FAQ
FAQ
Der Studiengang Midwifery (B.Sc.) unterscheidet sich durch seine berufsbegleitende Struktur und verschiedene weitere Besonderheiten von anderen Studiengängen. Auf dieser Seite beantworten wir daher einige häufig gestellte Fragen. Es bleiben trotzdem weitere Fragen offen? Informieren Sie sich gerne bei unserer nächsten Infoveranstaltung am 20. November 2025 (Hochschulinformationstag) und /oder nehmen Sie Kontakt auf zu den Ansprechpartner*innen des Studiengangs.
Der Studiengang Midwifery (B.Sc.) ist ein berufsbegleitender Studiengang für bereits examinierte Hebammen, die ihre Berufsausbildung an einer staatlich anerkannten Hebammenschule erworben haben. Der Studiengang Hebammenwissenschaft (B.Sc.) ist ein primärqualifizierender, dualer Studiengang, der neben dem Bachelorabschluss die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme zum Ziel hat. Hintergrund ist die Erneuerung der Berufsgesetze, die das duale Studium als Regelausbildung für Hebammen vorsehen. Wenn Sie den Berufswunsch Hebamme haben, finden Sie hier die Informationsseite des Studiengangs Hebammenwissenschaft B.Sc.
In einem berufsbegleitenden Studium werden pro Semester weniger Leistungspunkte (ECTS) erworben, als in einem regulären Vollzeitstudiengang. Der Arbeitsaufwand (auch „workload“ genannt) pro Semester entspricht zwischen 1/3 und 2/3 eines Vollzeitstudiengangs. Der „workload“ setzt sich zusammen aus Präsenzzeiten und Selbstlernzeiten.
In einem berufsbegleitenden Studium ist der Anteil der Selbstlernzeiten im Verhältnis zur Präsenzzeit höher als in einem regulären Vollzeitstudiengang.
Zusätzlich unterscheidet sich auch die Zeitstruktur von einem Vollzeitstudiengang. Im Studiengang Midwifery werden pro Semester zwei Mal zwei Blockwochen mit Präsenzveranstaltungen geplant (siehe Zeitplan Studienstart 2026). Ergänzend dazu sind vorab festgelegte Online-Tage vorgesehen. Damit bietet der Studiengang eine optimale Struktur, um sich neben der Berufstätigkeit weiter zu qualifizieren. Durch die Organisation in Blockwochen ist zu beachten, dass für das Studium auch ein Anteil an Selbstlernzeiten zwischen den Präsenzphasen erforderlich ist.
Übrigens: Für die Präsenzzeiten kann in manchen Bundesländern Bildungsurlaub beantragt werden (5 Tage pro Jahr).
Zu Beginn jeder Bewerbungsphase (Anfang November) wird der Zeitplan für den kommenden Studieneinstieg im Sommersemester (März Folgejahr) veröffentlicht. Planen Sie die festgelegten Präsenz- und Onlinezeiten im Zeitplan für die Veranstaltungsteilnahme ein und überlegen Sie, wann Sie für sich selbst zusätzlich zwischen und nach diesen Phasen Freiräume für Selbstlernzeiten frühzeitig einplanen können.
Gibt es andere Aktivitäten, die für den Zeitraum des Studiums verringert werden müssen? Kann eine bestehende Berufstätigkeit dafür vorübergehend reduziert werden? Stellen Sie sich diese und weitere Fragen zum Studium? Dann besuchen Sie gerne unsere Informationsveranstaltung beim HIT (Hochschulinformationstag) am 20. November 2025. Oder melden Sie sich an bei unserer Online-Veranstaltung am 16. Dezember 2025 „Berufsbegleitend studieren – was bedeutet das“? (Anmeldelink folgt)
Die Module der ersten drei Semester werden aufgrund der beruflichen Kompetenzen, die mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur Hebamme / zum Entbindungspfleger nachgewiesen werden, vollständig angerechnet. Dadurch beginnen alle Studierenden ihr Studium direkt mit dem vierten Semester. Formal steigen Studierende deshalb direkt in den zweiten Studienabschnitt ein.
Für die Anrechnung der Berufsausbildung ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich. Die Qualifikation wird mit der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme bereits im Bewerbungsprozess nachgewiesen.
Mit dem Berufs- und Lernportfolio (BLP) wird den bereits in der Ausbildung und (ggfs.) in der Berufstätigkeit erworbenen Kompetenzen eine erhöhte Aufmerksamkeit entgegengebracht. Das BLP ist als Brücke in das Studium gedacht, um individuelle berufliche Kompetenzen und die eigene Lernbiographie schon zu Beginn des Studiums deutlich zu machen. Im Einstiegssemester erhalten Studierende eine Einführung in die Arbeit mit dem Berufs- und Lernportfolio. Unter didaktischer Anleitung wird dann in verschiedenen Modulen die Arbeit mit dem Berufs- und Lernportfolio aufgegriffen und die Weiterentwicklung der Kompetenzen sichtbar gemacht. Das BLP dient als Struktur und Instrument, um Kompetenzen zu dokumentieren, Reflexionspozesse anzuregen, den eigenen Lernprozess zielorientiert auszurichten und dadurch auch eigene Schwerpunkte im Studium und darüber hinaus setzen zu können.
