Recht
Geschäftsbereich Recht
Der Geschäftsbereich berät das Präsidium, die Gremien und die Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in ihren hochschulrechtlichen Angelegenheiten. Er bildet die juristische Verbindungsstelle zur Trägerstiftung und zum Wissenschaftsministerium.
Der Geschäftsbereich begleitet die Erstellung bzw. übernimmt die Rechtsprüfung der Ordnungen der Hochschule. Im Geschäftsbereich ist die Prozessvertretung der Hochschule vor den Verwaltungsgerichten angesiedelt.
Hier werden insbesondere Forschungs- und Entwicklungsverträge, wissenschaftliche Kooperationsverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen rechtskonform gestaltet und geprüft. Im Geschäftsbereich ist die Rechtsaufsicht über die Studierendenschaft angesiedelt.