Nachtrag Wahlausschreibung Fakultätsrat AuL

N a c h t r a g zur Wahlausschreibung vom 30.09.2026 für die Wahl zum Fakultätsrat AuL der Hochschule Osnabrück

Erneute Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

 

Bis zum Ablauf der durch die o. a. Wahlausschreibung gesetzten Frist - Donnerstag, 22.10.2026, 12:00 Uhr - sind für den folgenden Wahlbereich weniger Wahlvorschläge eingereicht worden als der Gruppe Sitze zustehen:

Wahl zum Fakultätsrat AuL, Gruppe der Studierenden:
Wahlvorschläge: keiner
Sitze: 2

Gemäß § 15 Abs. 3 der Wahlordnung wird daher erneut aufgefordert, Wahlvorschläge für diesen Wahlbereich einzureichen.

Wahlvorschläge können als Listenwahlvorschläge mit mehreren Bewerberinnen oder Bewerbern oder als Einzelwahlvorschläge mit nur einer Bewerberin oder einem Bewerber eingereicht werden.

Bei der Aufstellung von Listenwahlvorschlägen oder Listenverbindungen sollen Frauen möglichst zu einem Anteil von mindestens 50 vom Hundert berücksichtigt werden (§ 13 Absatz 9 WahlO, § 16 Absatz 5 Satz 2 NHG). 

Für die Erstellung des Wahlvorschlags sind ausschließlich die von der Wahlleitung für die Wahl vorgesehenen Formulare zu verwenden. 

Formulare für die Wahlvorschläge zum Fakultätsrat stehen HIER zum Download bereit.

Die Wahlvorschläge sind vollständig ausgefüllt und von allen Bewerberinnen und Bewerbern eigenhändig unterschrieben per Post oder zu den Öffnungszeiten persönlich beim Wahlamt (Frau Köppe, Albrechtstr. 30, 49076 Osnabrück, Raum AF 0303, Öffnungszeiten: montags – donnerstags 9:00 - 16:00 Uhr, freitags 9:00- 13:00 Uhr)

oder digital (als nach eigenhändiger Unterzeichnung eingescanntes Dokument oder mit qualifizierter oder fortgeschrittener elektronischer Signatur versehenes Dokument) über die eigene Hochschul-Emailadresse an hochschulwahlen@hs-osnabrueck.de einzureichen und müssen dort spätestens bis Freitag, 30.10.2026, 12.00 Uhr, eingegangen sein.

Im Übrigen wird auf die Wahlausschreibung vom 30.09.2026 verwiesen.

Es wird ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen:

Die bisher eingereichten zugelassen Wahlvorschläge brauchen nicht nochmals eingereicht werden, können aber innerhalb der neuen Wahlvorschlagsfrist geändert werden.