Studiengang Soziale Arbeit bietet drei neue Schwerpunkte an Mittwoch, 4. Mai 2022

Mit den neuen, zukunftsorientierten Schwerpunkten Eingliederungshilfe, Kinderschutz und Soziale Räume und Lebenswelten sowie 40 neuen Studienplätzen startet der Studiengang Soziale Arbeit der Hochschule Osnabrück in das kommende Wintersemester. Der Bewerbungszeitraum dauert noch bis zum 15. Juli.

Der Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit der Hochschule Osnabrück startet zum Wintersemester erstmals die Schwerpunkte Eingliederungshilfe, Kinderschutz sowie Soziale Räume und Lebenswelten. Zudem stehen 40 zusätzliche Studienplätze bereit.

Soziale Probleme verändern sich fortlaufend. Gründe dafür können neben individuellen Lebenslagen auch politische, wirtschaftliche oder technische Entwicklungen sein, die von Einzelnen und ganzen Gesellschaften fordern, sich neuen Realitäten anzupassen. Damit verändern sich auch mögliche Hilfen und Lösungsansätze. Diesem Veränderungsprozess trägt der Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit der Hochschule Osnabrück mit den drei neuen Schwerpunkten Eingliederungshilfe, Kinderschutz sowie Soziale Räume und Lebenswelten Rechnung, die erstmalig zum Wintersemester 2022/23 angeboten werden. Aufgrund des großen Bedarfs an qualifizierten Arbeitskräften und einer hohen Nachfrage nach Studienplätzen stellt die Hochschule zudem 40 zusätzliche Studienplätze bereit.

Studierende können mit Beginn ihres dritten Studiensemesters aus einem breiten Angebot an unterschiedlichen Studienschwerpunkten wählen, von denen die Schwerpunkte Eingliederungshilfe, Kinderschutz und Soziale Räume und Lebenswelten neu hinzugekommen sind. Jeder einzelne Schwerpunkt besteht aus drei Modulen und erstreckt sich auch über drei Semester. Da auch in der Sozialen Arbeit digitale Infrastrukturen, digitale Datenerfassung, -Analyse und -Verarbeitung immer wichtiger werden, wird die Digitalisierung in alle neuen Schwerpunkte einbezogen.

Schwerpunkt Eingliederungshilfe: Bundesteilhabegesetz verstehen und anwenden

„Mit dem neuen Schwerpunkt Eingliederungshilfe bieten wir eine dringend benötigte Fachexpertise im Bereich der Rehabilitation und Behindertenhilfe an," erläutert Professorin Dr. Andrea Riecken und verweist auf das 2016 beschlossene Bundesteilhabegesetz (BTHG), dass die Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung zum Ziel hat. Das BTHG regelt die Zusammenarbeit zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer grundlegend neu. Das sind Prozesse, die sich bundesweit vollziehen, und die auch mit Veränderungen im Professionsverständnis der Sozialen Arbeit einhergehen. Studierende werden auf diese neuen fachlichen Herausforderungen vorbereitet. Dazu beschäftigen sie sich anwendungsorientiert mit den gesetzlichen Vorgaben und der Ausrichtung des BTHG, den Instrumenten zur Bedarfsermittlung mit dem Schwerpunkt Niedersachsen, der ICF-Klassifikation und dessen Modell von Behinderung, der koordinierten Zusammenarbeit zwischen Pädagogik, Verwaltung und IT sowie den Möglichkeiten und Grenzen einer daten-und IT-basierten Wirkungskontrolle. Neben der Entwicklung sozialdiagnostischer Kompetenzen und dem Erlernen systematischer Verfahrensweisen der Bedarfsermittlung steht das Verstehen der Lebenslagen von Menschen mit Behinderung und ihrer Teilhabebedarfe im Vordergrund.

Schwerpunkt Kinderschutz: Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung kennen und gewichten

„Der Kinderschutz hat in Politik und Gesellschaft mehr Bedeutung denn je. Das zeigt sich nicht nur in der Einrichtung einer Enquetekommission durch den niedersächsischen Landtag 2021, als Reaktion auf schwere Fälle sexueller Gewalt an Kindern. Auch der zurückliegende Prozess zur Novellierung des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und der Bericht der Niedersächsischen Lügde-Kommission sind von einem verbesserten Kinderschutz geleitet,“ ordnet Studiengangbeauftragter Prof. Dr. Christof Radewagen die Relevanz des Themas ein. Die Studierenden lernen im neuen Schwerpunkt Kinderschutz neben der theoriegeleiteten Sondierung gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung und unterschiedlichen Methoden zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos auch Möglichkeiten fachlichen Handelns zur Gefahrenabwehr und Rahmenbedingungen einer erfolgreichen Netzwerkarbeit im Kinderschutz. Darüber hinaus sind auch Strukturen der öffentlichen Verwaltung sowie die Chancen und Grenzen digitaler Prozesse zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Inhalt des Schwerpunktes. Insgesamt werden die Studierenden damit gezielt auf eine Tätigkeit im Jugendamt oder aber im Bereich der freien Jugendhilfe vorbereitet.

Schwerpunkt Soziale Räume und Lebenswelten: Die unmittelbare Umgebung in sozialpädagogisches Handeln einbeziehen

„Räume prägen das Leben. Wie Städte, Gemeinden oder Quartiere gestaltet sind, beeinflusst Wohlgefühl, Kontakte, Aktivitäten und Zugehörigkeiten. Eine bedarfsgerechte Gestaltung städtischer und ländlicher Lebensräume ist ein Handlungsfeld sozialer Arbeit, dem zunehmend größere Beachtung geschenkt wird“, unterstreicht Prof. Dr. Stephan Maykus. Die Studierenden lernen in diesem Schwerpunkt unter anderem, dass sozialpädagogisches Handeln in der Kommune immer auch raumbezogen erfolgen muss, denn die unmittelbare Umgebung wirkt sich direkt darauf aus, wie Menschen ihr Leben gestalten können. Der fachliche Input zur Freiraum- und Landschaftsplanung erfolgt durch die Expertise von Lehrenden der Fakultät für Agrarwissenschaftlichen und Landschaftsarchitektur der Hochschule.

Kontakt:

Ulrike Heuer, Studiengangkoordination
E-Mail: u.heuer@hs-osnabrueck.de

Von: Isabelle Diekmann