Immatrikulations- und Prüfungsangelegenheiten
Immatrikulations- und Prüfungsangelegenheiten
Das Team des Studierendensekretariats berät Studieninteressierte und Studierende und weitere Mitglieder der Hochschule zu allen Fragen rund um die Themen Bewerbung und Zulassung, Einschreibung, Gebühren und Entgelte sowie zu Prüfungsangelegenheiten.
Die Mitarbeitenden der Studiengangs-Sachbearbeitung betreuen die Studierenden administrativ während des gesamten Studienverlaufs und helfen Ihnen bei Ihren Fragen gerne weiter.
Wir haben nachfolgend die wichtigsten Hinweise zu Immatrikulations- und Prüfungsangelegenheiten für Sie zusammengestellt. Weiterführende Informationen, Formulare und Anträge für immatrikulierte Studierende finden Sie in der Infothek im Intranet.
Immatrikulationsangelegenheiten
Studierende an der Hochschule Osnabrück müssen für jedes Semester einen Semesterbeitrag entrichten. Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2023/2024 setzt sich wie folgt zusammen:
Standort Osnabrück:*
Verwaltungskostenbeitrag: 75,- Euro
Beitrag an das Studentenwerk: 93,- Euro
Beitrag studentische Selbstverwaltung: 15,- Euro
Semesterticket: 147,10 Euro**
Gesamt: 330,10 Euro, beachten Sie die Bankverbindung für die fristgerechte Rückmeldung.
*= gilt nicht für die berufsbegleitenden Bachelorstudiengänge "Pflegemanagement", "Pflegewissenschaft", "Physiotherapie (berufsbegleitend)" und "Ingenieurwesen-Maschinenbau (berufsbegleitend)" sowie alle nichtkonsekutiven berufsbegleitenden Masterstudiengänge; diese zahlen den um das Semesterticket reduzierten Betrag von 183,- Euro und / oder ggf. die gemäß Gebührenordnung des Studiengangs zusätzlich zu zahlenden Beiträge.
**= Studierende, die einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit einem der Merkzeichen G, aG, H, Gl, B oder Bl besitzen, können vor der Entrichtung des Semesterbeitrages die Befreiung des Beitrages für das Semesterticket im Studierendensekretariat beantragen.
Standort Lingen:*
Verwaltungskostenbeitrag: 75,- Euro
Beitrag an das Studentenwerk: 93,- Euro
Beitrag studentische Selbstverwaltung: 15,- Euro
Semesterticket: 111,48 Euro**
Gesamt: 294,48 Euro, beachten Sie die Bankverbindung für die fristgerechte Rückmeldung.
* = gilt nicht für den berufsbegleitenden Studiengang "Management betrieblicher Systeme" sowie die nichtkonsekutiven berufsbegleitenden Masterstudiengänge, diese zahlen den um das Semesterticket reduzierten Betrag von 183,- Euro und / oder ggf. die gemäß Gebührenordnung des Studiengangs zusätzlich zu zahlenden Beiträge.
**= Studierende, die einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit einem der Merkzeichen G, aG, H, Gl, B oder Bl besitzen, können vor der Entrichtung des Semesterbeitrages die Befreiung des Beitrages für das Semesterticket im Studierendensekretariat beantragen.
Beurlaubte Studierende
Beurlaubte Studierende zahlen für das Wintersemester 2023/2024 einen um den Verwaltungskostenbeitrag reduzierten Betrag in Höhe von:
Studiengänge mit Semesterticket:
Standort Osnabrück: 255,10 Euro
Standort Lingen: 219,48 Euro
Studiengänge ohne Semesterticket:
Standorte Osnabrück und Lingen: 108,- Euro
Beachten Sie die Bankverbindung für die fristgerechte Rückmeldung.
Hinweise zur Beantragung eines Urlaubssemesters, zum Studienguthaben und zur Langzeitstudiengebühr sowie zur Möglichkeit des Erlasses der Langzeitstudiengebühr aufgrund einer unbilligen Härte finden Sie im Intranet.
Rückmeldung
Eingeschriebene Studierende, die ihr Studium im folgenden Semester fortsetzen wollen, müssen sich in folgenden Zeiträumen zurückmelden:
- 01. Mai bis 15. Juli für das Wintersemester
- 01. November bis 15. Januar für das Sommersemester
Die Rückmeldung erfolgt durch die Überweisung des aktuellen Semesterbeitrags (und gegebenenfalls der Langzeitstudiengebühren) auf folgendes Konto:
Bankverbindung
Hochschule Osnabrück
IBAN: DE90 2655 0105 0000 0787 90
BIC: NOLADE22XXX
Sparkasse Osnabrück
Verwendungszweck:
Zeile 1: HSOS und Ihre Matrikelnummer (Bitte ohne Leerzeichen) - Beispiel: HSOS1234567
Zeile 2: Ihr Name, Vorname - Beispiel: Muster, Maxi
Studierende, die an einer staatlichen niedersächsischen Hochschule eingeschrieben sind, verfügen über ein sogenanntes „Studienguthaben“. Dieses Studienguthaben ergibt sich für Bachelor-Studierende aus der Regelstudienzeit des gewählten grundständigen Studiengangs zuzüglich weiterer sechs Semester. Bei einer Regelstudienzeit von 6 Semestern ergibt sich also ein Studienguthaben von 12 Semestern. Für einen konsekutiven Masterstudiengang erhöht sich das Studienguthaben um die Zahl der Semester der Regelstudienzeit für diesen Studiengang.
Informationen zu den Auswirkungen der aufgrund der COVID-19-Pandemie beschlossenen Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit auf die Erhebung der Langzeitstudiengebühren finden Sie im Intranet.
Durch Vorstudienzeiten an einer staatlichen oder staatlich geförderten Hochschule in Deutschland vermindert sich das Studienguthaben. Wenn kein Studienguthaben mehr zur Verfügung steht, werden durch die Hochschule Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro je Semester erhoben.
Das Studienguthaben wird nicht verbraucht bei
- Beurlaubung
- Betreuung eines Kindes, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Pflege eines nahen Angehörigen, wenn die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen worden ist
- Tätigkeit als gewählter Vertreter in einem Organ (ggf. auch Gremium) der Hochschule, der Studierendenschaft oder des Studentenwerks (findet höchstens für zwei Semester Anwendung)
- Wahrnehmung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragen (findet höchstens für zwei Semester Anwendung)
Die Langzeitstudiengebühr wird nicht erhoben bei
- Beurlaubung
- Betreuung eines Kindes im Sinne von § 25 Abs. 3 BAföG, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Pflege eines nahen Angehörigen, wenn die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen worden ist
- Absolvierung einer in der Studienordnung vorgesehenen Studienzeit im Ausland
- Absolvierung eines in der Studienordnung vorgesehenen Studiensemesters.
Detaillierte Informationen, auch zu den rechtlichen Grundlagen, haben wir im Merkblatt Studienguthaben und Langzeitstudiengebühren für Sie zusammengestellt.
Wenn bereits Langzeitstudiengebühren anfallen, können bestimmte Umstände einen Erlass der Langzeitstudiengebühr aufgrund einer unbilligen Härte rechtfertigen. Informationen sowie ein Antragsformular finden Sie im Intranet.
Beurlaubung
Studierende können ab dem zweiten Fachsemester für ein bis vier Semester aus wichtigem Grund beurlaubt werden (§ 10 Immatrikulationsordnung). Studien- und Prüfungsleistungen können während einer Beurlaubung grundsätzlich nicht abgelegt werden. Ausnahmen (z. B. Prüfungen bei einem freiwilligen Auslandssemester) sind in § 13 Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung geregelt.
