Wahlausschreiben Wahl Schwerbehindertenvertretung 2026
Wahlausschreiben für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung am 20.10.2026
1. Zum Wahlvorstand wurden bestellt/gewählt *)
- Wilgen, Charlotte, GB Recht, Campus Westerberg, AF 0108, Tel. 3285, c.wilgen@hs-osnabrueck.de als Vorsitzende/-r
- Yashchuk, Katia, Chancengerechtigkeit, Campus Westerberg, AF 0106, Tel. 3055, k.yashchuk@hs-osnabrueck.de als weiteres Mitglied
- Blawert, Berit, Chancengerechtigkeit, Campus Westerberg, AF 0022, Tel. 7160, b.blawert@hs-osnabrueck.de als weiteres Mitglied
2. Wählbar als Vertrauensperson oder als stellvertretendes Mitglied ist jeder/jede in der Dienststelle, der/die nicht nur vorübergehend beschäftigt ist, der/die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und der Dienststelle seit mindestens 6 Monaten angehört.
Auch Beschäftigte ohne Schwerbehinderung sind wählbar. Wer kraft Gesetzes dem Personalrat nicht angehören kann, ist nicht wählbar.
3. Wahlberechtigt sind alle in der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen. Sie können aber nur dann wählen, wenn sie in die Liste der Wahlberechtigten eingetragen sind. Einsprüche gegen die Richtigkeit der Liste der Wahlberechtigten können nur innerhalb von zwei Wochen seit dem Erlass dieses Wahlausschreibens, also spätestens bis zum 02.09.2026 schriftlich beim Wahlvorstand eingelegt werden.
4. Die Liste der Wahlberechtigten und die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen liegen seit dem 19.08.2026 an jedem Arbeitstag bis zum Abschluss der Stimmabgabe nach vorheriger Absprache an folgenden Orten zur Einsichtnahme aus:
- Haste, HC 0018a, Edith Foth, Tel. 0541-969-5252,
- Westerberg, AB 0101 A, Service Desk, Tel. 0541-969-7100,
- Lingen, KC 0310, Tel. 0591-80098-402.
5. Zu wählen sind die Vertrauensperson und 5 stellvertretende Mitglieder.
Vertrauensperson und stellvertretende Mitglieder werden in zwei getrennten Wahlgängen gewählt.
6. Wir bitten die Wahlberechtigten, innerhalb von zwei Wochen seit dem Erlass dieses Wahlausschreibens, also spätestens am 02.09.2026, schriftliche Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einzureichen. Nach diesem Termin eingehende Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Zur Wahl stehen nur die Bewerbenden, die in einem gültigen Wahlvorschlag vorgeschlagen worden sind.
Aus den Wahlvorschlägen muss sich eindeutig ergeben, wer als Vertrauensperson und wer als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen wird; für beide Ämter kann dieselbe Person vorgeschlagen werden. Jede/-r Bewerber/-in kann nur in einem Wahlvorschlag benannt werden, es sei denn, dass sie/er in einem Wahlvorschlag als Vertrauensperson und im anderen als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen wird. Jeder Wahlberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag für die Vertrauensperson und einen Wahlvorschlag für das stellvertretende Mitglied unterzeichnen. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 3 Wahlberechtigten unterzeichnet sein und muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung sowie erforderlichenfalls Betrieb oder Dienststelle des/der Bewerbers/-in angeben. Dem Wahlvorschlag ist die schriftliche Zustimmung des/der Bewerbers/-in im Original unterschrieben beizufügen. Auch die Stützunterschriften müssen im Original vorgelegt werden.
Formulare für Wahlvorschläge sind beim Wahlvorstand erhältlich; die Nutzung der Formulare ist aber nicht zwingend erforderlich.
Die Namen der Bewerbenden aus gültigen Wahlvorschlägen werden nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis zum Abschluss der Stimmabgabe an der gleichen Stelle wie dieses Wahlausschreiben veröffentlicht.
7. Der Wahlvorstand hat generelle schriftliche Stimmabgabe beschlossen. Die schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) findet statt bis einschließlich 20.10.2026.
8. Die öffentliche Sitzung des Wahlvorstands zur Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses findet statt:
am 22.10.2026 um 9.00 Uhr, in Raum AF 0201, Campus Westerberg
9. Einsprüche, Wahlvorschläge und sonstige Erklärungen sind an den Wahlvorstand zu richten. Der Wahlvorstand ist an Arbeitstagen nach Absprache via E-Mail, Telefon oder persönlich zu erreichen.