60 Studierende wählen neuen Schwerpunkt Kinderschutz Freitag, 6. Oktober 2023

Auf dem Caprivi-Campus der Hochschule Osnabrück zeigt Kinderschutzexperte Prof. Dr. Christof Radewagen die gerade neu erschienene, bundeweit nachgefragte 3. Auflage des Leitfadens „Vertrauensschutz im Kinderschutz“. Neu sind auch zwei Postkarten, diese zeigt das Schaubild „Vorgehen beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung“, aus der Arbeitshilfe.

Große Nachfrage: Kinderschutzexperte Professor Dr. Christof Radewagen legt aktualisierten Leitfaden „Vertrauensschutz im Kinderschutz“ für die Praxis vor

Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung sind besonders seit dem schweren Missbrauchsfall in Lügde stärker in das öffentliche Bewusstsein geraten, gleichwohl fehlen nach wie vor vielerorts Fachkräfte für den Kinderschutz. Hier geht die Hochschule Osnabrück bundesweit voran und bietet im Studiengang Soziale Arbeit in diesem Wintersemester zum zweiten Mal den Schwerpunkt Kinderschutz an.

„Es ist ein gutes Zeichen, dass in diesem Wintersemester 60 Studierende diesen Schwerpunkt gewählt haben. Erheblich mehr Beschäftigte im Jugendamt aber auch im Bereich der freien Jugendhilfe müssen Kindeswohlgefährdungen sicher erkennen und mit Hilfe bewährter Methoden einschätzen und besser noch abwehren können,“ betont Kinderschutzexperte und Studiengangleiter Prof. Dr. Christof Radewagen. Hier leiste die Hochschule Osnabrück bereits das, was derzeit unter anderem vom Kinderschutzbund in der Kampagne „Kinderschutz in die Lehre – stark für das Wohl aller Kinder“, gefordert werde: Die Verankerung des Kinderschutzes in der akademischen Ausbildung.

Großes Interesse: 3. Auflage des Leitfadens „Vertrauensschutz im Kinderschutz“ bundesweit nachgefragt

Auch die Chancen und Grenzen digitaler Prozesse zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind Inhalte des Schwerpunkts. Ein Thema, das Radewagen auch intensiv in der jetzt neu erschienenen 3. Auflage des Leitfadens, „Vertrauensschutz im Kinderschutz“ behandelt. Dabei geht es um den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten in Kinderschutzfällen, also vor allem um die Fragen, welche Daten wann erhoben und weitergegeben werden dürfen.

Nach Einführung des Kinder- und Jugend Stärkungsgesetz (KJSG) erfolgte nun erstmalig eine umfassende inhaltliche Überarbeitung. Neu ist unter anderem, dass die Arbeitshilfe die Ombudsstellen in den Blick nimmt. Intensiver ausgeleuchtet und verlässlich gestaltet sind nun auch die datenschutzrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen in der Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Kinderschutzambulanzen.

„Das ist ein Leitfaden für die Praxis, denn auf diesem Gebiet ist die Unsicherheit oft groß. Das merken wir auch daran, dass die Broschüre, dessen Herausgeber das niedersächsische Sozialministerium und das Landesjugendamt sind, bundesweit nachgefragt wird. Die gedruckte Auflage ist kurz nach Erscheinen bereits vergriffen – der Nachdruck schon im Gang, die digitalen Zugriffszahlen sind enorm“, freut sich Radewagen der auch Leiter des Kinderschutz-Kompetenzzentrums ist.

Ein Download ist auf der Website des Sozialministeriums möglich.

Von: Isabelle Diekmann