Wahlausschreibung für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und dem Institutsrat für Musik der Hochschule Osnabrück

in den Gruppen der Hochschullehrer (Professorinnen und Professoren), der Studierenden, der Wiss. Mitarbeiterinnen und Wiss. Mitarbeiter und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung (MTV-Gruppe)

1. Nach der Wahlordnung der Hochschule Osnabrück vom 17.06.2026 (im Folgenden: WahlO) finden die Wahlen zu den Kollegialorganen der Hochschule Osnabrück

1.1 Senat

1.2 Fakultätsräte/ Institutsrat

als verbundene Online-Wahlen (elektronische Wahlen) gleichzeitig in der Zeit vom 23.11.2026 (Mo), 08:00 Uhr – 07.12.2026 (Mo), 8:00 Uhr statt. Außerdem werden die Wahlen mit den Wahlen der Studierendenschaft zum Studierendenparlament und zu den Fachschaftsräten verbunden. 

2. Das Wahlverfahren richtet sich in der Regel nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl (mit der Personenwahl verbundenen Listenwahl). Nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl wird nur gewählt, wenn nur Einzelwahlvorschläge vorliegen oder nur ein Listenwahlvorschlag vorliegt.

3. Wählen und gewählt werden dürfen nur Hochschulmitglieder, die anhand ihrer Zuordnung zu Mitgliedergruppe und Fakultät/Institut für die entsprechende Wahl in das Wahlverzeichnis eingetragen sind.

4. Alle Hochschulmitglieder werden hiermit aufgefordert, Einsicht in das elektronische Wahlverzeichnis der Hochschule Osnabrück zu nehmen.
Das Wahlverzeichnis kann online ab Mittwoch, 14.10.2026, 8:00 Uhr, bis Donnerstag, 22.10.2026, 12:00 Uhr, im Intranet unter dem Link https://vote.hs-osnabrueck.de eingesehen und auf richtige Eintragung überprüft werden.

5. Gegen den Inhalt der Eintragung oder gegen eine Nichteintragung oder gegen eine Eintragung Dritter in das Wahlverzeichnis kann jede oder jeder Wahlberechtigte schriftlich Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist zu begründen und beim Wahlamt (Frau Köppe, Albrechtstr. 30, 49076 Osnabrück, Raum AF 0303, 
Öffnungszeiten: montags – donnerstags 9:00 - 16:00 Uhr, freitags 9:00- 13:00 Uhr) per Post oder zu den Öffnungszeiten persönlich oder digital (als nach eigenhändiger Unterzeichnung eingescanntes Dokument oder mit qualifizierter oder fortgeschrittener elektronischer Signatur versehenes Dokument) über die eigene Hochschul-Emailadresse an hochschulwahlen@hs-osnabrueck.de einzureichen.
Der Einspruch muss dort bis Donnerstag, 22.10.2026, 12:00 Uhr, eingegangen sein.

6. Wer Mitglied mehrerer Gruppen oder mehrerer Fakultäten/Institut ist, kann durch eine an das Wahlamt zu übermittelnde Zugehörigkeitserklärung bestimmen, in welcher Gruppe oder in welcher Fakultät das Wahlrecht ausgeübt werden soll. Eine Kandidatur gilt in solchen Fällen als Zugehörigkeitserklärung. Solange eine Zugehörigkeitserklärung nicht vorliegt, übernimmt die Wahlleitung eine Zuordnung nach ihrem Ermessen, der bis Donnerstag, 22.10.2026, 12:00 Uhr (Eingang beim Wahlamt), widersprochen werden kann. 

7. Nach der Entscheidung über vorgelegte Einsprüche stellt der Wahlausschuss das Wahlverzeichnis fest. Das festgestellte Wahlverzeichnis ist die maßgebliche Grundlage für den Nachweis der Wählbarkeit (passives Wahlrecht). Wer nach Ablauf der Einspruchsfrist Hochschulmitglied wird, ist nicht wählbar.
Außerdem sind Personen, die einem Gremium kraft Amtes als beratendes Mitglied angehören, nicht in dieses Gremium wählbar.

8. Für die Ausübung des aktiven Wahlrechts kann die Wahlleitung das festgestellte Wahlverzeichnis bis zum 09.11.2026 aktualisieren. Wer nach Ablauf dieser Frist Hochschulmitglied wird, ist nicht wahlberechtigt.

9. Weitere Einzelheiten zu Punkt 1. bis 8. sind §§ 2, 10 und 11 WahlO, §§ 2 und 4 der Grundordnung der Hochschule Osnabrück sowie § 16 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (im Folgenden: NHG) zu entnehmen.

10. Alle Hochschulmitglieder werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten und dem Institutsrat für Musik einzureichen. 

Wahlvorschläge können als Listenwahlvorschläge mit mehreren Bewerberinnen und Bewerbern oder als Einzelwahlvorschläge mit nur einer Bewerberin oder einem Bewerber eingereicht werden.

