Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

für hinweisgebende Personen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Schutz von Personen, die Informationen über Verstöße melden oder offenlegen, die sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit (bzw. ihrem Studium) an der Hochschule Osnabrück erlangt haben.

Die interne Meldestelle der Hochschule Osnabrück nimmt Informationen von Beschäftigten und Studierenden entgegen, welche in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (§ 2 HinSchG) fallen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Verstöße, die strafbewehrt sind,
  • Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und der Vertraulichkeit der (elektronischen) Kommunikation und zur Sicherheit in der Informationstechnik,
  • Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen,
  • Verstöße gegen Vorschriften des Umweltrechts,
  • Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.

Eingehende Meldungen werden von der internen Meldestelle vertraulich behandelt. Bitte beachten Sie, dass die Ihrerseits gegebenen Hinweise bereits Informationen enthalten können, die zu einer Offenlegung Ihrer Identität führen oder auf andere Weise Rückschlüsse auf Sie als hinweisgebende Person zulassen.

Die hinweisgebenden Personen entscheiden selbst über das Ausmaß der Bekanntgabe ihrer personenbezogenen Daten. Wenn hinweisgebende Personen ihre Kontaktdaten hinterlassen, erhalten sie spätestens sieben Tage nach Eingang der Meldung eine Eingangsbestätigung.

Für die interne Meldestelle wurden die folgenden Meldewege eingerichtet:

  • Meldung per E-Mail
  • Meldung per Briefpost
  • Meldung per Telefon
  • persönliches Treffen

Die Meldestelle überprüft Hinweise auf Plausibilität und ergreift angemessene Maßnahmen. Sofern die Meldung nicht anonym erfolgte, erhalten Sie innerhalb von drei Monaten Informationen über die geplanten oder bereits ergriffenen Maßnahmen.