Margret Knäuper ist die Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät IuI Mittwoch, 16. September 2015
Mit ihrer Wahl setzt die Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik als erste Einheit der Hochschule die vom Senat der HS Osnabrück verabschiedete Gleichstellungsrichtlinie um.
"Eine tolle Wahl!", freut sich Prof. Dr. Alexander Schmehmann: „Als Geschäftsbereichsleiterin unserer Fakultät kennt sich Frau Knäuper hervorragend in Personalfragen aus und hat einen guten Überblick über die Arbeit und die Organisation der Fakultät.“ Der IuI-Dekan und Vorgesetzter von Margret Knäuper hat jedoch „ein lachendes und ein weinendes Auge“ – schließlich wird die neue Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte für ihre Aufgaben zu einem Viertel ihrer Arbeitszeit freigestellt.
Und es kommen viele Aufgaben auf Margret Knäuper zu. Welche genau es sind, steht in der neuen Gleichstellungsrichtlinie, die der Senat der Hochschule Osnabrück im vergangenen Jahr verabschiedet hat:
- Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte unterstützen die Hochschule bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages auf dezentraler Ebene und beraten ihre Organisationseinheit bei der Entwicklung passender Maßnahmen zur Umsetzung von übergreifenden Gleichstellungszielen. Sie wirken mit bei der Entwicklungsplanung, bei der Erstellung des Gleichstellungsplans sowie bei Struktur- und Personalentscheidungen. Zudem dienen sie als niedrigschwellige Ansprechpartnerinnen und Interessensträgerinnen (Stakeholder) vor Ort.
- Sie haben das Recht, an allen Sitzungen der Fakultätsräte und -kommissionen bzw. Institutsräte oder an Ressortbesprechungen teilzunehmen und sind wie ein Mitglied zu laden und zu informieren. Die Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten haben ein Vortragsrecht bei der Dekanin / dem Dekan, der Institutsleitung bzw. der Hauptberuflichen Vizepräsidentin / dem Hauptberuflichen Vizepräsidenten und sind rechtzeitig und umfassend über Inhalte und Beschlüsse der Fakultät bzw. der Organisationseinheit zu informieren, die ihren Aufgabenbereich betreffen.
- Die Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten stimmen ihre Arbeit mit der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten (ZGB) in regelmäßigen Dienstbesprechungen (Rat der Gleichstellungsbeauftragten) ab, zu denen die ZGB einlädt und bei denen sie die Sitzungen leitet. Die Gleichstellungsbeauftragten können sich gegenseitig vertreten.
- Die Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte wird im Rahmen der Gleichstellungskonferenz von den Mitgliedern und Angehörigen ihrer Fakultät oder Organisationseinheit vorgeschlagen und anschließend durch den Fakultätsrat / Institutsrat gewählt oder, bei anderen Organisationseinheiten, durch die Hochschulleitung bestellt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre; für Studentinnen ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich.
- Die Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten haben das Recht, sich zur Ausübung ihrer Tätigkeit fort- und weiterzubilden.
- Für ihre Tätigkeit erhalten die Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten je nach Statusgruppe eine Entlastung von ihren dienstlichen Tätigkeiten.
Künftige Schwerpunkte der Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten sieht Prof. Schmehmann in der Personalentwicklung (so seien bis 2020 sieben neue Professoren- und weitere Mitarbeiterstellen zu besetzen) und auch in der Beratungsarbeit für Lehrende, Mitarbeiter/-innen, Studierende und auch Promovendinnen und Promovenden. „Mit 13 % Studentinnen haben wir aktuell den höchsten Anteil an weiblichen Studierenden. Es ist ein erster Erfolg, aber wir sehen noch Luft nach oben – auch wenn dies eine nur langfristig zu lösende Aufgabe ist. Wir wollen auch unseren Anteil an Professorinnen weiter steigern und Promovierende besser über berufliche Perspektiven beraten und unterstützen“, so der Dekan. Es seien viele Instrumente möglich, „und schließlich hilft alles, was wir in der Gleichstellungsarbeit tun, geschlechterunabhängig“.
Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Osnabrück, Bettina Charlotte Belker, stimmt ihm zu: „Mit besserer Beratung, mit vielen kleinen, machbaren Schritten können wir gemeinsam die Qualität unserer Arbeit verbessern – das kommt allen Hochschulmitgliedern zugute. Wichtig ist mir ein gerechter Umgang miteinander, z. B. ein genderspezifischer Vergleich der Biografien bei Personalentscheidungen oder auch die Sensibilisierung der Vorgesetzen für die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie.“ Mit der Verabschiedung ihrer Gleichstellungsrichtlinie habe sich die Hochschule Osnabrück zur Umsetzung der hohen Standards der Deutschen Forschungsgemeinschaft verpflichtet, nach der Einführung des Audits als „Familienfreundliche Hochschule“ sei es ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung und Gendergerechtigkeit, so Belker. Sie freut sich auf weitere konstruktive Mitarbeit mit Margret Knäuper – jetzt auch in deren neuen Funktion.
Die Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät IuI wurde im Juni gewählt und tritt zum Semesterbeginn ihr neues Amt an. Margret Knäuper sieht ihren neuen Aufgaben mit Freude entgegen: „Das Konzept der Verteilung der Gleichstellungsaufgaben auf zentrale und dezentrale Ebenen hat mich überzeugt. Es ist eine tolle neue Aufgabe, die mit meiner Arbeit im Dekanat korreliert und zudem sehr breit gefächert ist. Themen wie Familie und Beruf, Pflege oder die Vielfalt in der Gesellschaft gehen uns alle an: Wir sehen es auch an Diskussionen über demografische Entwicklungen im Land, über neue Geschlechterrollen, die Altersstruktur unserer Gesellschaft und aktuell auch über die Integration der Flüchtlinge. Ich hoffe, in meinem neuen Amt einiges zum Besseren bewegen zu können.“
In den nächsten Monaten werden andere Fakultäten und das Institut für Musik in Gleichstellungskonferenzen Wahlvorschläge erarbeiten, danach werden weitere Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte gewählt. Im Januar 2016 soll die neue Gleichstellungskonferenz der Hochschule erste wichtige Ziele definieren und passende Maßnahmen zur Umsetzung der Gleichstellungspläne erarbeiten.
Von: Lidia Uffmann