Berufszulassung Physiotherapie

Regelungen in Deutschland

Gesetzliche Regelungen zur Berufsbezeichnung Physiotherapeut*in – Was Du mit einem ausländischem Vorstudium wissen solltest

In Deutschland ist die Bezeichnung Physiotherapeut bzw. Physiotherapeutin gesetzlich geschützt. 

Das bedeutet, dass nur Personen, die eine staatliche Erlaubnis erhalten haben, diesen Titel führen und den Beruf ausüben dürfen. Die staatliche Zulassung ist also ein eigenständiges Genehmigungsverfahren, das über den rein akademischen Abschluss hinausgeht. Der von uns angebotene Studiengang Physiotherapy ist ein wissenschaftlich fundierter Hochschulabschluss. Er bestätigt, dass du über umfangreiches theoretisches Wissen, aktuelle Forschungsergebnisse und professionelle Kompetenzen im Bereich der Physiotherapie verfügst, vermittelt aber keine grundlegenden Kenntnisse im Bereich Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre und physiotherapeutische Behandlungsverfahren.  Entsprechend beinhaltet der Abschluss nicht die staatliche Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Physiotherapeut bzw. Physiotherapeutin zu führen. Wenn du mit einem ausländischen Vorstudium in unser Programm einsteigst und nach dem Studium in Deutschland als Physiotherapeut*in tätig werden möchtest, ist die staatliche Anerkennung und damit die Berufszulassung außerhalb des Studiengangs zu erlangen.

Warum ist das wichtig?

Die Zulassung garantiert, dass alle Praktizierenden einheitliche fachliche und ethische Standards einhalten, was nicht nur dem Schutz der Patient*innen, sondern auch deiner eigenen beruflichen Reputation dient. Kombiniert man den akademischen Abschluss aus unserem Studiengang mit der staatlichen Berufszulassung, die das Deutschniveau B2 voraussetzt, eröffnen sich vielfältige Karrieremöglichkeiten – z.B. in Kliniken, Praxen oder Forschungseinrichtungen.

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