Nachtrag zur Wahlausschreibung vom 04.10.2022 für die Wahlen zum Senat und den Fakultätsräten

Erneute Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Bis zum Ablauf der durch die o. a. Wahlausschreibung gesetzten Frist - Freitag, 28.10.2022 - sind teilweise weniger Wahlvorschläge eingereicht worden als jeweils Sitze zustehen.

Gemäß § 11 Abs. 4 der WO wird erneut aufgefordert Wahlvorschläge einzureichen, und zwar

1. für die Wahl zum Fakultätsrat AuL:    
    
Gruppe der Studierenden:    

  • Wahlvorschläge: 1
  • Sitze: 2

   

2. für die Wahl zum Fakultätsrat IuI:    
    
Gruppe der Studierenden:    

  • Wahlvorschläge: 0
  • Sitze: 2

    
3. für die Wahl zum Fakultätsrat WiSo:    
    
Gruppe der Professorinnen/Professoren:    

  • Wahlvorschläge: 6
  • Sitze: 7

    
Gruppe der Studierenden:    

  • Wahlvorschläge: 1
  • Sitze: 2

    
Wahlvorschläge können als Listenwahlvorschläge mit mehreren Bewerberinnen oder Bewerbern oder als Einzelwahlvorschläge mit nur einer Bewerberin oder einem Bewerber eingereicht werden.
Die Wahlvorschläge sind im Präsidialbüro (Albrechtstr. 30, Raum AF 0303) oder digital über die eigene Hochschul-Emailadresse an hochschulwahlen@hs-osnabrueck.de einzureichen und müssen nunmehr bis spätestens Freitag, 04.11.2022, 12.00 Uhr vorliegen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen -  die bisher eingereichten zugelassen Wahlvorschläge brauchen nicht nochmals eingereicht werden, können aber in der neuen Wahlvorschlagsfrist geändert werden. Die Wahl wird nur durchgeführt, wenn die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber mehr als die Zahl der zu wählenden Mitglieder beträgt (§ 11 Abs. 4 WO der Hochschule Osnabrück).