15. Kinder- und Jugendbericht: Bundesregierung beruft Prof. Dr. Stephan Maykus in Sachverständigenkommission Dienstag, 28. Oktober 2014

Professor der Hochschule Osnabrück bringt sein Fachwissen in das zwölfköpfige Gremium ein.

Im Namen der Bundesregierung hat Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, jetzt zwölf Sachverständige beauftragt, den 15. Kinder- und Jugendbericht zu erstellen. Zu den Expertinnen und Experten gehört auch Prof. Dr. Stephan Maykus von der Hochschule Osnabrück. Maykus bringt langjährige Forschungs- und Entwicklungserfahrungen in den Themenbereichen Kooperation von (Ganztags-) Schule und Kinder- und Jugendhilfe sowie kommunale Bildungslandschaften ein. Zudem ist der Professor für Methoden und Konzepte der Sozialen Arbeit Sprecher des Binnenforschungsschwerpunktes „Inklusive Bildung“ an der Hochschule Osnabrück.

Das Thema des 15. Kinder- und Jugendberichts lautet „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten - Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter". 2017 wird der Bericht veröffentlicht.

In der offiziellen Mitteilung vonseiten des Ministeriums heißt es: „In der Kommission ist das Fachwissen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen sowie von erfahrenen Persönlichkeiten aus der Praxis versammelt. Zudem wird die Expertise des Deutschen Bundesjugendrings eingebunden.

Der Kommission gehören die folgenden zwölf Sachverständigen an:


    * Prof. Dr. Karin Bock, Technische Universität Dresden
    * Stephan Groschwitz, Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings
    * PD Dr. Cathleen Grunert, Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg
    * Prof. Dr. Stephan Maykus, Hochschule Osnabrück
    * Prof. Dr. Nicolle Pfaff, Universität Duisburg-Essen
    * Ludger Pieper, Abteilungsleiter a. D., Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
      und Wissenschaft, Berlin
    * Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts,
      München
    * Prof. Klaus Schäfer, Staatssekretär a. D., Ministerium für Familie, Kinder,
      Jugend, Kultur und Sport, NRW
    * Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Universität Hildesheim
    * Prof. Dr. Angela Tillmann, Fachhochschule Köln
    * Gunda Voigts, Lehrbeauftragte, Universität Kassel
    * Prof. Dr. Ivo Züchner, Philipps-Universität Marburg

Die Bundesregierung ist verpflichtet, Bundestag und Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lage junger Menschen vorzulegen.“

Von: Holger Schleper