bewerbungsverfahren (2021) die Eignungsprüfung bestanden haben, empfehlen wir, erneut an den Eignungsprüfungen teilzunehmen. In den künstlerischen Prüfungsteilen erhalten Sie so die Möglichkeit, Ihre Leistung zu verbessern. Eine Verschlechterung der Leistung zum Vorjahr ist ausgeschlossen.
Eine bereits bestandene, nicht benotete Prüfungsleistung (wie die Theorieklausur) muss nicht wiederholt werden.
Um die Gesundheit aller Bewerber*innen zu gewährleisten und um ausländischen Studienbewerber*innen die Teilnahme ohne kostspielige und umweltschädliche Überseeflüge zu ermöglichen, werden aller Voraussicht nach in auch diesem Jahr einige Prüfungen in einem Online-Verfahren durchgeführt. Dies gilt für die Studienrichtungen, bzw. Fächer Musical, Klassik und Pop-Gesang. Hier finden Sie die genauen Anforderungen.
Pro Studienrichtung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 30,-€, die gleichzeitig mit der eingereichten Bewerbung überwiesen werden muss. Wer sich für mehrere Studienrichtungen bewerben will (z.B. Pop-Gitarre und Jazz-Gitarre), muss die Bearbeitungsgebühr entsprechend der Anzahl der gewählten Studienrichtungen auf folgendes Konto überweisen:
Hochschule Osnabrück,
IBAN: DE52265501050000615690
BIC: NOLADE22XXX
bei der Sparkasse Osnabrück
Verwendungszweck: Bewerbername (Name, Vorname), KST: 70150020
Die Bearbeitungsgebühr wird nicht erstattet. Dies gilt auch bei Ablehnung der Bewerbung, Nicht-Erscheinen oder Rücktritt von der Eignungsprüfung. Bei Bewerbungen auf mehrere Studienrichtungen muss die Verwaltungsgebühr entsprechend der Anzahl der Bewerbungen entrichtet werden.
Zusätzlich zur Bewerbung am Institut für Musik müssen Sie sich bis spätestens 15. Juni bei uni-assist bewerben, um dort die Zugangsvoraussetzungen prüfen zu lassen (Bewerbungstermine beachten!).
Dies gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber aus dem deutschsprachigen Ausland. Nur mit beiden Bewerbungen ist die Anmeldung zur Prüfung vollständig!
Für die Aufnahme eines Studiums am Institut für Musik ist es unbedingt erforderlich, über ausreichende Deutsch-Kenntnisse (z.B. Goethe-Zertifikat B2) zu verfügen, ohne die eine erfolgreiche Teilnahme an den wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen (Pädagogik, Didaktik, Psychologie, Musikwissenschaft u.a.) nicht möglich ist.
Achtung: Beachten Sie die neuen Sprachzertifikatvoraussetzungen zum Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse!
Informationen für ausländische Studierende
Weitere Informationen und den Kontakt des internationalen Büros der Hochschule Osnabrück
Für Beratung und weitere Informationen zum Studiengang stehen Ihnen die Studienrichtungskoordinatoren und das Sekretariat des Instituts für Musik (ifm-eignungspruefung@hs-osnabrueck.de) gerne zur Verfügung oder schauen Sie in die Sammlung der häufigsten Fragen (FAQs).
Sofern Sie bestanden haben, erhalten Sie im Anschluss an die Eignungsprüfungen vom Studierendensekretariat einen Zulassungsbescheid, den Sie im Bewerbungsportal der Hochschule Osnabrück im Postfach für Dokumente finden. Sie werden via E-Mail über den Eingang des Bescheids informiert.
Eine Teilnahme an der Eignungsprüfung ist auch dann möglich, wenn kein Abitur vorliegt, sondern nur der Abschluss der Mittleren Reife (Sekundarabschluss 1).
Zunächst einmal müssen Sie sich mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer E-Mail-Adresse als Bewerberin oder Bewerber im Online-Portal der Hochschule Osnabrück registrieren und sich einen Account zulegen. Danach erhalten Sie die Zugangsdaten per E-Mail und müssen nach erstmaligem Einloggen das Passwort ändern.
Um den Studiengang Musikerziehung im Portal zu finden, geben Sie folgende Daten ein:

Wählen Sie dann das Fach Musikerziehung aus, klicken Sie auf „Suchen“ und dann in der sich öffnenden Maske auf „Bewerben“

Die weiteren Angaben zu Ihrer Bewerbung (FH-Reife / Abitur, Ausbildung, Praktikum, Vorstudienzeiten und anderen Angaben) werden schrittweise abgefragt. Auch die gewünschte Studienrichtung (Pop, Jazz, EMP, Klassik, Musical) und das Instrument müssen Sie erst im weiteren Verlauf der Bewerbung angeben.
Sie können innerhalb des Bewerbungszeitraumes Ihre Bewerbung jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt mittels Ihrer Zugangsdaten weiter fortführen, korrigieren oder ändern.
Erst wenn Sie alle Angaben vollständig gemacht haben, können Sie die Bewerbung abschicken. Danach können Sie online keine Änderungen mehr durchführen.
Nachweise zu den gemachten Angaben werden erst im Fall eines Studienplatzangebotes von uns gesondert angefordert. Es wird im Bewerbungsverfahren kein Papier mehr benötigt.