Nachfrist Wahlvorschläge Schwerbehindertenvertretung 2026

Bekanntmachung über eine Nachfrist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Innerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens vom 19.08.2026 ist keine der Anzahl der zu wählenden stellvertretenden Mitglieder entsprechende Zahl von gültigen Wahlvorschlägen für die Wahl der stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung beim Wahlvorstand eingegangen.

Wir bitten die Wahlberechtigten, innerhalb einer Nachfrist von einer Woche, also spätestens am 11.09.2026 schriftliche Wahlvorschläge für die Wahl der stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung beim Wahlvorstand einzureichen. Auf die Angaben im Wahlausschreiben vom 19.08.2026 betreffend Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird hingewiesen.

Der Wahlvorstand für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung