Wahlausschreibung für die Wahlen zum Studierendenparlament und zu den Fachschaftsräten der Hochschule Osnabrück

  1. Nach der Wahlordnung der Studierendenschaft vom 17.09.2026 (im Folgenden: WahlO) finden die Wahlen zum Studierendenparlament und den Fachschaftsräten  als verbundene Online-Wahlen gleichzeitig in der Zeit von Montag, 23.11.2026, 8:00 Uhr, bis Montag, 07.12.2026, 8:00 Uhr, statt.
     
  2. Das Wahlverfahren richtet sich in der Regel nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl (mit der Personenwahl verbundenen Listenwahl). Nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl wird nur gewählt, wenn nur Einzelwahlvorschläge vorliegen oder nur ein Listenwahlvorschlag vorliegt.
     
  3. Wählen und gewählt werden dürfen nur Mitglieder der Studierendenschaft (immatrikulierte Studierende), die anhand ihrer Zuordnung zu Fakultät/Institut für die entsprechende Wahl in das Wahlverzeichnis eingetragen sind.
     
  4. Alle Mitglieder der Studierendenschaft werden hiermit aufgefordert, Einsicht in das elektronische Wahlverzeichnis zu nehmen.
    Das Wahlverzeichnis kann online ab Mittwoch, 14.10.2026, 8:00 Uhr, bis Donnerstag, 22.10.2026, 12:00 Uhr, im Intranet unter dem Link https://vote.hs-osnabrueck.de/ eingesehen und auf richtige Eintragung überprüft werden.
     
  5. Gegen den Inhalt der Eintragung oder gegen eine Nichteintragung oder gegen eine Eintragung Dritter in das Wahlverzeichnis kann jede oder jeder Wahlberechtigte schriftlich Einspruch einlegen.

    Der Einspruch ist zu begründen und beim Wahlamt (Frau Köppe, Albrechtstr. 30, 49076 Osnabrück, Raum AF 0303, Öffnungszeiten: montags – donnerstags 9:00 - 16:00 Uhr, freitags 9:00- 13:00 Uhr) per Post oder zu den Öffnungszeiten persönlich oder digital (als nach eigenhändiger Unterzeichnung eingescanntes Dokument oder mit qualifizierter oder fortgeschrittener elektronischer Signatur versehenes Dokument) über die eigene Hochschul-Emailadresse an hochschulwahlen@hs-osnabrueck.de einzureichen.
    Der Einspruch muss dort bis Donnerstag, 22.10.2026, 12:00 Uhr, eingegangen sein.
     
  6. Wer Mitglied mehrerer Fakultäten/Institut ist, kann durch eine an das Wahlamt zu übermittelnde Zugehörigkeitserklärung bestimmen, in welcher Fakultät das Wahlrecht ausgeübt werden soll. Eine Kandidatur gilt in solchen Fällen als Zugehörigkeitserklärung. Solange eine Zugehörigkeitserklärung nicht vorliegt, übernimmt die Wahlleitung eine Zuordnung nach ihrem Ermessen, der bis Donnerstag, 22.10.2026, 12:00 Uhr (Eingang beim Wahlamt), widersprochen werden kann.
     
  7. Nach der Entscheidung über vorgelegte Einsprüche stellt der Wahlausschuss das Wahlverzeichnis fest. Das festgestellte Wahlverzeichnis ist die maßgebliche Grundlage für den Nachweis der Wählbarkeit (passives Wahlrecht). Wer nach Ablauf der Einspruchsfrist Mitglied der Studierendenschaft wird, ist nicht wählbar.
     
  8. Für die Ausübung des aktiven Wahlrechts kann die Wahlleitung das festgestellte Wahlverzeichnis bis zum 09.11.2026 aktualisieren. Wer nach Ablauf dieser Frist Mitglied der Studierendenschaft wird, ist nicht wahlberechtigt.
     
  9. Weitere Einzelheiten zu Punkt 1. bis 8. sind §§ 2, 10 und 11 WahlO zu entnehmen.
     
  10. Alle Mitglieder der Studierendenschaft werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge für die Wahlen zum Studierendenparlament und zu den Fachschaftsräten einzureichen.

