Äquivalenzprüfung und Einstufungstest
Pflegemanagement (B.A.)
Einstufungstest
Für den Studiengang Pflegemanagement ist folgender Einstufungstest verpflichtend:
- Englisch
Alle wichtigen Informationen für Erstsemester und zu den Einstufungstests finden Sie im Erstsemesterportal.
Ihre Fragen rund um das Thema Einstufungstests beantworten wir gerne unter der Telefonnummer 0541 969-3900 oder der E-Mail-Adresse einstufungstest-wiso@hs-osnabrueck.de.
Äquivalenzprüfung
Das Absolvieren der Äquivalenzprüfung ist für alle Studierenden des Studiengangs Pflegewissenschaft verpflichtend. Das Bestehen dieser Prüfung ist keine Voraussetzung für die Studienplatzvergabe. Mit der Prüfung erbringen Sie vielmehr die ersten Studienleistungen. Für das Bestehen der Äquivalenzprüfungen werden Ihnen 60 ECTS pauschal für Ihr Studium angerechnet. Dadurch starten Sie das Studium im 3. Semester. Die Prüfung ist eine vierstündige Klausur zu den Themen in den Modulen der ersten beiden Semester:
- Pflegeprozesssteuerung
- Gesundheitsförderung und Prävention
- Patientenorientierung und Pflegeethik
- Pflege unterschiedlicher Zielgruppen
Diese Module nehmen Bezug auf die in der Berufsausbildung und in der Berufspraxis erworbenen Kompetenzen. Lehrveranstaltungen zu den ersten beiden Semestern werden nicht angeboten. Die Grundlage zur Vorbereitung auf diese Prüfung bildet ein Reader mit Fachtexten und wissenschaftlichen Artikeln zu Themen der einzelnen Module. Diesen können Sie gegen eine Gebühr von 22 Euro über folgende E-Mail Adresse bestellen: pflegewissenschaft@hs-osnabrueck.de. Bitte geben Sie bei der Bestellung Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse für den Postversand an. Der Reader kann leider nicht per E-Mail versandt werden. Die Rechnung liegt der Lieferung bei.
Der Termin für die Äquivalenzprüfung für den Studienbeginn im Sommersemester 2027 ist am Sonntag, 07.03.27 von 10:00 bis 14:00 Uhr.
Die Einladung zu der Äquivalenzprüfung erfolgt nach der Zulassung zum Studium, meist Anfang Februar. Mit dieser Einladung erhalten Sie auch weitere organisatorische Informationen zur Äquivalenzprüfung (z.B. Raumangaben, Möglichkeiten der Wiederholung, etc.).
Video zur Vorbereitung auf die Äquivalenzprüfung
Anrechnung von Vorleistungen
Leistungen aus einem vorangegangenem Studium und außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kompetenzen, dazu zählen z.B. einschlägige Weiterbildungen, können nach individueller Prüfung angerechnet werden. Anrechnungen können nach Studienbeginn im Studierendensekretariat beantragt werden.