Staatliche Anerkennung

aufgrund einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung

Staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin, Sozialarbeiter, Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge

aufgrund einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung (gleichwertige Befähigung gem. § 2 Nds. SozHeilKindVO)

Informationen zum Anerkennungsverfahren

Kontakt für die Antragstellung

Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen vollständig und per E-Mail an:

https://www.hs-osnabrueck.de/studium/studienangebot/bachelor/soziale-arbeit-ba/berufsanerkennungsjahr/ausbildung-im-ausland/az-item/schneider-lena/ 2025-09-13

Kontakt für inhaltliche Fragestellungen:

https://www.hs-osnabrueck.de/studium/studienangebot/bachelor/soziale-arbeit-ba/berufsanerkennungsjahr/ausbildung-im-ausland/az-item/terkowski-lara-lee/ 2025-09-13