Auch im Urlaubssemester müssen sich Studierende zurückmelden, der Semesterbeitrag reduziert sich jedoch um den Verwaltungskostenbeitrag. Den aktuellen Semesterbeitrag für ein Urlaubssemester finden Sie unter dem Punkt Semesterbeitrag.
Anträge sind für das Wintersemester bis spätestens 15. Juli und für das Sommersemester bis spätestens 15. Januar schriftlich zu stellen. Weitere Informationen zur Beurlaubung erteilt das Studierendensekretariat unter E-Mail: servicedesk@hs-osnabrueck.de oder Telefon: 0541 969-7100.
Hinweise zur Beantragung eines Urlaubssemesters finden Sie im Intranet.
Exmatrikulation
Studierende können sich jederzeit durch einen schriftlichen Antrag über das Studierendensekretariat exmatrikulieren. Das Antragsformular finden Sie im Intranet. Die Exmatrikulation erfolgt – wenn nicht anders beantragt – in der Regel zum Ende des laufenden Semesters. Sie kann nicht rückwirkend ausgesprochen werden.
Rückgabe der CampusCard, Erstattung von Beiträgen, Erstattung des Beitrags für das Semesterticket
Studierende sind verpflichtet, die CampusCard bei Exmatrikulation an das Studierendensekretariat zurückzugeben. Erfolgt die Exmatrikulation vor bzw. bis innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn des Semesters, für das der Semesterbeitrag entrichtet wurde, wird dieser durch die Hochschule Osnabrück erstattet. Wichtig: Es erfolgt keine Erstattung des Beitrags für das Semesterticket, wenn die CampusCard nicht zu den nachfolgenden Terminen an das Studierendensekretariat zurückgegeben wird:
- Exmatrikulation zum Datum des Antragseingangs: Die CampusCard ist zusammen mit diesem Antrag an das Studierendensekretariat zurückzugeben
- Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters: Die CampusCard ist mit Ablauf des Semesters (31.08. für das Wintersemester; 28.02. für das Sommersemester) an das Studierendensekretariat zurückzugeben.
- Exmatrikulation mit bestandener Abschlussprüfung: Die CampusCard ist mit Datum der letzten bestandenen Prüfung an das Studierendensekretariat zurückzugeben.
Die CampusCard der Hochschule Osnabrück kann während des Studiums zugleich als Bibliotheksausweis genutzt werden. Bitte klären Sie unbedingt vor Ihrer Exmatrikulation in der Bibliothek, ob noch offene Gebühren zu begleichen oder entliehene Medien zurück zu geben sind. Wer weiterhin die Hochschulbibliothek Osnabrück nutzen möchte, kann sich gerne einen neuen Bibliotheksausweis gegen Gebühr in Höhe von € 5 ,- ausstellen lassen.
Studierende sind mit der Immatrikulation durch das Land Niedersachsen unfallversichert. Diese Unfallversicherung bezieht sich auf Personenschäden, die sich im Zusammenhang mit dem Studium ereignen. Unfälle z.B. in der Freizeit sind nicht versichert. Da die Hochschule verpflichtet ist, Unfälle binnen drei Tagen nach Bekanntwerden zu melden, bitten wir Sie, Unfälle unverzüglich anzuzeigen.
Ihre Ansprechperson bei Unfällen:
Marie Bongartz
Studierendensekretariat, Gebäude AF, Raum AF 0012
Telefon: 0541 969-3139
E-Mail: m.bongartz@hs-osnabrueck.de
Prüfungsangelegenheiten
Prüfungsanmeldung
Detaillierte Informationen zur Prüfungsanmeldung sowie dem Anmeldezeitraum finden Sie im Intranet.
Studierende müssen sich während des Prüfungsanmeldezeitraums über das Intranet zu den Prüfungen anmelden. Sie erhalten vor Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums eines jeden Semesters wichtige Informationen zum Anmeldeverfahren per E-Mail an Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse.