    Wahlvorschläge können als Listenwahlvorschlag mit mehreren Bewerberinnen und Bewerbern oder als Einzelwahlvorschlag mit nur einer Bewerberin oder einem Bewerber eingereicht werden.

    Jeder Wahlvorschlag darf sich nur auf die Wahl eines Organs der Studierendenschaft
    - Studierendenparlament
    - Fachschaftsrat
    und auf einen Wahlbereich beziehen.
    Bewerberinnen und Bewerber dürfen für die Wahl desselben Organs nur auf je einem Wahlvorschlag genannt werden.

    Der Wahlvorschlag muss die Bewerberinnen und Bewerber in einer deutlichen Reihenfolge mit dem im Personalausweis enthaltenen Namen und mindestens einem darin enthaltenen Vornamen (insbesondere dem Rufnamen) sowie die Fakultäts- bzw. Institutszugehörigkeit aufführen. Geburtsdatum und Studiengang sowie weitere Vornamen und Namenszusätze können hinzugefügt werden. Es kann ein Kennwort angegeben werden, unter dem der Wahlvorschlag in der Wahlbekanntmachung und auf dem Stimmzettel geführt werden soll. Der Wahlvorschlag muss die Erklärung enthalten, dass alle Bewerberinnen und Bewerber mit der Kandidatur einverstanden sind und für den Fall ihrer Wahl diese annehmen wollen.
    In jedem Listenwahlvorschlag soll eine Bewerberin oder ein Bewerber als Vertrauensperson benannt werden, die als Vertretung aller Bewerberinnen und Bewerber des Vorschlags zur Abgabe und zum Empfang von Erklärungen gegenüber den Wahlorganen berechtigt ist. Falls keine besondere Benennung erfolgt, gilt die in der Reihenfolge an erster Stelle genannte Person als Vertrauensperson des Wahlvorschlags.

    Für die Erstellung des Wahlvorschlags sind ausschließlich die von der Wahlleitung für die Wahl vorgesehenen Formulare zu verwenden.

    Formulare für die Wahlvorschläge stehen hier zum Download bereit:
    - Einzelwahlvorschlag Studierendenparlament / Fachschaftsräte
    - Listenwahlvorschlag Studierendenparlament / Fachschaftsräte

    Sie sind vollständig ausgefüllt und von allen Bewerberinnen und Bewerbern eigenhändig unterschrieben per Post oder zu den Öffnungszeiten persönlich beim Wahlamt (s.o.) oder digital (als nach eigenhändiger Unterzeichnung eingescanntes Dokument oder mit qualifizierter oder fortgeschrittener elektronischer Signatur versehenes Dokument) über die eigene Hochschul-Emailadresse an hochschulwahlen@hs-osnabrueck.de einzureichen und müssen dort spätestens bis Donnerstag, 22.10.2026, 12.00 Uhr (Ausschlussfrist), eingegangen sein.

    Näheres über die Einreichung und Zulassung der Wahlvorschläge entnehmen Sie bitte § 13, § 10 Absatz 6 Sätze 3 und 4 sowie § 14 Absatz 3 WahlO.
     
  11. Übersicht über die zu wählenden Organe und die Anzahl der jeweiligen Sitze:

    Studierendenparlament: 25 Sitze

    Fachschaftsräte der Fakultät:
    - Management, Kultur und Technik: 9 Sitze
    - Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur: 9 Sitze
    - Ingenieurwissenschaften und Informatik: 9 Sitze
    - Wirtschafts- und Sozialwissenschaften: 18 Sitze
    - Institut für Musik: 3 Sitze
     
  12. Nach der Wahlordnung Studierendenschaft der Hochschule Osnabrück sind die öffentlichen Bekanntmachungen im elektronischen Amtsblatt auf der Internet-Website der Hochschule Osnabrück zu veröffentlichen (§ 28 Absatz 2 WahlO).
     
  13. Die Wahlordnung der Studierendenschaft der Hochschule Osnabrück ist im elektronischen Amtsblatt auf der Internet-Website der Hochschule Osnabrück einsehbar.
     
  14. Informationen über alle die Wahl betreffenden Fragen erteilen auf Wunsch Frau Köppe (hochschulwahlen@hs-osnabrueck.de, Tel. 0541-969-2104) und Frau Heider (Tel. 0541-969-3593).
     

ENGLISCH VERSION (PDF)