Im 7. Semester werden folgende Wahlpflichtmodule angeboten, von denen eines ausgewählt werden muss:
Professionsentwicklung – Simulationstraining (siehe Modulbeschreibung)
Professionsentwicklung – Familienarbeit (siehe Modulbeschreibung)
Im Mittelpunkt des Praxisprojekts steht die praktische Anwendung wissenschaftlicher Forschungsmethoden, die sich auf eine praxisrelevante (Versorgungs-)Situation im Berufsalltag von Hebammen bezieht. Es handelt sich um eine auf die Berufspraxis bezogene Forschungsübung. Die wissenschaftliche Kompetenz lässt sich dadurch zielgerichtet mit der beruflichen Handlungskompetenz verknüpfen. (siehe Modulbeschreibung)
Das Skills- und Simulationslabor ist kein primärer Lernort des berufsbegleitenden Studiengangs Midwifery, sondern wird vor allem von den Studierenden des primärqualifizierenden Studiengangs Hebammenwissenschaft genutzt. In dem Wahlpflichtmodul „Professionsentwicklung – Simulationstraining (siehe Modulbeschreibung)“ sind auch Trainings im Skills- und Simulationslabor integriert.
Im 7. Semester ist ein optionaler Auslandsstudienaufenthalt möglich. In diesem Zeitraum können Module im Umfang von 20 ECTS an einer Partnerhochschule absolviert werden. Folgende Angebote können hierfür belegt werden:
Theorie-, Praxis- oder Projektmodule aus dem Bereich Hebammenwissenschaft oder aus fachlich geeigneten Disziplinen (z.B. Gesundheitswissenschaften, Pflegewissenschaft, etc.
Sprachmodule
Teilnahme an einer Summerschool
Teilnahme an einem Global Classroom Modul
Teilnahme an einer internationalen Exkursion oder einem anderen vergleichbaren international ausgerichteten Kurs
Bei der Auswahl der Module an der Partnerhochschule ist zu beachten, dass diese keine Äquivalenz mit den bereits absolvierten Pflichtmodulen der Hochschule Osnabrück und einen sinnvollen Zusammenhang mit dem Studium aufweisen.
Neben dem Hochschulabschluss (B.Sc.) erhalten Absolvent*innen zusätzlich auch die „Bescheinigung über die berufspädagogische Zusatzqualifikation zur Praxisanleitung“ im Umfang von mindestens 300 Stunden im Sinne des §10 Abs.1 S.1. Nr.3 der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) vom 8. Januar 2020. Das Zertifikat beinhaltet die theoretische Qualifizierung zur Praxisanleitung. Eine mindestens zweijährige hauptamtliche Berufserfahrung zur Anerkennung als Praxisanleiterin muss gesondert nachgewiesen werden und ist nicht Teil dieser Qualifizierung.
Allen Studierenden stehen unterschiedliche Unterstützungsangebote für den Lernerfolg zur Verfügung:
Das LearningCenter bietet neben einer Beratungsmöglichkeit und einer Toolbox auch Trainingsangebote zu Themen wie Lernmethoden, Zeitmanagement, Prokrastination, und Future Skills an.
Bei Fragen im Bereich „Wissenschaftliches Arbeiten“ steht die Methodenberatung der Fakultät WiSo zur Verfügung und unterstützt zum Beispiel bei der Literaturrecherche, Datenerhebung und der statistischen Analyse von Daten.
Grundsätzlich stehen aber auch die Studiengangkoordinator*innen und Lehrenden immer für Fragen zur Verfügung und verweisen Sie gern an die richtigen Ansprechpartner*innen.
Der Hochschule Osnabrück ist die Vereinbarkeit von Studium und Sorgeverantwortung ein wichtiges Anliegen. Sie unterstützt die Studierenden deshalb mit verschiedenen Maßnahmen dabei, Studium und Familie zu vereinbaren. Studierenden mit Sorgeverantwortung werden daher im Kontext von einzelnen Prüfungsarten im Bedarfsfall Ausgleichsmaßnahmen bewilligt. Als zentrales Nachweisdokument dazu dient der Ausweis Studium und Familie, der im Studierendensekretariat der Hochschule Osnabrück beantragt werden kann. Weitere Informationen zum Ausweis Studium und Familie finden Sie hier.
In der jeweiligen Berufsordnung der Hebammen der Länder ist eine regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen festgelegt. Nach dem erfolgreichen Abschluss von Modulen im Rahmen des Studiums kann durch das Einreichen von Studiendokumenten die Anerkennung als Fortbildungsmaßnahme beantragt werden. Die einzelnen Bundesländer entscheiden selbst über die Anerkennungsmöglichkeit.
Sie haben noch weitere Fragen, manches ist durch die Webseite oder die FAQ noch nicht verständlich oder ausreichend beantwortet. Nutzen Sie gerne unsere nächste Informationsveranstaltung oder wenden Sie sich mit Ihren individuellen Fragen telefonisch oder per E-Mail an die Studiengangkoordinatorin.