Neu bei uns: Prof. Dr. Sarah Lüttmann Mittwoch, 6. Mai 2026
Vom Gerichtssaal zum Hörsaal: Prof. Dr. Sarah Lüttmann im Gespräch über ihre Professur für Öffentliches Recht an der Hochschule Osnabrück
Prof. Dr. Sarah Lüttmann ist bereits seit 2020 an der Hochschule Osnabrück tätig und wurde nun zur Professorin für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Verwaltungsrecht berufen. Zuvor war sie dort mehrere Jahre als Verwalterin einer Professur aktiv. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück sowie einem dualen Studium in der öffentlichen Verwaltung absolvierte sie ihr Referendariat und promovierte im deutschen und europäischen Vergaberecht. Neben ihrer wissenschaftlichen Laufbahn sammelte sie umfassende Praxiserfahrung – unter anderem als Rechtsanwältin und als juristische Dezernentin im Regionalen Landesamt für Schule und Bildung. Gleichzeitig engagierte sie sich über viele Jahre in der Lehre an verschiedenen Hochschulen und Verwaltungseinrichtungen.
Im Gespräch berichtet sie darüber, wie sie in ihrer Arbeit Forschung, Verwaltungspraxis und Lehre miteinander verbindet und wie sie zusammen mit Ihrer Hündin einen Ausgleich zum Hochschulalltag schafft.
Rechtsanwältin vs. Professorin – Was unterscheidet Ihre Arbeit als Rechtsanwältin von Ihrer Tätigkeit als Professorin und welche Erfahrungen aus der Praxis bringen Sie heute in die Lehre ein?
Vor meiner Tätigkeit an der Hochschule Osnabrück war ich als juristische Dezernentin beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung tätig. Dort habe ich im Personal- und Rechtswesen gearbeitet, ein Team geführt sowie beamten- und arbeitsrechtliche Fragestellungen begleitet und entsprechende Verfahren vor Gericht vertreten.
Der größte Unterschied zwischen beiden Berufsbildern liegt für mich in der Rolle, die man einnimmt: Als Rechtsanwältin vertrete ich die Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten und setze mich dafür ein, das bestmögliche rechtliche Ergebnis zu erzielen. Als Professorin nehme ich hingegen eine neutrale Perspektive ein. Mein Ziel ist es, Studierenden die geltende Rechtslage verständlich zu vermitteln und sie dazu zu befähigen, sich eigenständig eine fundierte rechtliche Meinung zu bilden. Aus der Anwaltschaft habe ich mitgenommen, dass jedes Rechtsproblem stets mindestens zwei Seiten hat und ein gezielter Perspektivwechsel zu besseren Lösungen führen kann.
Sie sind bereits seit 2020 an der Hochschule Osnabrück tätig. Warum haben Sie sich für die Professur im Verwaltungsrecht entschieden und auf welche neuen Aufgaben freuen Sie sich besonders?
Die Hochschule Osnabrück beeindruckt durch ihre ausgeprägte Forschungsstärke – für mich sind Forschung und Lehre untrennbar. Besonders schätze ich außerdem die starke Praxisnähe des Studiums. Die Studierenden erwerben nicht nur theoretisches Wissen, sondern lernen auch, dieses unmittelbar in gesellschaftlich relevanten Kontexten anzuwenden und weiterzuentwickeln.
Da ich selbst viele Jahre in der öffentlichen Verwaltung tätig war, freue ich mich besonders darauf, meine praktischen Erfahrungen an die Studierenden weiterzugeben und sie bestmöglich auf ihren späteren Arbeitsalltag im öffentlichen Dienst vorzubereiten.
Was macht das Öffentliche Recht – insbesondere das Verwaltungsrecht – für Sie besonders spannend?
Mich fasziniert vor allem die konkrete Alltagswirkung auf die Bevölkerung. Das Verwaltungsrecht ist kein abstraktes System, sondern beeinflusst den Alltag jedes Einzelnen: Etwa bei der Gewährung von Sozialleistungen, die Erteilung von Baugenehmigungen oder die Regelung des Straßenverkehrs – jede Entscheidung hat direkte Konsequenzen für das Leben der Menschen. Diese Alltagsrelevanz macht das Fachgebiet für mich besonders spannend und hat mich von Beginn an begeistert.
Haben Sie ein Lieblingsparagrafen aus dem Verwaltungsrecht?
Ich habe keinen Lieblingsparagrafen. Was mich immer wieder begeistert, ist die enorme Vielfalt des Verwaltungsrechts: Wer sich für Umweltfragen interessiert, kann im Umweltrecht arbeiten; wer soziale Themen bevorzugt, findet im Sozialrecht seinen Platz. So kann jede Person ihr individuelles Steckenpferd im Verwaltungsrecht entdecken.
Mit welchen Themen beschäftigen sich Studierende in Ihren Veranstaltungen?
In meinen Veranstaltungen setzen sich die Studierenden mit unterschiedlichen Bereichen des Öffentlichen Rechts auseinander. Im Sozialrecht geht es unter anderem um die Frage, welche existenzsichernden Leistungen es in Deutschland gibt, unter welchen Voraussetzungen diese gewährt werden und wie soziale Unterstützung rechtlich ausgestaltet ist.
Ein weiterer wichtiger Bereich ist das öffentliche Dienstrecht. Die Studierenden beschäftigen sich dabei mit den rechtlichen Grundlagen des öffentlichen Dienstes, etwa mit der Auswahl von Beamtinnen und Beamten sowie den Rechten und Pflichten, die mit einem Beamtenverhältnis verbunden sind. Darüber hinaus behandeln wir in meiner Lehre das allgemeine Gefahrenabwehrrecht. Hier geht es um die Frage, wie Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung rechtssicher abgewehrt werden können und wer rechtlich für die Beseitigung solcher Gefahren verantwortlich ist.
Was möchten Sie den Studierenden (in Ihren Lehrveranstaltungen) mit auf den Weg geben?
Ich möchte, dass die Studierenden stets eine eigene, gut begründete Meinung bilden und Informationen kritisch hinterfragen. In einer Zeit mit einer Flut von Quellen ist kritisches Denken essenziell.
Welche Fähigkeiten sollten Studierende in diesem Bereich mitbringen?
Ein gewisses Maß an Abstraktionsvermögen ist hilfreich, um Sachverhalte strukturiert zu erfassen und auf das Wesentliche zu reduzieren. Darüber hinaus sind analytisches und logisches Denken notwendig, da juristische Argumentation auf klaren Analysen und logischen Schlussfolgerungen beruht.
Was tun Sie am liebsten, um einen Ausgleich zur Arbeit zu finden? Was sind Ihre Hobbys?
In meiner Freizeit jogge ich am liebsten mit meiner fünfjährigen Hündin Mira im Wald. Das Laufen hilft mir, den Kopf freizubekommen und neue Energie für Lehre und Forschung zu tanken.
Von: Lena-Lotte Peters