Jeder Wahlvorschlag darf sich nur auf die Wahl eines Kollegialorgans

  • Senat
  • Fakultätsrat
  • Institutsrat

und auf einen Wahlbereich beziehen. 
Bewerberinnen und Bewerber dürfen für die Wahl desselben Kollegialorgans nur auf je einem Wahlvorschlag genannt werden. 

Bei der Aufstellung von Listenwahlvorschlägen oder Listenverbindungen sollen Frauen möglichst zu einem Anteil von mindestens 50 vom Hundert berücksichtigt werden (§ 13 Absatz 9 WahlO, § 16 Absatz 5 Satz 2 NHG). 

Der Wahlvorschlag muss die Bewerberinnen und Bewerber in einer deutlichen Reihenfolge mit dem im Personalausweis enthaltenen Namen und mindestens einem darin enthaltenen Vornamen (insbesondere dem Rufnamen) sowie die Fakultätszugehörigkeit oder die Angabe der Organisationseinheit aufführen. Geburtsdatum, Amtsbezeichnung, Titel, Studiengang, Tätigkeitsbereich sowie weitere Vornamen und Namenszusätze können hinzugefügt werden. Es kann ein Kennwort angegeben werden, unter dem der Wahlvorschlag in der Wahlbekanntmachung und auf dem Stimmzettel geführt werden soll. Der Wahlvorschlag muss die Erklärung enthalten, dass alle Bewerberinnen und Bewerber mit der Kandidatur einverstanden sind und für den Fall ihrer Wahl diese annehmen wollen.
In jedem Listenwahlvorschlag soll eine Bewerberin oder ein Bewerber als Vertrauensperson benannt werden, die als Vertretung aller Bewerberinnen und Bewerber des Vorschlags zur Abgabe und zum Empfang von Erklärungen gegenüber den Wahlorganen berechtigt ist. Falls keine besondere Benennung erfolgt, gilt die in der Reihenfolge an erster Stelle genannte Person als Vertrauensperson des Wahlvorschlags.

Für die Erstellung des Wahlvorschlags sind ausschließlich die von der Wahlleitung für die Wahl vorgesehenen Formulare zu verwenden. 

Formulare für die Wahlvorschläge stehen hier zum Download bereit. 

Sie sind vollständig ausgefüllt und von allen Bewerberinnen und Bewerbern eigenhändigunterschrieben per Post oder zu den Öffnungszeiten persönlich beim Wahlamt (s.o.)
oder digital (als nach eigenhändiger Unterzeichnung eingescanntes Dokument oder mit qualifizierter oder fortgeschrittener elektronischer Signatur versehenes Dokument) über die eigene Hochschul-Emailadresse an hochschulwahlen@hs-osnabrueck.de einzureichen und müssen dort spätestens bis Donnerstag, 22.10.2026, 12.00 Uhr (Ausschlussfrist), eingegangen sein.

Näheres über die Einreichung und Zulassung der Wahlvorschläge entnehmen Sie bitte § 13, § 10 Absatz 6 Sätze 3 und 4 sowie § 14 Absatz 3 WahlO.

11. Alle Mitglieder einer Statusgruppe, die für dasselbe Kollegialorgan wahlberechtigt sind, bilden für dessen Wahl einen Wahlbereich (§ 9 WahlO). 

Zu wählen sind die Vertreterinnen und Vertreter der Hochschullehrergruppe (Professorinnen und Professoren), der Wiss. Mitarbeitergruppe (wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeitende sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben), der Studierendengruppe und der MTV-Gruppe (Mitarbeitende in Technik und Verwaltung) – vgl. § 16 Absatz 2 Satz 4 NHG – im Senat, in den Fakultätsräten der Fakultäten Agrarwissenschaft und Landschaftsarchitektur, Ingenieurwissenschaften und Informatik, Management, Kultur und Technik und Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Institutsrat des Instituts für Musik, denen die folgenden Sitze zustehen:  
 

KollegialorganGruppeZahl der Sitze
Senat  
 Hochschullehrer-Gruppe7
 Studierenden-Gruppe2
 Mitarbeiter-Gruppe2
 MTV-Gruppe2
Fakultätsräte  
 Hochschullehrer-Gruppe7
 Studierendengruppe2
 Mitarbeiter-Gruppe2
 MTV-Gruppe2
   
Institutsrat IfM  
 Hochschullehrer-Gruppe7
 Studierendengruppe2
 Mitarbeiter-Gruppe2
 MTV-Gruppe2


12. Nach der Wahlordnung der Hochschule Osnabrück sind die öffentlichen Bekanntmachungen der Wahlleitung im elektronischen Amtsblatt auf der Internet-Website der Hochschule Osnabrück zu veröffentlichen (§ 28 Absatz 2 WahlO).

13. Die Wahlordnung der Hochschule Osnabrück ist im elektronischen Amtsblatt auf der Internet-Website der Hochschule Osnabrück einsehbar.

14. Informationen über alle die Wahl betreffenden Fragen erteilen auf Wunsch Frau Köppe (hochschulwahlen@hs-osnabrueck.de, Tel. 0541-969-2104) und Frau Heider (Tel. 0541-969-3593).

 

ENGLISCH VERSION (PDF)