Eine gesonderte Prüfungsanmeldung gilt für das Institut für Duale Studiengänge. Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Instituts.
Weitere Informationen zur Anmeldepflicht finden Sie in § 12 Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung in der aktuell veröffentlichten Fassung.
Prüfungszeitraum und Prüfungspläne
Den Prüfungszeitraum des jeweiligen Semesters entnehmen Sie bitte dem Punkt Prüfungszeiträume.
Detaillierte Prüfungspläne finden Sie nach Fakultäten geordnet im Intranet.
Rücktritt von Prüfungen
Informationen zum Rücktritt von Prüfungen und weitere Regelungen des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung finden Sie im Intranet.
Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen
Informationen zur Anerkennung von benoteten und unbenoteten Prüfungsleistungen sowie Anrechnung von außerhochschulischer Kompetenzen finden Sie im Intranet.
Nachteilsausgleich im Studium und bei Prüfungen
Informationen zum Nachteilsausgleich im Studium und bei Prüfungen aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung finden Sie im Intranet.
Archivierung von prüfungsbezogenem Schriftgut
Lehrende finden Informationen zur Archivierung von prüfungsbezogenem Schriftgut im Intranet.
Aus einer länger andauernden oder dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung resultieren für Studierende konkrete Nachteile, falls Prüfungen unter den in den Prüfungsordnungen vorgesehenen Bedingungen absolviert werden müssen. Ein Nachteilsausgleich dient dazu, Nachteile von behinderten oder chronisch erkrankten Studierenden im Vergleich zu Studierenden ohne entsprechende Einschränkung aufzuheben oder zu verringern. Es findet eine Anpassung der Prüfungsbedingungen mit dem Ziel, einen vorhandenen Nachteil auszugleichen, statt.
Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung haben Anrecht auf Maßnahmen des Nachteilsausgleichs, sofern das Prinzip der Chancengleichheit eingehalten wird. Ein Nachteilsausgleich beinhaltet keine Anpassung der Prüfungsinhalte und darf nicht dazu führen, dass gegenüber Studierender ohne Nachteile eine Überkompensation erfolgt.
Umfassende Informationen zur Antragstellung finden Sie im Intranet.
Ansprechpartnerin für Nachteilsausgleiche im Studierendensekretariat der Hochschule ist Angela Schubert, a.schubert@hs-osnabrueck.de
Beratungsangebot
Der Hochschule Osnabrück ist die Vereinbarkeit von Studium und Sorgeverantwortung ein wichtiges Anliegen. Deshalb unterstützen wir Sie mit verschiedenen Maßnahmen dabei, Studium und Familie zu vereinbaren.
Die Mitarbeiterinnen des Gleichstellungsbüros stehen Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Vereinbarkeit von Studium und Familie zur Verfügung. Auf den Seiten des Gleichstellungsbüros finden Sie neben Ansprechpartnerinnen auch Informationen zu Themen wie Kinderbetreuung oder Wickelräumen an der Hochschule.
Ausweis „Studium und Familie“
Studierende mit Kindern oder mit Pflegeverantwortung können im Studierendensekretariat zudem den Ausweis „Studium und Familie“ beantragen. Dieser ermöglicht beispielsweise einen flexibleren Studienverlauf. Ausführliche Informationen sowie das Antragsfomular finden Sie im Intranet.
Ihre Ansprechperson für den Ausweis Studium und Familie:
Marie Bongartz
Studierendensekretariat, Gebäude AF, Raum AF 0012
Telefon: 0541 969-3139
E-Mail: m.bongartz@hs-osnabrueck.de
Initiative „Studieren mit Kind“
Studieren mit Kind ist eine Initiative von Hochschule, Universität, Studentenwerk und der Stadt Osnabrück. Dort finden Sie Unterstützungs- und Betreuungsangebote sowie Informationen zu Themen wie finanziellen Leistungen.