Ergebnis Nachwahl Senat Studierende WS 2024/25
Ergebnis der Nachwahl zum Senat in der Gruppe der Studierenden der Hochschule Osnabrück 2024/25
Das vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am 24.06.2025 festgestellte Ergebnis gebe ich hiermit bekannt:
Senat in der Gruppe der Studierenden
Wahlprüfung:
Die Wahl kann durch schriftlichen Einspruch, der die Gründe angeben muss, angefochten werden.
Der Wahleinspruch kann nicht mit der Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses begründet werden. Er ist begründet, wenn Wahlrechtsbestimmungen verletzt worden sind und diese Verletzungen zu einer fehlerhaften Feststellung der Gewählten und der Ersatzleute geführt haben oder geführt haben können.
Der Wahleinspruch des Leiters der Hochschule oder der Wahlleitung ist unmittelbar an den Wahlausschuss zu richten.
Der Wahleinspruch anderer Hochschulmitglieder muss damit begründet werden, dass die Wahl Gruppenvertreter betrifft, zu deren Wahl das Hochschulmitglied wahlberechtigt ist, ein solcher Wahleinspruch ist beim Wahlleiter einzureichen und mit dessen Stellungnahme unverzüglich dem Wahlausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Ende der Einspruchsfrist gem. § 21 Abs. 1 WO: 2. Juli 2025
Die Wahlleitung